Einladung zum Speed-Dating direkt im JC, bin ich gut vorbereitet?

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Junggeselle

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Hallo Forum,

ich habe heute einen Brief mit einer Einladung zum "Speed-Dating" direkt hier im JC erhalten.

Konkret heißt es:

"Das Jobcenter lädt Sie ein zum Speed-Dating mit 3 ausgewählten Personaldienstleistern. Bitte planen Sie für diesen Termin ca. 2 Stunden Zeit ein. Bitte bringen Sie aktuelle und vollständige Bewerbungsunterlagen in ausgedruckter Form mit.

- ausgedruckte Bewerbungsunterlagen
- ausgedruckter Lebenslauf

Dies ist eine Einladung nach §59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).

Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld um 10 Prozent [...] gemindert"



Hinten ist dann die RFB , der Termin findet nächste Woche statt.

Ich bin gelernter Industriekaufmann und weiß nicht um welche Art von Stellen es dort geht. Laut meiner Sachbearbeiterin soll ich die Finger lassen von Leiharbeit und mich nur auf gute Stellen in meinem Beruf bewerben, die ist aber leider seit letzter Woche im Urlaub und der Brief kam von ihrer Vertretung.
Vermittlungsvorschläge habe ich seit über einem halben Jahr nicht mehr bekommen und der Termin letztens bei ihr (auch nach einem halben mal wieder Jahr) war echt locker, da sie außerdem weiß wie fleißig ich mich auf richtige Stellen bewerbe.

Ich weiß dass ich verpflichtet bin hinzugehen, da das Kaspertheater direkt im JC stattfindet.
Ich weiß dass ich nur dem JC -Mitarbeiter eine Unterschrift abgeben muss um meine Anwesenheit zu bestätigen. Ich muss ansonsten keinerlei Unterlagen abgeben oder irgendwas unterschreiben. Falls dort Pinnwände mit Stellen hängen, dann angucken und vorsichtiges Interesse heucheln, evtl. abfotografieren falls das erlaubt ist.

Ich war letzte Woche Ortsabwesend und hatte im Ausland leider einen recht heftigen Verkehrsunfall, der für mich und meine Freundin knapp tödlich ausging und der mir im Nachhinein jegliche Motivation an allem genommen hat. Zumindest vorübergehend bis ich (psychisch) wieder voll genesen bin, auch steige ich erstmal in kein Auto mehr.
Ich muss theoretisch eine Halskrause tragen und habe immernoch Probleme beim Laufen. Mein Arzt wollte mich aber nicht länger krankschreiben.

Jedenfalls werde ich zu dem "Speed-Dating" hingehen (mich fahren lassen) und brav meine Halskrause tragen. Unterschrift beim JC -Mitarbeiter abgeben und dann schön im Hintergrund halten, bis ich vorsichtig wieder abhauen kann.

Was ist wenn mich die Pappnasen von den Leihklitschen in Gespräche verwickeln und jemand vom JC genau hinhört was ich sage, kann ich dann darauf bestehen dass mir die Leihklitsche einfach nur die ausgedruckte Stelle mitgibt und ich prüfe das in Ruhe zuhause um mich ggfls. zu bewerben?
 

Arno42

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Nie irgendwas dort unterschreiben! Immer alles zu prüfen mit nach Hause nehmen.
Und lass dir nichts von denen da einreden das du irgendwas dort unterschreiben musst auch wenn die dir mit Sanktionen drohen.

Falls möglich mal das Schreiben anonymisiert hier posten und gleich auch noch deine aktuelle EGV falls du eine hast.
 

0zymandias

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Wenn da nicht mehr über den Meldezweck steht, ist dieser unzulässig.

