Einladung zur Integrationsmaßnahme „mein Kompass“ - Einzelcoaching

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Marcus Cole

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Hallo zusammen.

Vorweg möchte ich anmerken, dass ich bereits erfolglos versucht habe mittels Suchfunktion und Nachschlagen in den einzelnen Foren in o. g. Angelegenheit weiterzukommen. Daher habe ich mich zum Erstellen eines eigenen Beitrags entschlossen. Ich hoffe, der Beitrag ist hier richtig platziert und ich bin nicht zu ausführlich in meiner Schilderung.

Zur Situation:

Ich bin seit Kurzem „Kunde“ des Jobcenters und zwar nicht gänzlich uninformiert, aber auch noch weit entfernt von einem souveränen Umgang mit dieser Institution.

Meine Sachbearbeiterin scheint mir aufgrund meiner erst sehr kurzen Bezugsdauer und ausgeprägten Eigenmotivation noch relativ freie Hand zu lassen. Jedenfalls konnte ich bisher alle De-Qualifizierungsversuche umschiffen.

Sie insistierte jedoch auf eine Zuweisung zu einem Einzelcoaching einer ihr bekannten Person bei einem namentlich nicht weiter erwähnten privaten Bildungsträger. Die Maßnahme „mein Kompass“ im Rahmen eines auf fünf Termine festgelegten Einzelcoachings hat sie mir auferlegt, um meine Bewerbungsunterlagen und Selbstvermarktung auf Vordermann zu bringen. Eine Notwendigkeit dafür besteht m. E. nicht, aber Einfluss hatte ich darauf keinen. Wahrscheinlich war das Ziel mich schnellstmöglich aus der Arbeitslosenstatistik herausrechnen zu können.

Nachdem ich im Vorfeld Informationen zu diesen Einzelcoachings eingeholt habe, habe ich diese Maßnahme in gutem evtl. sogar ganz hilfreich eingestuft, vor allem wenn man bedenkt was für Sachen es ansonsten noch gibt.
Dementsprechend aufgeschlossen und kooperativ nahm ich den ersten Termin war.

Ich weiß nicht, wie konkret ich werden kann ohne Gefahr zu laufen, dass Rückschlüsse auf das Gespräch und meine Person gezogen werden können, deshalb versuche ich es etwas abstrakter zu formulieren.

Nach Vorstellung und Schilderung meines bisherigen Lebensweges und der konkreten Benennung meiner Wünsche für eine Zusammenarbeit, insbesondere welchen Nutzen ich mir von dieser Maßnahme erhoffe hinsichtlich meiner Qualifikation musste ich jedoch sehr schnell feststellen, dass Kooperation hier das falsche Wort ist.

Mir wurden Vertragsunterlagen zur Unterschrift vorgelegt. Darunter zum einen harmlose wie Hausordnung und Co., zum anderen aber auch eine Teilnahmevereinbarung, die mir direkt Bauchschmerzen verursachte, da mir nicht klar war ob und weshalb ich diese gegenzeichnen sollte und welche Konsequenzen daraus resultieren könnten.

Daher bat ich darum, das Dokument mitnehmen, prüfen und beim nächsten Mal unterschrieben mitbringen zu können, was mir untersagt wurde. Wenn ich mir die Situation im Nachhinein vor Augen führe, dann wurde ich unter großem Druck zu einer Unterschrift genötigt. Es entstand der Eindruck, dass eine Weigerung meinerseits umgehend als mangelnde Kooperation ausgelegt und entsprechend sanktioniert werden könnte. Ebenso die Verweigerung von Kontaktdaten wie E-Mail und Telefonnummer.

Beim Jobcenter war mir klar, dass dieses keine Pflichtangaben sind. Diese Situation hingegen hatte mich eiskalt überrascht und ich hätte in dem Moment einfach keinerlei Angaben zu irgendwas machen sollen. In der Situation selbst war ich allerdings eigentlich nur noch panisch und hatte die Sanktionen im Hinterkopf und deren mögliche Auswirkungen – vielleicht können das einige von euch nachvollziehen. Ich ärgere mich wirklich maßlos über mich selbst.

Es wurde mir anschließend noch mitgeteilt, dass ich nun allein den Coach als Absprechpartner für alle Belange hätte (O-Ton: Mit dem Jobcenter haben sie nichts mehr zu tun, das hat sie an mich abgegeben. Ich bin ab jetzt für sie zuständig. Auch Krankmeldungen gehen nur an mich)

Gerade den Punkt mit den Krankmeldungen habe ich mal geflissentlich ignoriert und würde im Zweifelsfall beiden Institutionen eine Kopie zukommen lassen, um mich abzusichern.

Die Frage ist nun, liebe Forengemeinschaft, wie ich damit umgehen soll und da erhoffe ich mir den ein oder anderen Hinweis / Ratschlag, vor allem da kommende Woche der nächste Termin ansteht.

