Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ???

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Chukky

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Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ???

Hallo an alle,

ich brauche mal wieder Euren Rat.

Nach langer Zeit habe ich nun mal wieder eine Einladung vom Jobcenter erhalten. Man möchte mit mir meine aktuelle berufliche Situation besprechen.

Seit 2014 beziehe ich eine Arbeitsmarktrente, die vor kurzem erst um drei Jahre verlängert wurde. Außerdem bin seit mehreren Jahren ununterbrochen krankgeschrieben und eine Wegeunfähigkeitsbescheiningung liegt dem Jobcenter ebenfalls vor.

Ich weiß, dass es hinsichtlich Arbeitsmarktrente und AU und auch zum Thema Wegeunfähigkeitsbescheinigung geteilte Meinungen gibt.

Leider wurde ich jahrelang vom Jobcenter schikaniert und AU und WUB waren letztendlich die einzige Möglichkeit um Sanktionen bzw. Sanktionsversuche zu vermeiden.

Wie ich hier bereits gelesen habe, müsste ich den Termin trotz Arbeitsmarktrente eigentlich wahrnehmen. Allerdings habe ich das nicht vor und überlege nun, ob ich einfach das Antwortblatt ausfülle oder vorsorglich gleich "weiter ausholen" soll.

Es ist nämlich so, dass ich das was vermutlich noch folgen wird, in der Vergangenheit mit jeder neuen Sachbearbeiterin auf's Neue durchexerziert habe.

Das heißt, ich habe Einladungen erhalten und auf AU und zum Schluss auch WUB verwiesen. Daraufhin erfolgten Anhörungen und es wurden Sanktionen angedroht, weil ich angeblich keine wichtigen Gründe hatte, die Termine nicht wahrzunehmen. Vorliegende per Einschreiben gesendete AU 's wurden ignoriert, es wurde behauptet WUB würde nicht vorliegen.
Eine Eingliederungsvereinbarung per Post mit allgemeinen Meldepflichten habe ich auch schon erhalten ebenso wie eine Mitteilung über die angebliche Notwendigkeit eines Folgegutachtens aufgrund der Arbeitsmarktrente bzw. meines Restleistungsvermögens von drei bis sechs Stunden, usw.

Was würdet Ihr machen? Über eine Formulierungshilfe auch wenn's nur ein Gedankenanstoß ist, würde ich mich freuen.

Viele Grüße

Chukky
 

Caramell

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ?

Chukky, ich denke die wollen nicht mehr als die Verlängerung der Arbeitsmarktrente sehen.

Ich würde das kopieren und an das Schreiben ran hängen und dann abschicken bzw. dort abgeben. Man könnte noch auf die Wegeunfähigkeitsbescheinigung hin weisen. Muss man nicht, ich finde immer nur das was nötig ist. Den die liegt ja vor und wozu denen die Arbeit erleichtern.
Sollten da noch Nachfragen bzw, eine Anhörung kommen, hat man dann noch etwas was man einreichen kann.

Bei meinem Mann ist es auch so, alle 3 Jahre wollen die nur den Rentenbescheid sehen und gut ist es.
 

Chukky

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ?

@ Caramell

Die wollen ganz sicher nicht die Verlängerung der Arbeitsmarktrente sehen. Eine Kopie von meinem neuen Rentenbescheid habe ich natürlich sofort nach Erhalt nachweislich ans Jobcenter weitergeleitet. Dazu ist man verpflichtet. Und man bekommt keine Einladung um seinen Rentenbescheid vorzulegen.
Der Meldegrund ist doch eindeutig formuliert "Ich möchte mit Ihnen über Ihre aktuelle berufliche Situation sprechen".

Meiner Meinung nach ist hier eine neue Sachbearbeiterin am Werk und damit geht die Schikane leider sehr wahrscheinlich wieder von vorne los.

Gruß

Chukky

Ich freue mich übrigens über jede Antwort nicht nur von Doppeloma. Das habe ich in meinem Eingangspost leider vergessen zum Ausdruck zu bringen :sorry:.

Viele Grüße an alle

Chukky
 

AsbachUralt

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ?

Grundsätzlich muss man bei Bezug einer Arbeitsmarktrente der Vermittlung zur Verfügung stehen. Aus dieser Sicht ist die Einladung gerechtfertigt.
Sollte aber ein persönliches Erscheinen aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, dann musst Du das mit einem entsprechenden Attest nachweisen.
 

Doppeloma

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ?

Hallo Chukky,

Ich freue mich übrigens über jede Antwort nicht nur von Doppeloma. Das habe ich in meinem Eingangspost leider vergessen zum Ausdruck zu bringen .

Dann sollte man das vielleicht aus der Überschrift entfernen, zumal ich damit überhaupt KEINE eigenen Erfahrungen anzubieten habe. :icon_evil:

Mit meiner bewilligten Arbeitsmarktrente konnten wir (zum Glück) weg vom JC , so hatte nie Jemand den Bedarf mit mir "über meine berufliche Situation" sprechen zu wollen.

Such mal nach dem Thema vom User "Rechtens" ... da kannst du über mehrere Seiten viel dazu nachlesen warum die JC immer wieder glauben "Arbeitsmarkt-Rentner" einladen und "vermitteln" zu können.

Dabei wurde ja bereits durch AfA und DRV entschieden, dass eine (leidensgerechte / versicherungspflichtige) Vermittlung am aktuellen Teilzeit-Arbeitsmarkt nicht möglich ist ...
Wenn deine SB meint dazu bessere Einfälle zu haben, würde das auch erst überprüft werden müssen.

Andere Jobs (Minijob / 1-€-Job z.B.) oder Maßnahmen kommen NICHT in Frage, weil die weder "leidensgerecht noch versicherungspflichtig" sind ... was dir da "zumutbar" wäre hätte die DRV zu entscheiden und NICHT deine SB .

Das wirst du deiner SB aber kaum beibringen können, wer genug "Arbeitsmarktrente" bekommt und damit NICHT mehr beim JC Zuschüsse braucht, der muss sich ja auch nicht selber bewerben ...

Mehr kann ich dir dazu leider nicht schreiben, ich hatte mit EM-Rente ("Arbeitsmarktrente") keine Ansprüche auf soziale Zuschüsse und daran hat sich auch nichts mehr geändert ... die Verlängerung erfolgte ja bald "unbefristet" (als reguläre EM-Vollrente) ...

Ich / wir werden auch keine Grundsicherung aus dem SGB XII bekommen, dafür sind wir zusammen (als BG ) schon "zu REICH" mit unseren beiden Renten haben wir auszukommen ... daran wird sich wohl auch nichts mehr ändern (hoffendlich) ...

Es ist trotzdem schon recht "angenehm" wenigstens keiner Behörde mehr (regelmäßig) irgendwelche Rechenschaften ablegen zu müssen, weil man sonst nicht "überleben" könnte.

Solchen Ämterstress brauchen wir wirklich nicht mehr. :icon_evil:

MfG Doppeloma


ERGÄNZUNG

Eine Eingliederungsvereinbarung per Post mit allgemeinen Meldepflichten habe ich auch schon erhalten ebenso wie eine Mitteilung über die angebliche Notwendigkeit eines Folgegutachtens aufgrund der Arbeitsmarktrente bzw. meines Restleistungsvermögens von drei bis sechs Stunden, usw.

Eine EGV per Post ist schon seit letztes Jahr gar nicht mehr zulässig, aber wenn da nichts "Aufregendes" drin steht, würde ich die einfach ignorieren ... und den VA abwarten, wie lange soll die EGV denn gültig sein ???

