Einladung zur Gruppeninformation (+ Bewerbungsunterlagen)

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Farfallina

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Hallo liebes Forum!

Ich habe vom Amt eine Einladung zur "Gruppeninformation" erhalten.

Vor Ort sein werden Vertreter mehrerer großer Arbeitgeber aus der Region (Bereich Einzelhandel). Die Bewerbungsunterlagen soll ich gleich mitbringen.

Nun ist es so, dass ich während und nach meinem Pädagogik-Studium bis zuletzt lange im Einzelhandel gearbeitet habe.
Die Arbeit in diesem Bereich machte mich jedoch stressbedingt und mobbingtechnisch so fertig, dass ich bis vor kurzem wg . Depression nicht mehr arbeiten gehen konnte. Wieder zurück in den Einzelhandel ist also keine Option für mich und entspricht auch nicht meinem ursprünglichen Bachelorstudium, es war damals mehr nützlich, um den Übergang nach dem Studium in die Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Wie würdet ihr vorgehen? Gibt es eine Möglichkeit, solche Einladungen zu umgehen? Würdet ihr mit dem Sachbearbeiter sprechen? Ich bekomme einen neuen zugeteilt und kann momentan noch nicht einschätzen, wie er das annehmen würde...

Vielen Dank fürs Lesen und eure Antworten!
 

Gollum1964

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Hallo Farfallina,

gibt es für diese Gruppenveranstaltung irgendeinen Meldezweck mit RFB ? Falls ja, besteht immer die Gefahr, daß man dir eine 10 %-ige Sanktion aufdrücken will, falls du nicht erscheinst.
Falls nein, kann man es ignorieren und es ist nur ein Angebot.

Stell das Schreiben bitte ein, um eine genauere Beurteilung zu ermöglichen.

Ich kenne solche Termine ebenfalls zur Genüge in Form von ZAF -Messen. Wie gesagt, dort stellen sich mögliche Arbeitgeber vor und es werden meist keine konkreten Arbeitsangebote gemacht, sondern es wird einem die Möglichkeit gegeben, sich bei diesen Firmen zu bewerben. Es ist also eher eine Info-Veranstaltung.
Falls du hinmusst, bitte unbedingt die Fahrkosten erstatten lassen.
 

Farfallina

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Hallo Gollum!

Vielen Dank für deine schnelle Antwort!
Meldezweck und RFB bestehen, der Einladung wurde eine entsprechende Belehrung beigefügt. Ignorieren geht also leider nicht.

Entbunden wird man nur, wenn bereits ein Arbeitsverhältnis aufgenommen oder in Aussicht ist. Oder bei Krankheit.

Ich empfinde solche Aufforderungen generell als unpassend für meine Situation, denn ich will ja gar nicht in diesen Bereich. Aber wie kommuniziert man sowas...? Hast du da Erfahrungen?
 

Gollum1964

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Ich empfinde solche Aufforderungen generell als unpassend für meine Situation, denn ich will ja gar nicht in diesen Bereich. Aber wie kommuniziert man sowas...? Hast du da Erfahrungen?

Hallo Farfallina,

leider nimmt das SGB2 keine Rücksicht darauf, denn es ist fast alles zumutbar, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu reduzieren (Lieblingssatz meiner SB ).
Ich hatte letzten Monat ebenfalls 2 Messen zu besuchen, die erste für eine CC-Firma, die zweite für eine ZAF , jeweils mit Sanktionsdrohung 10 %, wenn ich nicht erscheine.
Meistens sind es Gruppenveranstaltungen, wo du mit zig anderen Leidensgenossen aufschlägst. Du mußt dich dann in einer Anwesendheitsliste eintragen. Danach erfolgt ein Vortrag der Arbeitgeber über ihr tolles Unternehmen (komisch finde ich, dass man hierfür Zwangsmittel verwenden muß und sich ans Jobcenter wendet). Wer dann noch Interesse bekundet, kann sich bei dem Arbeitgeber gleich vorstellen und seine Bewerbungsunterlagen abgeben. Die anderen dürfen dann wieder gehen und den Rest des Tages genießen.

In meinem Falle schienen sich wohl nicht genügend "Freiwillige" gefunden haben, da ich ca. 1 Woche später für beide Firmen entsprechende VV mit RFB in der Post hatte und mich "zwangsvorstellen" musste (Mist, CC hat mich nicht genommen) bzw. bei der ZAF donnerstag muss.

Falls die Veranstaltung in einem Jobcenter stattfindet, kannst du sogar einen Beistand mitnehmen.
 

DoppelPleite

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Reine Fleischbeschau, mal sind tausende eingeladen, mal 10. Habe zu Informationsveranstaltungen immer 1-3 Mann mitgenommen ist also kein Problem.

"LL zuhause vergessen" falls jemand fragt. Fahrtkosten geltend machen nicht vergessen.
 

Farfallina

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Hallo ihr Lieben! Ich danke euch sehr für eure Antworten. Hab auf jeden Fall nun ein besseres Bild, was mich da erwartet.
Keines der Unternehmen passt inhaltlich zu dem, was ich gelernt habe oder was ich mir für mein berufliches Profil vorstellen könnte. Habt ihr Erfahrungen damit, wie offen man so etwas mit einem Sachbearbeiter besprechen kann? Mir wird schlecht, wenn ich an ein Zwangsvorstellungsgespräch denke, das ist doch echt vergeudete Zeit und Energie für alle Seiten... Oder soll ich mir das notfalls mit einem Attest bestätigen lassen, dass ich nicht mehr im Einzelhandel arbeiten kann?
 

