Einladung zur Maßnahme "Frauenakademie" erhalten, keine Paragrafen angegeben, Hinweise zu Krankheit/Ortsabwesenheit sowie eine Rechtsfolgenbelehrung bezüglich Leistungsminderung sind vorhanden. Klärung im Einführungsgespräch über weiteres Vorgehen?

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Minn

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Hallo,
heute erreichte mich beigefügtes Schreiben.Wie schon im Titel erwähnt, keine Paragrafen bezüglich der Maßnahme und bei der Rechtsfolgenbelehrung. Ich habe mir gedacht, dass es am sinnvollsten ist, am 31.05. dort zu erscheinen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Keines der angegebenen Themen ist in irgendeiner Weise nützlich für mich, evtl. mal über den Lebenslauf schauen, ob da was zu optimieren wäre. Ich kümmere mich seit einiger Zeit eigenständig um Fortbildungen/Zusatzqualifikation, dies hat sich wegen Corona länger hingezogen als geplant.
Da ich noch nie in einer Maßnahme war, habe ich da keine Erfahrungen, will auch kein Risiko eingehen Was ich hier bisher gelernt habe, ist: nichts gleich unterschreiben...
Hat evtl. jemand einen Rat, ob ich das am besten so handhaben soll wie beschrieben? Vielen Dank!
 

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Hat evtl. jemand einen Rat, ob ich das am besten so handhaben soll wie beschrieben?
Die Aushändigung eines Flyers entbindet das JC nicht davon, Ort, zeitlichen Umfang und Inhalt zu konkretisieren. Die Zuweisung (sofern dies eine offizielle Zuweisung ist, was auch zu bezweifeln sein dürfte) ist zu unbestimmt und dürfte daher nicht wirklich zulässig sein bzw. den rechtlichen Anforderungen nicht genügen. Keinesfalls sollte Ende des Monats beim Träger erschienen werden. Evtl. ist auch die RFB nicht korrekt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
wenn es keine Rechtsfolgenbelehrung gibt (auf der Rückseite, weiterer Zettel, etc.), ist das unverbindlicher Werbemüll.
Außer du hast eine EGV oder VA , in der/dem die Maßnahme enthalten ist.

Wenn du Probleme mit Bewerbungen hast, dann lass dir lieber einen "Gutschein" für 5-10 Einzeltermine bei einem professionellen Bewerbungscoach geben. Davon hast du mehr als von dem ganzen Vollzeit Mist....
 
Vielen Dank schonmal für die Antworten, ich habe sicherheitshalber nochmal den Rest des Schreibens hier eingestellt.
@Scholz ich habe kein Problem mit Bewerbungen schreiben, aber das wäre evtl. noch das Einzige Themengebiet dieser Maßnahme, was ich für mich ansatzweise gebrauchen könnte.
 

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Wie sieht die erste Seite aus, gibt es dort Paragrafen? Ich Frage wegen den rechtlichen Hinweisen am Ende. (Steht zwar in der Überschrift, aber kann ja nicht schaden)
 
Da ist leider eine RFB enthalten (wenn du nicht hingehst, gibt es Sanktionen....) und damit ist die Maßnahme verbindlich, bzw. es gibt entsprechende Sanktionen, wenn du dich dagegen entscheidest. Beim 1. Verstoß wären es 10% für 1 Monat, beim 2. 20% für 2 Monate, ab dem 3. dann 30% für 3 Monate....