Ein "Folgegutachten" ist überflüssig, was will den der ÄD anderes feststellen (können) als die DRV bereits geprüft hat für die Renten-Verlängerung, daran sind die gebunden nach § 44a SGB II, da gibt es NICHTS zu überprüfen.

Wie viele Stunden du arbeiten könntest zur Teilrente dazu, entscheidest du selber und nicht der JC -ÄD ... im Moment GAR NICHTS, weil es die erforderliche Teilzeit-Arbeit nicht gibt. :icon_evil:
 
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Chukky

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ?

@ Asbach Uralt und @Doppeloma

Vielen Dank für Eure Antworten.

Grundsätzlich muss man bei Bezug einer Arbeitsmarktrente der Vermittlung zur Verfügung stehen. Aus dieser Sicht ist die Einladung gerechtfertigt.
Sollte aber ein persönliches Erscheinen aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, dann musst Du das mit einem entsprechenden Attest nachweisen.

Wenn ich die Sache mit der Arbeitsmarktrente richtig verstanden habe, steht man der Vermittlung eben NICHT oder nur THEORETISCH zur Verfügung, weil es aktuell keine "sozialversicherungspflichtigen" und "leidensgerechten" Teilzeitarbeitsplätze gibt und der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. Darum gibt es bezüglich meiner beruflichen Situation (meiner Meinung nach) auch nichts zu besprechen.

Soweit ich weiß, muss einem Meldeterminen ein trifftiger Grund zugrunde liegen. Sonst könnte das Amt einen ja spaßenshalber jede Woche dorthin zitieren.

Ich würde mich freuen, wenn jemand dafür nochmal die Rechtsgrundlage verlinken könnte. Habe vor einiger Zeit leider alle Lesezeichen verloren.

Such mal nach dem Thema vom User "Rechtens" ... da kannst du über mehrere Seiten viel dazu nachlesen warum die JC immer wieder glauben "Arbeitsmarkt-Rentner" einladen und "vermitteln" zu können.

Danke für den Tipp.

Ich bin unschlüssig, wie ich mit dieser Einladung nun am besten umgehe. Ob ich einfach nur den Vordruck ausfülle und zurückschicke oder ob ich besser vorsorglich darauf hinweise, dass es wegen der Arbeitsmarktrente bezüglich meiner beruflichen Situation nichts zu besprechen gibt und ich der Vermittlung aktuell nicht zur Verfügung stehe.

Ich befürchte aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen mit dem Jobcenter einfach, dass nun wieder eine Einladung nach der anderen kommt plus Anhörungen, weil angeblich kein wichtiger Grund für mein Nichterscheinen vorgelegen hätte, das wieder behauptet wird eine WUB würde nicht vorliegen usw.

Ich hatte jetzt relativ lange Zeit Ruhe und ich habe Angst, das nun alles wieder von vorne los geht. Dieser ständige Stress mit dem Jobcenter hat mich in der Vergangenheit echt zermürbt.

Viele Grüße

Chukky
 

AsbachUralt

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ?

weil es aktuell keine "sozialversicherungspflichtigen" und "leidensgerechten" Teilzeitarbeitsplätze gibt

So fest gemauert ist das aber nicht.
Deine SB kann da ja auch anderer Meinung sein und denkt, sie hat vielleicht etwas passendes für Dich gefunden, oder möchte einfach generell mit Dir darüber reden was für Dich noch möglich ist.
Ich glaube nicht, dass Du um diesen Termin herum kommst, wenn Du kein Attest hast.
 

Chukky

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ??

Eine EGV per Post ist schon seit letztes Jahr gar nicht mehr zulässig, aber wenn da nichts "Aufregendes" drin steht, würde ich die einfach ignorieren ... und den VA abwarten, wie lange soll die EGV denn gültig sein ???

Ein "Folgegutachten" ist überflüssig, was will den der ÄD anderes feststellen (können) als die DRV bereits geprüft hat für die Renten-Verlängerung, daran sind die gebunden nach § 44a SGB II, da gibt es NICHTS zu überprüfen.

Wie viele Stunden du arbeiten könntest zur Teilrente dazu, entscheidest du selber und nicht der JC -ÄD ... im Moment GAR NICHTS, weil es die erforderliche Teilzeit-Arbeit nicht gibt. :icon_evil:

Die Sache mit der Eingliederungsvereinbarung ist schon länger her. Ich glaube die sollte bis zum Ende des damals bewilligten Rentenzeitraums gelten. Hatte ich aber nicht unterschrieben und mich schriftlich über die Vorgehensweise und die Inhalte beschwert. Die EGV kam danach auch nicht nochmal als Verwaltungsakt.

Zu dem Folgegutachten kam es letztendlich auch nicht. Diese Sache liegt ebenfalls schon länger zurück. Ich wollte nur schildern, was die sich schon alles ausgedacht haben um mich zu "beschäftigen" und ja nicht zur Ruhe kommen zu lassen.

Viele Grüße

Chukky
 

Doppeloma

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ??

Hallo Chukky,

habe deine Überschrift mal etwas angepasst und erweitert ...

Wenn ich die Sache mit der Arbeitsmarktrente richtig verstanden habe, steht man der Vermittlung eben NICHT oder nur THEORETISCH zur Verfügung, weil es aktuell keine "sozialversicherungspflichtigen" und "leidensgerechten" Teilzeitarbeitsplätze gibt und der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. Darum gibt es bezüglich meiner beruflichen Situation (meiner Meinung nach) auch nichts zu besprechen.

Das siehst du soweit durchaus richtig, nur werden die SB das wohl auch weiterhin gerne anders sehen wollen (je nach persönlichem Temperament), die "Arbeitsmarktrentner" wurden im Prinzip vollkommen vergessen, bei den neuen "sozialen Regelungen" mit SGB II und SGB XII.

Die "gehören" (eigentlich) nirgends richtig hin und die JC wollen eigentlich keine Leute, denen sie nur Leistung zahlen sollen / müssen und die man trotzdem NICHT in Arbeit vermitteln KANN.

Denn das ist ja wirklich so, wie du das auch verstehst, der erforderliche Teilzeit-Arbeitsmarkt ist als "verschlossen" auzusehen, sonst würde die DRV auch bestimmt keine Volle EM-Rente zahlen, wenn man (eigentlich) nur eine Halbe bekommen müsste.

Soweit ich weiß, muss einem Meldeterminen ein trifftiger Grund zugrunde liegen. Sonst könnte das Amt einen ja spaßenshalber jede Woche dorthin zitieren.

Es wurde ja ein "triftiger Grund" genannt, du hast eben keinen Anspruch darauf komplett verschont zu werden, du bist ja (theoretisch) NICHT Voll Erwerbsgemindert ...
Dann hättest du ja auch keinen Anspruch mehr auf ALGII ... :icon_evil:

Das Sozial-AMT (SGB XII) ist aber aus dem genau gleichen Grunde (Teil-Erwerbsfähig ÜBER 3 Stunden) auch NICHT zuständig zu machen ...

Ich würde mich freuen, wenn jemand dafür nochmal die Rechtsgrundlage verlinken könnte. Habe vor einiger Zeit leider alle Lesezeichen verloren.

Es gibt keine Rechtsgrundlage, dass man dich nicht einladen darf, wenn du Geld vom JC bekommst, ob das immer Sinn (für dich) ergibt interessiert dabei Niemanden, der angegebene Grund ist auch zulässig.

Eine "Folgebegutachtung" kannst du aber abweisen, mit dem Verweis darauf, dass deine Erwerbsfähigkeit gerade erst von der DRV wieder geprüft wurde, daran ist AUCH das JC nach § 44 a SGB II gesetzlich gebunden ... und zwar (mindestens) bis zum Ende der aktuellen Befristung.