Das Gespräch kann nur mit der Verwaltung stattfinden.
Weder Jobmessen noch Vorstellungsgespräche sind zulässige Meldezwecke
Was sich unter der Überschrift in der Einladung vom 9. Mai 2012: "Arbeitgebertag - Vorstellungsgespräch bei Firma Activ GmbH" verbirgt, ist dem Senat unbekannt und anhand der Verwaltungsakten nicht zu klären. Eine Fa. Activ GmbH konnte nicht ermittelt werden. Sollte es sich bei dem Besuch in den Diensträumen des Jobcenters - wie der Kläger behauptet - um eine Arbeitgebermesse handeln, in der sich Verleihunternehmer vorstellen und der Kläger sich dann dort auf bis dahin ihm unbekannte Arbeitsangebote bewerben müsste, gehört diese Veranstaltung nicht zu den zulässigen Meldezwecken nach § 309 Abs. 2 SGB III. Das ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetzestext des § 32 SGB II, der Meldeversäumnisse beim Grundsicherungsträger bzw. bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin sanktioniert, nicht aber eine unterbliebene Meldung bei potentiellen Arbeitgebern. Zwar kann der Besuch einer Arbeitgebermesse als Information über den aktuellen Arbeitsmarkt für Empfänger von Grundsicherungsleistungen durchaus sinnvoll sein. Diese muss aber im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II geregelt bzw. durch einen diese ersetzenden Verwaltungsakt durchgesetzt werden. §§ 59 SGB II, 309 SGB III eignen sich dafür nicht.
Der Senat sieht sich bei diesem Informationsstand nicht in der Lage, eine abschließende Entscheidung über die Wirksamkeit der Meldeaufforderung zu treffen. Um Berufsberatung (Abs. 2 Nr. 1) dürfte es sich dabei nicht handeln, weil hierzu allein die professionelle Arbeitsvermittlung des Beklagten zuständig ist, nicht aber Verleihunternehmer. Theoretisch könnte der Meldezweck der Vermittlung (Abs. 2 Nr. 2) gemeint sein. Dieser erfasst in der Regel Vorbereitungshandlungen für einen Vermittlungsvorschlag nach § 35 SGB III (Voelzke in: Hauck/Noftz, SGB III-Kommentar, 2. Aufl., § 309 Rdnr. 25). Hierzu könnte es passen, dass der Kläger aufgefordert wurde, Bewerbungsunterlagen mitzubringen. Dafür ist allerdings ein Besuch von Arbeitgeberinfoständen nicht erforderlich, weil der Vermittlungsvorschlag und das Arbeitsangebot nur von der Behörde, nicht aber durch Dritte erfolgen dürfen (BSG , SozR 3-4100 § 119 Nr. 21). Ferner muss der Leistungsberechtigte die Möglichkeit erhalten, vor der Vorstellung beim Arbeitgeber die Zumutbarkeit des Arbeitsangebots zu überprüfen. Sollte es sich bei der Firma Activ GmbH um einen Maßnahmeträger handeln, scheitert der Meldezweck nach Abs. 2 Nr. 3 daran, dass die Meldeaufforderung diesbezüglich nicht hinreichend bestimmt war (§ 33 SGB X). Anhaltspunkte dafür, dass die Meldezwecke nach Abs. 2 Nr. 4 u. 5 einschlägig sein könnten, sind nicht ersichtlich. Näheres über die Veranstaltung vom 15. Mai 2012 müsste nunmehr das SG durch unmittelbare Kontaktaufnahme mit den sachkundigen Mitarbeitern des Beklagten ermitteln.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 7 AS 1058/13 B, 10.02.2014
https://www.elo-forum.org/news-disk...leihunternehmen-unzulaessiger-meldezweck.html

Sollte irgendwer "mithören" können, wäre das Gespräch - egal mit wem - wohl kaum im Rahmen des Datenschutzes.
Zulassen würde ich bei einem Bewerbungsgespräch nur Vertreter des potentiellen Arbeitgebers (wozu ZAFen eigentlich eher nicht gehören :wink:).
Jedenfalls dürfen Mit-Erwerbslose und JC -Mitarbeiter definitiv nicht mithören.
Anhören ja, erzählen eher weniger - wenn überhaupt.

Also der Einfachheit halber hingehen, aber nicht plappern, unterschreiben, zusagen oder ablehnen.
Und frühzeitig einen magischen Verschwindezauber bewirken. :wink:
 
D

Dinobot

Gast
Das Gespräch kann nur mit der Verwaltung stattfinden.

Darum sind bei den meisten Speeddatings in den Räumen immer meistens JC -Mitarbeiter mit anwesend und kontrollieren die Eingänge und Ausgänge oder setzen sich während der Veranstaltung unauffällig daneben. Oder fungieren getarmt als Ansprechpartner für die anwesenden Vertreter der Zeitarbeitsfirmen -bei Bedarf. Das kenne ich aus eigener Erfahrung. Speeddating dient zudem als probates Mittel, mal eben wieder die Chance auf 10 Prozent Kürzung auszureizen.

