Einladung zur Maßnahme - Arbeitsgelegenheit.

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heikom36

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Hallo Leute,

am 3.11. habe ich, die im Anhang angefügte, Einladung bekommen.
Ich weiß nicht, was dem Fallmanager geritten hat, aber in letzter Zeit verhält er sich wie ein "Astloch" - muss man mal so ausdrücken.

Kurze Vorgeschichte.
Ich musste zu einem Anwalt weil die mir widerrechtlich eine Überzahlung von Leistungen von vor 4 Jahren mal eben, vollkommen unangekündigt, mit 107€ abgezogen haben.
Der Anwalt hat die Sache geklärt aber kurz darauf kam eine EGV , in der ich mich zu einer Maßnahme verpflichten sollte, die Bewerbungstrainings beinhaltet.
Diese Maßnahme hatte ich aber schon in den Jahren davor zwei mal absolviert.
Zwischenzeitlich hatte ich auch zwei Arbeitsstellen (ein AG ging pleite (meine 3. Pleite, die ich erlebte), ein anderer AG hatte von Anfang an nur einen Zeitvertrag übrig).
Beide male habe ich die Maßnahme mit sehr guten Bewertungen beendet.

Die EGV habe ich nicht unterschrieben. Ich habe meine Gegenvorschläge zu Weiterbildung in meinen zwei erlernten Berufen vorgelegt, was mit "wir lehnen bei Ihnen _pauschal_ jede Weiterbildung ab." beantwortet worden ist.
Weiterhin habe ich den Fallmanager im Juli aufgefordert mir die Belege für die notwendigen Gespräche vorzulegen. 1,5 Jahre befinde ich mich im ALG II und ich hatte noch NIEMALS zuvor einen Gesprächstermin. Auch keinerlei Schreiben ausser den Bewilligungsbescheid und auch keine Stellenangebote.
Meine Aufforderung blieb bis heute unbeantwortet.
Das Bewerbungstraining wurde per Verwaltungsakt bestimmt und ich habe 32 Termine á 3 Stunden hinter mich gebracht.
Beendet war es 28.10.2015.

Am 3. oder 4.11. kam dann das Schreiben, welches im Anhang beigefügt ist.

Wie kann ich mich dagegen wehren.
Zum einen werde ich keinen 1€ Job machen.
Zum anderen sehe ich darin keinerlei Sinn, der mich in meinen erlernten Berufen weiterbringt.
Dazu fühle ich mich genötigt.
Und dann ist da noch die Sache mit den Fahrtkosten . Die habe ich nämlich gar nicht mehr und ich sehe es auch nicht ein in Vorkasse für die zu treten.
Auch wäre eine Überweisung auf mein Konto gar nicht möglich, da ich nicht mehr in diesem Monat über das Geld verfügen könnte. Man müsste mir das Geld schon in Bar aushändigen (für Rückfragen - über die Banksache will ich nicht sprechen aber glaubt mir ich habe immer sehr große Schwierigkeiten an mein Geld zu kommen).

MUSS ich überhaupt zu diesem Termin?
Und wenn ja, wie soll ich mich dann verhalten? Ich habe, sofern ich hingehe, vor rein gar nichts mit denen zu reden. Ausser: "Guten Tag, mein Name ist Heiko und ich soll hier anwesend sein". Mehr werden die nicht von mir erfahren.

Integral ist ein privates Unternehmen.

Die 1€ Jobs von denen kenne ich (unser Ort ist überschaubar klein^^)

Essensverkauf an einer Schule
Recycling von alten Elektrogeräten
Verkauf in einem Gebrauchtwarenladen wo aber nie ein Kunde hingeht - die sind halt immer nur da die 1€ Jobber
In einem Freizeitpark, der von der Stadt als privates Unternehmen als GmbH im Eigenbetrieb geführt wird (zumeist Bedienung von Lift und Pflege von Tieren - wird ab und an aber auch von Selbstständigen ausgeübt).
Landschafts- und Gartenpflege (unser Gärtner im Ort macht das nicht mehr - sind wohl nun genug 1€ Sklaven verfügbar).

Ein Profiling oder sonstige Gespräche wurden NICHT mit mir geführt.

Wie kann ich mich so kurz vor der Maßnahme dagegen zur Wehr setzen?


LG

Heiko
 

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  • Einladung zur Maßnahme - Arbeitsgelegenheit bei Integral - Zensiert.pdf
    1,9 MB · Aufrufe: 271
Bis wann geht dein jetziger EGV /VA noch?
Was entstehen dir täglich an Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt)?
Wie kommunizierst du mit dem JC ?
Wann war dein letzter Meldetermin?
 
Folgendes solltest Du nochmal überdenken:

- Was bringt mir eine Maßnahme?
- Woran mache ich fest, dass ich einen Bedarf an dieser Förderung habe?
- Auf welche Zielgruppe ist die Maßnahme ausgerichtet?
Ggf: Wie kann es sein, dass diese Maßnahme individuell auf mich zugeschnitten ist, wenn da Menschen mit ganz unterschiedlichen
Qualifikationen und beruflichen Hintergründen zugewiesen werden?