Folgende Gedankengänge kamen mit in den Sinn, die ich erst einmal nur gesammelt habe:

  • Der Vertrag könnte anfechtbar sein, da er unter Zwang zustande gekommen ist
  • Die im Vertrag befindliche Datenschutzerklärung verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz wegen der Generalvollmacht zur Weitergabe der personenbezogenen Daten. Eigentlich müsste doch in jedem einzelnen Fall meine Zustimmung gegeben werden.
  • Ich insistiere darauf, dass keinerlei Bewerbungen vom Coach weitergegeben werden. Unterlagen werden (nur Lebenslauf und Anschreiben) angefertigt und ich kümmere mich um die Weiterleitung.
  • Ein Freund von mir meinte, dass nur der Ersttermin überhaupt notwendig gewesen wäre und ich nach diesem (ohne Unterschrift, Wahrnehmung der 5 Einzeltermine) bereits meinen Pflichten nachgekommen wäre. Daher einseitige Aufkündigung, da Vertrag unter Zwang / Vorspiegelung falscher Tatsachen o. ä.

Die Unterlagen habe ich unten als Anlage (geschwärzt) beigefügt. Was fehlt ist eine Einwilligung zur Optimierung des Bewerberprofils, wobei dort Jobcenter / Arbeitsagentur gestrichen ist und sich das nur um das Profil beim Bildungsträger zu handeln scheint. Ich habe gerade keinen Zugang zu einem Scanner, vielleicht kann ich das abfotografieren.

Vielen Dank im Vorfeld für etwaige Hilfen!
 

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Marcus Cole

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In dem Gespräch mit meinem Coach habe ich von vorn herein konstruktiv und engagiert auf mögliche Bewerbungsziele hingewiesen, die meiner Qualifikation entsprechen und auf die ich gern hinarbeiten würde. Diese wurde alle "abgebügelt" und als Gegenvorschläge kamen Stellen für die ich entweder nicht qualifiziert, überqualifiziert war oder bei denen ich weniger verdient hätte als ich aktuell an ALG II beziehe, demnach aufzustocken gewesen wären.
 

Texter50

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Hallo und herzlich willkommen hier im Forum!

Das mit dem Zwang nachzuweisen, unter dem Du unterschrieben hast, wie willste das nachweisen?
Du ahnst es sicher schon, es wäre besser gewesen, das Zeuchs nicht zu unterschreiben und mitzunehmen. :sorry:

Aber: man kann den Unfug auch in eine andere Richtung lenken.
Statt Deine Daten nimmste fiktive Daten. Damit kann man das Schreiben von Bewerbungen bestens hinbekommen. Das kann ein vergleichbarer Beruf sein und Max Mustermann baut nen Lebenslauf. :biggrin:

Du kannst hingehen, die Weitergabe der Daten auf das gesetzliche Maß zu beschränken. Damit muss man DIch fragen, wenn Daten an Ditte gehen sollen. Eine Vorlage gibbet im Bereich der Vorlagen hier im Forum.

Solltest Du Email / Phone - Nummer abgeliefert haben, lass diese Daten sofort beim MT löschen, auch dazu gibbet bereits Formulare im Forum (was zeigt, es sind schon viel mehr auf den Druck reingefallen).
Das solltest Du auch fürs JC so umsetzen. :icon_stop:
https://www.elo-forum.org/diskussion-vorlagen-hilfesuchenden-hilfesuchende/163863-antraege.html

Führe ein Gedächtnisprotokoll - kannst ja hier im Trööt machen und wenn Du nen Termin hattest, bei dem nix rumgekommen ist, dann schreibste ne Beschwerde ans JC .
Das ist weiter für Dich zuständig.
Der MT-Hempel möchte nur nicht, dass Du über ihn berichtest, er will einen Keil zwischen Dich und das JC setzen.:icon_mrgreen:.

Bei einem Termin da immer Notizen in ein kleines schwarzes Buch eintragen. Immer wenn es Dir nicht passt, schreib da rein - und wenn es der Wetterbericht ist.
Das bringt die Leute völlich aussem Konzept. :icon_hihi:

Es stehen Wahlen an und da ist es nur normal, dass die Zahl der Unterbeschäftigten (dazu gehören auch die inne Wundertüten), erhöht wird, um die Arbeitslosenzahlen zu mindern.! :peace:
 
