Einladung zum Meldetermin mit Auflagen erhalten

Leser in diesem Thema...

HartzVerdient

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
29 Aug 2012
Beiträge
4.348
Bewertungen
4.183
Hallo

Wie fange ich an?

Vor ca. 1.5 Wochen erhielt ich einen Meldetermin meines Jobcenters (Optionskommune ). Eigentlich wie immer...

Heute habe ich die Ablagen (einsortieren von Briefen) gemacht und bin die Einladung zum Meldetermin nochmal durchgegangen...

Als ich den Brief weiter las, stellte ich fest, dass da noch Auflagen an mich gerichtet sind. Auflagen, für die es keinerlei rechtsverbindliche Absprachen gibt.

Aus dem Kontext des Briefes:

1. Ich solle gut vorbereitet zum Meldetermin erscheinen.
2. Ich solle mitteilen, wie es um meine Selbstständigkeit geht und ob ich dem "Ansinnen" einer Selbstständigkeit noch weiter folgen werde.
3. Ich solle Anschreiben und Absagen meiner Bewerbungen vorlegen, zu der es keinerlei Bezug gibt. Diesen Satz findet man unter vielen Einladungen. Allerdings wurde das hier noch mit folgendem Inhalt ergänzt. Angeblich soll es zwischen mir und dem Jobcenter "mündlich" erklärt worden sein, dass ich mich auf Stellen bewerbe (also aktive Bewerbung) und hierüber Nachweise zu liefern habe.

Tatsächlich vermlief der Inhaltliche Dialog zwischen dem Jobcenter und mir etwas anders:

1. Ich habe nun den 8ten oder 9ten Sachbearbeiter innerhalb der letzten 5 Jahre erhalten. Jeder von denen - wir kennen es ja alle - macht andere Angaben bzw. ist unterschiedlich motiviert bei der Sache.
2. Dem Jobcenter ist bekannt, dass ich krankheitsbedingt (Burnout und Depressionen) meine alte Arbeitsstelle gekündigt habe. Ich war diesbzgl. damals im Krankenhaus und wurde danach in kurzer Zeit nochmals krank (6 Wochen), da mich der damalige Arbeitgeber aus dem Unternehmen schikanieren wollte und dies mit sehr brachialen Mitteln durchgesetzt hatte. Der BR hat damals nicht viel unternommen.
3. Seit dem befinde ich mich in einer Situation, wo es für mich nicht wirklich weiter ging. Eine Therapieplatz bei einem Therapeuten habe ich gesucht, jedoch nie einen bekommen. Bis ich dann letztendlich auch aufgegeben hatte. Seit dem kämpfe ich jeden Tag mit den Folgen meiner damaligen "Entsorgung" durch den Arbeitgeber, der andauernden Arbeitslosigkeit und den Druck von allen Seiten.
4. Ich nicht genau weiß, auf was ich mich bewerben sollte. Ich würde zwar schon gerne wieder in meinen "alten" Beruf zurück. Habe aber eine sche!ss Angst, ich könnte wieder schlecht von einem neuen Arbeitgeber behandelt werden bzw. könnte die an mich gestellten Anforderungen nicht erfüllen. Ich kann das gerade nicht besser erklären... Die lange Arbeitslosigkeit löst auch Selbstzweifel aus...

In dem Gespräch verblieben wir wie folgt:

1. Man möchte noch bis Ende des Jahres abwarten, wie sich das mit der Selbstständigkeit weiter entwickelt. Hierzu habe ich leider nichts neues, da ich weiterhin an den Rechtssprüchen des Gesetzgebers gebunden bin. Kapitalerträge sind Einnahmen die zu 100% angerechnet werden... und im Kreis drehen... und letztendlich komme ich damit - solange ich im ALG2 Bezug bin - nicht auf einen grünen Nenner. Da kannste lieber Putzen gehen, da dir diesbzgl. noch paar Euros übrig blieben...
2) Ich solle mir Gedanken machen über eine mögliche Weiterbildung bzw. ob es sinnvoller wäre sich doch wieder in den alten Job zurückzufinden und dies beim nächsten Termin dann auch erörtern.

Was ich nicht hatte:
1. Keine gesundheitliche Überprüfung durch den ärztlichen Dienst.
2. Keine Eingliederungsvereinbarungen bzw. ersetzende Verwaltungsakte.
3. Keine in irgendeiner Art und Weise geartete Potentialanalyse.

Was ich hatte:
1. Permanent neue Sachbearbeiter ohne Konzept.
2. Sachbearbeiter, wo der Eine "hü" und der Andere "hott" meinte. Von denen kam damals auch die Empfehlung einer Selbstständigkeit. Allerdings lässt sich die nicht so einfach aus dem Allerwertesten schneiden. Die rechtlichen Anforderungen, wie sie gegenwärtig in der BRD herrschen, sind zu hoch.
3. Was ich mit Bestimmtheit sagen kann: Es interessierte sich niemand für den gesundheitlichen Status. Das wird alles irgendwie unter den Tisch gekehrt.

Ich habe mich gerade beim nochmaligen Lesen schon etwas aufgeregt über die an mich gerichteten Auflagen... Mir fällt jetzt spontan keinerlei "Argumentation" ein, zumal der Inhalt der Einladung vom "Gesagten" doch ziemliche Distanzen aufweisen.

Ich wäre für Ideen und Vorschläge durchaus dankbar. Mein Termin wäre in der ersten Dezemberwoche...

Ich weiß auch nicht wirklich, wie ich mich in meinem Zustand bewerben soll. Es ist ja nicht so, als hätte man einen "Knopf" im Kopf, den man an bzw. aus schalten kann. Es ist zwar richtig, dass ich seit Anfang des Jahres erstmals wieder etwas besser fühle.. Aber so richtig einen Plan... ein Konzept... habe ich auch nicht. Und nun verlangt das JC von mir, dass ich denen Rede und Antwort stehe... Ich bin ja nun auch 5 Jahre raus aus meiner Arbeit und als ich arbeitete, hatte ich die vertraglichen Tätigkeiten ja auch nicht machen können - weil der Arbeitgeber diese Arbeiten einfach nicht hatte... Also auch hier kann ich nichts aus der Luft zaubern...

Edit: Ich habe den Hals auch richtig voll, immer wieder den gleichen Sachverhalt beim JC zu erzählen - und niemanden interessierts dort. Nach 5 Jahren will man dort vermutlich die Leine anziehen und ich stelle mir die Frage, wieso die es nach 5 Jahren immer noch nicht geschafft haben, einen Eingliederungskonzept zu erstellen. Fordern Ja aber selbst nicht wissen wie... Als ich damals in ALG2 kam, war ich noch in einer Weiterbildungsmaßnahme, die auch noch ein Ziel hatte. Seitens des JC war aber die 80€ für das mtl. Busticket zu teuer... Nun kommen sie nach 5 Jahren an und fragen nach Weiterbildungsmaßnahmen... Ich weiß echt nicht mehr weiter... Man kann ja nicht mehr erklären, weil die Erklärungen ins Absurdum führen...
 