Vorgehen beim Vermittler vor Ort:
Sie sagen, diese Maßnahme soll mich aktivieren. Woran machen Sie fest, dass ich Aktivierung brauche? Wirke ich inaktiv oder
demotiviert? Woran machen Sie das fest? Ich möchte meine Profilage und den für mich erarbeiteten Integrationsfahrplan für meinen Einzelfall sehen. Bitte drucken sie mir beides aus und erklären sie mir dann anhand dessen, warum dieser Kursus dazu passt und mich dann noch schnell in Arbeit bringen soll!
Gemäß §13 SGB I i.v.m. §15 Abs. 1+2 SGB I sind sie als Vermittler verpflichtet, mir diese Auskunft und Erhlärung zu geben.zudem müssen
Zugewiesene Maßnahmen müssen u.a. wirtschaftlich (§ 3 Abs. 1 SGB II)
§ 3 SGB II Leistungsgrundsätze - dejure.org
und unter der Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Verpflichteten so ausgestaltet sein (§ 33 SGB I). das eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt kurzfristig gelingt. Dies ist hier wohl offensichtlich nicht der Fall. Diese geballte Wucht von Fragen hat bei mir schon Wunder erwirkt.

Möglichkeiten, die Maßnahme nicht antreten zu müssen, könnten sein:

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 14 B 568/08 AS ER ) hat entschieden, dass eine Sanktion wegen der Weigerung eine Maßnahme weiter zu besuchen dann nicht rechtmäßig ist, wenn diese für den Betreffenden nicht zumutbar ist und keinen Sinn ergibt. Aus dem Urteil zitiert: „Einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist die Teilnahme nur an solchen Maßnahmen zuzumuten, die geeignet sind, seine Eingliederung in das Erwerbsleben zu befördern. Die Maßnahmen müssen Kenntnisse vermitteln, deren Erwerb für den Arbeitsuchenden in seiner konkreten Situation sinnvoll ist.“ Man kann davon ausgehen, dass das bei den meisten Maßnahmen nicht der Fall ist.

–> Eine weitere, sehr gute Möglichkeit kann auch sein:

Die Durchführung der Maßnahme ist faktisch gar nicht möglich und ergibt damit keinen Sinn, wenn der zwangsverpflichtete Teilnehmer die ihm obligatorisch vom Maßnahmeträger vorgelegte Einwilligungserklärung zur Datennutzung (de facto: Datenverzichtserklärung) nicht unterschreibt – wozu er laut aktueller Rechtsprechung auch nicht verpflichtet ist – oder seine bereits gegebene Einwilligung widerruft.

Denn wo jede Erhebung, Verarbeitung, Weitergabe und anderweitige Nutzung (also bereits die Sichtung!) personenbezogener und anderer Daten des Maßnahmeteilnehmers durch den Maßnahmeträger (in der Regel ein Privatbetrieb) untersagt ist, macht eine Bewerbungshilfe o. ä. keinen Sinn, kann mit dem Betreffenden „nicht gearbeitet“ werden, was natürlich ganz im Sinne des Betreffenden ist.

Bricht der Leistungsbezieher eine Eingliederungsmaßnahme ab, weil sie etwa unangemessen lang und damit rechtswidrig ist, kann er deswegen nicht sanktioniert werden. Dies entschied das Sozialgericht Oldenburg in seinem Beschluss vom 3. 4. 2013 (S 42 AS 82/13 ER ). Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 2 SGB III darf die Vermittlung von Kenntnissen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Maßnahmeträger die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten.
.
Du solltest zudem wissen, wie die Weisungen der JC bezüglich der Umsetzung von Maßnahmen an Ihre Mitarbeiter sind. Bedingungen usw. So kannst Du schnell erkennen, was ein Vermittler so alles kann, darf und muss. Beispiel Hamburg wurde hier als Beispiel angefügt .(in Anlage) Es gibt bundesweit darin meist nur marginale Unterschiede. Man hat dann meist ein Wissen, dass die meisten Vermittler in die Defensive treibt und sie von Dir ablassen - ist zumindest meine Erfahrung.

Ich würde mir jetzt einfach an Deiner Stelle im Kursnet
Weiterbildung - KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung

der Arbeitsagentur abermals eine passende Weiterbildung raussuchen - die als JC förderfähig gekennzeichnet ist - und die umgehend gegen Empfangsbestätigung einreichen, mit einem Anschreiben und dem Verweis, dass Du bisher von dem nichts angeboten bekommen hast , was Dich in Arbeit bringt, Du aber etwas geeignetes stattdessen gefunden hast , welches Du genehmigt bekommen möchtest . Mit einem Schreiben, wo Du auch Deine Rechte darlegst und einforderst:

§ 1 SGB III Ziele der Arbeitsförderung
2) Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen insbesondere
1. die Transparenz auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhöhen, die berufliche und regionale Mobilität unterstützen und die zügige Besetzung offener Stellen ermöglichen,
2. die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten fördern,
3. unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken und
4. die berufliche Situation von Frauen verbessern, indem sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die Überwindung eines geschlechtsspezifisch geprägten Ausbildungs- und Arbeitsmarktes hinwirken und Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit von Arbeitslosigkeit gefördert werden.
§ 5 SGB III Vorrang der aktiven Arbeitsförderung
Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind entsprechend ihrer jeweiligen Zielbestimmung und den Ergebnissen der Beratungs- und Vermittlungsgespräche einzusetzen, um sonst erforderliche Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit nicht nur vorübergehend zu vermeiden und dem Entstehen von Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen
weiterhin gehöre es zu den Aufgaben und Zielen eines Arbeitsvermittlers
§ 1 SGB II die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person zu erhalten,, zu verbessern oder dass diese wieder hergestellt wird
so dass Du schnell wieder eine Arbeit bekommst. Dies könne nur mit einer Maßnahme gelingen, die Deinen Fähigkeiten entspricht
.

Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtsprechung im Einklang stehen.
 

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  • Maßnahmen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung (MAT).pdf
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Ich denke mal @swavolt wird noch etwas schreiben
Ich frage mich, ob diese Einstiegsmaßnahmen in einen EEJ so rechtmäßig sind. Meiner Meinung nach, benötige ich eine ganz genau konkretisierte Zuweisung in einen EEJ um prüfen zu können, ob das zumutbar ist. Ich habe aber noch nie gehört, dass man für einen EEJ Probearbeiten muss.

Das Bewerbungstraining wurde per Verwaltungsakt bestimmt und ich habe 32 Termine á 3 Stunden hinter mich gebracht.
Beendet war es 28.10.2015.
Ein EEJ soll das letzte Mittel sein wenn alle anderen Maßnahmen nichts gebracht haben. Wie wollen die das denn beurteilen, wenn mal gerade etwas über eine WOche vergangen ist, außerdem hast Du ja Weiterbildungen beantragt und die sind abgeschmettert worden(. Meiner Meinung nach, hätte man das erst einmal probieren müssen, bevor man Dich in einen EEJ steckt. Und durch Deine vergangenen Jobs scheinst Du ja auch noch nicht so arbeitsmarktfern zu sein, dass man Dich in einen EEJ stecken muss. Hier soll die Statistik geschönt werden und die brauchen wohl Frischfleisch.
 
Vielen Dank für die Antworten. Sie helfen mir weiter ein Fax aufzusetzen womit ich mich dann gegen die Maßnahme wehren werde.
 
Geschrieben und gefaxt habe ich heute:


Widerspruch - Maßnahmenzuteilung

Sehr geehrter Herr Thomas,
gegen die Zuteilung zur Maßnahme bei Integral lege ich Widerspruch ein und bitte auch, bis zur vollständigen Klärung, um aufschiebende Wirkung.
Ich begründe es mit:
1. Widerrechtlichen Inhalten
2. Aufgrund finanzieller Möglichkeiten kann ich gar nicht den Maßnahmenort besuchen. Das Fahrtgeld müsste mir im Vorfeld übergeben werden. Eine Überweisung auf mein Konto würde auch nichts bringen, da ich jetzt nicht mehr über das Geld verfügen könnte. Ich glau-be auch weniger, dass ich als ALG II Bezieher in Vorkasse treten müsste. Die Aufschlüsse-lung des Regelsatzes gibt über sowas keine Auskunft.
Weiterhin fordere ich Sie erneut auf mir mitzuteilen, wie Sie denn festmachen, dass diese Maß-nahme für mich geeignet ist und wie sie mich beruflich weiterbringt. Ich habe zwei Berufsausbil-dung, die alleine schon belegen, dass mir die beschriebenen Inhalte (Garten- und Landschaftspfle-ge, Recyclinghof, Schulmilchlieferservice und Schulservice) rein gar nicht weiterhelfen können.
Was versprechen Sie sich anschließend für Vorteile? Das ich in einer Bewerbung angeben kann, dass ich Kenntnisse im auseinanderbauen von TV-Geräten erworben habe, oder dass ich fähig bin Brötchen zu schmieren? Auch eine angekündigte Arbeitserprobung in diesen Bereichen ist ein Witz – ich fasse es eher noch als Beleidigung auf.
Ich hatte Ihnen _mehrmals_ Vorschläge zur Weiterbildung unterbreitet. Dies wurde jedoch mit „wir lehnen pauschal jede Weiterbildung ab“ beantwortet.
Beantworten Sie mir also bitte schriftlich:
Wie sie festmachen, dass diese Maßnahme für mich geeignet ist?
Woran machen Sie fest, dass ich Bedarf an dieser Förderung habe?
Auf welche Zielgruppe ist diese Maßnahme ausgerichtet?
Wie kann es sein, dass diese Maßnahme auf mich zugeschnitten ist, wenn da Menschen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen zugwiesen werden?
Beantworten Sie mir bitte diese Fragen!

Ich gebe weiterhin Vorschläge ab und habe auch einige Beispiele aufgelistet.
DATEV Entgeltabrechnung und Buchhaltung
Im Rudert 4
Marburg
Bildungsträger WBS Training AG

Administrator Linux (LPIC 12 1 / 2) wahlweise auch mit beruflichem Englisch kompakt
gleiche Anschrift und Bildungsträger wie oben
Microsoft Certified Solutions Associate (MCSA) Windows Server 12 mit Microsoft Solutions Expert (MSCE): Server Infratructure mit beruflichem Englisch (wahlweise auch Business English, Server Infratructure mit Projektmanagement; Serfer Infrastructure mit Qualitäts. Und Prjektmanagament; sowie einige andere Module)
gleiche Anschrift wie oben
Auf den Internetseiten der Arbeitsagentur werden alleine in Marburg über 300 Weiterbildungsmög-lichkeiten aufgelistet. Ich habe nur ein paar wenige, die in meinem Interessen- und Berufsgebiet liegen, herausgesucht. Warum schlagen Sie mir nie so etwas vor? Warum kam bisher auch noch niemals ein Stellenangebot von Ihnen? Warum haben Sie noch nie einen Termin vereinbart, in dem es auch wirklich um mich geht? Das wäre jedoch vorteilhafter. Sie wollen mir doch helfen aus der Erwerbslosigkeit zu entfliehen. Dann machen Sie das bitte auch!