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ZarMod

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Zunächst einmal Herzlich Willkommen im Forum. :welcome:
Mir wurden Vertragsunterlagen zur Unterschrift vorgelegt. Darunter ... auch eine Teilnahmevereinbarung, die mir direkt Bauchschmerzen verursachte,
da mir nicht klar war ob und weshalb ich diese gegenzeichnen sollte und welche Konsequenzen daraus resultieren könnten.
Das Gefühl war richtig, aber offensichtlich nicht schmerzvoll genug.
Wenn ich mir die Situation im Nachhinein vor Augen führe, dann wurde ich unter großem Druck zu einer Unterschrift genötigt.
Das glaube ich nicht. Oder hat jemand anderes Deine Hand zur Unterschrift bewegt?
Was Du als Druck bezeichnest, darfst Du eher als fehlendes Selbstbewußtsein gepaart mit Unwissen bezeichnen.
Du bist nicht der erste, welcher mit ´ner Unterschrift bekleckert hier reinstolpert und es wird Dir keiner deswegen einen Vorwurf machen.
Ich hätte für Dich eventuell sogar eine passende Lösung, denn die Maßnahmedauer ist mit 10 Monaten eindeutig zu lang.
Eine Eingliederungsmaßnahme ist rechtswidrig, wenn diese unangemessen lang ist.
Bricht der Leistungsbezieher die Maßnahme ab, kann er deswegen nicht sanktioniert werden.
Dies entschied das Sozialgericht Oldenburg in seinem Beschluss vom 03.04.2013.(Quelle: sozialberatung-kiel.de)
SG Oldenburg meinte:
Rechtswidrig, entschied das Sozialgericht Oldenburg, denn die Maßnahme war unzumutbar lang. Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 2 SGB III darf die bei einem Arbeitgeber durchgeführte Maßnahme – hier das Praktikum – 6 Wochen und die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Maßnahmeträger die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten. Ausnahmsweise darf die Teilnahme an Maßnahmen bei unter 25 Jährigen, deren Eingliederung aufgrund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist, nach § 16 Abs. 3 SGB II bis zu 12 Wochen dauern. Da die vereinbarten Maßnahmezeiten die gesetzlich zulässige Dauer weit überschritten, war die vereinbarte Eingliederungsmaßnahme unzumutbar und der Maßnahmeabbruch konnte nicht sanktioniert werden.
Zuallererst würde ich nun den Teilnehmervertrag mit dem MT schriftlich nachweisbar beim MT kündigen und die Maßnahme abbrechen.
Wie Du die Kündigung begründest, bleibt Dir überlassen.
Der Vertrag könnte anfechtbar sein, da er unter Zwang zustande gekommen ist
Daher bat ich darum, das Dokument mitnehmen, prüfen und beim nächsten Mal unterschrieben mitbringen zu können, was mir untersagt wurde.
Daher einseitige Aufkündigung, da Vertrag unter Zwang / Vorspiegelung falscher Tatsachen o. ä.
Der Kündigung sollte ein Widerspruch zur Datenweitergabe MT beigefügt werden.
Als nächstes informierst Du das JC schriftlich nachweisbar über die Kündigung des Teilnehmervertrages und darüber,
daß Du ab sofort einer Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst.
Auch diesem Schreiben fügst Du einen Widerspruch zur Datenweitergabe JC bei. Der Abbruch generiert nun unmittelbar eine Sanktion durch das JC .
Gegen den Sanktionsbescheid erhebst Du Widerspruch und reichst gleichzeitig einen begründeten Eilantrag auf aW beim SG ein.
Sollte das SG nicht bereits vorher (zu Deinen Gunsten) entschieden haben,
kannst Du nach Erhalt eines ablehnenden Widerspruchbescheid gegen den Sanktionsbescheid klagen.

Du hast nun also zwei Möglichkeiten:

► Die Maßnahme durchziehen und aufkommende Langeweile als Lehrgeld wegstecken.
► Dich wehren und währenddessen den ausklingenden Sommer betreuungsfrei erleben. :icon_wink:

Die Mustertexte sind natürlich anzupassen.
Hier in den sortierten Vorlagen findest Du bei Bedarf noch andere hilfreiche Informationen und Mustertexte.
 

Marcus Cole

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Danke für die Willkommensgrüße und vor allem für die schnelle und umfangreiche Hilfe !

Ich werde mir über das Wochenende in Ruhe Gedanken über mein weiteres Vorgehen machen. Es beruhigt mich schon mal sehr, dass ich nicht ohne vernünftige Handlungsoptionen dastehe.

Zur Dauer der Maßnahme: Auf der einen Seite hat der MT den sehr langen Zeitraum handschriftlich angegeben, auf der anderen Seite hat das JC aber lediglich 5 Einzeltermine zugewiesen. Die Frage ist was nun konkret als Zeitraum rechtlich relevant ist.

Wobei ich die Vermutung habe, dass ein Nachschießen von Terminen vermutlich nur eines Anrufes des MT bedarf und so könnte man die Maßnahme tatsächlich über den Gesamtzeitraum strecken.
 
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ZarMod

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Zur Dauer der Maßnahme: Auf der einen Seite hat der MT den sehr langen Zeitraum handschriftlich angegeben,
auf der anderen Seite hat das JC aber lediglich 5 Einzeltermine zugewiesen.
Für mich ist die hier veröffentlichte, erste Seite der Teilnehmervereinbarung relevant, welche Du nach Deinen Angaben unterschrieben hast.
Dort ist glasklar die Dauer der Maßnahme zu lesen. Hiernach richtet sich meine Hilfestellung.
Wenn Du nun hinterher weitere, bisher unbekannte Fakten reinbringst, mußt Du das für Dich selbst entscheiden.
Ich jedenfalls habe keine Lust, die relevanten Informationen einzeln aus der Nase zu ziehen.
Beurteile also selbst, denn Du alleine kennst die Fakten. :icon_pfeiff:
 

Texter50

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...
Zur Dauer der Maßnahme: Auf der einen Seite hat der MT den sehr langen Zeitraum handschriftlich angegeben, auf der anderen Seite hat das JC aber lediglich 5 Einzeltermine zugewiesen. Die Frage ist was nun konkret als Zeitraum rechtlich relevant ist.
...
Über die Dauer und den stundenmäßigen Umfang der Wundertüte kann nur das JC alleine bestimmen. Das ist eine seiner Aufgaben...
Haste diese Daten auf nem offfiziellen Zettel? :icon_stop:

Wenn ja, dann würd ich exakt diesen Zeitraum ins Auge fassen und den MT-Hempel anschließend seinen Träumen vom großen Geld überlassen. :icon_mrgreen:
Dazu würde ich mich vorher nicht und gegenüber keiner Person äußern. Ab dem Ende, das das JC bestimmt hat, hätte ich nix mehr mittem MT-Hempel zu schaffen. :icon_mrgreen:
Soll das JC doch nen neuen Kurs buchen, für den man dann nicht mehr unterschreibt... :peace:
Das wäre so ne Art Ausstiegsstrategie, der Plan B. :biggrin:
 

Marcus Cole

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Für mich ist die Teilnehmervereinbarung relevant, welche Du nach Deinen Angaben unterschrieben hast.
Dort ist glasklar die Dauer der Maßnahme zu lesen. Hiernach richtet sich meine Hilfestellung.
Wenn Du nun hinterher weitere, bisher unbekannte Fakten reinbringst, mußt Du das für Dich selbst entscheiden.
Ich jedenfalls habe keine Lust, die relevanten Informationen einzeln aus der Nase zu ziehen.
Beurteile also selbst, denn Du alleine kennst die Fakten. :icon_pfeiff:

Kann ich nachvollziehen, ginge mir genau so. Habe ich allerdings auch nicht getan.

Anlage 1 benennt den vom MT definierten Zeitraum der Maßnahme: "26.07.17 - 31.05.18".

Anlage 3
benennt die vom JC angegebene Dauer der Maßnahme: "5 individuelle Coaching Termine."
 
E

ExUser 2606

Gast
Für mich ist die hier veröffentlichte, erste Seite der Teilnehmervereinbarung relevant, welche Du nach Deinen Angaben unterschrieben hast.
Dort ist glasklar die Dauer der Maßnahme zu lesen. Hiernach richtet sich meine Hilfestellung.
Wenn Du nun hinterher weitere, bisher unbekannte Fakten reinbringst, mußt Du das für Dich selbst entscheiden.
Ich jedenfalls habe keine Lust, die relevanten Informationen einzeln aus der Nase zu ziehen.
Beurteile also selbst, denn Du alleine kennst die Fakten. :icon_pfeiff:

Die 5 Termine stehen schon im Eroeffnungsbeitrag.
 

Marcus Cole

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Über die Dauer und den stundenmäßigen Umfang der Wundertüte kann nur das JC alleine bestimmen. Das ist eine seiner Aufgaben...
Haste diese Daten auf nem offfiziellen Zettel? :icon_stop:

Wenn ja, dann würd ich exakt diesen Zeitraum ins Auge fassen und den MT-Hempel anschließend seinen Träumen vom großen Geld überlassen. :icon_mrgreen:
Dazu würde ich mich vorher nicht und gegenüber keiner Person äußern. Ab dem Ende, das das JC bestimmt hat, hätte ich nix mehr mittem MT-Hempel zu schaffen.

Wie ich eben an Aufgewachter schrieb, ist das JC in seiner Zuweisung sehr vage geblieben und hat keinen konkreten Zeitraum benannt. Das hingegen hat der MT dann getan.

Also wenn ich das richtig verstehe...

Wenn, wie Du schriebst, nur das JC einen Zeitraum angeben kann und dieses nur durch ein Termin-Kontingent von 5 Terminen getan hat, dann müsste die Maßnahme doch nach Ableistung der 5 Termine erledigt sein, egal was der MT als Zeitraum angegeben hat.

Da ich einen Termin bereits hinter mir habe, blieben folglich noch 4 übrig. Durch die einseitige Willenserklärung von der Du gesprochen hast, wäre ich doch in er Lage trotz der Unterschrift beim MT den Informationsfluss an Dritte zu unterbinden, bzw. zu steuern.

Entsprechend könnte ich es mir doch ganz einfach machen. Ich tauche dort auf, mache selbst konkrete Vorschläge für Stellen für die dann Muster-Anschreiben erstellt werden. Ich kann diese dann daheim abschicken. Vom MT aus läuft nichts.

Wenn die 5 Termine aufgebraucht sind, ist die Maßnahme beendet, notfalls weit vor dem vom MT angegebenen Zeitraum.

Weist mir mein SB dann nochmal fünf Termine zu, ginge alles wieder von vorn los und ich müsste zwar zu dem Termin erscheinen, um nicht sanktioniert zu werden, aber eben nicht meine Unterschrift leisten und würde nach dem Termin einfach wieder gehen

Oder denke ich hier zu einfach?
 