In der Regel übernehmen die JC -ÄD solche Aufträge dann auch gar nicht erst, weil die das sehr gut wissen, dass ihre "Begutachtung" aktuell keine rechtliche Bedeutung hat, gegen den Bescheid der DRV zur (eigentlich) teilweisen EM.

Wenn es (lt. Abstimmung DRV / AfA ) aktuell keine (gesundheitlich) zumutbare Teilzeit-Arbeit gibt, dann nützt es auch NIX den ÄD feststellen lassen zu wollen, was du denn so machen könntest, wenn das anders wäre ... ES IST NICHT ANDERS im Moment. :icon_evil:

Ich bin unschlüssig, wie ich mit dieser Einladung nun am besten umgehe. Ob ich einfach nur den Vordruck ausfülle und zurückschicke

Wenn du zusätzlich sogar noch eine AU -Bescheinigung vom Arzt hast würde ich mich nur wegen weiter bestehender AU (Nachweis in Kopie erneut beigefügt) für den Termin entschuldigen und darauf hinweisen, dass mit einer Besserung auch vorerst nicht zu rechnen ist.

Man möge den eingereichten Bescheid zur "Arbeitsmarktrente" bitte beachten ...

oder ob ich besser vorsorglich darauf hinweise, dass es wegen der Arbeitsmarktrente bezüglich meiner beruflichen Situation nichts zu besprechen gibt und ich der Vermittlung aktuell nicht zur Verfügung stehe.

Das solltest du besser bleiben lassen, du stehst der Vermittlung (theoretisch mit wenigstens 3 Stunden Erwerbsfähigkeit) zur Verfügung, sonst hast du keinen Anspruch auf ALGII , dazu würde ich also besser GAR NICHTS weiter schreiben.

Ich befürchte aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen mit dem Jobcenter einfach, dass nun wieder eine Einladung nach der anderen kommt plus Anhörungen, weil angeblich kein wichtiger Grund für mein Nichterscheinen vorgelegen hätte, das wieder behauptet wird eine WUB würde nicht vorliegen usw.

Das wird sich nicht unbedingt vermeiden lassen und je mehr du versuchst dich dagegen zu wehren, umso intensiver wird dich mancher SB "piesacken" wollen, die nächsten 3 Jahre lang ...

Magst du den EGV -Vorschlag mal (anonymisiert) einstellen ???

Manchmal ist ein VA (der nichts weiter verlangt, als sowieso schon im Gesetz steht) "Gültig bis auf Weiteres" gar nicht so schlecht und kann dir mehr RUHE veschaffen, als lange Streitereien um Rechtsgrundlagen (für die WUB gibt es auch keine und trotzdem lässt du dir eine ausstellen).

Denn spätestens an einen VA wäre auch die SB dann gebunden bis der mal abgelaufen ist ... das kann ja dann dauern und bis dahin brauchst du KEINE andere EGV mehr akzeptieren, du hast ja einen VA der immer noch gültig ist ... :idea:

Also die EGV betreffend abwarten, bis der ersetzende Bescheid kommt (EGV -VA als Ersatz genau dieser EGV ) ... zudem wurde das ja nicht mit dir besprochen und dasmit kann die SB dann Probleme bekommen, falls sie dich mal (aus dem VA ) dann später sanktionieren möchte.

Ich hatte jetzt relativ lange Zeit Ruhe und ich habe Angst, das nun alles wieder von vorne los geht.

Das JC hatte (vermutlich) auch gehofft, dich entweder in die Sozial-HILFE loswerden zu können (mit echter VOLL-EM-Rente) ODER, dass deine "Arbeitsmarktrente" nicht mehr verlängert wird ... mit dem aktuellen Zustand müssen die auch erst wieder lernen weiter zu "leben" ...

Ich kann dir aber nicht schreiben wie ich mich verhalten hätte, ich war nicht in dieser Situation, wenigstens mit der Vollen Rente hatten wir dann mit dem JC nichts mehr zu tun. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

Chukky

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ?

So fest gemauert ist das aber nicht.
Deine SB kann da ja auch anderer Meinung sein und denkt, sie hat vielleicht etwas passendes für Dich gefunden, oder möchte einfach generell mit Dir darüber reden was für Dich noch möglich ist.
Ich glaube nicht, dass Du um diesen Termin herum kommst, wenn Du kein Attest hast.

Wenn sie meint, was passendes für mich gefunden zu haben, könnte Sie mir ja einen Vermittlungsvorschlag zuschicken. Soweit ich weiß, müsste ich aber dann auch schon Post von der Rentenversicherung haben, dass mir meine Rente aberkannt wird, weil es plötzlich doch entsprechende Teilzeitarbeitsplätze gibt.

Ich habe übrigens ein ärztliches Attest. Hast Du wahrscheinlich überlesen. Ich beziehe Arbeitsmarktrente die kürzlich erst um drei Jahre verlängert wurde und eine AU und eine WUB liegen dem Jobcenter ebenfalls vor.

Viele Grüße

Chukky
 

Chukky

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ??

...habe deine Überschrift mal etwas angepasst und erweitert ...

Dankeschön :smile:

Es ist immer wieder schön und aufschlussreich Deine Texte zu lesen. Ich mag auch Deinen Schreibstil.

Es wurde ja ein "triftiger Grund" genannt, du hast eben keinen Anspruch darauf komplett verschont zu werden, du bist ja (theoretisch) NICHT Voll Erwerbsgemindert ...
Dann hättest du ja auch keinen Anspruch mehr auf ALGII ... :icon_evil:

Das es normalerweise ein "triftiger Grund" für eine Einladung ist, wenn man mit mir über meine berufliche Situation sprechen möchte, ist für mich logisch. Weil es aber nichts zu besprechen gibt finde ich das fragwürdig. Aber letzendlich hast Du schon recht, ich habe eben keinen Anspruch drauf, komplett verschont zu bleiben. Leider :icon_sad:

Eine "Folgebegutachtung" kannst du aber abweisen, mit dem Verweis darauf, dass deine Erwerbsfähigkeit gerade erst von der DRV wieder geprüft wurde, daran ist AUCH das JC nach § 44 a SGB II gesetzlich gebunden ... und zwar (mindestens) bis zum Ende der aktuellen Befristung.

Wie ich weiter oben schon geschrieben habe, ist es dazu ja letztendlich auch nicht gekommen. Aber gut zu wissen, dass es auch nicht rechtens wäre.

In der Regel übernehmen die JC -ÄD solche Aufträge dann auch gar nicht erst, weil die das sehr gut wissen, dass ihre "Begutachtung" aktuell keine rechtliche Bedeutung hat, gegen den Bescheid der DRV zur (eigentlich) teilweisen EM.

Auch gut zu wissen. Beruhigt mich ein bisschen. Danke.

Wenn du zusätzlich sogar noch eine AU -Bescheinigung vom Arzt hast würde ich mich nur wegen weiter bestehender AU (Nachweis in Kopie erneut beigefügt) für den Termin entschuldigen und darauf hinweisen, dass mit einer Besserung auch vorerst nicht zu rechnen ist.

Man möge den eingereichten Bescheid zur "Arbeitsmarktrente" bitte beachten ...

So werde ich es machen. Ob dann noch was kommt, kann ich ja sowieso nicht beeinflussen. Ich mache mich leider oft schon vorher verrückt :icon_rolleyes:.

Das solltest du besser bleiben lassen, du stehst der Vermittlung (theoretisch mit wenigstens 3 Stunden Erwerbsfähigkeit) zur Verfügung, sonst hast du keinen Anspruch auf ALGII , dazu würde ich also besser GAR NICHTS weiter schreiben.