mit freundlichen Grüßen

------------------------------------------

Rund ne Stunde später kam folgender Text, ebenfalls per Fax, an mich:

Sehr geehrter Herr Müller,

wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruches vom 9.11.15 gegen unser Einladungsschreiben zu einer <Maßnahme wird genannt>. Beginn ist am 11.11.15 um 10 Uhr. (
Nach §39 Nr.1 SGB II hat ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (habe keinen gesehen), der Leistungen zur Einmgliederuing in Arbeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter bei der Eingliederung in Arbeit, keine Aufschiebende Wirkung-

In den Regelsätzen, die bei der Ermittlung der SGB II Leistungshöhe zugrunde gelegt werden, ist auch ein Teil für Fahrtkosten (Anmerkung: Maßnahme liegt rund 30km entfernt) enthalten.Daher ist es zumutbar, dass Sie die Fahrtkosten für die vier Tage der Einstiegsphase vorlegen und hier zur Erstattung einreichen. Wir sichern Ihnen eine umgehende Bearbeitung Ihres Fahrtgeldantrages zu.

Im Auftrag

nun ein Herr Hofmann, der Teamleiter ist.


Was für Astlöcher, oder?
Ich habe keinen VA über die Maßnahme bekommen und ich habe auch (das ist die Wahrheit) eh kein Geld mehr zum vorlegen.
 
@heikom36. Zitat:Auszug aus der Antwort des Faxes:
In den Regelsätzen, die bei der Ermittlung der SGB II Leistungshöhe zugrunde gelegt werden, ist auch ein Teil für Fahrtkosten (Anmerkung: Maßnahme liegt rund 30km entfernt) enthalten. Daher ist es zumutbar, dass Sie die Fahrtkosten für die vier Tage der Einstiegsphase vorlegen und hier zur Erstattung einreichen


Diese Aussage ist falsch und seine Forderung deswegen inakzeptabel. Anscheinend ist dem Verfasser nicht bekannt ,dass die aktuellen Fachlichen Anweisungen zu § 20 SGB II hier eindeutig sind. Der Regelsatz steht DIR zur freien Verfügung und NICHT DEM JC

Die Verauslagung der Fahrtkosten ist Dir nicht zumutbar. Dies würde eine versteckte Regelsatzkürzung bedeuten.. Siehe Fachliche Hinweise
zu § 20 SGB II in Anhang. Stand: 20.12.2014. - Seite 1, Randziffer 20.2

Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtsprechung im Einklang stehen.
 

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  • FH-20---22.12.2014.pdf
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heikom36, nimm bitte die Klarnamen der Sachbearbeiter des JC aus Deinem Schreiben und dem Antwortschreiben des JC raus. Deinen auch. Alle Ortsangaben auch. Hier lesen SB 's mit. Und außerdem haben SB 's genau so das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wie Du bzw. die Erwerbslosen. Sie könnten dem Forum juristische Probleme bereiten, wenn sie ihre Namen hier wiederfinden.
 
Ergänzung:

Ich denke sowieso, dass es überhaupt gar keine Fahrtkostenerstattung gibt, weil die gesetzliche Grundlage fehlen könnte. Jedenfalls wurden Fahrtkosten zu 1 Euro-Jobs bei Anfragen hier früher verneint.

Der einhellige Tenor war eher, dass Du die aus dem 1 Euro Job heraus finanzieren müsstest. Siehe:
https://www.elo-forum.org/euro-job-mini-job/74085-fahrkosten-euro-job.html


Insofern würdest Du dann auf den gesamten Fahrtkosten sitzenbleiben und die mit dem Erlös aus dem 1-Euro-Job verrechnen müssen. Manche zahlen dabei drauf!

Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtsprechung im Einklang stehen.
 
Das, was der mir geantwortet hat, ist der größte Witz, den man sich vorstellen kann und belegt eine, von zwei Dingen.

Entweder arbeiten dort wirklich nur absolute Vollidioten, der gar nicht erfassen können, was sie so alles für einen Bockmist verfassen ODER
es herrscht die purste Willkür, die dann wiederum eine Art von Kriminalität belegt.
Es kann ja nicht sein, dass meine Schreiben und Fragen immer unbeantwortet bleiben.
Wenn ich mal eine Antwort bekomme, dann _immer_ so einen exkrement wie oben, wo das JC - oder in diesem Fall der Teamleiter, MIR vorschreiben will, wozu ich das Geld zu verwenden habe.

Ich habe mich so entschieden:
Ich schreibe denen jetzt nichts mehr.
Ich werde die Maßnahme nicht antreten
und im Falle einer Sanktion werde ich Strafanzeige wegen Nötigung stellen und sofort Eilklage beim SG einreichen. Eilklage deswegen weil meine Existenz durch eine Sanktion stark gefährdet ist.