Zuletzt bearbeitet:

Holler2008

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
13 Dez 2008
Beiträge
3.710
Bewertungen
2.858
1. Ich solle gut vorbereitet zum Meldetermin erscheinen.
2. Ich solle mitteilen, wie es um meine Selbstständigkeit geht und ob ich dem "Ansinnen" einer Selbstständigkeit noch weiter folgen werde.
3. Ich solle Anschreiben und Absagen meiner Bewerbungen vorlegen, zu der es keinerlei Bezug gibt. Diesen Satz findet man unter vielen Einladungen. Allerdings wurde das hier noch mit folgendem Inhalt ergänzt. Angeblich soll es zwischen mir und dem Jobcenter "mündlich" erklärt worden sein, dass ich mich auf Stellen bewerbe (also aktive Bewerbung) und hierüber Nachweise zu liefern habe.

Also wenn ich da aggressiv rangehen wollte:
1. Bin ich sowieso.
2. Ich gebe als Antwort ein Ja oder ein Nein, je nachdem was ich will, das ist alles.
3. Mündlich ist alles, wie beim JC auch, wenn es zu meinen Gunsten wäre, Schall und Rauch. :)o das reimt sich, muss also stimmen)
Ich weiß von nichts Mündlichem und habe aber natürlich gelesen, dass ich die mitbringen soll aber vergessen. "sorry"
 

HartzVerdient

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
29 Aug 2012
Beiträge
4.348
Bewertungen
4.183
Eigentlich bin ich recht redegewandt und die Rechtslage ist mir auch halbwechs bekannt. Wenn das mal alles richtig liefe, hätte das JC erstmal meine Leistungsfähigkeit durch den äD feststellen lassen müssen. Erst darauf kann ein Eingliederungskonzept aufgebaut werden (woraus sich letztendlich auch eine Eingliederungsvereinbarung) herleitet. Das mündliche - und nicht nachweisliche - Absprachen in Schall und Rauch ergeben ist mir bewusst.

Mir setzt das aber dennoch zu. Ich wurde damals nicht ohne Grund krank. Auch bei mir dampft der Kessel beizeiten mal über, weil die Zeit einfach zu schnell rum geht und man letztendlich zum neuen Gespräch wieder nix konkretes hat... und das gilt auf beiden Seiten... nur das die eine Seite am besseren Hebel sitzt... Soll jetzt nicht heissen, dass deren Hebel rechtskonform ist, aber problemlos wirds sicherlich auch nicht...

Zeit ist für mich ein riesen Problem... Meine Leistungsfähigkeit ist an Zeit gekoppelt und diese Leistungsfähigkeit entspricht nicht mehr dem von vor 2006...

Das sind psychologische Sachverhalte, die nicht mehr im Einklang stehen... Selbstwahrnehmung, man traut sich weniger zu, Leistungsfähigkeit, Konzentrationsdefizite usw... Die Arbeitslosigkeit ist natürlich ein riesiger Faktor, wo das noch weiter nach unten gedrückt wird... Dinge und Sachverhalte fliegen mir nicht mehr so zu, wie damals...
 

Couchhartzer

StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
30 Aug 2007
Beiträge
5.532
Bewertungen
9.685
Ich habe den Hals auch richtig voll, immer wieder den gleichen Sachverhalt beim JC zu erzählen - und niemanden interessierts dort.
Aus dem Grund soll man ja auch keine mündlichen Absprachen oder sinnfreie Diskussionen dort führen, sondern alles was wirklich relevant zu erklären sein kann ausschliesslich schriftlich machen, um dann die Nachweise in der Hand zu haben.
Du bist doch nun wirklich lange genug hier im Forum dabei, um ganz genau zu wissen, dass:
In dem Gespräch verblieben wir wie folgt:
als auch:
zumal der Inhalt der Einladung vom "Gesagten" doch ziemliche Distanzen aufweisen
genau eben die Ursache dieses Problems:
Sachbearbeiter, wo der Eine "hü" und der Andere "hott" meinte.
sind und auch immer wieder sein werden, weil man sich eben zuviel auf Mündliches einlässt und damit letztendlich zu seinem Problem dann selber beiträgt.

Du siehst, mit:
Eigentlich bin ich recht redegewandt
kann man sich auch jedes mal selber im Weg stehen, weil man dann keine Nachweise in der Hand hat und es eine sinnfreie, nerven- und zeitraubende Diskrepanz bezüglich "wurde doch gesagt" oder "nein, wurde so nicht gesagt" geben kann.

Tipp:
Wenn SB etwas erklärt haben möchte oder wissen möchte, dann fordere ihn deutlich (schriftlich) dazu auf, seine Fragen präzise und konkret schriftlich zu stellen, damit es für beide Seiten die ggf. notwendige rechtssicheren Nachweise gibt, um Diskrepanzen und daraus mögliche rechtliche Konsequenzen möglichst weitestgehend zu vermeiden.

Ebenso kannst du das was du erreichen willst auch schriftlich nachweisbar beantragen (z.B. Feststellungen des ÄD zur Erwerbsfähigkeit), denn dann muss dein SB tätig werden (dienstrechtliche Pflicht).

Warum?
Weil du dem SB damit zusätzlich viel Arbeit machst und ggf. dann etwas weniger mit immer wiederkehrenden gleichen Fragen gelöchert wirst und aber letztlich auch selber auch genauere schriftliche und nachweisbare Beantwortungen abfassen kannst und dann etwas in der Hand hast.
 
Zuletzt bearbeitet:

HartzVerdient

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
29 Aug 2012
Beiträge
4.348
Bewertungen
4.183
Aus dem Grund soll man ja auch meine mündlichen Absprachen oder sinnfreie Diskussionen dort führen sondern alles was wirklich relevant zu erklären sein kann ausschliesslich schriftlich machen, im dann die Nachweise in der Hand zu haben.

Das ist sicherlich eine mögliche Strategie.

Meine Strategie bisher war wie folgt: Alles schriftliche zu vermeiden, um sich damit nicht auf Sachverhalte festzulegen. Damit kann man letztendlich auch nicht festgenagelt werden, wenn etwas scheitert bzw. sich letztendlich nicht als gangbar erweist.

Die Dame kann natürlich in Ihrer Einladung reinschreiben was sie möchte. Das hätte sie sicherlich auch so gemacht, hätte es schriftliche Rahmenbedingungen gegeben.

In den bisherigen Gesprächen ist mir seitens des Jobcenters folgendes Muster aufgefallen: Bewusstes ignorieren von Krankheitshinweisen.

