Einladung zum Vorstellungsgespräch bei einer ZAF - Wie richtig reagieren?

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ExUser 60073

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Hallo Liebe Community. :icon_smile:

Nachdem mir mein SB vor einigen Monaten eine Maßnahme aufs Auge drücken wollte die am Ende zum Glück ohne mich begann - :icon_pause: - fängt der SB nun an mir willkürlich irgendwelche VV ´s für ZAF ´s ins Haus zu senden.
Aber seis wie es wolle.

Worum es mir nun aber geht:
Ich habe ein VV mit RFB erhalten, mich darauf per Brief für diese (und nur diese) ausgeschriebene Stelle mit entsprechender Referenznummer beworben und nun eine Antwort auf meine "Bewerbung" von der Firma erhalten.
(Diese seht ihr im Anhang)

Meine Frage ist nun wie ich am Besten auf dieses Schreiben reagiere.
Gehe ich nun nächste Woche zum VG und versuche mein Glück dass sie mich dann ablehnen werden?
Beantrage ich evt. Fahrkosten bei der Firma und schreibe ihnen somit ein Brief?
Oder beantrage ich die Fahrtkosten beim JC ?
Oder gibt es evt. noch eine andere Möglichkeit die mich evt. aus der ganzen Sache rausboxen wird?

Was ich persönlich dazu sagen kann ist,:
Die ausgeschrieben Stelle passt nicht zu meiner Gesundheitlichen Situation und die Stelle ist auf Vollzeit, ich hingegen Suche lediglich eine Teilzeitstelle.
Wegen meiner Chronischen Nesselsucht kann ich nicht alle Jobs ausführen, was der Amtsärztin vor Jahren natürlich egal war und mich wie man das so kennt von diesen "Beamten" Kerngesund schrieb im Sinne von dass ich auf Vollzeit arbeiten kann und dies immer stehend usw blabla.
Darum habe ich mich auch auf diesen VV beworben, da ich keine Lust auf eine Sanktion habe.
(Das nur mal am Rande)

Habt ihr evt. eine Idee wie ich das ganze vielleicht umgehen kann!?
Zumal hat sich die ZAF im Antwortschreiben nicht auf die Stelle bezogen und bezieht sich sowieso nie auf diese eine Stelle worauf ich mich beworben habe.

Gruß User17
 

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Texter50

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Wer zahlt denn da das Fahrgeld? :cheer2:
Da hätte man heute noch nen Zettel schreiben und nachfragen können - und zwar per Post.
Und dabei könnte man gleich den Termin verschieben lassen...


Gewöhnlich soll man da vor Ort schon mal nen Bewerberbogen ausfüllen, was aber blödsinnig ist, da die die notwendigen Daten aus der Bewerbung haben. :sorry:

Kopien von Perso gibbet nicht.
Die Kontonummer gibt es erst, nachdem ein Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist.
Auch andere Unterlagen wie dei Versicherungsnummer für die Minirente gibbet nicht.

Und dann gibbet Fragen, die man da stellen kann.
Guckste bitte mal in diesen Trööt:

*KLICK*
 
E

ExUser 60073

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@Texter50
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. :smile:

Also sagst du dass ich am besten gleich mal einen Brief aufsetzen sollte für die ZAF und um Fahrkostenerstattung bitte?
Ich bin ja schließlich auf mein ALG2 angewiesen und habe natürlich nur begrenzte Finanzielle Mittel. :wink:
Richtig so?
Allerdings Frage ich mich ob man nicht dazu gezwungen ist zum VG zu fahren, da man ja immer wieder von seitens des JC hört dass im ALG2-Regelsatz die Kosten für solche Dinge schon mit drin sein sollen. Mir geht es halt darum dem JC keine Sanktionsvorlage zu geben.

Also Brief aufsetzen und sowohl um Fahrkostenerstattung bitten wie um eine Verschiebung des VG´s!?
 

Texter50

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Ich meinte, das ZAF -Gesindel fragen wegen der Fahrtkosten und dabei gleich nen neuen Termin geben lassen.
Zahlen die keine Fahrtkosten , mussu nen Antrag beim JC stellen, was den Termin weiter verschieben sollte. :cheer2:
Lass Dich vom Zeugen beim Briefeinwurf begleiten...