Ich verstehe nur nicht warum der einen VA erwähnt.
Ich habe keinen VA über diese Maßnahme.
Der letzte VA wurde wegen einer anderen Maßnahme eingeleitet. Da ging es um ein vollkommen sinnfreies Bewerbungstraining, welches ich zum DRITTEN mal absolvierte.
In dem VA wurde zwar in einer Randbemerkung geschrieben: "Sollte die Maßnahme bei S&B nichts bringen, dann werden wir Sie in eine Arbeitsgelegenheit unterbringen"

Dies reicht aber keinesfall aus um daraus einen VA zu machen, der DIESE Maßnahme begründen könnte.

Ihr glaubt nicht wie sehr ich meinen Fallmanager hasse. Das ist in meinen Augen kein Mensch, das ist ein Ungeheuer. Arrogant und frech ohne Ende.
 
heikom36, Du hast ja immer noch nicht die Klarnamen usw. aus Deinem Schreiben und der Antwort des JC rausgenommen.

Zum Begriff des Wortes "Verwaltungsakt": Im SGB 10 gibt es eine Definition darüber, was ein Verwaltungsakt ist:

§ 31 Begriff des Verwaltungsaktes

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

SGB X - Einzelnorm

Meiner Meinung nach ist Deine Zuweisung zu dieser Maßnahme ein Verwaltungsakt. Es wurde von einer Behörde verfügt, dass Du an dieser Maßnahme teilnehmen sollst (falls Du es nicht tust ohne "wichtigen Grund", dann treten die in dem Zuweisungsschreiben genannten Rechtsfolgen ein); die Behörde hat einen Einzelfall geregelt, und zwar auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Und die Zuweisung hat unmittelbare Rechtswirkung nach außen, da die Zuweisung die Räumlichkeiten des Jobcenters verlassen hat und in Deinen Besitz gelangt ist.

Außerdem: In meinem "Leitfaden zum Arbeitslosengeld II. Der Rechtsratgeber zum SGB II", Fachhochschulverlag, Ausgabe 2014, wird die Zuweisung zu einer Maßnahme nicht in der Liste der Schriftstücke aufgeführt, die kein Verwaltungsakt sind (S. 828).
 
Also erstmal besteht diese Maßnahme nur aus diesen 4 Tagen mit insgesamt 15 Stunden. Dafür sich ne Sanktion einzuhandeln ist Blödheit.

Hingehen und Fahrkarten aufbewahren - kopien davon machen und die originale mit dem Fahrtkostenübernahmeantrag beim JC beantragen(Immer von alles Kopien machen).
Datenschutzschreiben dem Maßnahmeträger übergeben.
https://www.elo-forum.org/eingliede...ilfe-benoetigt-110552/index2.html#post1410571
Während dieser Maßnahme keine Unterlagen von dir herausgeben. Name und Postanschrift ist alles was sie fordern können. Also nichts darüber hinaus ausplaudern oder niederschreiben. Nichts unterschreiben. Anschluss-AGH ablehnen.
Bei diesem 2.Tag z. B: vertiefendes Profiling gibts du keinerlei Angaben raus - gibts du sie heraus dürfen sie sie verwenden. Sie können ja das JC nach deinen Daten fragen. Du brauchst diese Maßnahme nicht und auch keine AGH .
Die können dann mit dir nichts anfangen, weil ohne unterschriebene Verträge sie dich nicht in eine AGH bekommen.
Maximal 4 Tage rumsitzen(ich denke nur 2) und die Geschichte ist vorbei.
 
Am besten wenn man rausgeschmissen wird von der Maßnahme immer selbst Polizei anrufen. Die befragen dann die Leute vor Ort ob das auch so stimmt und schreiben das in Ihren Bericht. Wusste ich so auch noch nicht...ansonsten immer nett sein.
 
@ Heikom36
Kannst Dich ja per Dienstaufsichtsbeschwerde über Deinen SB beschweren. Immer mit Eingangsbestätigung - und sachlicher Ton. Argumente wie schon in #3 im letzten Absatz beschrieben Beweise und Rechtsverweise anfügen. Mustervorlage und Info:
Hartz 4 IV ALG II Dienstaufsichtsbeschwerde Musterbeschwerde 2014

SB aus Marburg sind meistens Beamte.:biggrin:

Weitergehende Beschwerden auch an - siehe hier #2:
https://www.elo-forum.org/alg-ii/116183-beschwerdemoeglichkeiten-gegen-jobcenter-mitarbeiter.html

Ansonsten :
Möglichst nur noch mit Beistand zum Jobcenter

Wenn Du andere Kurse/Maßnahmen für Dich raussuchst, dann musst den Antrag dafür separat stellen und die Maßnahmenummer dazu nennen. Zudem ist es günstig, wenn Du selbst mal vorher selbst die Träger Deiner Wahl besuchst und Dich beraten lässt. Einige geben Dir dann ein unverbindliches Angebot mit, dass Du bei Deinem SB mit einreichen kannst, wenn Du den passenden Anbieter gefunden hast. Vielleicht sogar in Deiner Wohnortnähe - wegen Fahrtkosten . Habe ich auch so gemacht

Ergänzung:
SBs aktivieren immer gerne Elos, die ansonsten keine Gegenargumente einer schon vorhandenen Beschäftigung haben. Ich meine hier auch einen Minijob oder ein Ehrenamt. In Deiner Stadt gibt es jede Menge Angebote dazu. Beispiel:
FREIWILLIGENAGENTUR MARBURG | Angebote für Freiwillige

Ein Ehrenamt kommt immer gut. Dir kann zumindest niemand was vorwerfen, bezüglich Aktivität. Ich habe selbst auch ein Ehrenamt - was mir beim Umgang mit meinen Sbs zugute kam.

