Hallo,
nachdem ich einige Zeit ohne EGV war (hatte FM bisserl auf die Finger geklopft) hat mich FM wohl doch nicht vergessen und ich habe heute ne Einladung bekommen:
"Sehr geehrter "ALG II Bezieher",
Sie beziehen Leistungen nach dem SGB II. Um die weitere Vorgehensweise ihrer berufl. Wiedereingliederung zu besprechen, laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch mit Ihrem zuständigen FM ein.
Bitte kommen Sie...."
dabei:
Rechtsfolgenbelehrung nach § 32 SGB II .....
Attestzwang bei Nichterscheinen (worüber man sich ja streitet ob rechtmäßig)
Muss ich den Termin wahrnehmen? Hintergrund meiner Frage ist, da ich wohl keinen Beistand organisieren kann und aufgrund meiner Vorgeschichte möchte ich da ungernst ohne hin.
nachdem ich einige Zeit ohne EGV war (hatte FM bisserl auf die Finger geklopft) hat mich FM wohl doch nicht vergessen und ich habe heute ne Einladung bekommen:
"Sehr geehrter "ALG II Bezieher",
Sie beziehen Leistungen nach dem SGB II. Um die weitere Vorgehensweise ihrer berufl. Wiedereingliederung zu besprechen, laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch mit Ihrem zuständigen FM ein.
Bitte kommen Sie...."
dabei:
Rechtsfolgenbelehrung nach § 32 SGB II .....
Attestzwang bei Nichterscheinen (worüber man sich ja streitet ob rechtmäßig)
Muss ich den Termin wahrnehmen? Hintergrund meiner Frage ist, da ich wohl keinen Beistand organisieren kann und aufgrund meiner Vorgeschichte möchte ich da ungernst ohne hin.