Klage?, was soll denn das für eine Klage sein? Fetsstellungsklage.? Das kann ewig dauern. Ansonsten keine Chance, denke ich , falls du die EGV unterschrieben haben solltest. Normalerweise wartet man den VA ab . Dann Widerspruch, ggf. aW usw.
Ja , genau. Und dass es ewig dauert ist auch nicht schlecht,
weil die sowieso bis "auf weiteres" geschlossen werden sollte, also keine neue EGV.
Noch dazu muss ich mich daran nicht halten,
bis es entschieden wird, bei einem VA schon.
Kam die Einladung mit PZU? War da eine Rechtsfolgenbelehrung beigefügt? Oder hattest Du mgölicherweise schon vorher eine erhalten, die Bezug dazu nimmt? Auch , wenn nicht, dann könnte die AV die Zuweisung so timen, dass Du die kurz nach dem anberaumten Termin bekommst. Das Risiko könnte bestehen.
Kam per ganz normale Post.
Keine RFB
Keine § wegen nicht erscheinen.
Vorher auch nichts bekommen.
Wenn die kurz nach Termin kommt,
bekomme ich die vielleicht gar nicht...
Der Sinn dessen liegt bei solchen Maßnahmen darin, dass die SB von den AG , mit welchen Du gesprochen hast ein Feedback erhält -im Nachhinein, welchen Eindruck du hinterlassen hast. Kurzum: es wird so mithin getestet, ob Du motiviert bist und vor allem arbeitswillig -damit AV zusätzliche Beurteilungen ins System schreiben kann. Nebenbei wird auch noch geprüft werden, ob weitere Maßnahmen notwendig wären. So meine Einschätzung dazu.
Eben, mehr im System zu schreiben,
was denen passt um dich in andere Maßnahmen
leichter zu kriegen. Schließlich haben die ja dann
auch andere was gesagt, kann man nicht behaupten...
es ist nur der AV. Macht beim Klagen, Beschwerden usw....anderen Eindruck.
Ob das tatsächlich stimmt, ist dann eine andere Sache.
Motiviert bin ich sehr sogar, hat die AV selbst gesagt.
Niemals laut sagen oder den Eindruck erwecken wollen. Meistens passen dem AG Hartz iV Empfänger als Arbeitnehmer noch viel weniger - Deren Vorbehalte sind meist viel größer als Deine. ZAF ausgenommen. Aber die wollen dumme Elo, die ihre Rechte nicht kennen. Und dann meist auch nur für kurze Zeit. Wen man älter ist, dann trudeln die Absagen meist schnell ein. Ist bei mir schon Routine. Die haben die Wahl und wollen die besten Rosinen aus dem Kuchen .
Stimme ich dir völlig zu. Die ZAFs freuen sich.
Ist mir aber auch nicht Recht,
ständig an ZAFs meine Daten zu schicken.
Wenn diu Deinen Lebenslauf nicht jedem AG zur Verfügung stellen möchtest ,dann solltest Du wenigstens alternativ selbst ausgesuchte Vorstellungsgespräche vorweisen können. Warum verabredest Du nicht schnell noch ein Vorstellungsgespräch bei einer ZAF -zu der Zeit, wo Du beim Träger vorsprechen solltest?
Arbeit geht vor Maßnahme!!!
Das hielte ich für die beste Möglichkeit. selbst bei einer Einladung nach 309. Habe ich selbst schon ausprobiert. Klappte bei mir problemlos.
Ja irgendwo anders wäre besser natürlich.
Aber stimmt, beim Vorstellungsgespräch würden
die nichts sagen.
Nein.
Ich würde es auch nicht tun.
Es ist keine Einladung zum Job-Speed-Dating, bei dem die Amphetaminvergabe unklar wäre, sondern eine Einladung zum Maßnahmenbeginn. [...]
Ja, kling für mich so wie die Einladung, die man für die Jöbbörse mit den ganzen ZAFs und PAVs bekommt.
Ist gar nicht anders.
(Speed ist doch Amphetamin in dieser Drogensprache, oder?)
Mal am Rande zu ...
... die Kleinigkeit noch, dass nach Rechtsprechung des BSG (16.12.2008, B 4 AS 60/07 R) eine Trainingsmaßnahme bezüglich Art, Umfang, Ausgestaltung und Ziel detailliert beschrieben werden muss.
Speed


ganz genau
Die Rechtsprechung hatte ich auch mal mit noch
ein Paar andere auch als Begründung in der Klage geschrieben.
Die wurde 7 Seiten und kommen weitere Begründungen noch hinzu, weil halt die ganze EGV nicht ok = Festnageln, keine Bewegungsmöglichkeiten meinerseits, viel Fordern , aber nicht Fördern.
Hat diese Einladung eine RFB?
Nein, hat sie nicht.
Wie meinst du das? Solange dir ein zumutbarer Job angeboten wird, musst du diesen auch annehmen.
Ja, allerdings bei solche Einladungen wie Jöbbörse / Jobpilot oder so.... wählt man selbst bei welchem AG man sich bewirbt.
Man geht dahin, guckt sich die AG an und gibt seine Bewerbung, wo man möchte.
Das sind keine VVs.
https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/bildungsberater-standorte/tuev-nord-bildung/job-speed-dating/
Das sollte es sein.