Gut dass Du das geschrieben hast. Wenn hier keine Antworten mehr gekommen wären, hätte ich es wahrscheinlich so gemacht.

Magst du den EGV -Vorschlag mal (anonymisiert) einstellen ???

Die Sache mit der EGV liegt schon eine ganze Weile zurück und ist vom Tisch. Ich habe sie auch nicht zur Hand (müsste lange danach suchen), weil ich meine Papiere seit ein paar Jahren nicht mehr ordentlich abgeheftet habe, wie ich zu meiner Schande gestehen muss :icon_redface:

Manchmal ist ein VA (der nichts weiter verlangt, als sowieso schon im Gesetz steht) "Gültig bis auf Weiteres" gar nicht so schlecht und kann dir mehr RUHE veschaffen, als lange Streitereien um Rechtsgrundlagen (für die WUB gibt es auch keine und trotzdem lässt du dir eine ausstellen).

Die Wegeunfähigkeitsbescheinigung habe ich erst nach einem sehr langen Kampf vorgelegt. Es gab einfach keine andere Möglichkeit mehr, um endlich Ruhe zu haben. Du glaubst nicht mit welchem Widerwillen ich sie eingereicht habe. Mir ist klar, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

Das JC hatte (vermutlich) auch gehofft, dich entweder in die Sozial-HILFE loswerden zu können (mit echter VOLL-EM-Rente) ODER, dass deine "Arbeitsmarktrente" nicht mehr verlängert wird ... mit dem aktuellen Zustand müssen die auch erst wieder lernen weiter zu "leben" ...

Voll-EM Rente wäre schön aber das wird wahrscheinlich ein Traum bleiben.

Vielen herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort und die ganzen wertvollen Informationen.

Es ist schön, dass es Euch alle hier gibt und dass Ihr Euer Wissen teilt. Vielen Dank dafür!

Gute Nacht

Chukky
 

Chukky

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ??

Hallo Ihr Lieben,

ich habe doch nochmal ein paar Fragen. Ich möchte nicht für jede Frage einen eigenen Thread aufmachen und hoffe es ist in Ordnung, wenn ich die Fragen hier zusammengefasst stelle :icon_kinn:

Ich nummeriere das Ganze mal. Dann ist es vielleicht etwas übersichtlicher.

1. Warum muss man mit einer Arbeitsmarktrente eigentlich keine 1 Euro Jobs annehmen und keine Maßnahmen antreten? Man ist ja theoretisch zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig.

2. Wenn im Bescheid "Rente wegen voller Erwersminderung" steht, ist es dann trotzdem tatsächlich nur eine "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung", wenn es den Zusatz "Arbeitsmarkt" gibt?

3. Mal angenommen, es gibt plötzlich doch passende sozialversicherungspflichtige und leidensgerechte Arbeitsplätze und die Arbeitsmarktrente wird aberkannt, hat man dann immer noch Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung?

4. Besteht die Möglichkeit, dass eine "Arbeitsmarktrente" irgendwann mal "einfach so" in eine "richtige" Erwerbsminderungsrente umgewandelt wird? Ich glaube bei Doppeloma war das so, wenn ich es richtig verstanden habe :icon_kinn:

5. Gibt es aktuelle Urteile hinsichtlich der Wegeunfähigkeitsbescheinigungen oder Erfahrungen, ob die Jobcenter diese "Phantasiebescheinigungen" für die es keine Rechtsgrundlage gibt, aktuell immer noch verlangen?

6. Wie Doppeloma schon richtig geschrieben hat, habe ich wegen der "Arbeitsmarktrente" keinen Anspruch darauf, völlig verschont zu bleiben und je mehr ich mich z.B. gegen Einladungen wehre, umso mehr wird man mich gegebenenfalls "piesacken". Ich sehe es aber auch eigentlich nicht ein, dass man mir unberechtigterweise Sanktionen androht, obwohl ich mich korrekt verhalten habe. Zum Beispiel indem AU 's ignoriert werden und behauptet wird, es würde keine WUB vorliegen.
Könnte es da nicht vielleicht Sinn machen, dass ich mich mal in Nürnberg über diese "Vorgehensweise" beschwere?

7. Wenn ich der Vermittlung zur Zeit wegen meiner Arbeitsmarktrente "Nicht" oder nur "Theoretisch" zur Verfügung stehe, warum sollte ich das gegenüber dem Jobcenter eigentlich so besser nicht äußern? Das widerspricht sich doch eigentlich. Ich möchte es einfach nur verstehen. Irgendwie ist das mit der Arbeitsmarktrente doch schwer zu begreifen :icon_kinn:

Viele Grüße

Chukky
 
E

ExitUser

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ??

Wenn im Bescheid "Rente wegen voller Erwersminderung" steht, ist es dann trotzdem tatsächlich nur eine "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung", wenn es den Zusatz "Arbeitsmarkt" gibt?

Der Zusatz steht immer auf Seite 2, sinngemäß etwa so: Die Rente wird Ihnen nicht nur aus rein gesundheitlichen Gründen gewährt, sondern weil derzeit der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie verschlossen ist.

Auf der ersten Seite steht immer...erhalten Sie von uns Rente wegen voller Erwerbsminderung...

Da sind schon viele aus allen Wolken gefallen wenn sie erst später den Wortlaut auf Seite 2 gelesen haben.


liesa
 

Caramell

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ??

Chukky, mein Mann hatte den Rentenbescheid auch eingereicht und bekam trotzdem die Einladung. Er hat den dann da nochmal vorgelegt und damit war die Angelegenheit vom Tisch.
Also hat der Sachbearbeiter nicht in den Computer geschaut oder da war etwas falsch gelaufen keine Ahnung.
Bei Dir reicht der Hinweis auf die AU , die vorhandene WUB und den schon abgegebenen Bescheid.

deine Fragen wird sicher jemand eher rechtssicher beantworten können. Aber wenn Du nicht mehr der Vermittlung zur Verfügung stehst, entfällt eben auch der Grund der Arbeitsmarktrente. Klar liegen Theorie und Praxis da weit auseinander. Aber ich würde nie sagen, ich möchte nicht mehr der Vermittlung zur Verfügung stehen. Du möchtest die nächsten 3 Jahre nichts mehr vom JC hören, also belasse es bei der einen fachen Antwort.
 

Doppeloma

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ??

Hallo Chukky,

1. Warum muss man mit einer Arbeitsmarktrente eigentlich keine 1 Euro Jobs annehmen und keine Maßnahmen antreten? Man ist ja theoretisch zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig.

Weil das KEINE "leidensgerechte / versicherungspflichtige Teilzeit- ARBEIT" ist und nur das wäre dir zumutbar ...

Du sollst richtig arbeiten (und verdienen) können innerhalb der möglichen 3 - UNTER 6 Stunden, damit die DRV dir nur noch die Teilrente (50 % der aktuellen Rente) dazu bezahlen braucht.

Diese Kriterien werden mit 1-€-Job/ Minijob oder Maßnahmen nicht erfüllt, da gibt es keinen regulären Lohn und ordentliche Versicherungsbeiträge für dich (KK / DRV / AfA ) werden daraus auch nicht entrichtet. :icon_evil:

2. Wenn im Bescheid "Rente wegen voller Erwersminderung" steht, ist es dann trotzdem tatsächlich nur eine "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung", wenn es den Zusatz "Arbeitsmarkt" gibt?

Dazu wurde dir schon geantwortet, bei "echter" EM-Vollrente ist der Arbeitsmarkt nicht wichtig, da brauchst du ja auch keinen Teilzeit-Arbeitsplatz mehr.