Wenn du Sanktionen vermeiden möchtest, solltest du also am 31.05. dort erscheinen (sofern du nicht kurzfristig erkrankst und vom Arzt krankgeschrieben wirst). Nur diese Einladung mitnehmen und Schreibzeug. Alles andere bleibt zu Hause.
Bei der Maßnahme direkt am Anfang auf deiner Einladung das Erscheinen bestätigen lassen. Nur so für den Fall der Fälle - schaden kann es nicht.
Freundlich bleiben, NICHTS über dich verraten! Abgesehen von deinem Namen verrätst du nichts über dich. Du wirst während des Termins sicher sehr sehr oft den Satz wiederholen: "Vielen Dank für das Angebot, aber es besteht keinerlei Unterstützungsbedarf." Bloß nicht auf Diskussionen einlassen oder etwas über dich verraten. Falls man dich fragt was deine beruflichen Ziele sind, auch auf solche vermeintlich harmlosen Fragen nichtssagend antworten: "Das habe ich alles ausführlich mit dem Jobcenter besprochen. Es gibt keinerlei Gesprächsbedarf mehr darüber."
NICHTS unterschreiben! Alles mitnehmen und sagen "Das werde ich erstmal in Ruhe zu Hause prüfen." Nicht auf Diskussionen einlassen und bloß nichts wieder herausgeben, was du bekommen hast!

Mit etwas Glück hat der Maßnahmeanbieter keine Lust dich als Kundin aufzunehmen, da schon beim Erstgespräch klar wird, dass du 0mm entgegenkommen wirst. Ansonsten wird das halt eine sehr einsilbige passive Maßnahmenteilnahme, bei der du andere Kundinnen ausführlich über ihre Rechte informierst, auf das Elo-Forum aufmerksam machst, etc. pp. Das ist nicht sanktionierbar, kann aber "leider" zum Rauswurf aus der Maßnahme führen, wenn die das mitbekommen. ;)

Die Unterlagen, die du mitnimmst, in aller Ruhe prüfen. Eine Hausordnung müsstest du ggf. unterschrieben wieder einreichen (da gab es schon entsprechende Urteile). Aber alles was darüber hinausgeht, ist zu 100% freiwillig und sollte unter keinen Umständen unterschrieben oder ausgefüllt werden.


Nachdem die Maßnahme abgewehrt ist, kannst du beim JC schriftlich einen AVGS Gutschein für ein Bewerbungstraining im Umfang von 5-10 Einzelstunden beantragen. Mit etwas Glück bekommst du so kompetente Hilfe . Es kann aber auch nach hinten losgehen, dass der Coach als Qualifikation mal vor 10 Jahren selbst eine Bewerbung geschrieben hat und mal das Buch "Bewerbungen schreiben für Anfänger" durchgeblättert hat....
 
Vielen Dank für Eure Antworten, ich werde am Mittwoch dahingehen, mir das anhören, und deutlich machen, dass die Inhalte dieser Maßnahme für mich nicht zielführend sind. Ich werde ja sehen, wie mein Gegenüber sich verhält, das sollte ich schon hinbekommen😃
Das Anschreiben habe ich noch mit acngehängt, nirgendwo Paragrafen.
 

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und damit ist die Maßnahme verbindlich
Das sehe ich anders, nach wie vor sind der zeitliche Umfang, die Maßnahmedauer und der Inhalt der Maßnahme nicht ausreichend konkretisiert. Auch ist in keinster Weise begründet, warum diese Maßnahme erforderlich ist und wieso ausgerechnet diese Maßnahme maßgeblich zur Eingliederung in Arbeit beitragen soll.

Es reicht nicht aus, einen Flyer auszuhändigen, die Maßnahmebeschreibung ist zu unkonkret und nicht auf die individuellen Bedürfnisse des TE zugeschnitten.

Auf welcher Potenzialanalyse, deren Durchführung für Zuweisung erforderlich ist, hier zugegriffen wird, erkenne ich auch nicht.

Ferner habe ich Zweifel, ob dies überhaupt ein korrekter VA ist. Der Hinweis zum Widerspruch fehlt. Ich halte die RFB daher für nicht korrekt.

Das ist in meinen Augen demnach kein korrekter Zuweisungsbescheid.

Ich persönlich würde nicht hingehen und die Angelegenheit meinem Anwalt vorlegen, soll der sich damit herumschlagen.
 
Das sehe ich anders, nach wie vor sind der zeitliche Umfang, die Maßnahmedauer und der Inhalt der Maßnahme nicht ausreichend konkretisiert.
Dies ist ja auch ein sehr umfassendes und breit gefächertes Angebot. Wie sollen denn da Maßnahmedauer und Inhalte noch mehr konkretisiert werden? Alle einzeln?
Für weitere Fragen wird es wahrscheinlich dann am 31.05 dieses Einführungsgespräch geben.

