Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin jetzt seit gut zwei Jahren aus psychologischen Gründen durchgehend AU. Meine therapeutische Behandlung ist bald abgeschlossen, leider ohne Therapieerfolg.
Einen Antrag auf EM-Rente bei der DRV kann ich nicht stellen, da scheitere ich an den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
Warum ich bis zum heutigen Tage noch keine Vorladung beim ÄD erhalten habe, kann ich mir auch nicht erklären.
Ich denke es wäre aber mittlererweile sinnvoll, meine Erwerbs(un)fähigkeit dort prüfen bzw. feststellen zu lassen. Ich selbst halte mich jedenfalls jetzt und zukünftig für nicht erwerbsfähig.
Dass ich u.U. dann Sozialhilfe oder Grundsicherung beantragen muss, ist mir klar, ich sehe auf lange Sicht aber ohnehin für mich keinen anderen Weg.
Nun habe ich eine "Einladung" vom (neuen) SB erhalten, um über meinen gesundheitlichen Zustand/ meine Erwerbsfähigkeit zu sprechen, inkl. RFB und
Wegeunfähigkeitsbescheinigungsquatsch (siehe Anhang).
Ich weiß bereits, dass diese "Einladung" einer rechtlichen Grundlage entbehrt und ich da nicht hin muss.
Ich erwäge aber, ggfs. trotzdem hinzugehen und dem netten Herrn persönlich zu sagen, dass er da Blödsinn verschickt hat.
Meine Fragen:
1) Können mir irgendwelche - juristischen oder sonstwie gearteten - Nachteile entstehen, wenn ich dem SB vor Ort mitteile, dass ich mich selbst für erwerbsgemindert/ erwerbsunfähig halte und er mal den ÄD in die Spur schicken soll? Oder wäre es besser, diesbzgl. gar nichts zu sagen und abzuwarten, ob bzw. bis der SB das von sich aus anleiert?
Oder wäre es aus anderen Gründen doch sinnvoll, nicht hinzugehen und dies schriftlich zu begründen?
2) In meinem Fall ist ja die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass der ÄD auf Erwerbsunfähigkeit entscheidet, damit sie mich aus dem ALG II kriegen. Oder täusche ich mich da?
Muss ich denn überhaupt auf jeden Fall zu einer Untersuchung beim ÄD oder entscheiden die i.d.R. eher nach Aktenlage? Und wenn letzteres: könnte der ÄD auch ohne Unterlagen meiner behandelnden Ärzte nach Aktenlage entscheiden?
3) Wie lange wird es denn erfahrungsgemäß so ca. bis zum fertigen Gutachten des ÄD und der Entscheidung des JC bzgl. meiner Erwerbsfähigkeit dauern?
Vielen Dank schon mal euch allen und eine gute Nacht!
ich bin jetzt seit gut zwei Jahren aus psychologischen Gründen durchgehend AU. Meine therapeutische Behandlung ist bald abgeschlossen, leider ohne Therapieerfolg.
Einen Antrag auf EM-Rente bei der DRV kann ich nicht stellen, da scheitere ich an den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
Warum ich bis zum heutigen Tage noch keine Vorladung beim ÄD erhalten habe, kann ich mir auch nicht erklären.
Ich denke es wäre aber mittlererweile sinnvoll, meine Erwerbs(un)fähigkeit dort prüfen bzw. feststellen zu lassen. Ich selbst halte mich jedenfalls jetzt und zukünftig für nicht erwerbsfähig.
Dass ich u.U. dann Sozialhilfe oder Grundsicherung beantragen muss, ist mir klar, ich sehe auf lange Sicht aber ohnehin für mich keinen anderen Weg.
Nun habe ich eine "Einladung" vom (neuen) SB erhalten, um über meinen gesundheitlichen Zustand/ meine Erwerbsfähigkeit zu sprechen, inkl. RFB und
Wegeunfähigkeitsbescheinigungsquatsch (siehe Anhang).
Ich weiß bereits, dass diese "Einladung" einer rechtlichen Grundlage entbehrt und ich da nicht hin muss.

Ich erwäge aber, ggfs. trotzdem hinzugehen und dem netten Herrn persönlich zu sagen, dass er da Blödsinn verschickt hat.
Meine Fragen:
1) Können mir irgendwelche - juristischen oder sonstwie gearteten - Nachteile entstehen, wenn ich dem SB vor Ort mitteile, dass ich mich selbst für erwerbsgemindert/ erwerbsunfähig halte und er mal den ÄD in die Spur schicken soll? Oder wäre es besser, diesbzgl. gar nichts zu sagen und abzuwarten, ob bzw. bis der SB das von sich aus anleiert?
Oder wäre es aus anderen Gründen doch sinnvoll, nicht hinzugehen und dies schriftlich zu begründen?
2) In meinem Fall ist ja die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass der ÄD auf Erwerbsunfähigkeit entscheidet, damit sie mich aus dem ALG II kriegen. Oder täusche ich mich da?
Muss ich denn überhaupt auf jeden Fall zu einer Untersuchung beim ÄD oder entscheiden die i.d.R. eher nach Aktenlage? Und wenn letzteres: könnte der ÄD auch ohne Unterlagen meiner behandelnden Ärzte nach Aktenlage entscheiden?
3) Wie lange wird es denn erfahrungsgemäß so ca. bis zum fertigen Gutachten des ÄD und der Entscheidung des JC bzgl. meiner Erwerbsfähigkeit dauern?
Vielen Dank schon mal euch allen und eine gute Nacht!