Hallo und schön dass ich Euch gefunden habe.
Ich habe eine Frage:
Ich bin alleinerziehende Mama, in der 19. Woche schwanger und lebe nicht mit meinem Freund zusammen, da er 100 Kilometer von hier weg wohnt und arbeitet.
Ich habe Anträge auf Schwangerschaftskleidung, Babyausstattung etc. gestellt. Die ArGe will nun von mir die Adresse des Kindsvaters und, ich zitiere: "Den Nachweis, dass eine Bedarfsdeckung durch den Kindsvater nicht möglich ist"
Wie bitte erbringen wir diesen Nachweis? Oder die Frage anders gestellt: Was kann/muss man vorlegen? Wenn mein Freund dicke verdienen würde hätte ich keinen Grund, diese Anträge zu stellen.
Habt Ihr auch bitte eine Gesetzesstelle oder ein Urteil worauf man sich berufen kann wenn die wieder allen möglichen Kram haben wollen der gar nicht vonnöten ist?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe
Solaris
Ich habe eine Frage:
Ich bin alleinerziehende Mama, in der 19. Woche schwanger und lebe nicht mit meinem Freund zusammen, da er 100 Kilometer von hier weg wohnt und arbeitet.
Ich habe Anträge auf Schwangerschaftskleidung, Babyausstattung etc. gestellt. Die ArGe will nun von mir die Adresse des Kindsvaters und, ich zitiere: "Den Nachweis, dass eine Bedarfsdeckung durch den Kindsvater nicht möglich ist"
Wie bitte erbringen wir diesen Nachweis? Oder die Frage anders gestellt: Was kann/muss man vorlegen? Wenn mein Freund dicke verdienen würde hätte ich keinen Grund, diese Anträge zu stellen.
Habt Ihr auch bitte eine Gesetzesstelle oder ein Urteil worauf man sich berufen kann wenn die wieder allen möglichen Kram haben wollen der gar nicht vonnöten ist?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe
Solaris