Es gibt auch Ehrenämter, da bekommst du eine Aufwandsentschädigung, die Du zwar dem JC melden musst , die Du aber ansonsten behalten kannst, sofern der Betrag die Hälfte Deines ALG II nicht übersteigt,

Kümmere Dich - neben der verstärkten Arbeitssuche - bei indeed.de oder auf anderen Portalen auch um einen -Kurs/Maßnahme Deiner Wahl und/oder ein Ehrenamt .Informiere Dich auch im Internet per Suchmaschine. Frag auch mal im Bezirksamt nach.

Es mach wenig Sinn,sich über seinen SB zu ärgern. Du musst dagegen strategisch und mit sachlichen Argumenten vorgehen - nicht verärgert!!

Ob Du Die Ma0nahme antreten kannst - weil Du dafür noch irgendwo Fahrgeld borgen oder auftreiben kannst - und willst, das musst Du selbst entscheiden. Wichtig ist, dass man eine Notlage - neben der gesetzlichen Grundlage, die gegen die Pflicht einer Verauslagung der Fahrtkosten spricht - auch beweisen kann. Kontoauszüge etc

Wenn Du hier nicht hinfahren kannst , dann schützt Dich das im Augenblick noch nicht vor Sanktionen oder neuen Zuweisungen von Seiten Deines SB
Der SB muss zuerst seine Statistik bedienen, daran denken die meistens zuerst.

Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtsprechung im Einklang stehen.
 
Das mit dem fehlenden Fahrtgeld war keine Lüge.

Ich kann _WIRKLICH_ nicht an den Maßnahmenort kommen.
Wäre es im Wohnort, so wäre ich ziemlich sicher hingegangen und hätte mich auch genauso verhalten, wie es vorgeschlagen worden ist.
Ich hätte denen mitgeteilt: "Hallo, mein Name ist Herr.... und ich komme aus B.... "
Mehr würden die von mir nicht erfahren.
Nur komme ich wirklich nicht dort hin. Bin pleite, wie man es nur sein kann.
 
Auch hier ein Danke.
Es betrifft keinen FM aus Marburg. Ich habe am Wohnort selbst ein KJC. Die schicken mich nur nach Marburg.
 
Ich habe heute meine Anwältin eingeschaltet.
Nächste Woche habe ich einen Termin.

Nebenbei:
Heute kam Antwort auf meine Vorschläge zur Weiterbildung.

In kurzen Worten.
Eine Weiterbildung gibt es NUR DANN, wenn ich eine Stellenzusage vorweisen kann, wo diese Weiterbildung angebracht wäre.

Ich verstehe das beispielhaft so:
Ich muss erst bei einer Spedition einen Arbeitsplatz (oder die Sicherheit für die Stelle haben) damit ich einen LKW-Führerschein finanziert bekomme.

Ich glaube auch hier haben die einfach nur Blödsinn verfasst. Unter solchen Voraussetzungen kann man ja JEDE Weiterbildung ablehnen.
Ein Unternehmer will doch im Vorfeld wissen, dass man ein bestimmtes Gebiet beherrscht. Er stellt doch nicht ein und wartet dann ein halbes Jahr, oder auch länger, bis eine Ausbildung abgeschlossen ist.

----
Und nochmals vielen Dank für die Antworten hier.
Ich kann aber keine alten Beiträge editieren. Der Punkt "Ändern" wird bei diesen gar nicht mehr angezeigt.
 
Kurz ne Frage zur AGL in der Folge:
Ich sehe da bei allen aufgezählten Tätigkeiten absolut keine Zusätzlichkeit.
Das müsste doch alles auch ohne 1 Euro Jobber erledigt werden.
 
[...]
Ich denke sowieso, dass es überhaupt gar keine Fahrtkostenerstattung gibt, weil die gesetzliche Grundlage fehlen könnte. Jedenfalls wurden Fahrtkosten zu 1 Euro-Jobs bei Anfragen hier früher verneint.
[...]

Die ersten vier Tage/15 Stunden sind keine Arbeitsgelegenheit, deswegen wird keine Mehraufwandsentschädigung bezahlt, deswegen muss man sich die Fahrtkosten mit einem formlosen Antrag (Brief, aber nachweislich zukommen lassen) holen.
Deswegen hat swavolt meiner Meinung nach vollkommen recht mit seinem Vorschlag.