Für ne Nachtschicht hier ein ähnlicher Fall (hab ich kurz überflogen):
*KLICK*

Weiter gehts mit dem Trööt, den man besser rückwärts liest, da hier viele Tipps im Umgang mit dem ZAF -Gesindel drin stehen:
*KLICK*
 
E

ExUser 60073

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@Texter50

Danke dir. :icon_smile:

Also ich habe aus einem anderen Thema mal einen text kopiert und ihn etwas auf meine Situation angepasst:
Könnte ich das so der ZAF schreiben?

Sehr geehrte Frau xxxxxx,

vielen Dank für Ihre Antwort und für die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.
Da ich nicht in der Lage bin für die Fahrtkosten zum angesetzten Termin im Voraus aufzukommen, frage ich sie daher direkt ob sie mir die Fahrtkosten im Voraus erstatten können.
Grundsätzlich möchte ich an dem angesetzten Termin am XXX um XXX Uhr festhalten, jedoch muss vor Fahrtantritt die Erstattung der Fahrtkosten im Voraus geklärt sein.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich diese wichtige Korrespondenz mit Ihnen nur auf dem Postweg kommunizieren kann.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
XXX

Ist dieses Schreiben zu empfehlen oder wie könnte man es besser formulieren?

Wenn ich den Brief dann also heute (Im Laufe des Tages) lossende ist er auch evt. erst am Freitag bei der ZAF und somit dauert es wieder einige Tage bis ich wiederum eine Antwort von der ZAF im Briefkasten habe und bis dahin ist der Termin für das VG eh abgelaufen und muss dann neu angesetzt werden. (Aber auch nur wenn die ZAF die Fahrtkosten übernimmt - Sonst muss ich den entsprechenden Antrag dem JC zusenden Richtig?)
 

Texter50

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Ich würde das kürzen und nur nach der Übernahme der Fahrtkosten fragen und im Fall, dass sie nicht zahlen wollen um Terminverschiebung bitten, da Du dann zuerst nen Antrag beim JC stellen musst. Das dauert dann eben noch länger, aber Du musst ja vor Antritt der Fahrt den Antrag gestellt haben.

Du brauchst das schriftlich, da Du den Zettel mit der Verweigerung der Fahrtkosten durch die ZAF dann eben beim JC vorlegen musst. :sorry:
 
E

ExUser 60073

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Mh also verkürzen würde ich das ganze jetzt nicht, wollte halt nur Fragen ob das ganze wie es geschrieben und formuliert ist in Ordnung ist.

Ich brauche es schriftlich? Achso, du meinst die Absage der ZAF dass sie mir meine Fahrtkosten nicht erstatten werden?
Naja, ich baue halt drauf dass sie mir durch meine Anfrage bezüglich der Fahrtkostenerstattung eine Absage erteilen und ich dort dann gar nicht mehr hinbrauche. :bigsmile:

Aber ja, das Schreiben was ich dann zurückbekomme (Wenn mir dort die Absage der Fahrtkosten mitgeteilt wurde) werde ich natürlich als Anhang zur Fahrtkostenerstattung ans JC senden. Ist ja klar aber vielen Dank für den Tipp. :icon_wink:
 

Texter50

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Um beim JC nen Fahrgeldantrag zu stellen, benötigst Du allgemein ne schriftliche Einladung zum Vorstellungsgespräch, in der steht, dass Dir das ZAF kein Fahrgeld erstatten wird.
Das schreiben die sogar häufig direkt in die EInladung. :peace:
 

armwieinekirchenmaus

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Die ausgeschrieben Stelle passt nicht zu meiner Gesundheitlichen Situation und die Stelle ist auf Vollzeit, ich hingegen Suche lediglich eine Teilzeitstelle.
Wegen meiner Chronischen Nesselsucht kann ich nicht alle Jobs ausführen, was der Amtsärztin vor Jahren natürlich egal war und mich wie man das so kennt von diesen "Beamten" Kerngesund schrieb im Sinne von dass ich auf Vollzeit arbeiten kann und dies immer stehend usw blabla.

Hallo,
Deine gesundheitlichen Einschränkungen können wir nicht beurteilen. Jedenfalls ist jeder VV mit RFB dahingehend zu prüfen, ob dieser zumutbar ist.

Am Einfachsten ist natürlichem wenn man einen solchen Brief der ZAF nie erhält, denn wenn man nichts erhält, kann man auch nicht drauf reagieren.

User17 meinte:
Achso, du meinst die Absage der ZAF dass sie mir meine Fahrtkosten nicht erstatten werden?
Naja, ich baue halt drauf dass sie mir durch meine Anfrage bezüglich der Fahrtkostenerstattung eine Absage erteilen und ich dort dann gar nicht mehr hinbrauche.
Deinem Wunsch wird wohl leider nicht entsprochen werden.
Da die ZAF somit im Vorfeld des VG die Kosten nicht ausgeschlossen hat, ist die ZAF auf Verlangen deinerseits zur Übernahme der Kosten gesetzlich verpflichtet. Paragraph 670 BGB.