Es ist durchaus richtig, dass ich zum Thema äD aktiv werden können. Allerdings bin ich der Ansicht, dass dies auch seitens des Jobcenters angeleiert werden können (und das schon vor 5 Jahren).

Also: Was soll schon passieren? Genau das was @Holler2008 beschrieben hat. Schriftlich liegt halt nix vor.

Sollte es zur Zuspitzung einer EGV kommen, wird die Unterzeichnung ausgesetzt. Der VA folgt. Widerspruchsverfahren mit Hinweis auf fehlenden äD , fehlenden Potentialanalyse und fehlendem Eingliederungskonzept. Im Widerspruchsverfahren kann dieser ganze Prozess dann aufgerollt werden.

Zudem muss man sich auch mal die 8-9 Sachbearbeiter innerhalb der 5 Jahre auf der Zunge zergehen lassen. Wo willst du da irgendetwas schriftliches dingfest machen bzw. ein Gesprächskonzept aufbauen. Viele davon waren eh nur "Kennenlerngespräche" wo man per Reset erstmal wieder bei Anfang alles erzählt was war.

Solche Gespräche sind nicht immer einfach zu führen und auch tagesform abhängig. Letztendlich hat man auch nur Menschen vor sich sitzen, die eben auch nur Befehlsempfänger sind.

Dann schon lieber alles "schriftliche" vermeiden... Auch diese SB wird sicherlich bald woanders tätig werden... und dann taucht der Neue auf...

Allerdings invalidiert das deine Aussagen in keinster Weise... Ich glaube aber kaum, dass die überwiegende Mehrheit der Erwerbslosen so in die Gespräche geht... um dann mit einem schriftlichen "Sachverhalt" dort wieder herauszugehen... Bisher verfasse ich immer Gesprächsprotokolle für mich selbst... Die sind genauso aussagekräftig wie das Geschreibe von ihr...

Edit: Ich habe nichts mit ihr vereinbart... Allerdings wäre es ein Gedanke wert, wenn man sich das "wie man verbleibt" doch auf einen gemeinsamen Zettel schreiben lässt... Ich muss mal darüber nachdenken (... wie über vieles)...
 

HartzVerdient

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
29 Aug 2012
Beiträge
4.348
Bewertungen
4.183
Tipp:
Wenn SB etwas erklärt haben möchte oder wissen möchte, dann fordere ihn deutlich (schriftlich) dazu auf, seine Fragen präzise und konkret schriftlich zu stellen, damit es für beide Seiten die ggf. notwendige rechtssicheren Nachweise gibt, um Diskrepanzen und daraus mögliche rechtliche Konsequenzen möglichst weitestgehend zu vermeiden.
Das geht in mitten eines Gesprächs wie ?
Wenn etwas "schriftlich" festgehalten wird, wo sich beide Seiten Rechtssicherheit versprechen, dann nennt sich das Eingliederungsvereinbarung.

Ebenso kannst du das was du erreichen willst auch schriftlich nachweisbar beantragen (z.B. Feststellungen des ÄD zur Erwerbsfähigkeit), denn dann muss dein SB tätig werden (dienstrechtliche Pflicht).
Laut Seite der BA , hätte die SB bereits aus tätig werden können... und zwar vor 5 Jahren... Zumindest wäre es in ihrer Auskunfs-, Beratungs- und Informationspflicht möglich gewesen.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485977

Also wie du siehst, ist das alles nicht so einfach. Halten wir fest, dass das HartzIV -System theoretischer ist, als es in der Praxis durchgeführt wird...

Heute stehe ich ziemlich unter Druck... jetzt gerade...
 

HartzVerdient

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
29 Aug 2012
Beiträge
4.348
Bewertungen
4.183
Ich weiß von nichts Mündlichem und habe aber natürlich gelesen, dass ich die mitbringen soll aber vergessen. "sorry"

So einfach sehe ich die Sache nicht! Ganz im Gegenteil!

... und da hat der @Couchhartzer nicht ganz unrecht, nachdem ich dessen Beitrag nochmals las (nach den Änderungen).

Folgendes:

In dem Einladungsschreiben gibt die SB des JC gedanklich den Verbleib des Gesprochenen nochmals wieder. Ob dies Inhaltlich mit dem tatsächlich gesprochenen übereinstimmt, sei erstmal dahingestellt. Es ist einfach die Wahrnehmung des JC .

Somit stellt sich mir die Frage, ob hier nicht schon Handlungsbedarf herrscht. Denn mit dieser Einleitung innerhalb des Meldetermins kann sich bereits für künftige Gespräche ein "Genickbrecher" herleiten lassen.

Nach dem Motto: "Wir haben besprochen", "Wir haben gesagt", "Wir dies und jenes"...

Diese Art der Kommunikation seitens des JC ist für mich neu, da man versucht, auch ohne Eingliederungsvereinbarung (oder ersetzendem VA ) eine Sanktionsgrund herzuleiten.

Ziemlich rafiniert wie ich finde - zumal ich mir dazu auch keine Gedanken gemacht habe.

Ich sitze jetzt etwas angefressen hier auf dem Sessel und habe absolut keine Ahnung, wie ich damit umgehen soll und was jetzt die richtige Handlungsweise ist.

Inhaltlich bin ich da mit dem JC etwas auseinander, da solche Sachen nicht vereinbart wurden. Zumindest wurden mir keine Bewerbungen bzw. Nachweise abverlangt. Ich sollte mir nur Gedanken machen, wie es weitergeht und ob ich mich nicht doch von meiner Selbstständigkeit lösen solle und mich wieder einer Anstellung verpflichte (sofern ich denn eine bekomme).

Sicherlich wäre es besser, hätte ich diese Art des Feedbacks kurz nach dem letzten Meldetermin erhalten und nicht kurz vor dem neuen Meldetermin. Dort hätte man die Diskrepanzen klären und ausräumen können und nicht erst 2 Wochen vor dem neuen Termin.

Mein Gedanke: Nach 5 Jahren bereiten die sich nun vor... Genau das was meine letzte SB mir zwischen den Zeilen hat mitteilen wollen... Das man irgendwann zum "Abschuss" freigegeben wird.

Die wissen ganz genau, dass sie mit mir keine EGV abschließen können, wegen der Unklarheit meines Krankheitsbildes... und kommen nun damit...

Interessant...

Irgendwelche Ideen? Vorgehensweisen? Mit einem "habe ich vergessen" werden die sich nicht abspeisen... Korrigierend kann ich nur zum Ende des Gesprächs - für künftige Sachverhalte - einwirken. Wie kläre ich jedoch den Beginn des Gesprächs und diese Diskrepanz?
 

juergen1958

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Apr 2008
Beiträge
259
Bewertungen
34
Hallo,
verstehe ich nicht. "Wir haben besprochen" ist doch kein Verwaltungsakt, woraus sich doch eine Sanktion ableiten läßt, oder doch?
Ich habe nämlich bisher alles, was kein Verwaltungsakt war, bisher überhaupt nicht ernst genommen.
Liebe Grüße
Jürgen
 

0zymandias

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
31 Jul 2012
Beiträge
8.121
Bewertungen
18.955
Was vielleicht nützlich zu wissen ist:

Die Nachweisregelungen für Bewerbungen sind in der EGV festzulegen (§ 15 SGB II), und das Ding muss natürlich schriftlich sein.