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ZarMod

Gast
Wenn die 5 Termine aufgebraucht sind, ist die Maßnahme beendet, notfalls weit vor dem vom MT angegebenen Zeitraum.
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Auf irgendeine Weise muß Dir ja die Maßnahme zugewiesen worden sein.
Abgeschlossene EGV , EGV -VA oder gesonderte Maßnahmezuweisung. Mindestens eines der aufgezählten Dokumente sollte vorhanden sein.
Ich sehe nur die Einladung zum Ersttermin. Wenn das jedoch die Zuweisung darstellen soll, so ist diese alleine schon wegen der Unbestimmtheit rechtswidrig.
D.h., ich würde auch diesen Wisch als VA mit fehlender RBB durch Widerspruch angreifen, um zumindest den abweisenden Bescheid für den Klageweg zu erhalten.
Eine Kopie dessen oder bereits des ablehnenden Bescheides dem Antrag auf aW beigefügt, dürfte das Anliegen unterstützen.
Das ändert aber nichts an der restlichen vorgeschlagenen Vorgehensweise. Es bleibt natürlich Deine Entscheidung und letztlich Dein Risiko.
Aber was alternativ Besseres ist bei einer geleisteten Unterschrift in meinen Augen schwer vorstellbar.
Möglicherweise kannst Du Dich mit dem MT schriftlich auf eine zeitliche Grenze einigen, um die Dauer zu verkürzen.
dann müsste die Maßnahme doch nach Ableistung der 5 Termine erledigt sein, egal was der MT als Zeitraum angegeben hat.
Hier macht mir aber die Gesamtdauer in der Vereinbarung Kopfschmerzen.
Durch die einseitige Willenserklärung von der Du gesprochen hast, wäre ich doch in er Lage trotz der Unterschrift beim MT
den Informationsfluss an Dritte zu unterbinden, bzw. zu steuern.
Schwierig zu beantworten. Für die Zeit nach Vertragsablauf, ja.
Wenn die 5 Termine aufgebraucht sind, ist die Maßnahme beendet, notfalls weit vor dem vom MT angegebenen Zeitraum.
Nicht nach der bezeichneten Maßnahmedauer in der unterschriebenen Vereinbarung.
Das ist für Deine Widersacher wie ein Blankoscheck.
Weist mir mein SB dann nochmal fünf Termine zu, ginge alles wieder von vorn los und ich müsste zwar zu dem Termin erscheinen,
um nicht sanktioniert zu werden, aber eben nicht meine Unterschrift leisten und würde nach dem Termin einfach wieder gehen.
Du hast für die Dauer bereits unterschrieben. :icon_wink:
 

AnonNemo

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Marcus Cole meinte:
Die Frage ist was nun konkret als Zeitraum rechtlich relevant ist.
Tja, da könntest du jetzt ein Problem bekommen.

Vom JC wurdest du für 5 Einzeltermine zugewiesen und wahrscheinlich(?) sind diese Kosten auch durch das JC gedeckt ~> siehe Zuweisung.

Du hast mit dem MT eine Teilnahmevereinbarung über eine 10-monatige „Aktivierung und berufliche Eingliederung“-Maßnahme abgeschlossen und das dürfte nicht durch die Zuweisung gedeckt sein. D. h., du müsstest diese Kosten selber bezahlen ... falls du nicht dazu in der Lage bist, könnte noch ein Eingehensbetrug ins Spiel kommen.
:icon_kinn: Die MT-Teilnahmevereinbarung kündigen und/oder eine Selbstanzeige um dem Vorwurf eines Eingehensbetruges zuvor zu kommen?

Ob du die MT-Teilnahmevereinbarung so einfach sanktionsfrei kündigen kannst, kann ich dir nicht sagen.

------------

Ich finde es vom MT dreist, aus 5 Terminen einen Kurs mit über 10 Monaten Laufzeit machen zu wollen ... sicherlich mit täglicher Anwesenheitspflicht. Als Versehen kann ich das nicht mehr abtun ... was da der MT an Geld abgreifen kann!

------------

:icon_kinn: Wenn ich mir den § 1 in der Teilnahmevereinbarung so ansehe ... aber da lehne ich mich (wahrscheinlich) sehr weit aus dem Fenster:
Es wird Bezug genommen auf eine JC -Zuweisung.
In der JC -Zuweisung geht es um 5 einzelne Termine.
Im Teilnahmevertrag ist eine Dauer von ü10 Monaten geregelt, ABER ohne eine Anzahl von Präsenztagen.

Jetzt kombiniere ich beide Fakten:
Ich gehe an 5 Tagen während der Maßnahmendauer zum MT und lasse mich couchen.
Z. B. jeden 2ten Monat einen Tag; Aug. / Okt. / (Dez. nö, zu viele Feiertage, deshalb) Jan. / Mrz. / Mai ~> beide Vereinbarungen (JC -Zuweisung und MT-Vertag) wären erfüllt.
Oder:
dann müsste die Maßnahme doch nach Ableistung der 5 Termine erledigt sein, egal was der MT als Zeitraum angegeben hat.

Aufgewachter meinte:
Das ist für Deine Widersacher wie ein Blankoscheck.
Nicht wirklich, weil im MT-§ 1 Bezug auf die Zuweisung mit den 5 Terminen genommen wurde.
Meiner Meinung nach ist das ein Kettenvertrag. Um da Rechtssicherheit zu haben müsste man einen motivierten Anwalt neben sich haben.

Ach ja, aus der JC -Einladung ist nicht zu sehen, wie lange so ein Coaching-Termin ist ... 1h, 3h, 8h? :icon_twisted:

Aufgewachter meinte:
Schwierig zu beantworten. Für die Zeit nach Vertragsablauf, ja.
Weshalb?
Gem. BDSG kann ich Einwilligungen zur Datenverarbeitung/-weitergabe jederzeit widerrufen.