Denn oftmals wird man eingeladen -und ist eigentlich deplaziert, weil die Anbieter nur wenige Stellen anbieten oder das anbieten ,was man dann später auch auf deren Homepages allein hätte finden können. - ohne erst ein Speeddating zu besuchen. Die Jobcenter hätten auch nur die Info dazu versenden brauchen.

Ich würde auch zur Teilnahme raten. Sollte es sich dort um eine Anreihung von einzelnen Tischen mit ensprechenden Stühlen handeln -dann einfach einmal irgendwo hinsetzen und gleich nach Stellen im Bereich fragen, die zu einem passen, sich ggf dazu Flyer mit Stellenbeschreibungen aushändigen lassen und gezielt das Gespräch steuern. Am besten nur einen Lebenslauf mitnehmen und kurz zeigen -aber wiieder einstecken und dem Anbieter vollmundig versprechen, man würde sich sehr gerne auf die oder die Stelle lieber ganz gezielt mit einem ansprechenden Anschreiben und kompletten Anlagen bewerben wollen. Und dort aus Datenschutzgründen noch nicht. Dazu von wenigstens einem Anbieter die Visitenkarte geben lassen.

Eine Weile am Tisch Smalltalk halten oder Flyer studieren -falls vorhanden. Immer interessiert wirken...

Und nicht zu schnell die Veranstaltung verlassen und immer erst mit Material für wenigstens eine Bewerbung -sofern überhaupt was in Frage kommt.

Das würde ich Junggeselle raten und ansonsten -gaaaaaanz ruhig bleiben und natürlich Fahrkosten zur Erstattung beantragen. Denn danach hat man meistens lönger Ruhe, so jedenfalls meine bisherigen Erfahrungen damit.
 

0zymandias

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Darum sind bei den meisten Speeddatings in den Räumen immer meistens JC -Mitarbeiter mit anwesend und kontrollieren die Eingänge und Ausgänge oder setzen sich während der Veranstaltung unauffällig daneben. [...]

Das wäre doch eher kaum unauffällig und zumindest ich hätte einen solchen Beisitzer nicht.
Und wie schon geschrieben keine Mit-Erwerbslosen, JC -Mitarbeiter oder andere Unbeteiligte in Hörweite.
Datenschutz gilt auch hier.

[...] Speeddating dient zudem als probates Mittel, mal eben wieder die Chance auf 10 Prozent Kürzung auszureizen.
[...]

Das probate Gegenmittel ist das verlinkte Urteil.
Kein zulässiger Meldezweck, keine Sanktion zulässig.

Die Bewerbungsunterlagen darf nur der mit mir befasste SB und dessen Vorgesetzte einsehen.
Sozialdatenschutz.

Sanktionsbewehrte Arbeitsangebote darf nur die Behörde machen.
Sollte ein Angebot interessant sein, komme ich auf den Anbieter zu.
Es wird aber keines interessant sein, denn sonst hätten sie es nicht nötig, potentielle Arbeitnehmer per Sanktionszwang vorladen zu lassen und
die Behörde hätte es nicht nötig, eine Drohkulisse z.B. durch ostentatives Anstands-"Beisitzen" aufzubauen.

Also genauso ungezwungen auftreten, wie man faktisch ist, und auch durchaus frühzeitig gehen.

Sollte keine "Ruhe" vor solchen missbräuchlichen Meldeaufforderungen eintreten, müsste man jedes Mal den Rechtsweg beschreiten und einen kleinen Widerspruch schreiben.
Das wäre ein kleines Fax und die Ruhe käme dann auch irgendwann.
 
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Mein Arzt wollte mich aber nicht länger krankschreiben.

Dann solltest du den Arzt wechseln und dort um eine AU-Bescheinigung bitten. Ansonsten: Nichts unterschreiben, Telefonnummer und E-Mail-Adresse nicht preisgeben, Auto und/oder Führerschein hast du für Leihbuden natürlich nicht. Auf jeden Fall gesundheitliche Probleme zur Schau stellen bzw. angeben. Meistens nehmen die Sklavenhändler dann ganz schnell Abstand von dir.
 

Junggeselle

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Ich danke euch schonmal vielmals für die sehr hilfreichen Antworten und "freue" mich sogar schon ein klein wenig auf diesen Termin, weil ich mir das ganz witzig vorstelle.

Falls mir bis dahin noch was einfällt melde ich mich hier, ansonsten werde ich Mitte nächster Woche auf jeden Fall berichten wie es ablief.
 