Zu jedem Gespräch gibt einen Beratungsvermerk in VerBIS , der stichwortartig den Gesprächsverlauf wiedergibt.
Das kann man sich ausdrucken und zuschicken lassen.

Sollte also auf ein früheres Gespräch Bezug genommen werden oder das künftige Gespräch heikler als erträglich werden,
kann man mal nachschauen, wie denn die Positionen schriftlich (lies: verwertbar) aussehen.
Je nach Ergebnis kann man daran herumschrauben, zumindest aber kann das Vorgehen als Denkbeschleuniger auf der anderen Seite wirken.

Vermeiden sollte man, alle Probleme auf einen Haufen zu werfen und das Ding dann zu lösen.
Das würde sogar den unglaublichen Hulk überfordern. :wink:
 

HartzVerdient

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
29 Aug 2012
Beiträge
4.348
Bewertungen
4.183
verstehe ich nicht. "Wir haben besprochen" ist doch kein Verwaltungsakt, woraus sich doch eine Sanktion ableiten läßt, oder doch?

Ich habe nämlich bisher alles, was kein Verwaltungsakt war, bisher überhaupt nicht ernst genommen.

Zu beiden Sätzen kann ich dir nur zustimmen. So sollte es sein!

Allerdings befinde ich mich hier im Anschlussgebiet einer Optionskommune mit fluktuirendem Personal.

Die machen nicht irgendetwas, ohne sich dabei Gedanken gemacht zu haben. Einen Grund wird es geben, dass in dem Meldetermin solche Sachverhalte aufgeführt werden.

Alleine stellt das sicherlich kein Verwaltungsakt dar. Allerdings, sollte es mal soweit sein, sind diese Textpassagen in Meldeterminen (und wo auch immer) sicherlich ein gefundenes Fressen beim SG ... Man zeigt mit dem Finger darauf und sagt "Haben wir alles schriftlich. Frau XXX hätte ja schriftlich ihrne Standpunkt darlegen können. Hat aber alles stillschweigend hingenommen.".

Ich muss ehrlich gestehen, dass ich etwas verunsichert bin. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die da was vorhaben...
 

Holler2008

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
13 Dez 2008
Beiträge
3.710
Bewertungen
2.858
Du kannst natürlich einen Gegendarstellung schicken:

Hiermit widerspreche ich der Aussage in ihrer Einladung, dass ... mit mir besprochen/abgemacht wurde.

Das könnte aber auch schlafende Hunde wecken, dass die erst auf die Idee kommen dir so andere Sachen unter zu jubeln.

Ich mache das immer so wie Jürgen.
 

HartzVerdient

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
29 Aug 2012
Beiträge
4.348
Bewertungen
4.183
Die Nachweisregelungen für Bewerbungen sind in der EGV festzulegen (§ 15 SGB II), und das Ding muss natürlich schriftlich sein.

Zu jedem Gespräch gibt einen Beratungsvermerk in VerBIS , der stichwortartig den Gesprächsverlauf wiedergibt. Das kann man sich ausdrucken und zuschicken lassen.
Richtig... Deswegen wundert und verunsichert mich das Anschreiben der SB auch...

Vermeiden sollte man, alle Probleme auf einen Haufen zu werfen und das Ding dann zu lösen.
Ich war dazu geneigt eine Gegendarstellung zu dem Punkt mit den angeforderten "Nachweisen" zu verfassen. Natürlich verwerfe ich das wieder.

Wie ist denn deine Ansicht, wieso man mir auf dem Wege eines Meldetermins auch noch Nachweise abverlangt?

Allgemeines Geplänkel um einen Meldetermin stichhaltig wirken zu lassen? Unwissenheit der SB ? Oder Angstmacherei, wenn Ja, dann hat's mich ganz schön verunsichert?
 

juergen1958

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Apr 2008
Beiträge
259
Bewertungen
34
Hallo, na ja, wenn ich mich nicht festlegen würde, würde ich nicht gross ausführen, sondern sagen: "würde ich mir überlegen, habe ich zur Kenntniss genommen", nach dem Motto: "Sie müssen nichts sagen, aber alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwandt werden"
Grüße
Jürgen
 

Claus.

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Nov 2010
Beiträge
2.368
Bewertungen
1.297
1. Ich solle gut vorbereitet zum Meldetermin erscheinen
´Bin gut vorbereitet ... bin nur mim Maul nicht so schnell [hab ich verlernt^^].´

Meine Strategie bisher war wie folgt: Alles schriftliche zu vermeiden, um sich damit nicht auf Sachverhalte festzulegen. Damit kann man letztendlich auch nicht festgenagelt werden
Die Kunst besteht darin, eine Uuuuunmenge von Wörtern zu schreiben ... ohne dabei etwas (an-) greifbares zu sagen.
Vor allem kann man schriftlich auch viel mehr, viel besser und viel länger an den Wörtern rumfeilen.

Allerdings wäre es ein Gedanke wert, wenn man sich das "wie man verbleibt" doch auf einen gemeinsamen Zettel schreiben lässt
Halte ich für keine gute Idee.

Warum muß denn eigentlich jedes Gespräch zu einem konkreten Ergebnis führen? Im normalen Leben sind bestimmt 50% aller Gespräche ohne Ergebnis. Dazu die ganzen Floskeln und Pausenfüller wie ´Guten Tag´, ´heute haben wir ja mal wieder ein schönes Wetter´, ´Auf Wiedersehen´, ... . Ein mundfauler Einsiedler würde vermutlich ´unnötig, unsinnig, verschwendete Energie´ brummen.

Ich glaube aber kaum, dass die überwiegende Mehrheit der Erwerbslosen so in die Gespräche geht... um dann mit einem schriftlichen "Sachverhalt" dort wieder herauszugehen...
[Nachweise] ´... sinnigerweise ist mir während der Zugfahrt eingefallen daß des Zeug noch im Drucker liegt. Ich hab auch überlegt ob ich nicht zurückfahren sollt ... aber dann wär ich zu dem Termin zu spät gekommen.´

"Bemühungen" ist dazu recht viel; das ist eine Fangfrage. Da wird nur auf ein ´ääh ... fällt mir jetzt grad nix ein´ gewartet. Es ist bekannt, daß das Hirnkastel eine sehr seltsame Informations-Speicher-Methode hat.
Gehe evtl. doch mal her, und schreib´ dir sofort auf wenn du zufällig über etwas in Bezug auf Stellensuche, Weiterbildung, Selbstständigkeit usw. gestolpert bist. Glaube du wirst überrascht sein wieviel sich auf dieser Liste in kürzester Zeit ansammelt, und an wie wenig du dich ohne die Liste erinnern kannst (außer du hast die Liste irgendwann auswendig gelernt^^).