@heikom36: Solltest Du trotzdem zum MT fahren, dort bitte nichts unterschreiben. Du lehnst die Unterschrift nicht ab, möchtest aber alles erst einmal prüfen lassen. Von wem, weißt Du noch nicht.
Keine Daten herausgeben außer Namen und Postanschrift, kein Telefon, keine E-Mailadresse, kein Lebenslauf, keinen Fragebogen ausfüllen, nie über Privates reden, kein Foto ... (so ungefähr sollte jetzt klar sein, was ich meine :wink:)

Solltest Du kein Geld haben, was im Alg-II-Bezug eigentlich immer angenommen werden darf, findest Du bei Pixelschieberin über Maßnahmenabwehr:https://www.elo-forum.org/weiterbil...rse-16-abs-sgb-ii-45-sgb-iii.html#post1859551 mehr.
Fahrtkostentango Direktlink: https://www.elo-forum.org/eingliede...-egv-massnahme-144204/index2.html#post1834289
 
Das ist unglaubwürdig das du am 11. kein Geld mehr hast. Müßtest dann ja demnächst verhungern da keine Lebensmittel mehr gekauft werden. Musst dir ja nicht unbedingt ne Sanktion einfangen, wo du in Erklärungsnöte kommst.

Die maximal 4 Tage hingehen und die Fahrtkosten erstatten lassen. Man hat dir ja schnelle Bearbeitung zugesichert. Sollte das nicht passieren hast du demnächst noch bessere Gründe für Vorschusszahlung.
 
heikom36Zitat:Heute kam Antwort auf meine Vorschläge zur Weiterbildung.

In kurzen Worten.
Eine Weiterbildung gibt es NUR DANN, wenn ich eine Stellenzusage vorweisen kann, wo diese Weiterbildung angebracht wäre
.


Antwort
Hat Dein SB für diese Behauptung eine Rechtsgrundlage genannt?

Unabhängig davon hast Du auch die Möglichkeit mit diesem Schreiben zum Anbieter WBS Training etc. zu gehen und die zutreffenden Rechtsgrundlagen nachzufragen .bzw. abzugleichen. Kannst das auch vorab über Telefon machen. Die nachfolgenden Links haben sogar kostenlose Hotlines hierfür vorab - sei nicht immer gleich so entmutigt! Kläre das mit dem Schulungsträger, was machbar ist. Dann wirst Du ja automatisch erfahren ob Dein SB recht hat. Musst doch sowieso beim Träger klären ob auch der Kurs. für Dich passend ist und Dich in Arbeit bringt. Der Kurs sollte auch zu Deinen bisherigen Bewerbungsbemühungen passen. Es geht hier offensichtlich um die Ausstellung eines Bildungsgutscheins - wenn ja - dann muss das schon mit Chancen der Eingliederung verbunden sein. Sich dazu auch anderweitig zu informieren ist nie verkehrt!:Werde aktiv!

https://www.wbstraining.de/bildungsgutschein/

Bildungsgutschein der Arbeitsagentur und des Jobcenters | IBB


Zum Thema Führerschein: Solltest Du den zur Finanzierung beantragt haben, so könnte die Aussage des SB stimmen. Siehe
Zitat:
Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht. Das urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, mit dem Aktenzeichen: L 15 AS 317/11 B.
Quelle:
Kosten für einen Führerschein bei Hartz IV

Hinweis: LKW-Führerschein? Das sollte man wissen:

Die meisten Speditionen wollen meistens Arbeitnehmer die nicht älter als 30 Jahre alt sind, 40 Jahre Berufserfahrung haben, sich in Zoll und Sozialvorschriften 200%ig auskennen, sämtliche ADR- Scheine haben, Sattel- und Hängerzüge fahren können, am Wochenende nicht nach Hause wollen, und am besten 1500€ brutto verlangen (die man dann auf 1200€ incl. Spesen nach unten korrigiert).

Alternativ kannst Du auch vorher eine kostenlose Eignungsfeststellung beim TÜV dafür machen -dann kriegt man wohl schneller den Führerschein finanziert.
Ruf mal hier in Hamburg an und frag ob die wissen , wo der TÜV das auch in Hessen anbietet.

https://flensburg.kursportal.info/k184176

Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtsprechung im Einklang stehen.
 
Das ist unglaubwürdig das du am 11. kein Geld mehr hast. Müßtest dann ja demnächst verhungern da keine Lebensmittel mehr gekauft werden. Musst dir ja nicht unbedingt ne Sanktion einfangen, wo du in Erklärungsnöte kommst.

Die maximal 4 Tage hingehen und die Fahrtkosten erstatten lassen. Man hat dir ja schnelle Bearbeitung zugesichert. Sollte das nicht passieren hast du demnächst noch bessere Gründe für Vorschusszahlung.


Glaubwürdigkeit und Unglaubwürdigkeit ist vollkommen unerheblich.
Wenn es sein muss, dann kann ich es beweisen ;-)
Im übrigen hatte ich auch noch wenige Tage vorher einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und die haben, warum auch immer, Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangt.
Die WISSEN also das ich derzeit kein Geld habe.
 
heikom36Zitat:Heute kam Antwort auf meine Vorschläge zur Weiterbildung.

In kurzen Worten.
Eine Weiterbildung gibt es NUR DANN, wenn ich eine Stellenzusage vorweisen kann, wo diese Weiterbildung angebracht wäre
.


Antwort
Hat Dein SB für diese Behauptung eine Rechtsgrundlage genannt?