3. Mal angenommen, es gibt plötzlich doch passende sozialversicherungspflichtige und leidensgerechte Arbeitsplätze und die Arbeitsmarktrente wird aberkannt, hat man dann immer noch Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung?

In der Regel sollte das keinen Einfluss darauf haben, dass du als Teil-Erwerbsgemindert anerkannt bist, Erfahrungen habe ich damit KEINE, meine EM-Teilrente wurde bereits separat (mit Extra-Bescheid) und ohne Befristung (bis zur Altersrente) am Gericht bewilligt.

Die hätte auf jeden Fall gezahlt werden müssen, wenn man die Verlängerung der vollen "Arbeitsmarktrente" abgelehnt hätte.
Aber einen entsprechenden Teilzeit-Arbeitsplatz gab es ja auch immer noch nicht ...

4. Besteht die Möglichkeit, dass eine "Arbeitsmarktrente" irgendwann mal "einfach so" in eine "richtige" Erwerbsminderungsrente umgewandelt wird? Ich glaube bei Doppeloma war das so, wenn ich es richtig verstanden habe

Das hast du richtig verstanden, darauf hat man aber KEINEN Rechtsanspruch ... das macht die DRV "nach Lust und Laune" ... ich habe es nicht "abgelehnt" und auch nicht mehr hinterfragt ... :peace:

5. Gibt es aktuelle Urteile hinsichtlich der Wegeunfähigkeitsbescheinigungen oder Erfahrungen, ob die Jobcenter diese "Phantasiebescheinigungen" für die es keine Rechtsgrundlage gibt, aktuell immer noch verlangen?

Dazu gibt es hier schon genug Diskussionen, darauf habe ich keine Lust mehr, bitte die Suche nutzen ...

6. Ich sehe es aber auch eigentlich nicht ein, dass man mir unberechtigterweise Sanktionen androht, obwohl ich mich korrekt verhalten habe.

Solange man nur "droht" kann dir das doch egal sein ... wehren musst du dich erst wenn man diese Drohungen umsetzt und dir einen Sanktions-Bescheid dazu schickt ...

Zum Beispiel indem AU 's ignoriert werden und behauptet wird, es würde keine WUB vorliegen.

Wenn du das nachweislich geschickt hast, dann hau dem JC diese Nachweise um die Ohren ... wo ist das Problem ???

Könnte es da nicht vielleicht Sinn machen, dass ich mich mal in Nürnberg über diese "Vorgehensweise" beschwere?

Wenn dein JC zur BA gehört (dein Geld kommt lt. Auszug von der BA ) kannst du das gerne mal tun, das sollte aber dann schnell passieren und nicht erst wenn du mal genug "Wut" angesammelt hast. :bigsmile:

7. Wenn ich der Vermittlung zur Zeit wegen meiner Arbeitsmarktrente "Nicht" oder nur "Theoretisch" zur Verfügung stehe, warum sollte ich das gegenüber dem Jobcenter eigentlich so besser nicht äußern?

Du wolltest oben mitteilen, dass du deswegen NICHT zur Verfügung stehst und das ist falsch ... du musst deine "fiktive Arbeitsbereitschaft" zeigen ... sonst hast du keinen Anspruch auf ALGII ...

Das widerspricht sich doch eigentlich. Ich möchte es einfach nur verstehen. Irgendwie ist das mit der Arbeitsmarktrente doch schwer zu begreifen

Deine Bereitschaft (Verfügbarkeit) MUSS immer da sein, denn du bist eben nicht voll Erwerbsgemindert (sondern nur Teilweise) und sobald es einen machbaren Arbeitsplatz geben würde, (für z.B. 20 - 25 Wochenstunden) musst du auch bereit sein das wenigstens zu versuchen ...

Wenn du selbst was finden würdest, darf ja auch Keiner kommen und sagen das geht aber nicht, du bekommst doch volle EM-Rente ... das ginge ja auch und du teilst der DRV dann mit, dass du Teilzeit-Arbeit gefunden hast und die Rente wird halbiert ...

Ich weiß das ist schwer zu verstehen, ich habe auch lange gebraucht, um dieses "Arbeitsmarkt"-Renten-Konstrukt einigermaßen zu verstehen, was glaubst du wohl wie schwer und anstrengend es ist, das immer wieder verständlich erklären zu wollen ... :icon_kratz:

MfG Doppeloma
 

Chukky

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ??

@ Caramell und @Doppeloma

Bitte entschuldigt meine späte Antwort. Ich habe vor einigen Tagen eine Hiobsbotschaft :icon_sad: erhalten, die mich völlig aus der Bahn geworfen hat. Mir geht es seitdem sehr schlecht.

@Caramell

Chukky, mein Mann hatte den Rentenbescheid auch eingereicht und bekam trotzdem die Einladung. Er hat den dann da nochmal vorgelegt und damit war die Angelegenheit vom Tisch.
Also hat der Sachbearbeiter nicht in den Computer geschaut oder da war etwas falsch gelaufen keine Ahnung.
Wenn das bei Euch so gelaufen ist, könnt Ihr nur froh sein. Ich fürchte bei mir kommt es anders :icon_rolleyes:.

Bei Dir reicht der Hinweis auf die AU , die vorhandene WUB und den schon abgegebenen Bescheid.

Habe ich so gemacht. Mal sehen was passiert.

@ Doppeloma

Weil das KEINE "leidensgerechte / versicherungspflichtige Teilzeit- ARBEIT" ist und nur das wäre dir zumutbar ...

Du sollst richtig arbeiten (und verdienen) können innerhalb der möglichen 3 - UNTER 6 Stunden, damit die DRV dir nur noch die Teilrente (50 % der aktuellen Rente) dazu bezahlen braucht.

Diese Kriterien werden mit 1-€-Job/ Minijob oder Maßnahmen nicht erfüllt, da gibt es keinen regulären Lohn und ordentliche Versicherungsbeiträge für dich (KK / DRV / AfA ) werden daraus auch nicht entrichtet. :icon_evil:

Gibt es dazu einen Paragraphen auf den ich mich berufen könnte?

Solange man nur "droht" kann dir das doch egal sein ... wehren musst du dich erst wenn man diese Drohungen umsetzt und dir einen Sanktions-Bescheid dazu schickt ...

Also mir ist das nicht egal. Mich hat es zermürbt, immer wieder auf die unberechtigten Androhungen von Sanktionen (in Form von Anhörungen) reagieren zu müssen, um eine Sanktion abzuwenden. Wenn erstmal eine Sanktion verhängt worden wäre (gegen die ich mich dann auch hätte wehren müssen), hätte mir ja erstmal weniger Geld zur Verfügung gestanden und das kann ich nicht so ohne weiteres verschmerzen. Einmal ist dies sogar passiert. Meinem Widerspruch wurde aber stattgegeben.

Wenn du das nachweislich geschickt hast, dann hau dem JC diese Nachweise um die Ohren ... wo ist das Problem ???

Das habe ich selbstverständlich getan. Aber es tat meinem gesundheitlichen Zustand alles andere als gut, dass ich ständig auf Anhörungen reagieren musste, obwohl ich mich völlig korrekt verhalten habe.

Ich weiß das ist schwer zu verstehen, ich habe auch lange gebraucht, um dieses "Arbeitsmarkt"-Renten-Konstrukt einigermaßen zu verstehen, was glaubst du wohl wie schwer und anstrengend es ist, das immer wieder verständlich erklären zu wollen ... :icon_kratz:

Das glaube ich Dir. Umso bemerkenswerter, dass Du Dir trotzdem immer wieder die Mühe machst es zu erklären und Dein umfangreiches Wissen weiter gibst.

Ich wünsche Euch allen eine gute Nacht :icon_stern:

Chukky
 

Chukky

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ??

