Einladung zum Termin zum 5.1.2018 zwecks Abklärung langer AU und ggf. Einleitung Amtsärztlichen Gutachten

Leser in diesem Thema...

Asterix38

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Aug 2009
Beiträge
356
Bewertungen
12
Hallo

Habe vor ein wenigen Tagen mal nach langer Zeit eine Einladung bekommen. Da möchte ein SB mit mir über meine sehr lange AU sprechen und ggf. "mal wieder" ein Amtsärztlichen Gutachten Einleiten wollen.

Bin schon länger AU und seit 2013 im 4 Wochen Takt bis auf weiteres durchgehend AU geschrieben.

Habe auch schon mal, glaube es waren bis jetzt 2 mal, so einer Einladung folge geleistet (mit Rollator und Starken Medis).
Dabei ist bei diesen Terminen, 2014 und 2016, immer die Einleitung eines Amtsärztlichen Gutachten "besprochen " worden. Dabei wurde mir, wie immer, ein Gesundheitsfragebogen sowie viele von den Schweigepflichtsblätter überreicht worden.

Naja in beiden fällen sollte ich die Unterlagen an die SB schicken. Ich habe sie weder Ausgefüllt noch weggeschickt, da die ja freiwillig sind.Warte allerdings bis heute auf irgendein Termin vom ÄD .

Und ja von mir liegen u.a. Gutachten vom ÄD und auch vom Rententräger beim JC vor. Diese sind allerdings schon älter.

Ich will mich um ein Termin beim ÄD weder weigern, kann ich auch nicht, noch will ich nicht unbedingt danach drängeln, weil, bezogen auf meiner Erkrankung und aus den anderen Gutachten nix neues dabei raus kommen würde.

Die letzte EGV per Verwaltungsakt war am 06/2016. Dort wurden als Ziele genannt: Stabilisierung Verbesserung der Leistungsfähigkeit. Ja so was gehört nicht in einer EGV ich weiß :bigsmile:

Bemühungen von mir waren: Ich soll alle Termine bei Fachärzten wahr nehmen und mein Gesundheitszustand verbessern. Was kaputt ist kann man nicht verbessern :bigsmile:

Jetzt die ganz besondere Frage an euch:
Ist so einer Einladung folge zu leisten bezogen meiner langen AU ?


Da wird denke ich mal nur, wie gehabt, die Fragebögen mir ausgehändigt und wieder dumme fragen gestellt zwecks Gesundheitszustand.

Nach meinen wissen stand braucht es doch keiner Einladung wenn es um die Einleitung des ÄD geht oder ...?

Schöne Weihnachtliche Grüße
 
R

Rübennase

Gast
Wenn du AU geschrieben bist musst du zu keinem Termin beim JC . Falls der Meldegrund "ein SB mit mir über meine sehr lange AU sprechen" ist, dann ist es eh kein zulässiger Meldegrund nach § 309.

Zum ÄD musst du allerdings gehen falls die dich einladen. Bzw. du kannst dann auch eine Begutachtung im häuslichen Umfeld beantragen. Dann müssen die zu dir kommen.
 

Asterix38

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Aug 2009
Beiträge
356
Bewertungen
12
Wenn du AU geschrieben bist musst du zu keinem Termin beim JC . Falls der Meldegrund "ein SB mit mir über meine sehr lange AU sprechen" ist, dann ist es eh kein zulässiger Meldegrund nach § 309.

Diesbezüglich wäre noch die frage, ob ich das zweite Blatt, also das mit " die Aufforderung aus Blatt 1 vom ... , ich bin seit/ab AU " auszufüllen ist und dem Jobcenter zukommen lassen ?

Dazu gibt es aber ein kleines Problem. Die derzeitige AU gilt bis zum 3.1.2018. Ob mein Arzt am 2.1. schon offen hat weiß ich nicht, meistens gehe ich fast immer 1 Tag vor Ablauf zum Arzt. Aber auch wenn ich erst am 3.1. hingehe, wird es knapp, das rechtzeitig meine neue AU einschließlich diesem Blatt 2 bis zum 5.1. auch bei dem SB vorliegt, da die Postverteilung beim JC ist ja nicht die schnellste.
 