Auch ist in keinster Weise begründet, warum diese Maßnahme erforderlich ist und wieso ausgerechnet diese Maßnahme maßgeblich zur Eingliederung in Arbeit beitragen soll.
Wie soll denn deiner Meinung nach das Ganze noch begründet werden über das hinaus, was schon als Begründung angeführt ist und als Tatsache, nämlich Wiedereingliederung in Arbeit, vorgesehen ist?

Es reicht nicht aus, einen Flyer auszuhändigen, die Maßnahmebeschreibung ist zu unkonkret und nicht auf die individuellen Bedürfnisse des TE zugeschnitten.
Ich weiß ja nicht wo du dieses Standardsprüchlein her hast, aber wenn man sich das Ganze mal genauer durchliest, wird man feststellen, dass es kein Aufoktruirieren von angeblichen "individuellen Bedürfnissen" gibt, sondern ein sehr großes Angebot in verschiedenen Bereichen und dazu auch noch die freie Auswahl...

Wie viele Maßnahmen kennt man denn alternativ, die eine solche Auswahl in eigener Verantwortung ermöglichen?

Ich persönlich würde nicht hingehen und die Angelegenheit meinem Anwalt vorlegen, soll der sich damit herumschlagen.
Wozu?
Wenn hier schon mal ein Angebot erstellt wird, welches ein breites Themenfeld in Form von Kursen und Seminaren, Austausch, Treffpunkten etc. anbietet, und man nicht zu monatelangen einseitigen Zwangsmaßnahmen genötigt wird, ist das doch per se kein Maßnahmeangebot, bei dem man sofort in Widerstand mit Anwalt und gerichtlichen Aktionen geht.

Zunächst ist es erst einmal ein Angebot und eine Einladung zu einem Einführungsgespräch, und der Weg einer begründeten Ablehnung des Maßnahmeangebotes ist schließlich nicht grundsätzlich versperrt worden.

Die TE sollte anhand des Angebotes und der vielen Themen für sich selbst entscheiden können, ob nicht etwas dabei ist, was ihr nützlich sein kann oder wenn sie eigene und andere Vorstellungen hat, kann sie vor Ort bei dem Einführungsgespräch nachfragen und dies diskutieren als auch hier gegebenenfalls Alternativen der Vermittlungsfachkraft selbst vorlegen.
 
Wie sollen denn da Maßnahmedauer und Inhalte noch mehr konkretisiert werden? Alle einzeln?
Zum Beispiel. In dieser Form dürfte es die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Zuweisung eben nicht erfüllen.
Für weitere Fragen wird es wahrscheinlich dann am 31.05 dieses Einführungsgespräch geben.
Das reicht nicht aus. Die konkrete zeitliche Verteilung nach Tag und Uhrzeit sind ebenso wie die Dauer und Inhalte der Veranstaltung dem Kunden im Vorfeld per Zuweisung mitzuteilen. Dies ist alles nicht geschehen.
nämlich Wiedereingliederung in Arbeit, vorgesehen ist?
Nach dieser Argumentation machen wir hier den Teil des Forums zu. Jede Maßnahme, die dazu dienen soll, laut JC also alle, selbst das dümmlichste Bewerbungstraining, wird damit begründet. Es ist ausführlich zu begründen, warum an dieser Maßnahme Bedarf für den Kunden besteht und wie sie ihn konkret in Arbeit bringt.
Ich weiß ja nicht wo du dieses Standardsprüchlein her hast
Die Aushändigung eines Flyers ist nie ausreichend.

Es bleibt dabei, dieser Wisch dürfte einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand halten.
Wenn sich hier schon mal ein Angebot erstellt wird
Wenn du sagst es ist ein Angebot, hat sich die Sache ja erledigt, dann muss eh nicht erschienen werden.
 