Gollum1964

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Keines der Unternehmen passt inhaltlich zu dem, was ich gelernt habe oder was ich mir für mein berufliches Profil vorstellen könnte. Habt ihr Erfahrungen damit, wie offen man so etwas mit einem Sachbearbeiter besprechen kann? Mir wird schlecht, wenn ich an ein Zwangsvorstellungsgespräch denke, das ist doch echt vergeudete Zeit und Energie für alle Seiten

Hallo Farfallina,

leider ist das abhängig vom "Nasenfaktor" deiner SB . Meine ersten beiden waren ok und man konnte einigermaßen sachlich argumentieren. Naja den Lieblingsspruch meiner aktuellen SB kennst du ja schon. Diskussionen überflüssig.
Aber lass dich nicht all zu sehr beunruhigen. Zunächst ist es nur eine Info-Veranstaltung und es werden viele andere Elo´s vor Ort sein. Da gibt es für den Einzelhandel sicherlich mehr willige Interessenten als für eine Telefongaleere.
Falls tatsächlich ein VV mit RFB nachkommt, musst du das Gespräch geschickt so lenken, dass man dich nicht nimmt. Aber soweit ist es ja noch nicht.
 

Katzenfan

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Farfallina

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Guten Abend ihr 2!
Ich beziehe ALG 1...

@Gollum: Da mein Sachbearbeiter wechseln wird, bin ich gespannt auf den Nachfolger...

Was mich ärgert ist, dass das Amt sich bzgl. der Stellenvermittlung nicht an meinem Studium, sondern an meiner Berufserfahrung im Einzelhandel orientiert, die im Prinzip neben dem Studium stattfand und eben darüber hinausging...Dabei habe ich ja nicht studiert, um im Einzelhandel zu bleiben, sondern um einen Weg zu finden, in diesem Bereich arbeiten zu können...
 

Gollum1964

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Was mich ärgert ist, dass das Amt sich bzgl. der Stellenvermittlung nicht an meinem Studium, sondern an meiner Berufserfahrung im Einzelhandel orientiert, die im Prinzip neben dem Studium stattfand und eben darüber hinausging...Dabei habe ich ja nicht studiert, um im Einzelhandel zu bleiben, sondern um einen Weg zu finden, in diesem Bereich arbeiten zu können...

Hallo Farfallina,

da du noch ALG1 beziehst würde ich mich an deiner Stelle dringend darum bemühen, dass du von Leuten betreust wirst, die sich speziell um die Vermittlung von Akademikern kümmern.
Ich bin der Meinung, dass es für studierte ALG1 -Bezieher beim Arbeitsamt nach wie vor ein spezielles Team gibt. Die versuchen dich passgenauer zu vermitteln als die normalen Vermittler.
Sackst du erstmal in ALG2 ab, nimmt man es nicht mehr so genau.
 

Farfallina

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Das ist eine gute Anregung! Danke dir ! Da werde ich mich gleich mal drüber schlau machen. Denn so lange besteht die Arbeitslosigkeit ja noch nicht und bevor weiter solche "Einladungen" (nette Bezeichnung für eine unfreiwillige Sache :) ) ins Haus trudeln...

Gollum, durftest du frei entscheiden, ob du Bewerbungsunterlagen abgibst? Oder werden die auch "pflichteingesammelt"?
 

Gollum1964

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nein, es waren nur Infoveranstaltungen, wo sich die Arbeitgeber vorgestellt haben. Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen war freiwillig.
 
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@Farfallina: Auf dieser Infoveranstaltung wird es wahrscheinlich wieder vor Leihbuden wimmeln. Den Einzelhandel haben die Sklaventreiber doch auch schon "erobert". Bei DM und Rossmann füllen Leihsklaven die Regale auf. Interesse vortäuschen, aber bloß nix unterschreiben (schon gar keinen Arbeitsvertrag). Wenn du partout keine Lust auf dieses Event hast, hilft nur noch ein gelber Schein.
 

Katzenfan

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gibt es für diese Gruppenveranstaltung irgendeinen Meldezweck mit RFB ? Falls ja, besteht immer die Gefahr, daß man dir eine 10 %-ige Sanktion aufdrücken will, falls du nicht erscheinst.
Meldezweck und RFB bestehen, der Einladung wurde eine entsprechende Belehrung beigefügt. Ignorieren geht also leider nicht.
Bei ALG I (SGB III) gibt es keine Sanktionen, sondern Sperrzeiten, die z. B. bei Meldeversäumnissen je 1 Woche betragen (§ 159 SGB III).
Die Sperrzeit, die Dich erwartet, falls Du den Termin nicht wahrnimmst, steht sicher in der RFB .

Hier noch die für die Arbeitsagentur verbindlichen Fachlichen Weisungen zu § 159 SGB III:

https://www3.arbeitsagentur.de/web/...dstbai407897.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI407900

(zu Meldeversäumnissen siehe unter Punkt 159.1.1.6, Seite 10)

Gruß
Katzenfan
 
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