E

ExUser 2606

Gast
Wie schnell Deine Post auf dem Schreibtisch Deines SB ligt braucht Dich eigentlich zu interessieren. Evtl. Koenntest Du Deinen Arzt bitten. Die AU ins JC zu faxen.
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo Asterix38,

Da möchte ein SB mit mir über meine sehr lange AU sprechen und ggf. "mal wieder" ein Amtsärztlichen Gutachten Einleiten wollen.

Dann soll sie es doch einfach tun, was gibt es darüber zu besprechen ???

Bin schon länger AU und seit 2013 im 4 Wochen Takt bis auf weiteres durchgehend AU geschrieben.

Dürfte ja beim JC bekannt sein und ebenso, dass nach der aktuellen AU -Bescheinigung, die nächste folgen wird, sonst hat sich der Termin ja schon erledigt (wenn du nicht mehr AU sein solltest, muss man darüber ja nicht sprechen wollen).

Habe auch schon mal, glaube es waren bis jetzt 2 mal, so einer Einladung folge geleistet (mit Rollator und Starken Medis).

Wer hat das von dir verlangt, dass du dort erscheinst trotz AU , um mit deiner SB über deine AU zu sprechen ... du bist doch lange genug schon hier angemeldet um zu wissen, dass es überflüssig ist darüber mit "Arbeitsvermittlern" zu sprechen ... :sorry:

Dabei ist bei diesen Terminen, 2014 und 2016, immer die Einleitung eines Amtsärztlichen Gutachten "besprochen " worden. Dabei wurde mir, wie immer, ein Gesundheitsfragebogen sowie viele von den Schweigepflichtsblätter überreicht worden.

Das geht auch per Post, (geht ja bei Anderen auch), dafür muss sie dich nicht einladen ... :icon_evil:

Naja in beiden fällen sollte ich die Unterlagen an die SB schicken. Ich habe sie weder Ausgefüllt noch weggeschickt, da die ja freiwillig sind.Warte allerdings bis heute auf irgendein Termin vom ÄD .

War das immer die selbe SB ?

Du solltest mal (schriftlich / nachweislich) nach der Anschrift des ÄD fragen, weil du solche Unterlagen (wenn du sie denn freiwillig ausfüllen möchtest) NUR DIREKT dort hin schicken wirst, da hat KEIN SB seine Nase überhaupt rein zu stecken.

Medizinische Unterlagen und Informationen gehen NUR einen Arzt was an und der sitzt beim ÄD und NICHT im Vermittler-Büro.

Schweigepflicht-Entbindungen sind eher überflüssig, du solltest dem ÄD lieber ein paar aktuelle Behandlungsberichte / Diagnosen zukommen lassen (in Kopie), als Vorbereitung auf deine Untersuchung sollte das genügen.

Den Rest sollte ein Arzt dann selbst herausfinden können, das Ergebnis (Leistungsfähigkeit für die Arbeits-Vermittlung) hilft deiner SB allerdings auch nicht wirklich weiter, wenn dein behandelnder Arzt dich weiterhin AU schreiben wird. :icon_evil:

Und ja von mir liegen u.a. Gutachten vom ÄD und auch vom Rententräger beim JC vor. Diese sind allerdings schon älter.

Rententräger liest sich interessant und wäre das einzig wirklich Wichtige, denn danach haben sich die JC dann zu richten, auch wenn ihnen der Inhalt nicht zusagt, weil sie dich lieber in EM-Rente oder beim Sozial-AMT sehen würden ... :idea:

Wann und aus welchem Grunde wurdest du denn durch die DRV begutachtet und mit welchem Ergebnis im Bezug auf deine Erwerbsfähigkeit ???

Nach 2 - 3 Jahren nehmen die JC gerne mal einen neuen "Anlauf" wenn die DRV -Gutachter eine EM (noch) nicht bestätigt haben sollten, es geht NICHT darum festzustellen, ob es dir konkret besser oder schlechter geht.