Die weitergehenden Infos über das Schreiben hinaus (Themengebiete, Stundenplan etc.) hatte ich mir selber auf der Homepage des Anbieters herausgesucht. Ich werde am Mittwoch sicher mehr Infos bekommen, ich sehe zur Zeit ichts, was mich weiterbringen könnte, zumal ich mich für Ende Juni zum Abschlusslehrgang mit Prüfung zum Rettungssanitäter angemeldet habe und meine Zeit lieber mit der Vorbereitung darauf verbringen möchte, da ich eine längere Long-Covid-Zwngspause durchmachen musste. Ich werde dies vor Ort erörtern, zumal ich während des Abschlusskurs auch nicht für die Maßnahme zur Verfügung stehe, da lasse ich mir auch nicht reinpfuschen. Ich sehe mich einfach generell nicht in der beschriebenen Zielgruppe dieser Maßnahme.
Aber danke für Eure angeregte Diskussion!🙂
 
Zum Beispiel. In dieser Form dürfte es die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Zuweisung eben nicht erfüllen.

Unsinn ... erst einmal ist es eine Einladung zu einem Einführungsgespräch, bei dem jeder vor Ort entscheiden kann, ob für ihn etwas dabei ist und auch der Weg einer begründeten Ablehnung einer Maßnahmeteilnahme ist ja nicht versperrt worden.

Das reicht nicht aus. Die konkrete zeitliche Verteilung nach Tag und Uhrzeit sind ebenso wie die Dauer und Inhalte der Veranstaltung dem Kunden im Vorfeld per Zuweisung mitzuteilen. Dies ist alles nicht geschehen.
Und soweit ist es ja wohl auch noch nicht, denn der Kunde hat sich ja noch nicht entschieden, ob und gegebenenfalls an welchem Thema er interessiert ist.

Es bleibt dabei, dieser Wisch dürfte einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand halten.
Und mit dieser platten Aussage übernimmst du dann auch persönlich die Verantwortung für die Fragende, wenn sie aufgrund dieser Aussagen mit dem Jobcenter in den Clinch geht?

Nach dieser Argumentation machen wir hier den Teil des Forums zu. Jede Maßnahme, die dazu dienen soll, laut JC also alle, selbst das dümmlichste Bewerbungstraining, wird damit begründet.
Aber hier handelt es sich eben nicht um ein "dümliches Bewerbungstraining", sondern hier hat man offensichtlich sich die Mühe gemacht, für einen speziellen Personenkreis ein sehr breit gefächertes Themenangebot auszuarbeiten.

Und gerade du bist doch derjenige, der in der letzten Zeit immer wieder getönt hat, wenn man öffentliche Gelder bekommt, habe man auch Verpflichtungen?
Und jetzt hört es sich an, egal was auch dem Leistungsberechtigten angeboten wird, es ist von Hause aus abzulehnen?
Das geht ganz einfach hier immer wenn man sowas vorschlägt und nicht selber die Konsequenzen tragen muss...

Ich werde dies vor Ort erörtern, zumal ich während des Abschlusskurs auch nicht für die Maßnahme zur Verfügung stehe, da lasse ich mir auch nicht reinpfuschen. Ich sehe mich einfach generell nicht in der beschriebenen Zielgruppe dieser Maßnahme.
Genau. Einen zusätzlichen Ärger würde ich mir an deiner Stelle damit auch nicht verschaffen wollen.
Denn grundsätzlich ist gegen so ein sicherlich für einige Menschen durchaus nützliches und breites Angebot kein wirklich stichhaltiges Argument, mit dem man auch ohne weiteres durchkäme, anzuwenden.

Schildere deine persönliche Situation und argumentiere vor Ort, gegebenenfalls noch in einem Gespräch mit deiner Vermittlungskraft.
Sollte sich hier raus dann entgegen deinen berechtigten Interessen ein Zwang zu etwas Sinnlosen ergeben, kann man noch immer dagegen vorgehen.
 