Junggeselle

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Ich muss nochmal kurz nachfragen, bevor es morgen los geht.

Das "Speed-Dating" findet bei einem (nicht meinem) Sachbearbeiter direkt im kleinen Büro statt und ich bezweifle dass dort überhaupt noch andere Leute sein werden. Ich befürchte, dass ich mich reinsetzen muss, SB sitzt neben mir und dann kommt von den Leihklitschen einer nach dem anderen rein und ich muss Rede und Antwort stehen.

Wie verhalte ich mich denn bei sowas, wenn das auf engsten Raum stattfindet und ich im Mittelpunkt stehen werde?

SB rausschicken, falls anwesend? Wie kann ich sowas höflich und doch sachlich begründen?

Und nur anhören was die Leihklitschen zu sagen haben, nichts unterzeichnen und Lebenslauf nur überblicken lassen?
Die werden ja wahrscheinlich erstmal damit ankommen:

"Nun erzählen Sie doch erstmal was über sich Herr XXXXX"

Steht ja alles im Lebenslauf, den ich denen vorlegen werde, von dem sie aber keine Kopie machen dürfen.


Ich bin jetzt leider etwas verunsichert seit dem ich weiß, dass das ganze lediglich in einem kleinen Raum abspielt und ich da schlecht in der Masse anonym untertauchen kann.


Und ich soll "ausgedruckte Bewerbungsunterlagen" und Lebenslauf mitbringen.

Bewerbungsunterlagen = Arbeitszeugnisse, Zertifikate?
Anschreiben kann es ja schlecht sein, weil ich nicht mal weiß um was für Stellen es dort geht.
 
D

Dinobot

Gast
Wie verhalte ich mich denn bei sowas, wenn das auf engsten Raum stattfindet und ich im Mittelpunkt stehen werde? SB rausschicken, falls anwesend? Wie kann ich sowas höflich und doch sachlich begründen?

Alle Kundinnen und Kunden haben einen gesetzlichen Anspruch auf Diskretion (§§ 35 Abs. 1 SGB I, 78a SGB X).

https://dejure.org/gesetze/SGB_I/35.html

Und nur anhören was die Leihklitschen zu sagen haben, nichts unterzeichnen und Lebenslauf nur überblicken lassen?

Solltest Du anstreben. Immer mit dem Argument, diese Unterlagen vor Unterzeichnung erst von einem Anwalt überprüfen zu lassen.

Die werden ja wahrscheinlich erstmal damit ankommen: "Nun erzählen Sie doch erstmal was über sich Herr XXXXX"

Eigentlich war ich erst einmal gespannt darauf, welche passgenauen Stellen sie mir anbieten können. Denn zu meinem beruflichen Werdegang steht eigentlich alles wissenswerte schon komplett dazu im Lebenslauf. Was möchten Sie denn genau noch ergänzend wissen wollen ?

So ähnlich könntest du argumentieren. Manche AG wollen auch , dass man seinen Lebenslauf noch mal verbal Revue passieren lässt, wenn die vermuten, da wär ein Fake drin.

Dann könntest Du versuchen das eingrenzen zu wollen. Mit der Gegenfrage: Wo soll ich denn da anfangen und wieviel Zeit wollen sie dafür einräumen? (Besonders, wenn Du schon älter sein solltest).

Befasse Dich am besten nochmal mit den Daten und Stationen darin und spule das dann als Kurzgeschichte eines Lebensweges in 3 Minuten runter -so meine Empfehlung dazu.

seit dem ich weiß, dass das ganze lediglich in einem kleinen Raum abspielt

Speeddating kenne ich bislang anders.

Und ich soll "ausgedruckte Bewerbungsunterlagen" und Lebenslauf mitbringen.

Wenn du Fahrtkosten vorstrecken musst, dann nur Lebenslauf. Drucker könnte defekt sein. Kein Geld mehr für weitere Kopien. Zudem ist das manchmal ein Trick, damit sich die SB die Zeugnisse einverleiben kann -denn ansosnten haben die kein Anrecht auf die Sichtung oder eine Kopie. Datenschutz!!!

SBs versuchen gerne mal , sich als Vermittler in Arbeitsverhältnisse profilieren zu wollen. Einige bekämen nämlich auch im Erfolgsfalle Prämien. Würde ich aber an Deiner Stelle verhindern wollen.