Es geht NUR darum ein "Schlupfloch" zu finden, dich an einen anderen Leistungsträger abschieben zu können, weil du dauerhaft AU natürlich nicht in Arbeit zu bringen bist und darin sieht das JC nun mal seine vorrangige Aufgabe.

Obwohl sie das (mit der Arbeitsvermittlung) auch bei gesunden Langzeit-Arbeitslosen nicht schaffen, versucht man immer wieder mal die Dauer-Kranken irgendwie los werden zu können und das geht eben nur über ein (aktuelles) ÄD -"Gutachten" ...

Die letzte EGV per Verwaltungsakt war am 06/2016. Dort wurden als Ziele genannt: Stabilisierung Verbesserung der Leistungsfähigkeit. Ja so was gehört nicht in einer EGV ich weiß
Bemühungen von mir waren: Ich soll alle Termine bei Fachärzten wahr nehmen und mein Gesundheitszustand verbessern.

Dürfte ja inzwischen abgelaufen sein der EGV / VA eine Gültigkeit "bis auf Weiteres" war ja zu der Zeit noch nicht üblich.
Vielelicht möchte man diese "Verpflichtungen" gesund zu werden ja erneuern, welche Ärzte du aufsuchen wirst entscheidest du aber immer noch alleine ... das haben SB weder zu bestimmen noch zu beurteilen.

Das gilt für einen EGV -Vertrag ebenso wie für einen ersetzenden VA , per "Bescheid zur Gesundung verdonnert" ... aber ich kenne solche VA auch von einer Bekannten, es macht wenig Sinn sich darüber aufzuregen.

Man sollte tatsächlich besser die Ruhe genießen, die sich daraus meist für längere Zeit ergibt ...

Was kaputt ist kann man nicht verbessern

Das wissen die auch und das interessiert doch beim JC Niemanden, ob es dir mal "besser" gehen könnte oder nicht, du bist ein Kostenfaktor der WEG muss und NUR darum geht es ...

Ist so einer Einladung folge zu leisten bezogen meiner langen AU ?

Gesetzlich gesehen bist du mit AU überhaupt NICHT verpflichtet das JC aufzusuchen, die AU ist zu akzeptieren.

Hat man bisher keine "Sonderbescheinigungen" (zusätzlich zur AU ) verlangt kann und darf man dich deswegen auch nicht wegen "Meldeversäumnis" sanktionieren (man darf es eigentlich auch nicht unter Verlangen einer Sonderbescheinigung aber das ist schon wieder eine andere Baustelle).

Nach meinen wissen stand braucht es doch keiner Einladung wenn es um die Einleitung des ÄD geht oder ...?

Richtig und genau das würde ich freundlich aber bestimmt (schriftlich und nachweislich !!!) zusammen mit der Entschuldigung auf der Rückseite der Einladung (komme nicht wegen AU wie bekannt seit dem XXX) mitteilen.

Du bist jederzeit bereit den ÄD auf Einladung aufzusuchen, eine persönliche Vorsprache bei XY ist dafür überflüssig, nötige medizinische Unterlagen sendest du gerne vorab an den ÄD (sofern man dir umgehend die DIREKTE Postanschrift mitteilt) ODER nimmst sie DIREKT mit zum Untersuchungstermin.

MfG Asterix38

Damit zeigst du deinen guten Willen, den "Mitwirkungspflichten" (gemäß § 62 SGB I) beim ÄD nachzukommen, für die Abgabe medizinischer Unterlagen beim SB (und Gespräche über deine AU ) gibt es KEINE Rechtsgrundlagen. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

Frank71

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
2 Jul 2010
Beiträge
2.653
Bewertungen
2.147
@Asterix38...

Hast du denn schon einmal darüber nachgedacht einen Rentenantrag zu stellen oder hast sogar schon einen gestellt?
 

Asterix38

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Aug 2009
Beiträge
356
Bewertungen
12
Hallo Asterix38,

Richtig und genau das würde ich freundlich aber bestimmt (schriftlich und nachweislich !!!) zusammen mit der Entschuldigung auf der Rückseite der Einladung (komme nicht wegen AU wie bekannt seit dem XXX) mitteilen.

