magic_hartz
Elo-User*in
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hallo zusammen,
wurde zu einem vorstellungsgespräch für eine arbeitsgelegenheit eingeladen.
in meiner egv VA ist aber nichts davon zu lesen, dieses machen zu "müssen". denke mal wird dann extra zugewiesen werden.
bitte jetzt nicht falsch verstehen aber die tätigkeit dieser arbeitsgelegenheit (hilfskraft für öff. anlagen) entspricht nicht gerade meiner vita.
bin im mom selbständig (seit 15 monaten) und komme aus dem kaufmännischen.
wenn diese arbeitsgelegenheit im kaufmännischen sein würde und ich dadurch auch meine "erfahrungen" steigern könnte, wäre alles halb so tragisch. aber diese tätogkeit hilft mir ja nun gar nicht zur eingliederung.
ich werde mir alles mal genau anhören beim vorstellungsgespräch und dann auf die zuweisung warten.
wie lange "darf" denn die zeit zwischen vorstellungsgespäch und zuweisung/beginn liegen. sprich wie lange hätte ich zeit die zuweisung zu prüfen?
ein problem ist - so denke ich es mir - dass mein SB ein persönliches problem mit mir hat. ich sehe es eigentlich mehr sportlicher natur und will mich nicht zu sehr mit denen rumärgern. dazu habe ich viel zu viel stress um meine selbständigkeit zum laufen zu bringen.
da hätte ich gleich ne frage, diese arbeitsgelegenheiten/1€ jobs sollen doch dazu sein um arbeitslose in ein geregeltes arbeitsleben zu "verhelfen". ich sitze jeden tag 10 stunden am rechner und betreibe dort oder vor ort kundenakquise. also weiß ich schon was es bedeutet zeitlich ein geregeltes arbeitsleben zu haben.
wurde zu einem vorstellungsgespräch für eine arbeitsgelegenheit eingeladen.
in meiner egv VA ist aber nichts davon zu lesen, dieses machen zu "müssen". denke mal wird dann extra zugewiesen werden.
bitte jetzt nicht falsch verstehen aber die tätigkeit dieser arbeitsgelegenheit (hilfskraft für öff. anlagen) entspricht nicht gerade meiner vita.
bin im mom selbständig (seit 15 monaten) und komme aus dem kaufmännischen.
wenn diese arbeitsgelegenheit im kaufmännischen sein würde und ich dadurch auch meine "erfahrungen" steigern könnte, wäre alles halb so tragisch. aber diese tätogkeit hilft mir ja nun gar nicht zur eingliederung.
ich werde mir alles mal genau anhören beim vorstellungsgespräch und dann auf die zuweisung warten.
wie lange "darf" denn die zeit zwischen vorstellungsgespäch und zuweisung/beginn liegen. sprich wie lange hätte ich zeit die zuweisung zu prüfen?
ein problem ist - so denke ich es mir - dass mein SB ein persönliches problem mit mir hat. ich sehe es eigentlich mehr sportlicher natur und will mich nicht zu sehr mit denen rumärgern. dazu habe ich viel zu viel stress um meine selbständigkeit zum laufen zu bringen.
da hätte ich gleich ne frage, diese arbeitsgelegenheiten/1€ jobs sollen doch dazu sein um arbeitslose in ein geregeltes arbeitsleben zu "verhelfen". ich sitze jeden tag 10 stunden am rechner und betreibe dort oder vor ort kundenakquise. also weiß ich schon was es bedeutet zeitlich ein geregeltes arbeitsleben zu haben.