In deinem Fall geht es ja nur darum Zeit zu schinden, in der Hoffnung das diese Stelle durch jemand anderen besetzt wird.

Anmerkung: Ein spitzfindiger SB könnte im Umkehrschluss des 670 BGB argumentieren, dass ein Nachfragen zwecks der Übernahme der Fahrtkosten überflüssig sei, da diese nicht ausgeschlossen wurden und eine Zahlungspflicht besteht.
 
E

ExUser 60073

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Hallo. ;-)

Am Einfachsten ist natürlichem wenn man einen solchen Brief der ZAF nie erhält, denn wenn man nichts erhält, kann man auch nicht drauf reagieren.

Diese "Karte" habe ich schon bei einer anderen Sache gezogen, somit wäre es sehr fahrlässig von mir diese "Karte" gleich noch einmal zu ziehen.

Deinem Wunsch wird wohl leider nicht entsprochen werden.
Da die ZAF somit im Vorfeld des VG die Kosten nicht ausgeschlossen hat, ist die ZAF auf Verlangen deinerseits zur Übernahme der Kosten gesetzlich verpflichtet. Paragraph 670 BGB.

Heißt dass nun das mir die ZAF die Fahrtkosten erstatten werden!? Werde aus deinem text nicht ganz schlau, bitte um Erläuterung - Danke!


Anmerkung: Ein spitzfindiger SB könnte im Umkehrschluss des 670 BGB argumentieren, dass ein Nachfragen zwecks der Übernahme der Fahrtkosten überflüssig sei, da diese nicht ausgeschlossen wurden und eine Zahlungspflicht besteht.

Was, Wenn, Vielleicht usw. interessiert hier nicht.
Fakt ist, ich brauche eine Fahrtkostenerstattung, von wem ich sie erhalte ist mir latte - JC oder ZAF . Logischerweise fragt man zu aller erst die ZA-Klitsche und wenn diese ablehnt stellt man einen entsprechenden Antrag beim JC oder nicht? :icon_question:
Ist doch die klügste Vorgehensweise!?
 
E

ExUser 60073

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Um beim JC nen Fahrgeldantrag zu stellen, benötigst Du allgemein ne schriftliche Einladung zum Vorstellungsgespräch, in der steht, dass Dir das ZAF kein Fahrgeld erstatten wird.
Das schreiben die sogar häufig direkt in die Einladung.

Davon habe ich ja noch nie gehört. Wenn die ZAF eine Fahrtkostenerstattung ablehnt, habe ich hier schon einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung fürs JC hier liegen den ich ausfüllen und ans JC senden werde.
Wozu ein Termin beim JC ? Wäre mir neu.
 

armwieinekirchenmaus

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Für mich macht es einen Unterschied ob ich die Karte gegenüber ZAF oder dem Amt ausspielen.

Das Amt schickt dann alles mit PZU (Postzustellungsurkunde), die ZAF wird das aus Kostengründen nicht tun. Davon abgesehen sind es ja immer unterschiedliche ZAF . Das Amt ist immer das Selbe.

User17 meinte:
Heißt dass nun das mir die ZAF die Fahrtkosten erstatten werden!?
Ja. Rein rechtlich ist die ZAF verpflichtet. Natürlich können die sich weigern.

Sagt die ZAF im Vorfeld: wir zahlen keine Fahrtkosten = muss nicht gezahlt werden
Sagt die ZAF im Vorfeld: keine Äußerungen über Fahrtkosten : muss gezahlt werden.

Wenn Du nur nach der vorherigen Erstattung fragst und nicht ob überhaupt eine Erstattung erfolgt , sollte das nicht nachteilig zu werten sein. ;)

Hatte es zuerst anders interpretiert.
 
E

ExUser 60073

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@armwieinekirchenmaus

Ok. ^^

Und was würdest du mir jetzt konkret empfehlen?
Nach Fahrtkostenerstattung bei der ZAF Fragen?
Oder einfach auf den Zettel fürs Amt rein schreiben dass ich noch keine Rückmeldung erhalten habe von der ZAF und den Brief wegschmeißen!?