Du bist jederzeit bereit den ÄD auf Einladung aufzusuchen, eine persönliche Vorsprache bei XY ist dafür überflüssig, nötige medizinische Unterlagen sendest du gerne vorab an den ÄD (sofern man dir umgehend die DIREKTE Postanschrift mitteilt) ODER nimmst sie DIREKT mit zum Untersuchungstermin.

MfG Asterix38

Damit zeigst du deinen guten Willen, den "Mitwirkungspflichten" (gemäß § 62 SGB I) beim ÄD nachzukommen, für die Abgabe medizinischer Unterlagen beim SB (und Gespräche über deine AU ) gibt es KEINE Rechtsgrundlagen. :icon_evil:

MfG Doppeloma

Danke, so in etwa werde ich es machen.

Und ja, ich bin schon länger hier und man kann ja mal nachfragen ob sich in der Zeit etwas geändert haben könnte. :sorry:

Und Danke Doppeloma für die Infos.

Frank71: Rentenantrag hatte ich mal stellen müssen und wurde vom Rententräger auch Untersucht. Ergebnis: Zum damaligen Zeitpunkt bin ich noch für 6 Stunden Arbeitsfähig. Die Gutachten vom JC dagegen Vollzeit mit viel Einschränkungen.

Nach meiner Einschätzung ist es egal wer oder wann ich Untersucht werde, es wird bei "Arbeitsfähig" raus kommen, da so mal ein behandelter Arzt von den mir gesagt hatte, ich 2 gesunde Arme und Beine hätte und ich deshalb auf dem 1 Arbeitsmarkt immer noch stellen für mehr als 3 Stunden zu finden ist.
 

Hansgeorg Januar1963

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
26 Feb 2016
Beiträge
67
Bewertungen
49
In einer Art "Anleitung" der Rentenversicherungsträger, in der Kriterien für eine mögliche Verrentung aufgeführt wird steht unter anderem als Beispiel:

"Ein Versicherter kann nach Amputation eines Beines durchaus noch eine Tätigkeit an einer Supermarktkasse ausführen. Es ist deshalb von einer Verfügbarkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt auszugehen."

Die Weltfremdheit bei den Rentenversicherungsträgern in Bezug auf die Arbeitswelt von heute ist einfach verblüffend.

Ich kenne keinen Supermarkt in dem die Kassierer tatsächlich noch den ganzen Arbeitstag nur an der Kasse sitzen.

Genauso bekloppt sind die berüchtigten Empfehlungen sich doch als Pförtner,Schrankenwärter oder Aufsichtskraft in Museen zu bewerben.

Solche "leidensgerechten" Arbeitsplätze gibt es ja auch in rauher Menge...
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo Asterix38,

Und ja, ich bin schon länger hier und man kann ja mal nachfragen ob sich in der Zeit etwas geändert haben könnte.

Das war auch nicht böse gemeint, was soll sich geändert haben daran, dass man beim JC mit dauerkranken Arbeitslosen nichts anfangen kann ... für diese Menschen gibt es einfach KEINEN wirklich zuständigen Leistungsträger mehr wenn die KK kein Krankengeld mehr zahlen muss. :icon_evil:

Denn Arbeits-Unfähigkeit ist eben NICHT gleichbedeutend mit Erwerbsminderung (Erwerbs-Unfähigkeit wie es früher mal hieß), das verlangen aber die Ämter des SGB XII in der Regel, dass man nachweislich als "Erwerbsgemindert" gilt ...

Die Unverschämtheiten bei den Forderungen nach ärztlichen Unterlagen (durch die SB ) nehmen eher immer weiter zu, man könnte manchmal schon fast annehmen da sitzen nur "studierte Mediziner" in den Vermittler-Büros.

Wirklich bindend hat dazu aber NUR die DRV zu entscheiden und so schließt sich der Kreis wenn ich deinen ergänzenden Informationen folge.

Denn die DRV hat wiederum keinerlei Interesse daran alle für EM zu erklären die auf längere Sicht nicht Arbeits-Fähig sind, nur weil das JC es gerne so hätte.

Rentenantrag hatte ich mal stellen müssen und wurde vom Rententräger auch Untersucht. Ergebnis: Zum damaligen Zeitpunkt bin ich noch für 6 Stunden Arbeitsfähig.