Mit einem schriftlich beantwortetem "Sachverhalt" werden wohl die allerwenigsten aus einem JC -Termin wieder rausgehen. Allerdings muß man auf die mehrmalige eindringlich gestellte Frage - ´wo im Gesetz steht das´ - hin tierisch aufpassen, daß einem beim den völlig unpassenden § 7 SGB II das 3.te mal vorgelesen bekommen nicht laut lachend der Kopf auf den Tisch knallt. ... könnte aua machen.
Führt dann i.a. völlig übergangs- und zusammenhanglos zu einem neuen Thema /Vorwurf.

... Selbstwahrnehmung, man traut sich weniger zu, Leistungsfähigkeit, Konzentrationsdefizite usw... Die Arbeitslosigkeit ist natürlich ein riesiger Faktor, wo das noch weiter nach unten gedrückt wird... Dinge und Sachverhalte fliegen mir nicht mehr so zu, wie damals...
Ich glaub daß man sich auch viel selbst einredet.
Hervorgerufen durch die heutzutage allgegenwärtige Behauptung, daß man sofort von hier auf jetzt [natürlich ohne sich vorher aufzuwärmen] einen Ironman-Triathlon in Bestzeit absolvieren können müsste ... ohne daß man jemals im Leben zuvor an einem teilgenommen hat, und obwohl das aus gutem Grund kein anderer normaler Mensch macht.
 

HartzVerdient

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
29 Aug 2012
Beiträge
4.348
Bewertungen
4.183
Zunächst erstmal meinen Dank an die zahlreichen Antworten.

Ich habe mir einige Gedanken bzgl. den äD gemacht und bin da etwas hin-und hergerissen.

Eine Vorstellung beim äD hätte bereits vor 6 Jahren Sinn gemacht. Allerdings hat's damals weder dem Arbeitsamt bzw. danach dem Jobcenter geschert. Obwohl die alte Arbeit auf Grund ärtzlichen Rat gekündigt wurde und dies auch schriftlich dem Arbeitsamt vorlag.

Ich habe mich seit Bezug von ALG2 immer hinter den Gedanken versteckt, dass man mir beim JC nicht viel anhaben könnte, weil ich halt dem äD noch nicht vorgestellt wurde und somit die kausale Kette der Prozesse nicht wirklich eingehalten wurden. Viel mehr Kopf habe ich mir diesbzgl. nicht gemacht.

Ich stelle mir natürlich gerade die Frage, was ich mir von einem Besuch beim äD verspreche. Zumal die Erfahrungen beim äD von unterschiedlichen Forenten auch unterschiedlich beschrieben werden. Von "Gut!" bis "Interessierte denen nicht!" ist ja so alles vorhanden...

Jetzt 6 Jahre später ... klingt eher unglaubwürdig ... Allerdings hat man als Mensch keinen Schalter im Kopf, der auf Kommando zum 31.12.2017 sagt... "Jetzt ist auch mal gut!".

Was ich allerdings mit Sicherheit sagen kann ist: Das weder das Arbeitsamt noch das Jobcenter ein "Konzept" für eine Wiedereingliederung hat. Dort scheint das Allheilmittel "Bewerben" zu sein.

Innerlich widerstrebt es mir (ich kann es gerade nicht anders erklären), mich auf Jobs zu bewerben, wo ich nun so lange raus bin. Und wo ich bereits bei meinem alten Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß eingesetzt wurde. Ich habe absolut keine Ahnung, wie ich das auf einen Nenner bringen könnte und mich ruhigen Gewissens auf solche Stellen zu bewerben. Zumal ich meinen persönlichen Fokus die letzten Jahre auf meine Selbstständigkeit gesetzt habe - was ja leider nicht wirklich tragfähig ist und sich letztendlich als utopische Spinnerei ergibt (zumindest mit den rechtlichen Anforderungen des SGB (ALG2), der KV Beiträge und den zu erwartenden Einnahmen). Da muss man auch erstmal loslassen können (und bei all dem exkrement und Blut was man da an Zeit verbraten hatte)...

Naja erstmal gut, dass der Termin noch etwas hin ist... Hoffe, dass ich mich bis dahin etwas fangen werde und mir da was zurechtlege...
 

0zymandias

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
31 Jul 2012
Beiträge
8.121
Bewertungen
18.955
[...]
Wie ist denn deine Ansicht, wieso man mir auf dem Wege eines Meldetermins auch noch Nachweise abverlangt?
[...]

Wie üblich weiß man das schlicht nicht. :wink:

Eine Möglichkeit ist, dass da einfach eine Eingabemaske bedient wurde, die das Teil mit den Nachweisen automatisch einfügt,
und die SB schrieb sich nach Plappermäulchenart noch eine schöne Begründung dazu, damit sie sich selber ein Fleißkärtchen zustecken kann.
Dazu passen würde, dass die Aufforderung, sich "gut vorzubereiten" eigentlich kaum erwachsenengerecht ist - und wohl auch mehr Hintergrundinformationen nötig machen würde.

Was gegen Bedenken manchmal hilft, ist das Ausmalen eines Worst-Case-Szenarios. :wink:
So 'n kleines bisschen Horror-Show wäre:

Gegen Ende November ist die Ankunft des Dezembers nicht mehr zu leugnen, dementsprechend wächst in allen Behörden die Angst vor der Nikolausdecke.
Und so kann es sich begeben, dass die Verwalter und Verwalterinnen in ihre Verzweiflung auch die Widerborstigsten in ihre Traummaßnahmen einzäunen wollen.
Da steht die Selbstständigkeit im Weg, also wird deren Sinn erstmal aberkannt.
Dann muss man sich natürlich toll bewerben und dafür muss man in eine tolle Maßnahme, in der die Menschen sich an den Händen fassen und singen, wenn sie sich nicht
gerade sozialpädagogisch betreut im Internet zum Zwecke der Arbeitssuche tümmeln und lümmeln.
Die Notwendigkeit dafür könnte aus den Anschreiben abzuleiten versucht werden.

Oder es wird zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit eine AGH bitter nötig :)wink:), in der man Grünanlagen, Alte und kommunale Kassen pflegt, selbstverständlich auch sonderspezialpädagogisch betreut.

Wäre selbstverständlich nicht das Wunschergebnis, aber man könnte auch das handhaben. :wink:
Ich erinnere mich doch vage an einen Chuck-Norris-Thread ... :biggrin:

OT: Du weißt schon, was Chuck Norris mit einem VA macht, oder?