Aber wie schon erwähnt habe ich diese Karte schon gezogen bezüglich "nicht erhalten", da ging es aber um eine Email von einer ZAF . ;-) Wäre halt sehr auffällig.
 

karuso

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Wenn die ZAF zum Vorstellungsgespräch einlädt und das vorher nicht ausschließt würde ich beim Jobcenter garnichts beantragen.Sich beim ÖPNV oder Bahn ein Ticket kaufen weil man für eine ZAF kein Auto und Führerschein hat und das Vorstellungsgespräch warnehmen.Nach dem Vorstellungsgespräch gleich die Fahrtkosten vor Ort einfordern.Dieses werden sie ablehnen.Dann mit dem §670 wedeln und auf die Gesetzeslage hinweisen und mit dem Arbeitsgericht drohen.Das dann auch durchziehen.Macht dich ganz legal unbeliebt bei der ZAF und du kommst dann auf eine Hausinterne Blacklist und hast sicherlich ruhe.:icon_mrgreen::icon_mrgreen::icon_mrgreen:
 
E

ExUser 60073

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@karuso

Vielen Dank für deinen Post.

Wenn die ZAF zum Vorstellungsgespräch einlädt und das vorher nicht ausschließt würde ich beim Jobcenter gar nichts beantragen.

Nein, ich würde ja die Fahrtkosten bei der ZAF im Vorfeld "beantragen" bzw. Nachfragen um so Zeit zu schinden.
Das Amt wird erst später darüber in Kenntnis gesetzt, sollte die ZAF ablehnen was sie nicht tun kann, da sie eine Fahrtkostenerstattung im Schreiben fürs VG im vorderein nicht ausgeschlossen haben. So habe ich es vom @armwieinekirchenmaus verstanden.
 

karuso

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Nein, ich würde ja die Fahrtkosten bei der ZAF im Vorfeld "beantragen" bzw. Nachfragen um so Zeit zu schinden.

Das mit dem Zeitschinden bringt glaube ich nicht viel im gegenteil weist du sie ja noch drauf hin das sie die Fahrtkosten ausschließen können was sie dann auch machen werden und dann mußt du trotzdem hin auf kurz oder lang.
Schlage die ZAF mit ihren eigenen Waffen und gehe so vor wie ich beschrieben habe.Wenn man bei der ZAF sein Geld fordert nach §670 natürlich immer freundlich sein aber mit fester Stimme.:icon_mrgreen::icon_mrgreen::icon_mrgreen:
 
E

ExUser 60073

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Ich habe mich jetzt für den Weg entschieden der ZAF einen Brief zuzusenden und nach Fahrtkostenerstattung zu Fragen wie mir @armwieinekirchenmaus auch nahe gelegt hat.
Entweder sie übernehmen die Kosten und senden mir somit eine Bestätigung im Antwortschreiben zu (Und dann geht es um einen neuen VG-Termin), oder sie lehnen mich (Da zu viel Aufwand) ab ODER sie verneinen das ganze und ich nehme den Fahrtkostenerstattungsantrag mit dem ZAF Schreiben dass die ZAF mir keine Fahrkosten erstatten werden und sende diesen dann zum JC .
Auf §670 beharre ich bei der ZAF hier diesmal nicht. Oder noch nicht? Mal schauen.

Mir geht es in erster Linie darum, Zeit zu schinden, denen auf die nerven zu gehen und um dann evt. gemieden zu werden.
Das ganze soll sich ziehen wie Kaugummi. :biggrin:
Gleichzeitig muss jeder Schritt Rechtlich gesehen auf sicherem Boden stehen. Denn eine Sanktion möchte ich ja natürlich vermeiden. :wink:

Wenn man dort zum VG sofort bei der Ersten Einladung erscheint, springt man nach der Pfeife der ZAF und das werde ich gewiss nicht tun.
 

armwieinekirchenmaus

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Hallo User17,
Wie Du bemerkst kann es verschiedene Vorgehensweisen deinerseits und ZAFseits geben.

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die ZAF die Kosten nach vorheriger Beantragung gem 670 verweigert.

Ich persönlich in meiner Situation würde die "Karte" spielen. Ohne mit der Wimpern zu zucken. ZAF wird niemals etwas mit PZU versenden. Müsste auch schon doof laufen dass auch diese ZAF beim JC petzt. Sind viele Ar....öcher dabei, aber nicht alle ZAF petzen. Klar, da steckt man nicht drin, das kann man nicht im voraus wissen.

Davon abgesehen kann eine Email im Spam landen, dann ist sie angekommen, man hat dennoch keine Kenntnis.