Keine Rechtsberatung / Angaben ohne Gewähr / das Anwenden meiner Vorschläge erfolgt auf Eigene Gefahr
 

Marcus Cole

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Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Auf irgendeine Weise muß Dir ja die Maßnahme zugewiesen worden sein.
Abgeschlossene EGV , EGV -VA oder gesonderte Maßnahmezuweisung. Mindestens eines der aufgezählten Dokumente sollte vorhanden sein.
Ich sehe nur die Einladung zum Ersttermin. Wenn das jedoch die Zuweisung darstellen soll, so ist diese alleine schon wegen der Unbestimmtheit rechtswidrig.
D.h., ich würde auch diesen Wisch als VA mit fehlender RBB durch Widerspruch angreifen, um zumindest den abweisenden Bescheid für den Klageweg zu erhalten.

Darauf wolltest Du hinaus. Vorangegangen ist folgendes Dokument, das ich beim JC unterschrieben habe: Wichtige Informationen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Ich habe dieses als Anlage beigefügt. Hoffe man kann erkennen, worum es geht. War leider nur in der Lage es abzufotografieren.

Du hast Recht. Der Wisch hat eine Rechtsfolgenbelehrung, aber keine RBB . Da er aber älter als einen Monat ist dürfte ich, wenn das denn als VA gilt, keine Möglicheit mehr haben dagegen vorzugehen, nehme ich an.
 

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Marcus Cole

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Ich finde es vom MT dreist, aus 5 Terminen einen Kurs mit über 10 Monaten Laufzeit machen zu wollen ... sicherlich mit täglicher Anwesenheitspflicht. (...)

(...)Ach ja, aus der JC -Einladung ist nicht zu sehen, wie lange so ein Coaching-Termin ist ... 1h, 3h, 8h?

Bisher gab es einen Termin, Folgetermin knapp eine Woche später. Dauer der "Sitzung" jeweils etwa eine Zeitstunde.

Ich hatte die Maßnahmendauer anfangs so verstanden, dass dieses der Zeitraum ist in welchem der MT nach Ausschreibung den Rahmenvertrag mit dem JC geschlossen hat und die Maßnahme generell durchführbar ist. Erst nach den Kommentaren hier im Forum hat sich diesbezüglich ein anderes Bild ergeben.

Vielleicht halte ich mir alle Möglichkeiten offen, gehe erst einmal zum nächsten Termin hin und verfahre wie weiter oben angemerkt so, dass ich meiner Datenweitergabe widerspreche, Tel. und E-Mail löschen lasse. Damit kann der MT erst einmal akut keinen Schaden anrichten und ich hätte Zeit gewonnen.

In der Zwischenzeit müsste ich mich um Rechtssicherheit bemühen, ob mir der lange Zeitraum das Genick brechen könnte oder nicht und die Maßnahme ggf. auf Art und Weise abbrechen, die mir Aufgewachter hilfreicherweise vorgeschlagen hat.
 

Pixelschieberin

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[...] Da er aber älter als einen Monat ist dürfte ich, wenn das denn als VA gilt, keine Möglicheit mehr haben dagegen vorzugehen, nehme ich an.
Hast du eine EGV unterschrieben oder einen die EGV ersetzenden Verwaltungsakt erhalten?
Das macht "hintenraus" einen wesentlichen Unterschied.

Bei 'ner EGV kann verhandelt und in Stein gemeißelt werden, was die Beteiligten lustig finden.
Ein VA hingegen hat rechtskonform zu sein.
Egal wie alt der ist.
Wenn daraus sanktioniert werden soll, ist immer noch Zeit, einen VA anzugreifen.

Eine EGV hingegen kann nur angegriffen werden, wenn darin sittenwidrige Vereinbarungen getroffen wurden.
Das ist i. d. R. nicht der Fall.
 
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ZarMod

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Darauf wolltest Du hinaus. Vorangegangen ist folgendes Dokument, das ich beim JC unterschrieben habe:
Wichtige Informationen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Das ist einfach nur eine Belehrung über Deine allgemeinen Pflichten als LE, für deren Kenntnisnahme Du unterschrieben hast.
Was uns interessiert, ob Du eine EGV (Eingliederungsvereinbarung) unterschrieben hast oder Dir ein ersetzender VA (Verwaltungsakt) auferlegt wurde.
Letzteres passiert, wenn eine EGV nicht unterschrieben wird.
Der Wisch hat eine Rechtsfolgenbelehrung, aber keine RBB . Da er aber älter als einen Monat ist dürfte ich,
wenn das denn als VA gilt, keine Möglicheit mehr haben dagegen vorzugehen, nehme ich an.
Nein. Da eben keine RBB , sondern nur eine RFB angehängt ist, verlängert sich die Widerspruchsfrist nach § 66 SGG auf ein Jahr.
In der Zwischenzeit müsste ich mich um Rechtssicherheit bemühen, ob mir der lange Zeitraum das Genick brechen könnte oder nicht
und die Maßnahme ggf. auf Art und Weise abbrechen, die mir Aufgewachter hilfreicherweise vorgeschlagen hat.
Dazu möchte ich noch folgendes anmerken: Die zweifelhafte Zuweisung des JC und der unterschriebene Teilnehmervertrag berühren unterschiedliche Rechtsgebiete.
Kündigst Du den Teilnehmervertrag, berührt das ausschließlich Dein bürgerliches Vertragsrecht.
§ 314 BGB meinte:
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen
die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Ist der MT nach der Vertragskündigung nicht mehr bereit, Dich an der Maßnahme teilnehmen zu lassen, sollte das nicht Dein Problem sein.
Wichtig ist, daß Du Dich trotzt Vertragskündigung (gemäß der "Zuweisung") weiter beim MT zur Verfügung stellst,
bis er Dich von selber (möglichst nachweisbar) rauswirft, bzw. erklärt, daß Du ohne Vertrag nicht an der Maßnahme teilnehmen kannst.
Dann erst kannst Du den Ball an das JC zurückspielen und Dich über den MT beschweren.
Bisher wurde dieser Zug durch Nichtunterschrift vorgelegter Teilnehmerverträge erreicht.
Ob es jemand schon einmal mit Vertragskündigung versucht hat, ist mir nicht bekannt.
 