Er erlaubt ihm, sich selber aufzuheben. ;)


Nachtrag aus der Krimskramskiste von 2012:
Einladung Jobcenter: Gespräch mit Chuck Norris meinte:
[...]
Habe vorhin eine Einladung für nächste Woche bekommen. Der gleiche Inhalt wie ihn damals eine
Bekannte von mir bekam. Lebensläufe, Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, Anschreiben und so ein Zeugs
mitbringen... Hab ich damals schon beim Erstgespräch mitgebracht und dagelassen (noch vor meiner
ELO-Forum Zeit).
[...]

Also schon seinerzeit ... :wink:
 
Zuletzt bearbeitet:

HartzVerdient

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
29 Aug 2012
Beiträge
4.348
Bewertungen
4.183
Eine Möglichkeit ist, dass da einfach eine Eingabemaske bedient wurde, die das Teil mit den Nachweisen automatisch einfügt [...]

Ja das scheint hier aber eben nicht der Fall zu sein! In der Regel lese ich Meldetermine immer nur die ersten paar Zeilen. Interessant sind dabei das "Wann?" und das "Wo?". Alles Andere sind Rechtsfolgebelehrungen und Ende.

Gut das ich meine Ablagen gemacht habe und mir das nochmal im Detail angesehenen habe. Denn der Textabschnitt macht alles Andere als den Eindruck, als sei hier irgendwelche Tasten für Textfragmente genutzt worden.

Sie verleiht der Einladung einen Charakter einer Eingliederungsvereinbarung, da die Dame in kurzen Sätzen auf irgendwelche Vereinbarungen einging, an die ich mich nicht erinnere. Das Ganze wurde noch mit Rechtsbelehrungen erweitert, was passieren würde, wenn ich dem nicht nachkäme. Halt der Passus, das man alles unternehmen muss um in Arbeit zu kommen usw. und das eine Nichtmitwirkung quasi einer Vereitelung einer Arbeitsaufnahme entspreche usw.

Was diese - im Nachgang - in einem Meldetermin verfassten - Vereinbarungen zu suchen haben, erschließt sich mir nicht. Zudem ist die Intention, dies in einem Meldetermin, zwei Wochen vor Termin, zu verfassen, doch recht fragwürdig und lässt dabei auf "nichts Gutes" schließen. Die Absichten lassen auf das Vorbereiten einer Sanktion (aus der Luft gegriffen) vermuten.

Der korrekte Weg wäre die Regulierung in Form eines Verwaltungsaktes (oder eines öffentlich rechtlichen Vertrages) zu verfassen und zwar zeitlich so, dass dies noch während des Gesprächs rechtsverbindlich und unmissverständlich für beide Seiten geregelt wird. Andernfalls führt dies jegliche Form der Eingliederungsvereinbarungen ad-absurdum.

Was mir hier vorliegt ist eine Schimäre eines Meldetermins mit nachgereichter "Vereinbarungserinnerung" repektive "Anforderung". Der vorwurfsvolle Hinweis "Man habe leider zwischenzeitlich nichts mehr von mir gehört" klingt bereits verzweifelt spöttisch.
 

0zymandias

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
31 Jul 2012
Beiträge
8.121
Bewertungen
18.955
Eine Textbesprechung mit nur einem Lesenden dürfte vergleichsweise einseitig sein.

Hey, da kommt mir eine fantastische Idee, die eine Weltneuheit sein dürfte:

Warum stellt Du das Doomsday-Paper der hyperkreativen Optionskommune nicht einfach ein, vollständig und vollständig anonymisiert?

(Wäre schade, wenn es in - sagen wir mal - Posting #112 heißen würde, dass eine Frist versäumt wäre oder so etwas.)
 

HartzVerdient

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
29 Aug 2012
Beiträge
4.348
Bewertungen
4.183
Warum stellt Du das Doomsday-Paper der hyperkreativen Optionskommune nicht einfach ein, vollständig und vollständig anonymisiert?

Ich hab's mal abgetippt:

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - (SGB II)

hier: Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Sehr geehrte Frau XXX,

hiermit lade ich Sie zu einem Vermittlungsgespräch ein.

Bitte kommen Sie am XX, den XX.XX.2017, um XX.XX Uhr

zu mir in mein Büro beim Landkreis [Optionskommune ...].

Bei unserem letzten Gespräch teilten Sie mit, sich aktiv bewerben zu wollen. Sie sagten zu, mich über Ihre Bewerbungen zu informeren. Leider habe ich nichts Weiteres von Ihnen gehört. Bitte bringen Sie deshalb zu unserem Termin die von Ihnen erstellten Anschreiben und Antwortschreiben der Firmen mit, bei denen Sie sich beworben haben.

Ich gehe überdies davon aus, dass Sie konkrete Angaben zu Ihrer geplanten Selbstständigkeit machen können, sofern Sie dieses Ansinnen noch weiter verfolgen wollen.

Bitte bereiten Sie sich entsprechend auf unseren Termin vor, damit Sie mir bzgl. Ihrer beruflichen Perspektive konkrete und stichhaltige Angaben machen können. Ihnen dürfte bekannt sein, dass Sie aktiv an der Verringerung bzw. Beendigung Ihrer Hilfebedürftigkeit mitwirken müssen.

Sollte Ihnen aus dringenden Gründen die Wahrnehmung dieses Termins nicht möglich sein, bitte ich um telefonische Benachrichtigung, damit ein Ersatztermin vereinbart werden kann. Über Ihren Verhinderungsgrund ist uns ein Nachweis vorzulegen. Dies hat bei Erkankung in Form einer ärztlichen Bescheinigung über die Unmöglichkeit Ihres Erscheinen zum Meldetermin zu erfolgen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).

Als Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind Sie gemäß § 2 Abs. 1 Zweites Solzialgesetzbuch (SGB II) verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftikeit auszuschöpfen. Sie müssen aktiv an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere auch Termine hinsichtlich der Beratung wahrnehmen.

Kommen Sie dieser Einladung nicht nach wird das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld um 10 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs nach § 20 SGB II gemindert. dies gilt nicht, wenn Sie einen wichtigen Grund für Ihr Verhalten darlegen und nachweisen.

Sollten Sie auch in der Folgezeit Einladungen nicht folgen, so kann für jedes Versäumnis eine weitere Minderung um 10 Prozent festgestellt werden.

Minderungen wegen Meldeversäumnisse werden zu Minderungen wegen Pflichtverletzungen nach § 31 SGB II hinzuaddiert.

Bei einer Minderung um mehr als 30 Prozent des nach § 20 SGB II maßgebenden Regelbedarfs kann der zuständige Träger auf Antrag in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen. Diese Leistungen werden erbracht, wenn Sie mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt leben (§ 31a Abs. 3 SGB II). Sprechen Sie hierzu bei Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in vor.

Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mindestens 60 Prozent des für Sie nach § 20 SGB II maßgebenden Regelbedarfs sollen die Leistungen die für Unterkunft und Heizung erbracht werden, direkt an den Vermieter oder anderen Empfangsberechtigten gezahlt werden.

Der Minderungszeitraum beträgt drei Monate. Während der Minderung oder des Wegfalls der Leistung besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII). Der Sanktionszeitraum beginnt mit Wirkung des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Bescheies über die Minderung oder dem Wegfall der Leistung folgt (§ 31b SGB II).

Also ich kann mich an solche Absprachen nicht erinnern. Richtig ist, dass ich mir Gedanken machen soll, ob ich mich nicht doch wieder bewerben sollte. Im Gespräch habe ich dann erwähnt, dass ich mich auf dem Arbeitsmarkt etwas umsehen werde. Von konkreter Bewerbung war da keine Rede. Auch von Nachweisen war keine Rede. An zwischenzeitlichen Rückmeldungen kann ich mich nicht erinnern. Es folgte nur der Hinweis ihrerseits, dass sie bis zum Ende des Jahres sehen wollte und mich dann wieder einladen möchte...

Was die Angaben über meine Selbstständigkeit betrifft, so erfolgte dies bereits bei der letzten Sachbearbeiterin (die ja nun weg ist). Die neue Dame hat die Sache übernommen und versucht, mich weiter über meine Arbeit auszufragen. Dabei auch operative Details, die dem Jobcenter - meiner Ansicht nach - nichts angehen. Wie hoch denn die Einkünfte seien usw... Ich denke das denen das alles nix angeht, da - obwohl ich viel Zeit in diese Sache stecke - ich dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehe. Wenn was kommt, dann bekommt's die Leistungsabteilung mit, wenn nicht dann eben nicht.

Zugegeben: Mit dem "Ansinnen" habe ich mich sicherlich verkalkuliert. Die Kapitalerträge werden zu 100% angerechnet und auf einen grünen Zweig komme ich damit nicht. Nur: wieso wollen die mehr Details für eine Sache, wo die eh nichts beeinflussen können. Ich stehe weder mit deren Mitarbeiter für Selbstständige in Verbindung, noch erhalte ich irgendwelche Leistungen oder Förderungen. Was ich hier betreibe ist eher ein Einzelkampf - wenn auch ein etwas hoffnungsloser...

Der dritte Punkt, was die konkreten Vorschläge betrifft... Ich habe da selbst keine Ahnung... Zumal wir das in keiner Weise thematisiert haben...

Mich wundert, dass die damit erst so kurz vor der Einladung kommen und nicht an dem Tag, wo ich den letzten Meldetermin hatte. Denn so hätte ich entsprechende Ungereimtheiten ausgrenzen können...

Etwas zum Vorzeigen habe ich nicht...

... und wie ich darauf reagieren soll auch nicht ...
 

HartzVerdient

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
29 Aug 2012
Beiträge
4.348
Bewertungen
4.183
In dem letzten Gespräch wurde noch thematisiert, dass ich (zum damaligen Zeitpunkt) mich um meinen alten Vater kümmern musste. Meine Mutter befand sich zu der Zeit im Krankenhaus und danach (Monate Später) in der Reha. Ich musste hier den gesamten Haushalt schmeissen und meinem Alten täglich ein warmes Essen zubereiten. Nebst Klamotten waschen und Co.. Ich bin an diesen Tagen fast an die Grenze meines Möglichen gegangen. Die Situation hat sich jetzt in den letzten paar Monaten etwas - für uns all - verbessert.

Auch habe ich der Dame mitgeteilt (und das auch mehrfach), dass ich damals krankheitsbedingt gekündigt habe (auf ärztliche Anraten) und das ich eingeschränkt Leistungsfähig sei (was natürlich meine subjektve Wahrnehmung ist). Ich nicht genau weiß wie es weitergeht... Ich jedoch gerne wieder in meine alte Arbeit zurück wollen würde... Mir jedoch Kenntnisse fehlen, da ich die damals vertraglich vereinbarte Arbeit nicht erhielt und immer wieder weggeschoben wurde... Davon krank wurde... schikaniert wurde und letztendlich zur Selbstkündigung gebracht wurde... Davon kein Wort - davon will man absolut nichts wissen...

Jeder halbwechs normale Mensch kann doch erkennen, dass es hier "Probleme" gibt, die man erstmal klären und erkunden muss... Im privaten als auch arbeitstechnischen Umfeld. Zumindestens konnten das die vorangegangenen Sachbearbeiter... Die dann selbst alle abgesprungen sind...

Ich bin jetzt etwas konkreter geworden als ich wollte...
 

0zymandias

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
31 Jul 2012
Beiträge
8.121
Bewertungen
18.955
Jut, jut, dann sollte man schon mal den Baldrian parat legen. ;)

Wegen ...
OK ist nicht okay meinte:
Bei unserem letzten Gespräch teilten Sie mit, sich aktiv bewerben zu wollen. Sie sagten zu, mich über Ihre Bewerbungen zu informeren. Leider habe ich nichts Weiteres von Ihnen gehört. Bitte bringen Sie deshalb zu unserem Termin die von Ihnen erstellten Anschreiben und Antwortschreiben der Firmen mit, bei denen Sie sich beworben haben.
... würde ich schon mal ein Schreiben mindestens vorbereiten, in dem der Ausdruck des Beratungsvermerks angefordert wird.
Mit Datum, Uhrzeit, Raum, Gesprächspartner und Berufung auf § 83 SGB X.
Sollte es im nächsten Gespräch Ärger geben, würde ich das Teil noch am selben Tag faxen und es für beide Gespräche gelten lassen.

Es bleibt aber dabei, dass eine Sanktionsfolge nicht einfach so aus dem Mündlichen gezogen werden darf.
Das gilt umso mehr, da der Gesprächsinhalt durchaus strittig ist. ;)

Sollten Mutter und Vater eine Unterstützung durch Dich brauchen, kann das ein Ad-Hoc-Argument gegen eine Maßnahme sein, auch ohne Pflegegrad.
Dann müsste ein behandelnder Arzt in einem formlosen Schreiben erklären, dass Herr HartzVerdient junior Herrn/Frau HartzVerdient Senior pflegen muss.
Für einen Dauerzustand müsste allerdings ein Pflegegrad da sein, deswegen könnte es entscheidend sein, was wie im letzten Gespräch von der Gegenseite aufgenommen wurde.

Edit: Paragraf nachgereicht.
 

HartzVerdient

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
29 Aug 2012
Beiträge
4.348
Bewertungen
4.183
Richtig ist: Das ich auf Anraten der Teilmenge der 8 Sachbearbeiter zuvor, mir Gedanken über eine Selbstständigkeit machen sollte. Der Tenor (auch im Chuck Norris Thread nachzulesen) war, dass der Arbeitsmarkt nix hergibt.