Die einzige, die hier grade Unsinn erzählt, bist fortwährend du! Meine Einschätzung deckt sich mit der allgemeinen Meinung hier im Forum, mit der meines Rechtsanwalts und mit Urteilen der Sozialgerichte! Bevor du fragst, nein, ich bin nicht daheim und kann kein Urteil präsentieren, vielleicht hilft jemand anderes aus.

Diese "Zuweisung", die höchstwahrscheinlich nichtmal eine korrekte Zuweisung darstellt, ist nicht rechtskonform. Du scheinst hier den TE in die Maßnahme drängen zu wollen aus mir nicht nachvollziehen Gründen, vielleicht hast du die Seiten gewechselt und bist nun für das JC tätig, ich weiß es nicht.
 
Du scheinst hier den TE in die Maßnahme drängen zu wollen aus mir nicht nachvollziehen Gründen, vielleicht hast du die Seiten gewechselt und bist nun für das JC tätig, ich weiß es nicht.
😂😂😂 So sorry... Langsam solltest du doch merken, dass du dich zunehmend lächerlich machst... Große Sprüche nichts dahinter, standardmäßig bei jedem Thema den Hobbyjuristen herauskehren, ohne zu berücksichtigen, dass man hier Menschen Ratschläge gibt, die man nicht kennt und von denen man auch nicht weiß, ob sie solche Art Konfrontationen, die ständig angeraten werden aus dem sicheren Fernsehsessel heraus, überhaupt gewachsen sind, geschweige denn ob derartige Maßnahmen überhaupt zielführend sind.

Diese "Zuweisung", die höchstwahrscheinlich nichtmal eine korrekte Zuweisung darstellt, ist nicht rechtskonform
Weißt du noch was Du hier redest?
Von Höchstwahrscheinlichkeiten, nichts ist belegt was du sagst, aber die Behauptung ist nicht rechtskonform steht auf jeden Fall?

Meine Einschätzung deckt sich mit der allgemeinen Meinung hier im Forum, mit der meines Rechtsanwalts und mit Urteilen der Sozialgerichte
Deine Einschätzung?
Deine Einschätzung dieses konkreten Falles?
Die "allgemeine Meinung des Forums" sowie deines Rechtsanwaltes und des Sozialgerichtes über diesen konkreten Fall liegt vor?

UI. Dann habe ich diese vielen Seiten der Diskussion wohl überlesen... 🙄
 
Ich werde am Mittwoch dort hingehen , mir genauere Infos holen, die ich dann ja hoffentlich bekommen werde, werde aber ganz klar und deutlich meine Pläne mitteilen, da ich auch den Beschreibungen nach die Befürchtung habe, dass die dort angebotenen "Weiterbildungsangebote" auf einem eher niedrigen Niveau bzw. Anfängerniveau sind (PC etc.), was ich nicht gebrauchen kann. Ebensowenig kann ich Kochkurse und Museumsausflüge gebrauchen, die dort ebenso durchgeführt werden, ich habe da mal ein bisschen recherchiert in der Presse, auch auf der Homepage des Anbieters werden Aktivitäten der Frauenakademie vorgestellt.
Ich werde ja sehen, was mir vor Ort unterbreitet werden soll und auch in welchem wöchentlichen Stundenumfang. Generell bin ich einfach der Meinung, dass mir meine selber organisierten Weiterbildungsaktivitäten mehr bringen, da hat das Jobcenter auch nichts mit zu tun, das hatte ich schon berufsbegleitend begonnen, als ich mit dem Jobcenter noch nichts zu tun hatte.
Wenn ich da Genaueres erfahren habe und ich der Meinung bin, dass ich dort fehl am Platz bin, werde ich das meiner SB so mitteilen.
 
Wenn ich da Genaueres erfahren habe und ich der Meinung bin, dass ich dort fehl am Platz bin, werde ich das meiner SB so mitteilen.
Genau so. Schließlich hast du auch genügend eigene Bemühungen angestellt um für dich weiterzukommen.
Ich denke wenn du schilderst dass du in den angebotenen Themen auch eigeninitiativ und im sozialen Umfeld gut aufgehoben bist so dass zusätzliche Aktivitäten nicht benötigt werden, sollte das ausreichen.

