Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ???
Hallo an alle,
ich brauche mal wieder Euren Rat.
Nach langer Zeit habe ich nun mal wieder eine Einladung vom Jobcenter erhalten. Man möchte mit mir meine aktuelle berufliche Situation besprechen.
Seit 2014 beziehe ich eine Arbeitsmarktrente, die vor kurzem erst um drei Jahre verlängert wurde. Außerdem bin seit mehreren Jahren ununterbrochen krankgeschrieben und eine Wegeunfähigkeitsbescheiningung liegt dem Jobcenter ebenfalls vor.
Ich weiß, dass es hinsichtlich Arbeitsmarktrente und AU und auch zum Thema Wegeunfähigkeitsbescheinigung geteilte Meinungen gibt.
Leider wurde ich jahrelang vom Jobcenter schikaniert und AU und WUB waren letztendlich die einzige Möglichkeit um Sanktionen bzw. Sanktionsversuche zu vermeiden.
Wie ich hier bereits gelesen habe, müsste ich den Termin trotz Arbeitsmarktrente eigentlich wahrnehmen. Allerdings habe ich das nicht vor und überlege nun, ob ich einfach das Antwortblatt ausfülle oder vorsorglich gleich "weiter ausholen" soll.
Es ist nämlich so, dass ich das was vermutlich noch folgen wird, in der Vergangenheit mit jeder neuen Sachbearbeiterin auf's Neue durchexerziert habe.
Das heißt, ich habe Einladungen erhalten und auf AU und zum Schluss auch WUB verwiesen. Daraufhin erfolgten Anhörungen und es wurden Sanktionen angedroht, weil ich angeblich keine wichtigen Gründe hatte, die Termine nicht wahrzunehmen. Vorliegende per Einschreiben gesendete AU 's wurden ignoriert, es wurde behauptet WUB würde nicht vorliegen.
Eine Eingliederungsvereinbarung per Post mit allgemeinen Meldepflichten habe ich auch schon erhalten ebenso wie eine Mitteilung über die angebliche Notwendigkeit eines Folgegutachtens aufgrund der Arbeitsmarktrente bzw. meines Restleistungsvermögens von drei bis sechs Stunden, usw.
Was würdet Ihr machen? Über eine Formulierungshilfe auch wenn's nur ein Gedankenanstoß ist, würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Chukky
Hallo an alle,
ich brauche mal wieder Euren Rat.
Nach langer Zeit habe ich nun mal wieder eine Einladung vom Jobcenter erhalten. Man möchte mit mir meine aktuelle berufliche Situation besprechen.
Seit 2014 beziehe ich eine Arbeitsmarktrente, die vor kurzem erst um drei Jahre verlängert wurde. Außerdem bin seit mehreren Jahren ununterbrochen krankgeschrieben und eine Wegeunfähigkeitsbescheiningung liegt dem Jobcenter ebenfalls vor.
Ich weiß, dass es hinsichtlich Arbeitsmarktrente und AU und auch zum Thema Wegeunfähigkeitsbescheinigung geteilte Meinungen gibt.
Leider wurde ich jahrelang vom Jobcenter schikaniert und AU und WUB waren letztendlich die einzige Möglichkeit um Sanktionen bzw. Sanktionsversuche zu vermeiden.
Wie ich hier bereits gelesen habe, müsste ich den Termin trotz Arbeitsmarktrente eigentlich wahrnehmen. Allerdings habe ich das nicht vor und überlege nun, ob ich einfach das Antwortblatt ausfülle oder vorsorglich gleich "weiter ausholen" soll.
Es ist nämlich so, dass ich das was vermutlich noch folgen wird, in der Vergangenheit mit jeder neuen Sachbearbeiterin auf's Neue durchexerziert habe.
Das heißt, ich habe Einladungen erhalten und auf AU und zum Schluss auch WUB verwiesen. Daraufhin erfolgten Anhörungen und es wurden Sanktionen angedroht, weil ich angeblich keine wichtigen Gründe hatte, die Termine nicht wahrzunehmen. Vorliegende per Einschreiben gesendete AU 's wurden ignoriert, es wurde behauptet WUB würde nicht vorliegen.
Eine Eingliederungsvereinbarung per Post mit allgemeinen Meldepflichten habe ich auch schon erhalten ebenso wie eine Mitteilung über die angebliche Notwendigkeit eines Folgegutachtens aufgrund der Arbeitsmarktrente bzw. meines Restleistungsvermögens von drei bis sechs Stunden, usw.
Was würdet Ihr machen? Über eine Formulierungshilfe auch wenn's nur ein Gedankenanstoß ist, würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Chukky