Mit dem Argument Diskretion und Datenschutz.
 

Junggeselle

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Vielen Dank für deine Antwort, hast mir sehr geholfen.

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass das im Raum des SB abspielen wird, denn dieser Raum ist in der Einladung genannt worden. Unser JC hat auch größere Räume, die sind aber eine Etage drunter und der angegebene Raum ist das Büro vom SB , der mich gerade vertritt.

Ich werde es ja morgen sehen und dann eh hier berichten.

Die Fahrkosten muss ich vorstrecken, also nur Lebenslauf.
 

Arno42

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Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass das im Raum des SB abspielen wird, denn dieser Raum ist in der Einladung genannt worden. Unser JC hat auch größere Räume, die sind aber eine Etage drunter und der angegebene Raum ist das Büro vom SB , der mich gerade vertritt.

Kann ja auch sein das der dich nur dort treffen will und dann mit dir zusammen in einen anderen Raum geht wo die Geier schon auf dich warten!:icon_mrgreen:
 

Baller111

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Junggeselle
"Das Jobcenter lädt Sie ein zum Speed-Dating mit 3 ausgewählten Personaldienstleistern. Bitte planen Sie für diesen Termin ca. 2 Stunden Zeit ein. Bitte bringen Sie aktuelle und vollständige Bewerbungsunterlagen in ausgedruckter Form mit.

- ausgedruckte Bewerbungsunterlagen
- ausgedruckter Lebenslauf

Bescheide eines JC rechtmäßig ?
Im Übrigen gilt: In einer Bitte liegt keine Regelung mit Verwaltungsaktqualität (SG Mainz Az. S 14 AS 956/14 v. 17.11.2015).
https://www.landesrecht.rlp.de/jpor...showdoccase=1&doc.id=JURE160000887&doc.part=L
Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Leistungen - Aufforderung zur Beantragung der vorzeitigen Altersrente - Unbestimmtheit des Schreibens des Grundsicherungsträgers

Leitsatz
1. Ein Bescheid ist unbestimmt, wenn sich eine Behörde im Tenor mit einer Bitte an einen Bürger wendet. Eine Bitte ist ein an jemanden gerichteter Wunsch. Er kann, muss aber nicht erfüllt werden. Bitten und Wünsche sind einer hoheitlichen Regelung fremd. (Rn.25)
2. Eine Bitte ist auch keine Aufforderung im Sinne des § 12a SGB II. (Rn.27)

Bitte planen Sie für diesen Termin ca. 2 Stunden Zeit ein. Äh, nöö... muss zum Bus, Meine Geliebte wartet seit 1 Stunde ..:icon_mrgreen: Muss meinen Hamster füttern.., Muss zur Döner Bude, mir ist schlecht ( natürlich vor nix essen ..., ), muss aufs Klo, meine Strumpfhose zieht sonst ne Masche. gibt genug Gründe. Oder geh rein, mach ein Foto als Beweis und gehst wieder. Keiner kann dann sagen, dass du nicht da warst.
 
E

ExitUser

Gast
oder so
Speed-Dating mit 3 ausgewählten Personaldienstleistern. Bitte planen Sie für diesen Termin ca. 2 Stunden Zeit
watt? Speed? WO?? Und Dating? 3 PDL a jeweils 3 Minuten, oder hamse mehr Speed fürs Daten:cheer2: -> sollte mit Beistand als Zeuge eher lustig werden
 

nicht unfrei

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hatte ich vor 8 Moanten auch, ZA Sklaven Händlerveranstaltung direkt im JC großer Raum ca. 35 H4 Kunden,
die wurden dann gleich mal per Auge gescannt und gemustert und Unterlagen wollten die nur von denen haben,
die zu allem Ja und Amen sagten, die anderen wurden recht schnell aussortiert,
blieben zum Schluß 7 Leute über, was mit den passiert ist keine Ahnung,
zu den anderen, Tschüss...euch können wir nicht verarbeiten und noch mehr entwerten.
 

Baller111

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Junggeselle
Die Fahrkosten muss ich vorstrecken, also nur Lebenslauf.