Ich habe mich jetzt für den Weg entschieden der ZAF einen Brief zuzusenden und nach Fahrtkostenerstattung zu Fragen wie mir @armwieinekirchenmaus auch nahe gelegt hat.
Die Entscheidung welchen Weg Du gehen möchtest triffst Du.
Wenn Du Glück hast kommt anstatt der Ablehnung der Fahrtkosten ja die Absage ;) jedenfalls immer die ausgeschriebene Stelle mit Ref Nr betonen und sich darauf beziehen.

Anmerkung: nerven wirst Du die ZAF nicht, eher die Dich ;)

Oder einfach auf den Zettel fürs Amt rein schreiben dass ich noch keine Rückmeldung erhalten habe von der ZAF und den Brief wegschmeißen!?
Diesen Zettel habe ich noch nie ausgefüllt. Ich soll mich als immer nur melden wenn die Stelle unzumutbar ist.

Was AfA /JC nicht weiß, macht die nicht heiß!
 

noillusions

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Gleichzeitig muss jeder Schritt Rechtlich gesehen auf sicherem Boden stehen. Denn eine Sanktion möchte ich ja natürlich vermeiden. :wink:

Die Sache mit den Fahrtkosten ist eindeutig geregelt, die ZAF muß zahlen und es gibt keinen Grund zu verzögern deswegen. Wozu auch, ist doch das geilste was es gibt, Persobogen verweigern, ZAF gleich mit Kohleforderung kommen.
So wie du es machst, kannst du sanktioniert werden.
 
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ExUser 60073

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@armwieinekirchenmaus

Ja ich habe jetzt den Brief einfach losgesendet.
In der "Bewerbung" habe ich auf die eine Stelle mit Referenznummer hingewiesen dass ich mich darauf bewerbe.
Jetzt bezüglich den Fahrtkosten habe ich das nicht getan, da es da ja nur um die Fahrtkosten geht.
Sollte ein Brief mit einer Bestätigung und einer Einladung von der ZAF kommen, werde ich dies noch einmal erwähnen.

Ne, ich kann nicht nochmal eine Benachrichtigung "verschwinden" lassen.
Naja, die ZAF hat weder meine Telefonnummer, noch meine Emailadresse und somit kann sie mich nur auf dem Postweg erreichen und damit kostet es denen Zeit/Geld und nerven. :bigsmile:
Man kann es natürlich aber auch anders sehen.

Aber Dankeschön für deine ganzen Antworten/Posts.

@noillusions

So wie du es machst, kannst du sanktioniert werden.
Wieso kann ich durch eine Nachfrage der Fahrtkosten eine Sanktion vom JC bekommen? Das habe ich ja noch nie gehört/gelesen!
Mir wurde in der Einladung nicht mitgeteilt dass Fahrtkosten erstattet werden und somit Frage ich einfach nur nett nach. :wink: (Soll jetzt jeder Elo laut dem Amt das komplette BGB auswendig kennen? Denke nicht)
Ich denke nicht dass es jemals eine Sanktion für einen Elo gab der vor dem Antritt eines VG´s eine Anfrage zur ZAF gesendet hat um nach Fahrtkostenerstattung zu Fragen, da er (Der Elo) natürlich nur begrenzte Finanzielle Mittel hat.
Bitte um Korrigierung sollte ich falsch liegen bzw. um Erläuterung/Erklärung. Danke!
 

Texter50

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Eigene Erfahrung zur Übernahme der Fahrtkosten beim VG:

Mit wurde vom JC immer aufgetragen, zunächst die Aussage des AGs, bei dem ich das VG haben soll einzuholen, ob er die Fahtkosten übernimmt oder eben nicht.
Ohne die Aussage zur Kostenübernahme - und zwar auf Papier - habe ich nicht mal den Antrag bekommen.
Denn: das JC zahlt nur, wenn der AG das ausgeschlossen hat. :peace:

Nur mal so zur Info.
 

noillusions

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Mir wurde in der Einladung nicht mitgeteilt dass Fahrtkosten erstattet werden und somit Frage ich einfach nur nett nach. :wink: (Soll jetzt jeder Elo laut dem Amt das komplette BGB auswendig kennen? Denke nicht)

Wenn man vom Grundsatz "Dummheit schützt vor Strafe nicht" ausgeht, liegst du falsch.
Außerdem kann man einer ZAF doch dann mit der Einforderung der Fahrtkosten auf den Zeiger gehen im Vorstellungsgespräch. Man darf nur nicht das Original der Einladung aus der Hand geben.
 
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