(Wenn es ganz hart kommt, könnte man vielleicht zusätzlich einwenden, dass man sich nicht gerne in alters- oder geschlechterspezifisch vorgegebenen Kategorien und Angeboten bewegen möchte. 😉
Mit Augenzwinkern, aber bei mir hat das tatsächlich vor einiger Zeit mal so funktioniert bei einem ü50 Angebot für Frauen )
 
Wenn es ganz hart kommt, könnte man vielleicht zusätzlich einwenden, dass man sich nicht gerne in alters- oder geschlechterspezifisch vorgegebenen Kategorien und Angeboten bewegen möchte. 😉
Mit Augenzwinkern, aber bei mir hat das tatsächlich vor einiger Zeit mal so funktioniert bei einem ü50 Angebot für Frauen )
Guter Tipp, ich bekomme bei dem Begriff "Frauenakademie" schon leichtes Magengrummeln😅
 
Guter Tipp, ich bekomme bei dem Begriff "Frauenakademie" schon leichtes Magengrummeln😅
Ging mir auch gleich so... 😉

Aber man kann natürlich nicht immer gleich alles von Anfang an verteufeln, sonst gehen einem irgendwann spätestens nach einem Verwaltungsakt die Argumente aus.
Es lässt sich eben nicht alles nach Schema f bewerkstelligen.
 
Diese "Zuweisung", die höchstwahrscheinlich nichtmal eine korrekte Zuweisung darstellt, ist nicht rechtskonform. Du scheinst hier den TE in die Maßnahme drängen zu wollen
Du verstehst die Sachlage nicht, das ist ein verbindliches vorgeschaltetes Maßnahmegespräch, aus dem sich eine Maßnahme erst entwickeln könnte, dieses Gespräch ist verbindlich.
Und wie @gila auch anmerkte gibt es auch noch die Option im Gespräch zu klären das eine Maßnahme nicht notwendig ist.

Danach erst kommen deine Punkte zum Tragen. (Natürlich nicht mehr nachdem man das Gespräch geführt hat und mit dem Träger die Zeiten geklärt hat ;))

Um mehr geht es erst mal nicht. Im Übrigen bringen solche Diskussionen den Fragestellern nichts, außer das die Threads unübersichtlich werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich persönlich würde das Schreiben für einen Verwaltungsakt (VA ), hier Zuweisung, halten.

Posting #1, Bild 1, enthält den Passus "haben wir Sie zu der folgenden Maßnahme angemeldet".

Dementsprechend ist seitens der Verwaltung eine Entscheidung mit Rechtswirkung nach außen getroffen
worden und die Legaldefinition aus § 31 SGB X ist erfüllt.
Mithin ausgeschlossen ist eine vorbereitende Handlung wie ein Angebot; das Einführungsgespräch ist also
der Maßnahmenbeginn und nicht das Unterbreiten eines Angebots, welches ohnehin von der Verwaltung und
nicht dem MT kommen müsste.

Eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, also beträgt die Widerspruchsfrist nach § 66 SGG ein Jahr.

Eine Zusicherung der durch die Maßnahme entstehenden Kosten seitens des JCs fehlt, was sich nicht
nur auf die Fahrtkosten erstreckt ("Können" ist nicht "Werden"), sondern auch auf die Kosten der Maßnahme
selber, die vielleicht oberhalb der 18 ¢ liegen könnten.

Eine Sanktion ist die Bewertung einer Entscheidung eines Erwerbslosen. Hierfür müssen Informationen
nach gewissen Gütekriterien vorliegen, beispielsweise Verbindlichkeit, Richtigkeit, Verständlichkeit, ...
Ohne Informationen keine Entscheidung, ohne Entscheidung ...
Die Inhalte sind unbestimmt, die Zeiten auch, die Zumutbarkeit zweifelhaft und damit hat man schon mal
Möglichkeiten, gegen eine Sanktion vorgehen zu können. Wenn es denn nötig werden sollte.