Hallo Ihr Lieben,

es ist so gekommen wie ich's befürchtet habe. Gestern habe ich eine Eingliederungsvereinbarung per Post erhalten. "Ziele" : Einhaltung der Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten bis zum Ablauf des Rentenbewilligungszeitraums.

Was würdet Ihr tun? Unterschreiben und "vielleicht" die nächsten drei Jahre Ruhe haben oder besser nicht?

Mir widerstrebt es eigentlich die EVB zu unterschreiben, auch wenn Sie nichts "dramatisches" enthält. Soweit ich weiß, haben allgemeine Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten nichts in einer EGV zu suchen. Die Zusendung per Post ist laut Doppeloma auch nicht mehr zulässig. Und wenn ich gegen die EGV verstoße z.B. indem ich dem Jobcenter meine AU zu spät zukommen lasse, kann dieser Verstoß wohl mit 30% statt mit 10% sanktioniert werden, falls ich diesbezüglich richtig informiert bin. Abgesehen davon, ist dieser "Vertrag" absolut sinnlos.

Was meint Ihr dazu?


Viele Grüße

Chukky
 

Caramell

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ??

Chukky, ich würde die EGV nicht unterschreiben.

Ich denke die ist schon deshalb nicht gültig, weil Du ja AU bist und somit im Moment nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst,. dazu kommt noch die Arbeitsmarktrente.

Zur Einhaltung der Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten bist Du auch ohne die EGV verpflichtet. Alleine das dann eventuell 30 % Sanktionen statt 10% sind, würde mich davon abhalten die zu unterschrieben.

Die EGV ist eine Vertrag und der ist nicht so einfach zu kündigen, wie man gegen die EGV VA vorgehen kann. Wobei ich nicht glaube, das die das als VA schicken.

Klar geht der ganze Ärger noch mehr an die Gesundheit, wenn man eh schon nicht gesund ist. Ob Du dann Ruhe hast, da bin ich mir auch nicht sicher. Den Mitwirkungspflicht könnte die auch so auslegen, das man regelmäßig, wenn die Sachbearbeiterin es meint, zu Gesprächen kommen soll.
 

Chukky

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ??

Vielen Dank für Deine Antwort Caramell :smile:.

Ich denke auch, dass an der Sache was faul ist und dass man mir daraus irgendwie wieder einen Strick drehen will :icon_cry:.

Die EGV ist eine Vertrag und der ist nicht so einfach zu kündigen, wie man gegen die EGV VA vorgehen kann. Wobei ich nicht glaube, das die das als VA schicken.

Kannst Du mir das vielleicht näher erklären?

Eine "EGV " kann als Verwaltungsakt kommen wenn man diese nicht unterschreibt und man kann dagegen vorgehen, soviel ist mir klar. Doch den Unterschied zwischen einer "normalen EGV " und einer "EGV als Verwaltungsakt "habe ich noch nicht verstanden. Ist damit eine "EGV mit Rechtsfolgenbelehrung gemeint"? Und wie gehe ich dagegen vor, falls die "EGV " doch als Verwaltungsakt kommen sollte? Mit einem "Widerspruch "? Wenn ja, an wen muss ich den richten? An das "Jobcenter" oder hat das "Sozialgericht" damit etwas zu tun?

Gute Nacht :icon_mued:

Chukky
 

Doppeloma

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ??

Hallo Chukky,

Dann mal gesammelt die Antworten auf deine (aktuell) letzten Fragen.

Gibt es dazu einen Paragraphen auf den ich mich berufen könnte?

Es gibt nicht für ALLES einen Extra-§, das ergibt sich schon aus der Tatsache, dass du einen versicherungspflichtigen Teilzeit - ARBEITSPLATZ brauchst, den gibt es aber aktuell NICHT, darum bekommst du ja die "Arbeitsmarktrente".

Du brauchst einen richtigen Job und keinen "Ersatz", damit du mit dem zusätzlichen Erwerbseinkommen UND der halben EM-Rente dann existieren könntest UND auch wieder rentenversichert bist (aus dem regulären Teilzeitgehalt).

1-€-Jobs und Minijobs erfüllen das einfach NICHT, das ist doch so schwer nicht zu verstehen ???

es ist so gekommen wie ich's befürchtet habe. Gestern habe ich eine Eingliederungsvereinbarung per Post erhalten. "Ziele" : Einhaltung der Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten bis zum Ablauf des Rentenbewilligungszeitraums.

Und so lange soll die auch gültig sein ???
"Bravo" deine SB ist wohl "blond" ... eine EGV soll für höchstens 6 Monate abgeschlossen werden und danach soll (wieder gemeinsam) geprüft werden, ob dich das "Vereinbarte" nun in Arbeit gebracht hat ...

Wohl kaum wenn du für die nächsten 3 Jahre eine volle EM-Rente beziehst, weil es die erforderliche Teilzeit-Arbeit nicht gibt.

Was würdet Ihr tun? Unterschreiben und "vielleicht" die nächsten drei Jahre Ruhe haben oder besser nicht?

NEIN, nicht unterschreiben, das garantiert dir keine Ruhe auch wenn du unterschreiben würdest ... da steht bestimmt auch irgendwo drin, dass eine neue EGV diese dann wieder "ungültig" machen würde, die kann dir also laufend mit dem nächsten Unsinn per EGV "auf die Nerven gehen".

Mir widerstrebt es eigentlich die EVB zu unterschreiben, auch wenn Sie nichts "dramatisches" enthält. Soweit ich weiß, haben allgemeine Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten nichts in einer EGV zu suchen.

Richtig, dafür braucht man sich nicht extra per Vertrag verpflichten, diese Mitteilungspflichten stehen schon im Gesetz ...

Die Zusendung per Post ist laut Doppeloma auch nicht mehr zulässig.

Auch richtig, denn die soll ja mit dir zusammen erarbeitet und beraten werden ... das geht ja nicht mit dem Postboten, also kannst du schon mal NICHT unterschreiben, dass dir ALLES erklärt wurde ... das wäre ja gelogen ... :idea:

Und wenn ich gegen die EGV verstoße z.B. indem ich dem Jobcenter meine AU zu spät zukommen lasse, kann dieser Verstoß wohl mit 30% statt mit 10% sanktioniert werden, falls ich diesbezüglich richtig informiert bin.

Wo steht das bitte geschrieben, wegen Abgabe oder Nicht-Abgabe einer AU -Bescheinigung darf überhaupt NICHT sanktioniert werden, wenn das dort so drin stehen sollte, ist das gar nicht zulässig aber ohne deine Unterschrift sowieso NICHT wirksam.

Abgesehen davon, ist dieser "Vertrag" absolut sinnlos.

Warum denkst du dann so lange darüber nach, ob du unterschreiben sollst oder nicht ???
Wurde dir noch in einem Anschreiben mitgeteilt bis wann (und auf welchem Wege) deine SB das (unterschrieben) zurück haben möchte, oder war ihr das die Sache auch schon gar nicht wert ???

Alles gut wegheften und "Tee trinken" ... (Beruhigungstee wohl in deinem Falle :bigsmile:) ... :icon_pause:

Eine "EGV " kann als Verwaltungsakt kommen wenn man diese nicht unterschreibt und man kann dagegen vorgehen, soviel ist mir klar.

Wäre doch sehr interessant wenn sie sich auch noch traut daraus einen VA (ersetzenden Bescheid) zu machen, dann hättest du wirklich vorerst deine RUHE (wenn du dich NICHT dagegen wehrst) denn eigentlich steht doch NICHTS wirklich Bedeutendes drin ... was du nicht sowieso erfüllen musst, wenn du nun mal ALGII bekommst.