Marcus Cole

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Hast du eine EGV unterschrieben oder einen die EGV ersetzenden Verwaltungsakt erhalten?

Das ist einfach nur eine Belehrung über Deine allgemeinen Pflichten als LE, für deren Kenntnisnahme Du unterschrieben hast.
Was uns interessiert, ob Du eine EGV (Eingliederungsvereinbarung) unterschrieben hast oder Dir ein ersetzender VA (Verwaltungsakt) auferlegt wurde.
Letzteres passiert, wenn eine EGV nicht unterschrieben wird.

Ich habe keine EGV unterschrieben und es ist auch kein ersetzender VA erlassen worden. Ich habe lediglich die angefügte Belehrung unterschrieben.
 

Pixelschieberin

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Ich habe keine EGV unterschrieben und es ist auch kein ersetzender VA erlassen worden. Ich habe lediglich die angefügte Belehrung unterschrieben.
Diese als Info-Blatt daher kommende Belehrung ist wirklich kein Bestandteil einer EGV ?
Die damit - ganz aus Versehen - mit unterschrieben worden sein könnte?

Es sieht in der Tat nach einem Einzeldokument aus.
Weshalb darauf rum geritten und nachgehakt wird:
Mich wundert's gar sehr, wenn allein solch ein Binsenweisheits-Zettel zu unterschreiben ist.

Mit meinem heutigen Erfahrungsgepäck würde ich den pawlow-mäßig nicht (mehr) unterschreiben.
Der Wisch kann mir sonstwann als zur Kenntnis genommen=auswendig gelernt unter die Nase gerieben werden.
Besonders stutzig würde mich machen, wenn es davon nur eine einzige Ausfertigung gäbe.
Die, die ich dem JC zu überlassen habe. Es gibt womöglich kein Duplikat für meine Akten?
Das gilt im Geschäftsgearen außerhalb des JC -Dunstkreises als unseriös.
Mit solchen Methoden wird auf Vergessen, daß das unterschreiben wurde, gebaut.
DAS Kaninchen kann bei Bedarf aus dem Zylinder gezerrt werden.

Für mich schlimme Folgen möchte ich jedes Mal erneut aufgetischt bekommen.
Damit ich mir gewahr werde, WARUM ich womöglich kein EXTRA unterschreiben sollte -
und mir nicht im Rahmen einer Sanktionsfalle aufgetischt werden möge, das-und-das hätte ich - nachweisbar weil von mir unterschreiben - gewußt.
Der Umstand, daß dem Kunden einmal dies-und-das dargelegt wurde, könnte womöglich textbaustein-verwöhnte Verfasser von EGVen und Verwaltungsakten zur Annahme verleiten,
es sei gar nicht zwingend nötig in Belehrungen auf all das hinzuweisen, was sie selbst so oft zu erwähnen vergessen.
 
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ZarMod

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Mich wundert's gar sehr, wenn allein solch ein Binsenweisheits-Zettel zu unterschreiben ist.
Diese Zettelchen werden oft in Optionskommunen den Neuzugängen beim ersten Termin vorgelegt.
Ich habe seinerzeit als Anfänger auch so einen Wisch unterschrieben, allerdings eine Kopie mitbekommen.
Außer den geltenden Rechten ist da nichts weiter aufgeführt, als die nachzureichenden Unterlagen.
Der Wisch kann mir sonstwann als zur Kenntnis genommen=auswendig gelernt unter die Nase gerieben werden.
Mit solchen Methoden wird auf Vergessen, daß das unterschreiben wurde, gebaut.
DAS Kaninchen kann bei Bedarf aus dem Zylinder gezerrt werden.
Im Gegensatz dazu, daß ich den Inhalt dieses inzwischen vergilbten Zettelchens längst vergessen habe,
erinnere ich mich bei Bedarf an diesen Satz in Randziffer 25 des BSG Urteil vom 15.12.2010 - Az. B 14 AS 92/09 R:
RZ 25 meinte:
Im Hinblick auf die Sperrzeittatbestände hat das BSG entschieden, dass die Rechtsfolgenbelehrung als Voraussetzung für ihre Wirksamkeit
konkret, richtig, vollständig und verständlich sein und dem Arbeitslosen zeitnah im Zusammenhang mit einem Arbeitsangebot zutreffend erläutern muss,
welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen auf seinen Leistungsanspruch eine unbegründete Arbeitsablehnung haben kann.
Das Wörtchen findet sich auch in dieser Entscheidung höherer Instanz wieder:
LSG NRW meinte:
Eine Eingliederungsvereinbarung muss insbesondere eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung enthalten, die konkret, richtig und vollständig ist,
zeitnah mit dem jeweiligen Angebot erfolgt und dem Leistungsberechtigten in verständlicher Form erläutert,
welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen aus seinem Verhalten folgen.
 