FALSCH, du bist aus Sicht der Rentenkasse noch für mindestens 6 Stunden "Erwerbs-FÄHIG", zu Arbeitsfähigkeit äußern die sich nicht, das ist gar nicht deren Aufgabe. :icon_evil:

Wie ich oben schon beschrieben habe, ist das bereits eine Vollzeit-Erwerbsfähigkeit, die beginnt bei 6 (und mehr Stunden) im Rentenrecht.

Da gibt es KEINE EM-Rente ... und darum hat das JC auch erst mal Ruhe gegeben, nun versucht man es erneut und das wird wohl immer so weiter gehen ...

Die Gutachten vom JC dagegen Vollzeit mit viel Einschränkungen.

Das ist GENAU das Gleiche, nur mit anderen Worten, weil das JC sich an das DRV -Gutachten halten MUSS, die haben beschlossen du bist NICHT EM und dann bist du NICHT EM ...

Aber nach 2 - 3 Jahren kann man ja einen neuen Versuch starten dich vielleicht doch irgendwie in das SGB XII (Kapitel 3) zu bekommen, dem könnte aber dann das Sozial-AMT mit einem erneuten DRV -Gutachten widersprechen ...

Hast du dir schon mal § 44a SGB II durchgelesen ???

Nach meiner Einschätzung ist es egal wer oder wann ich Untersucht werde, es wird bei "Arbeitsfähig" raus kommen, da so mal ein behandelter Arzt von den mir gesagt hatte,

Leider kennen auch nur wenige ambulante Ärzte den gravierenden rechtlichen Unterschied NICHT zwischen Arbeits-Unfähigkeit (nach Krankenkassen-Recht) und Erwerbsminderung nach dem Rentenrecht.

Es ist also völlig unerheblich wie lange du AU geschrieben wirst, daraus ergibt sich für die DRV kein Anspruch auf eine EM-Rente.

ich 2 gesunde Arme und Beine hätte und ich deshalb auf dem 1 Arbeitsmarkt immer noch stellen für mehr als 3 Stunden zu finden ist.

Es geht auch nicht darum ob es Stellen für mehr als 3 Stunden gibt (davon könnte man in der Regel auch noch nicht seinen Lebensunterhalt bestreiten), diese "magische Grenze" (der Erwerbsfähigkeit) gilt für den Anspruch auf Leistungen aus dem SGB II.

Im Rentenrecht hat es nur Bedeutung ob du "theoretisch" und rein gesundheitlich gesehen noch mehr als 3 ODER mehr als 6 Stunden arbeiten "könntest", die DRV ist gar nicht verpflichtet zu prüfen ob es auch "passende" Arbeitsplätze gibt mit gewissen Einschränkungen.

Dafür ist ja die AfA und das JC zuständig (für die Arbeitsvermittlung), so wurde es mir sogar wörtlich in meine EM-Renten-Ablehnung geschreiben.

Wie hat man denn deine Ablehnung sonst noch begründest, vermutlich auch nur mit der Wiederholung der gesetzlichen Grundlagen zur EM-Rente, die du (angeblich nach gründlicher Prüfung) nicht erfüllst ...

Hast du dich gewehrt (mit Widerspruch / Klage) gegen diese Ablehnung, hast du den Nachweis für diese "gründliche gesundheitliche Prüfung" bei der DRV eingefordert oder wurde schon abgelehnt weil deine Versicherungszeiten (angeblich) nicht reichen würden ???

Was vom JC so "begutachtet" wird, ist nur so lange (beim JC ) verwertbar, wie es von der DRV (und ihren Gutachtern) nicht widerlegt wird ... in der Regel interessiert es die DRV gar nicht was AfA und JC so "begutachten", das habe ich selber erlebt ...

AfA -ÄD begutachtet nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld "komplett kaputt", fordert den Antrag auf EM-Rente an die DRV und die lehnt EM-Rente ab, weil ich (angeblich) Vollzeit (6 und mehr Stunden) arbeiten könne ... :doh:

MfG Doppeloma
 
Oben Unten