Hausordnung und andere Unterschriften: Nicht ablehnen, sondern Bedenkzeit fordern.
Es gibt zwar Urteile in diesem Zusammenhang, aber dort wurde seitens der Erwerbslosen mit dem
Grundgesetz und der Vertragsfreiheit argumentiert.
Ohne Ansehens der Hausordnung konnte das Gericht ablehnen, mit Ansehen dürfte es oft schwerer
werden, denn in diesen Hausordnungen werden mitunter vertragliche Vereinbarungen wie Dienstleistungen
ohne Gegenwert getroffen oder unbegründet Datenschutzrechte aufgehoben, die der Gesetzgeber auch
auf Europaebene garantiert.

Der Sinn des Lebens: Als ich "Grundrechenarten" las und dann auch noch, dass man montags und dienstags
Deutsch lernen darf, sprang ich auf, riss das Fenster auf und rief "Jaaa, ich kann das Licht sehen!".
Aber das nur am Rande.

Auch am Rande: Gibt es vielleicht Forenten mit erweiterten Frauenkenntnissen, vielleicht einen Frauenfachwirt
oder so etwas?
Ich würde nämlich gerne wissen, wie frauenspezifisch dieses Angebot realerweise sein könnte.
"Frühstück" (!), "Babbeln" (!!) und "Schöner Wohnen" (!!!) will ich nämlich auch und da würde ich gerne
meinen Männerbeauftragten in dieser Sache einschalten.

Ist klar, oder? Neech? :biggrin:
 
ich bekomme bei dem Begriff "Frauenakademie" schon leichtes Magengrummeln😅
Guck mal dazu - sofern noch nicht geschehen -in das aktuelle Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters -Seite 70. Da steht zur Zielgruppe einiges drin. Vorrangig wird diese Maßnahme als eine für Berufsrückkehrer nach Elternzeit beschrieben. Insbesondere für alleinerziehende Frauen. Selbstvertrauen und Motivation sollen gestärkt werden. Zudem werden sozialpädagogische Einzelcoachings angeboten. Was diesen Part betrifft -so ist der immer ganzheitlich orientiert. Das Modul kannst du jedoch immer beim Träger abwählen -sofern Du nicht vorher eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast, die die ganze Maßnahme beinhaltet. Ich gehe von diesem JC aus. Wo die Ausschreibung vorher so erfolgt ist- mit Kurzbeschreibung:
Kurzbeschreibung Maßnahme Frauenakademie

Was ich als beschriebenes Ziel mal herausheben möchte-das ressourcenorientierte Profiling - zur Erklärung und Vertiefung eines anderen Anbieters:
Ressourcenorientiertes Profiling

Ob das dort so angedacht ist? Das kann sein -muss es aber nicht. Ich rate zu einer gezielten Nachfrage. So oder so wäre das ganzheitlich. Es zählen nur vermittlungsrelevante Hemmnisse. Keine aus der Privatheit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das was du hier erwähnst, ist zwar nicht mein Jobcenter, aber die Beschreibung der Maßnahme ist relativ identisch, ich habe auch nochmal in der Presse im Internet und auf der Homepage des Anbieters nachgesehen, es wird dort auch viel mit Frauen mit Flüchtlingshintergrund gearbeitet, um Abschlüsse anerkennen zu lassen ,Sprache verbessern etc. Ebenso gibt's auch Kinderbetreuung. Maßnahmeaktivitäten, die auf der Homepage vorgestellt werden, wie Museumsbesuche, Besuche im Botanischen Garten oder das Organisieren des Cafés mit Frühstück sowie Spaziergänge oder Yogastunden sehe ich für mich nicht als vermittlungsrelevant an. Es scheint in der Maßnahme auch viel um Austausch und Gesellschaft zu gehen, dies habe ich im privaten Umfeld. Du hast Recht, es geht betreuungstechnisch wahrscheinlich über das rein Berufliche hinaus, dies möchte ich für mich nicht.
Es ist wohl auch hier in der Stadt ein Fokus auf Frauen, die nach einer Kinderpause wieder einsteigen wollen. Trifft auf mich aber auch nicht zu.
 
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