Unabhängig davon hast Du auch die Möglichkeit mit diesem Schreiben zum Anbieter WBS Training etc. zu gehen und die zutreffenden Rechtsgrundlagen nachzufragen .bzw. abzugleichen. Kannst das auch vorab über Telefon machen. Die nachfolgenden Links haben sogar kostenlose Hotlines hierfür vorab - sei nicht immer gleich so entmutigt! Kläre das mit dem Schulungsträger, was machbar ist. Dann wirst Du ja automatisch erfahren ob Dein SB recht hat. Musst doch sowieso beim Träger klären ob auch der Kurs. für Dich passend ist und Dich in Arbeit bringt. Der Kurs sollte auch zu Deinen bisherigen Bewerbungsbemühungen passen. Es geht hier offensichtlich um die Ausstellung eines Bildungsgutscheins - wenn ja - dann muss das schon mit Chancen der Eingliederung verbunden sein. Sich dazu auch anderweitig zu informieren ist nie verkehrt!:Werde aktiv!

https://www.wbstraining.de/bildungsgutschein/

Bildungsgutschein der Arbeitsagentur und des Jobcenters | IBB


Zum Thema Führerschein: Solltest Du den zur Finanzierung beantragt haben, so könnte die Aussage des SB stimmen. Siehe
Zitat:
Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht. Das urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, mit dem Aktenzeichen: L 15 AS 317/11 B.
Quelle:
Kosten für einen Führerschein bei Hartz IV

Hinweis: LKW-Führerschein? Das sollte man wissen:

Die meisten Speditionen wollen meistens Arbeitnehmer die nicht älter als 30 Jahre alt sind, 40 Jahre Berufserfahrung haben, sich in Zoll und Sozialvorschriften 200%ig auskennen, sämtliche ADR- Scheine haben, Sattel- und Hängerzüge fahren können, am Wochenende nicht nach Hause wollen, und am besten 1500€ brutto verlangen (die man dann auf 1200€ incl. Spesen nach unten korrigiert).

Alternativ kannst Du auch vorher eine kostenlose Eignungsfeststellung beim TÜV dafür machen -dann kriegt man wohl schneller den Führerschein finanziert.
Ruf mal hier in Hamburg an und frag ob die wissen , wo der TÜV das auch in Hessen anbietet.

Eignungsfeststellung zur Ausbildung EU-Berufskraftfahrer LKW - Kursportal Schleswig-Holstein: Flensburg - Schleswig

Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtsprechung im Einklang stehen.

Es geht doch gar nicht um einen Führerschein.
Den habe ich nur rhetorisch als Beispiel verwendet.
 
heikom36Zitat:Heute kam Antwort auf meine Vorschläge zur Weiterbildung.

In kurzen Worten.
Eine Weiterbildung gibt es NUR DANN, wenn ich eine Stellenzusage vorweisen kann, wo diese Weiterbildung angebracht wäre
.


Antwort
Hat Dein SB für diese Behauptung eine Rechtsgrundlage genannt?

Unabhängig davon hast Du auch die Möglichkeit mit diesem Schreiben zum Anbieter WBS Training etc. zu gehen und die zutreffenden Rechtsgrundlagen nachzufragen .bzw. abzugleichen. Kannst das auch vorab über Telefon machen. Die nachfolgenden Links haben sogar kostenlose Hotlines hierfür vorab - sei nicht immer gleich so entmutigt! Kläre das mit dem Schulungsträger, was machbar ist. Dann wirst Du ja automatisch erfahren ob Dein SB recht hat. Musst doch sowieso beim Träger klären ob auch der Kurs. für Dich passend ist und Dich in Arbeit bringt. Der Kurs sollte auch zu Deinen bisherigen Bewerbungsbemühungen passen. Es geht hier offensichtlich um die Ausstellung eines Bildungsgutscheins - wenn ja - dann muss das schon mit Chancen der Eingliederung verbunden sein. Sich dazu auch anderweitig zu informieren ist nie verkehrt!:Werde aktiv!

https://www.wbstraining.de/bildungsgutschein/

Bildungsgutschein der Arbeitsagentur und des Jobcenters | IBB


Zum Thema Führerschein: Solltest Du den zur Finanzierung beantragt haben, so könnte die Aussage des SB stimmen. Siehe
Zitat:
Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht. Das urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, mit dem Aktenzeichen: L 15 AS 317/11 B.
Quelle:
Kosten für einen Führerschein bei Hartz IV

Hinweis: LKW-Führerschein? Das sollte man wissen:

Die meisten Speditionen wollen meistens Arbeitnehmer die nicht älter als 30 Jahre alt sind, 40 Jahre Berufserfahrung haben, sich in Zoll und Sozialvorschriften 200%ig auskennen, sämtliche ADR- Scheine haben, Sattel- und Hängerzüge fahren können, am Wochenende nicht nach Hause wollen, und am besten 1500€ brutto verlangen (die man dann auf 1200€ incl. Spesen nach unten korrigiert).

Alternativ kannst Du auch vorher eine kostenlose Eignungsfeststellung beim TÜV dafür machen -dann kriegt man wohl schneller den Führerschein finanziert.
Ruf mal hier in Hamburg an und frag ob die wissen , wo der TÜV das auch in Hessen anbietet.

Eignungsfeststellung zur Ausbildung EU-Berufskraftfahrer LKW - Kursportal Schleswig-Holstein: Flensburg - Schleswig

Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtsprechung im Einklang stehen.

Es geht doch gar nicht um einen Führerschein.
Den habe ich nur rhetorisch als Beispiel verwendet.

Morgen habe ich ja den Termin beim Anwalt.
Ich übergebe die Sache.
 
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