Du musst deinen ( einen ) Lebenslauf weder kopieren, denen zeigen noch mitnehmen ! Es gibt kein Gesetz, dass dich dazu verpflichtet, einen Lebenslauf mit zunehmen oder vor zu zeigen. Nicht dem JC noch den ZAF :icon_evil:

Leipzig stärkt Datenschutz für SGB II- Empfänger- Hartz IV - Empfänger müssen beim Maßnahmeträger - keinen - Lebenslauf vorlegen
SG Leipzig ,Beschluss vom 29.05.2012,- S 25 AS 1470/12 ER -
https://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/06/sg-leipzig-starkt-datenschutz-fur-sgb.html

Frage nach einer geltenden gesetzlichen "Rechtsgrundlage " einen Lebenslauf vorzuzeigen ! ( Nur wenn du das auch möchtest ) Wenn du das nicht möchtest, bleib standhaft und lass dir von denen nichts einreden. Alle Angaben hast du in deinem " Erstantrag " gemacht, Punkt

Zudem würde ich schriftlich bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz anfragen, ob das überhaupt rechtens ist und war. :icon_kinn:

Hier ein " Umfangreiches Informationsblatt " zu deiner Frage und einiges "mehr". Ratgeber und mehr.
 

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  • Ratgeber_Hartz_IV_2014_ beratung Recht auf Einzelgespräch.pdf
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Matt45

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Der Ratgeber ist sehr gut.

Aktuell haben wohl viele Probleme mit Aufforderungen, weil die JC umstellen auf E Akte. Eingereichte Unterlagen sind plötzlich verschwunden. Ich weiß wovon ich schreibe.

Habe mich auch an den Datenschutz gewandt.
 

Baller111

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Ozymandias
Sollte irgendwer "mithören" können, wäre das Gespräch - egal mit wem - wohl kaum im Rahmen des Datenschutzes.
Zulassen würde ich bei einem Bewerbungsgespräch nur Vertreter des potentiellen Arbeitgebers (wozu ZAFen eigentlich eher nicht gehören ).

Dem stimme ich im vollem Umfang zu. Aber auch wenn Ihr " antreten " müsst und es sind 2 Mitarbeiter oder sogar die " Türen offen " ( eigene Erfahrungen gemacht ) müsst Ihr euch das nicht gefallen lassen.
Dinobot
Alle Kundinnen und Kunden haben einen gesetzlichen Anspruch auf Diskretion (§§ 35 Abs. 1 SGB I, 78a SGB X).
Dinobot hat hier korrekt das wiedergegeben, wonach Ihr euch dann berufen könnt. Solltet Ihr dennoch unsicher sein, dann gugscht du hier https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/faq-sozialamt/#8

Auch da werden euch sicherlich einige "offene " Fragen erklärt. Vielleicht nicht alles, aber auch hier ein weiterer Ratgeber. Ich kann nur aus Erfahrung sprechen, wie viele hier im Forum auch. Nutzt eure Möglichkeiten und wehrt euch.

Wenn Ihr nicht wisst wer für euch zuständig ist in Sachen
Datenschutz
dann hier: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/die-aufsichtsbehorden-der-lander/
 

Junggeselle

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Ich habe alles gelesen und bin euch sehr dankbar :)

Wegen der Frage zum Beistand: Nein die Möglichkeit habe ich leider nicht. Mein einziger Kumpel, der auch ALG2-Empfänger ist (wir sind beide 27), ist leider weggezogen und ansonsten findet sich einfach niemand bzw. viele in meinem Bekanntenkreis wissen nicht mal, das ich ALG2-Empfänger bin. Muss auch keinen interessieren.

Der Termin findet in einer Stunde statt, ich mache mich gerade fertig und setze mich dann ins Auto. Ich werde später berichten wie es war.

Einen Lebenslauf ohne Lichtbild, Telefonnummer und E-Mail-Adresse nehme ich mal mit, habe kein Problem damit ihn den Leihklitschen vorzulegen und die schauen dann halt mal drüber. Kopien oder das ich irgendwas unterschreibe ist natürlich tabu, außer das ich bei der Veranstaltung anwesend war.

Dann mal bis später :peace:
 
E

ExitUser

Gast
von mir ebenso @Junggeselle

Lass dir als Allererstes DEINE Anwesenheit schriftlich bestätigen für deine Unterlagen.

Und dann - vergiss nicht - drei Minuten pro Date, sonst fragste nach dem Speed (NEIN bloß nicht, warn Witz)

Und lass dich keinesfalls in irgendwelche unkoscheren Hinterzimmer oder Ecken ziehen, es sei denn die Dame oder der Herr gefallen dir:bigsmile:
 
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