Doch den Unterschied zwischen einer "normalen EGV " und einer "EGV als Verwaltungsakt "habe ich noch nicht verstanden.

Eine Eingliederungs-Vereinbarung ist ein VERTRAG zwischen DIR und deiner SB / dem JC , wenn BEIDE das unterschreiben, weil sie mit dem Inhalt einverstanden sind.

Unterschreibt nur Einer (deine SB ) und der andere will das so nicht, dann kommt dieser Vertrag eben nicht rechtsverbindlich zu Stande ...

Ist damit eine "EGV mit Rechtsfolgenbelehrung gemeint"?

Die gibt es auf einer EGV UND auch auf einem ersetzenden VA , die Rechtsfolgenbelehrung soll dir ja klar machen, was passieren kann wenn du dich nicht an die "Vereinbarungen" (in der unterschriebenen EGV ) halten wirst.

Das gleiche gilt natürlich wenn es einen VA (einseitiger Bescheid der Behörde dazu) als Ersatz geben wird, weil du (die EGV ) NICHT unterschrieben hast.
Du musst ja schriftlich dazu "belehrt" werden, sonst darf man dich auch nicht bei Verstößen (gegen eine EGV oder einen VA ) bestrafen. :icon_evil:

Und wie gehe ich dagegen vor, falls die "EGV " doch als Verwaltungsakt kommen sollte?

Den heftest du dann auch einfach weg, es darf ja NICHTS Anderes drin stehen, als schon in dem EGV -Vorschlag von dir gefordert wurde ... das wäre jedenfalls rechtlich nicht zulässig. :icon_evil:

Mit einem "Widerspruch "? Wenn ja, an wen muss ich den richten?

Wozu, du wirst damit NICHTS erreichen, wie willst du denn einen Widerspruch begründen können, gegen die Forderung nach deinen gesetzlichen "Mitwirkungspflichten" ...

Allerdings ist deine SB dann auch (für die aufgedruckte Zeit) an diesen Bescheid gebunden und kann sich nicht einfach demnächst mit einer anderen EGV bei dir wegen Unterschrift melden ...

Dafür müsste der gültige VA erst "aufgehoben" werden und das müsste sie sehr gut begründen können.
Du kannst also (bis zum Ablauf eines ersetzenden VA -Bescheides) jede weitere EGV mit dem Hinweis auf den gültigen VA ablehnen ... :icon_hihi:

An das "Jobcenter" oder hat das "Sozialgericht" damit etwas zu tun?

Das Sozialgericht hat damit NICHTS zu tun, das würde sich zumindest mit deinem Widerspruch nicht befassen wollen, man verlangt doch nur, was sowieso im Gesetz steht ... daran kann das Sozialgericht auch NIX ändern. :icon_evil:

Widersprüche gegen JC -Bescheide gehören zunächst IMMER auch zum JC , dort wurde ja dieser Bescheid erstellt, mit dem du nicht einverstanden bist.

Über so einen Unsinn würde ich mich allerdings nicht unbedingt mit Widerspruch aufregen (wollen) und versuchen "die Ruhe vor dem nächsten Sturm" zu genießen, manchmal sollte man sich die "Dummheit" der SB auch selber zu Nutze machen ...:peace:

Sie kann dich natürlich trotzdem noch einladen wenn sie das möchte, das ist ja (leider) nicht verboten aber das gilt ganz unabhängig davon, ob du diesen Unsinn so einfach weglegst oder nicht.

Sie kann dich aber z.B. NICHT plötzlich in eine (freiwillige) Maßnahme stecken wollen, die in diesem VA gar nicht drin steht ... dann hat sie ein "Problem" aber das musst du ihr ja jetzt noch nicht mitteilen.
Wenn du dann mal wieder Post bekommst von deiner SB dann melde dich damit hier wieder ... dann werden wir weiter sehen.

Vielleicht gibt sie ja auch vorerst Ruhe, wenn sie dir (aber auch sich selber :bigsmile:) einen VA "übergeholfen" hat ... und meint nun alles Nötige getan zu haben.

MfG Doppeloma
 

Caramell

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ??

Chukky, Doppeloma hat alles super erklärt.

Also hefte die EGV einfach ab und warte ab. Die EGV ist ein Vertrag und wir haben immer noch Vertragsfreiheit in D.

Dann kümmere Dich weiter um Deine Gesundheit. Ich wünsche Dir alles Gute.

Gebe Bescheid, wenn die Sachbearbeiterin doch noch einen EGV VA schickt.
 

Chukky

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ??

@Doppeloma und @Caramell

Ganz lieben Dank für Eure Antworten :icon_smile:.

Es gibt nicht für ALLES einen Extra-§, das ergibt sich schon aus der Tatsache, dass du einen versicherungspflichtigen Teilzeit - ARBEITSPLATZ brauchst, den gibt es aber aktuell NICHT, darum bekommst du ja die "Arbeitsmarktrente".

Du brauchst einen richtigen Job und keinen "Ersatz", damit du mit dem zusätzlichen Erwerbseinkommen UND der halben EM-Rente dann existieren könntest UND auch wieder rentenversichert bist (aus dem regulären Teilzeitgehalt).

1-€-Jobs und Minijobs erfüllen das einfach NICHT, das ist doch so schwer nicht zu verstehen ???

Nee eigentlich nicht :icon_kratz:. Ich wappne mich nur gerne mit Paragraphen gegen "mögliche" Angriffe :rolleyes:.

... da steht bestimmt auch irgendwo drin, dass eine neue EGV diese dann wieder "ungültig" machen würde, die kann dir also laufend mit dem nächsten Unsinn per EGV "auf die Nerven gehen".

Ja da steht "Soweit eine Anpassung durch Fortschreibung erforderlich ist, ersetzt die neue Eingliederungsvereinbarung diese Eingliederungsvereinbarung".

Richtig, dafür braucht man sich nicht extra per Vertrag verpflichten, diese Mitteilungspflichten stehen schon im Gesetz ...

Ich habe an anderer Stelle mal gelesen, dass eine EGV nichtig/rechtswidrig ist, wenn sie z.B. Ziele enthält, zu denen man sowieso verpflichtet ist bzw. die sich bereits aus dem SGB II ergeben. Ich finde die Seite leider nicht mehr.

Als ich das letzte Mal eine EGV (mit ähnlichen Inhalten) per Post bekam, habe ich die SB gefragt, warum Sie mich unter Androhung einer Sanktion dazu nötigen will, eine rechtswidrige EGV zu unterschreiben und sie gebeten, mir den Sinn und Zweck dieser EGV (da Arbeitsmarktrentnerin) zu erläutern. Eine Antwort habe ich nicht erhalten, soweit ich mich erinnnere aber ich hatte dann"meine Ruhe" .

Aus diesem Grund bin ich am überlegen, ob ich dieses Mal tatsächlich gar nicht reagieren (Dein Gemüt möchte ich haben, Doppeloma :peace:) oder doch wenigstens antworten soll. Ich bin dieses Mal nämlich nicht sicher, ob diese SB es wirklich böse meint oder ob sie nur ihre "EGV -Statistik" erfüllen will. Aber wahrscheinlich bin ich da gerade etwas zu blauäugig :icon_kinn:. Ich habe ein bisschen Angst wieder neue Schikanen zu provozieren, z.B. Einladung zum MDK wegen der langen AU .

Kann es denn auch sein, dass ich statt einer EGV -VA erstmal eine Anhörung bekomme, wenn ich die "normale EGV " einfach ignoriere?
Das wäre dann nämlich wieder dieses Prozedere, das ich einfach nicht brauche.