Marcus Cole

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Vielen Dank euch allen nochmal für die zahlreichen und wertvollen Informationen. Damit kann ich mir jetzt eine Strategie zurechtlegen und dann werde ich ja sehen, welche Eskalationsszenarien sich möglicherweise noch ergeben. ;-)
 

0zymandias

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Der Teilnahmevertrag hat übrigens keine salvatorische Klausel. :biggrin:

Schaut man mal § 4 BDSG an, Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -Nutzung, findet man:
3. [...] Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen aufgrund einer Rechtsvorschrift erhoben, die zur Auskunft verpflichtet, oder ist die Erteilung der Auskunft Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsvorteilen, so ist der Betroffene hierauf, sonst auf die Freiwilligkeit seiner Angaben hinzuweisen. Soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, ist er über die Rechtsvorschrift und über die Folgen der Verweigerung von Angaben aufzuklären.
Einen solchen Hinweis finde ich nicht, auch keinen Hinweis darauf, dass eine eventuelle Datenfreigabe jederzeit widerrufen werden kann.
Die Regelung, jederzeit die Datensätze, damit auch die medizinischer Natur (!), auf Verlangen des Auftraggebers JC an Dritte weiterzugeben, halte ich für recht zweifelhaft.
Auch gibt es keine Verbindlichkeit, dass die Datensammelei zweckgebunden ist ("im Rahmen des SGB II und SGB X" reicht dafür nicht).

Ob das so geht mit dem Kündigen, weiß ich auch nicht.
Aber ein Versuch wäre es durchaus wert.
Im gleichen Schreiben kann man dem MT das Speichern, Verwenden und Weitergeben der personenbezogenen Daten, soweit hierfür nicht eine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis vorliegt, untersagen.

Für die Maßnahme kann der Vertrag ja nicht nötig sein. :flame:

Schließlich wird die Maßnahmendauer nicht zwischen Elo und MT vereinbart und die Grundsicherung für Arbeitssuchende sollte schon noch ohne so etwas auskommen (§ 7 Einkommen :doh::biggrin:).
 

Pixelschieberin

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[...] Das Wörtchen findet sich auch in dieser Entscheidung höherer Instanz wieder:
Daß es das gibt, wissen du und ich.
Auch WEN wir im Bedarfsfall fragen müssen, sobald wir das-und-das suchen.

Nur - weiß der teilweise mit voller Absicht verunsicherte Noob das nicht, wenn ihm in Brustton der Überzeugung dargelegt wird, daß...
Zu allem Überfluß unterschreibt der auch gleich, weil ihm bedeutet wird, "das muß so - und zwar sofort - sonst Sanktion".

Wer die Gelegenheit hat, seine Gedanken zu sortieren, erinnert sich, was bei Nepper, Schlepper, Bauernfänger stets angeraten wurde.
Genau deshalb lassen die ihre "Kunden" nicht zur Besinnung kommen.

Optionslommunen scheinen eine Klasse für sich zu sein.
Allmachtsphantasierenden Mitarbeitern gehört erst Recht auf die Finger geklopft...
 

Marcus Cole

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Ich habe mal eine Aufforderung zur Löschung meiner Telefonnummer und E-Mail Adresse mit einem Widerspruch zur Weitergabe meiner Daten, mittels Vorlagen und Infos aus dem Forum, in einem Schreiben kombiniert. Würde mich freuen, wenn sich das noch jemand von Euch ansehen und mir mitteilen könnte, ob ich das so verwenden kann. Alternativ noch eine zweite, allgemeiner gehaltene Version.

Damit müsste dann doch auch der Datenaustausch mit dem Jobcenter aus das gesetzliche Minimum reduziert sein, bzw. wo kann ich einsehen, welche Pflichtdaten zwischen MT und JC ausgetauscht werden dürfen, deren Fluss ich nicht unterbinden kann. Dort kam ich mich meinen Recherchen nicht weiter.
 

Anhänge

  • Widerspruch Datenweitergabe und Antrag auf Löschung.pdf
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  • Widerspruch allgemein gehalten.pdf
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Zuletzt bearbeitet:
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ZarMod

Gast
... wo kann ich einsehen, welche Pflichtdaten zwischen MT und JC ausgetauscht werden dürfen, deren Fluss ich nicht unterbinden kann.
Mit dieser Frage an den SB (der ist verpflichtet, Dich zu beraten) kannst Du ganz sicher einen ganzen Termin füllen.
Das (ausführlichere) Schreiben ist soweit ok. Richte es jeweils an JC und MT. Beide wollen beschäftigt werden. :icon_wink:
 
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