Daraufhin habe ich mir hier im stillen Kämmerlein mein "Ding" zusammengebastelt. Vollkommen ohne Kenntnisse der Einkommensregelungen des SGB2 , nebst einlesen in SGB2 , nebst meinen Hintern retten und das weiterer Bedürftiger, nebst neue berufliche Materie einlesen. Erst die letzten ca 1 Jahr (+/-) bin ich selbst zu der Erkenntniss gelangt, dass ich mit dem was ich tue... nicht weiterkomme... Schade um die ganze Zeit...

Auch hier: Keine Unterstützung durch das Jobcenter... Immer war die Mitarbeiterin für Selbstständige aus dem Haus, in Schwangerschaftsurlaub, hat gekündigt, geheiratet oder ist auf den Mars gezogen.

Mittlerweile frage ich mich, ob ich nicht hätte mehr leisten können. Mich noch mehr in die Materie einarbeiten, noch disziplinierter das Ganze verfolgen sollen, noch akribischer nach Auswegen und Mitteln zu suchen usw... Doch dann kommt der Kopf und drückt die Leistungsfähigkeit... Sprich: Ich kann halt nur soviel arbeiten, wie ich zu leisten imstande bin. Es hat wohl nicht gereicht...

Die Erkenntnisse sind klar: Mit HartzIV kannst du eine Selbstständigkeit vollständig knicken... Ohne Basiskapital... Von HatzIV abhängig... Von übermotivierten Sachbearbeitern... Zeit! Zeit ist ein immenser Faktor... Bisher konnte ich mir Zeit erschleichen... Ohne HartzIV steht dir der Schalk mit Namen Krankenkasse im Nacken...

Diese Erkenntnisse muss man sich jedoch erstmal erarbeiten. Die lagen mir vor paar Jahren noch nicht vor... und jeder will es verbissen schaffen...

Der Druck auf Erfolg ist so groß, dass dich alleine dieser Gedanke täglich ausbremst und krank macht... Ich glaube kaum, dass es jemanden in diesem Forum gibt, der - welcher selbstständig ist - dies nicht kennt... Gerade bei meiner Tätigkeit sollte man eigentlich mit sich und der Welt im Reinen sein. Du kannst dich nur auf deine Arbeit konzentrieren und Leistungen bringen, wenn dein Leben in geordneten Bahnen läuft. Wenn du deinen Unterhalt sichern kannst, ohne dabei auf das Wohlwollen von externen "Sachbearbeitern" abhängig zu sein...

Etwas auskotzend könnte man meinen: Dann lieber als Krankenpflegehelfer arbeiten und alten Menschen den Hintern reinigen, statt sich den Schwachsinn der Sachbearbeiter zu geben... Erstens steigt das Selbstwertgefühl. Zweitens ist man unabhängig. Drittens ist man in geordneten Verhältnissen. Viertens hat man erst dann den Kopf für eine Selbstständigkeit frei... Nicht anders herum... Nicht erst aus der Arbeitslosigkeit.

Ich muss am WE mal aus dem Haus... Mir fällt seit drei Tagen, wo ich meine Ablagen machte und nochmal diesen Brief in Händen hielt (inkl. Heute), förmlich das Dach auf den Kopf... Außer kotzen bekomme ich gerade nicht viel gebacken...
 

Holler2008

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
13 Dez 2008
Beiträge
3.710
Bewertungen
2.858
Kann nur sagen was ich machen würde. So aggressiv, wie das formuliert ist würde ich nur eine Auflistung abgeben, wann ich mich wo als was beworben habe.

Hast du dich nun tatsächlich gar nicht beworben gäbe es zum Termin von mir ein Schreiben, dass das weder vereinbart wurde, dass du dich aktiv bewirbst, noch dass du Nachweise abliefern sollst. Sie sollen die Vereinbarung bitte schriftlich nachweisen.
(eigentlich reicht das, was tatsächlich vereinbart wurde würde ich gar nicht erwähnen)

Die werden immer frecher zum Jahresende.

Die Erkenntnisse sind klar: Mit HartzIV kannst du eine Selbstständigkeit vollständig knicken... Ohne Basiskapital... Von HatzIV abhängig
Du wolltest erfolgreich deine Selbständigkeit starten ohne Startkapital? Sorry, das war naiv.
 

HartzVerdient

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
29 Aug 2012
Beiträge
4.348
Bewertungen
4.183
... würde ich schon mal ein Schreiben mindestens vorbereiten, in dem der Ausdruck des Beratungsvermerks angefordert wird.
Mit Datum, Uhrzeit, Raum, Gesprächspartner und Berufung auf § 83 SGB X.
Sollte es im nächsten Gespräch Ärger geben, würde ich das Teil noch am selben Tag faxen und es für beide Gespräche gelten lassen.

Beziehst du dich auf das letzte Gespräch oder auf das kommende Gespräch ? Mir geht's in erster Linie darum, wie ich den von ihr geforderten Katalog an Schwachsinn entkräften kann. Mir geht's hierbei um einen "sachlichen" Dialog. Ich möchte unnötiges Herumschreien vermeiden, da das nicht zielführend ist.

Ich hätte da schon so einige Argumentationspunkte. Allerdings möchte ich gerne den "Unwissenden" mimen, um keine Argumente für Gegenargumente (im Falle eines Widerspruchsverfahrens) zu liefern...
 

HartzVerdient

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
29 Aug 2012
Beiträge
4.348
Bewertungen
4.183
Startkapital? Sorry, das war naiv.

Zunächst war das erstmal eine Planung (zur damaligen Zeit). Ich hatte diesbzgl. einen Businessplan verfasst und bedurfte Klärung zu Einkünften aus Kapitalerträgen. Das - und nur damit - bin ich auf meine damalige Sachbearbeiterin zugegangen. Mir fehlten hier weiterführende Kenntnisse im Bezug auf den §11 SGB2 . Wie Einkommen angerechnet werden und wie es sich mit den Freibeträgen bei Einkünften aus Kapitalerträgen verhält. Danach war die Planung - mit einem kleinen vierstelligen Startkapital zu beginnen. So war der Stand im Januar 2015

Heute haben wir November 2017 und ich müsste den halben Businessplan umkrempeln, weil neue Erkenntnisse hinzugewonnen wurden, die mir vorher nicht bekannt waren. Aber diese Erfahrung muss man erstmal machen, sammeln und auswerten. Danach muss man es seinem Kopf verklickern...

Ich befasse mich zwar weiterhin mit der Thematik. Musste aber eingestehen, dass das auf langer Sicht nicht zum gewünschten Erfolg führt. Nicht unter ALG2 Bezug...

Die neue Sachbearbeiterin reitet nur sehr gerne darauf herum.
 
Oben Unten