Auch richtig, denn die soll ja mit dir zusammen erarbeitet und beraten werden ... das geht ja nicht mit dem Postboten, also kannst du schon mal NICHT unterschreiben, dass dir ALLES erklärt wurde ... das wäre ja gelogen ... :idea:

Diesen Passus hätte ich durchgestrichen.

Wo steht das bitte geschrieben, wegen Abgabe oder Nicht-Abgabe einer AU -Bescheinigung darf überhaupt NICHT sanktioniert werden, wenn das dort so drin stehen sollte, ist das gar nicht zulässig aber ohne deine Unterschrift sowieso NICHT wirksam.

Das steht nirgends. War nur mein eigener Gedanke. Ich habe mir gedacht, ich würde gegen die EGV verstoßen und eine 30% Sanktion riskieren, wenn ich z.B. meine AU zu spät vorlege. Aber ich muss ja als EU-Rentnerin "eigentlich" gar keine AU abgegeben. Das meinst Du sicher, oder? Oder ist es grundsätzlich kein Sanktionsgrund, wenn man eine AU nicht oder verspätet vorlegt?

Warum denkst du dann so lange darüber nach, ob du unterschreiben sollst oder nicht ???

Weil ich möglichst Ruhe haben möchte. Ich ertrag diesen Stress einfach nicht mehr :icon_sad:.

Wurde dir noch in einem Anschreiben mitgeteilt bis wann (und auf welchem Wege) deine SB das (unterschrieben) zurück haben möchte, oder war ihr das die Sache auch schon gar nicht wert ???

Doch sie hat eine Frist gesetzt, bis wann sie ein unterschriebenes Exemplar der EGV zurück haben möchte.

Wozu, du wirst damit NICHTS erreichen, wie willst du denn einen Widerspruch begründen können, gegen die Forderung nach deinen gesetzlichen "Mitwirkungspflichten" ...

Mit der Rechtswidrigkeit der Inhalte bzw. Nichtigkeit der EGV -VA :icon_kinn:.

Wenn du dann mal wieder Post bekommst von deiner SB dann melde dich damit hier wieder ... dann werden wir weiter sehen.

Gebe Bescheid, wenn die Sachbearbeiterin doch noch einen EGV VA schickt.

Das mache ich auf jeden Fall. Ich bin so froh, dass es Euch gibt :smile:.

Vielleicht mach ich mir auch immer viel zu viele Gedanken darüber was wäre wenn und vielleicht denke ich auch zu kompliziert. Seht es mir bitte nach. :sorry:

Viele Grüße und 1000 Dank für Eure Hilfe

Chukky
 

Chukky

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ??

Hallo an alle,

leider geht die Geschichte weiter und ich möchte Euch um Eure Hilfe bitten. Die Sachbearbeiterin hat mir dieselbe Eingliederungsvereinbarung nun zum dritten Mal zugeschickt. Sie droht nun damit, meine Leistungen nach dem SGB II einzustellen, sollte Sie erneut keine Rückantwort von mir erhalten. Der EGV die gestern kam, lag noch ein Formular bei, mit der Frage, ob sich in meinen Verhältnissen etwas geändert hätte. Dieses Formular bekomme ich regelmäßig einmal im Jahr. Ich werde es wie immer ausgefüllt zurück senden, mit der Bemerkung, dass ich Veränderungen bereits mitgeteilt hätte, weil dies zu meinen Mitwirkungspflichten gehört und ich gesetzlich dazu verpflichtet bin. Allerdings denke ich, ich sollte nun vielleicht doch etwas schreiben hinsichtlich der EGV , weil ich schon damit rechne, dass sie die Leistungen sonst vorläufig einstellen wird. Auch wenn sie damit sicherlich nicht durchkommen wird, würde ich zunächst mal ohne Geld dastehen.

Doppeloma sagte weiter oben, dass EGV 'S per Post nicht mehr zulässig sind. Allerdings kann die Sachbearbeiterin mich nur auf dem Postweg erreichen, da AU und WU. Allgemeine Meldepflichten gehören auch nicht in eine EGV . Habt Ihr eine Idee was ich der SB antworten könnte? Könnte man die EGV Eurer Meinung nach als rechtswidrig bezeichnen?

Wundert Euch bitte nicht, wenn ich nicht gleich antworte. Im Moment habe ich keinen regelmäßigen Zugriff auf einen PC und mit dem Handy kann ich nichts formatieren.

Viele Grüße

Chukky
 

saurbier

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AW: Einladungen nach Verlängerung Arbeitsmaktrente, man will mich "vermitteln" und/ oder ÄD beauftragen, was soll das ??

Hallo Chukky,

nun ja, einem Arbeitsamrktrentner welcher noch auf Leistungen des JC angewiesen ist (Aufstockung), dem bleibt leider nichts erspart, wenn sich das JC bzw. SB ´s sich stur ans Gesetz halten und das Hirn ausschalten.

Lt. Gesetz bist du verpflichtet dich einer Arbeitsvermittlung im Rahmen von 3-6 St./tägl. im Rahmen deiner gesundheitlichen Einschränkungen zur Verfügung zu stellen. Dies erst recht, wenn du staatliche Hilfe in Anspruch nimmst - leider -.

Wenn du eine AU von deinem behandelnden Arzt hast und diese dem JC SB zukommen läßt, muß jedoch darauf geachtet werden, das sich diese AU auch auf den allgemeinen Arbeitsmarkt hin auswirkt, also sollte der Arzt schon Kenntnis von der Arbeitsmarktrente haben und wissen das man in der Vermittlung bei JC steht.

Und für die Zusendung der AU gelten strikte Regeln (binnen 3 Tage).

Solange eine Dauer AU vorliegt, gibt es auch keine gesetzlich festgeschriebene Regelung eine WUB bei irgend einem SB vorzulegen. Bisher gibt es nur ein Urteil des BSG , was dieses im Zusammenhang mit einer AU im häufigen Widerholungsfall bei einem Meldetermin zugunsten des JC entschied. Das allerdings ergab sich weil der Kunde immer nur zu Meldeterminen urplötzlich Krank war, womit sich der Verdacht erhärtete das er den/die Meldetermine umgehen wollte.

Wie schon von Doppeloma ausgeführt, gilt für dich lediglich die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit oberhalb 3 Std./tägl., ansonsten nichts, weder ein 1,-€ Job noch eine Umschulungsmaßnahme noch ein 450,-€ Job. Dazu gibt es sogar ein altes Urteil des BSG .

Solange die SB dir eine EinV zuschickt, gilt bereits gesagtes, denn per Post kann man kaum etwas aushandeln bzw. verhandeln, was in deinem besonderen Fall eh kaum was bringen düfte. Also nicht unterschreiben.

Sollte damit verbunden jetzt eine Sanktion ausgerufen werden, nun dann kannst du diese mit einer eA Klage angehen, in der du dann deine Argumente schriftlich vortragen kannst, im übrigen eine nicht unterschriebene EinV fällt nicht unter die Mitwirkungspflichten nach §§60-65 SGB I, darf also gar nicht Sanktioniert werden. Eine EinV ist ein beiderseitiger Vertrag und kein Verwaltungsakt.

Dabei solltest du dann auch nicht vergessen, lediglich eine Teil-EMR (erweitert auf Arbeitsmarktrente) bedeutet ja nicht, daß du nicht auch längerfristig AU sein kannst, nur weil dir die DRV keine volle EMR aus rein gesundheitlichen Gründen bewilligt hat.

Mir scheint, bei dem JC wirst du nicht umhin kommen, die Angelegenheit von einem Richter klären zu lassen, vor allem wenn man seitens des JC offenbar keine Zweifel an deiner dauerhaften AU hegt und diese mal vom MdK prüfen lassen will.


Grüße saurbier
 
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