Einladung zum Gespräch mit 2 Personen?

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kakashix

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Hallo,

habe demnächst ein Gespräch mit meiner Fallmanagerin und zusätzlich wurde mir per Brief mitgeteilt, dass ein Mitarbeiter meiner Maßnahme teilnehmen wird. (2 Personen)

Der Mitarbeiter hat mir auch schon vorher gesagt, dass ich dann und dann einen Termin haben werde, obwohl ich noch nichtmal die Einladung gekriegt habe, hat er mir das schon gesagt.

Geht das überhaupt mit Rechten Dingen zu?
 
Warum wartest Du nicht erstmal, bis die Einladung eintrudelt? Dann müßte man zuerst gucken, welcher Grund für die Einladung angegeben ist.
 
Nein der Mitarbeiter meiner Maßnahme hat mir gesagt, dass ich eine Einladung kriegen werde.

Diese Einladung habe ich bekommen. Dort steht immer der Standartsatz: "Zum Gespräch der beruflichen Perspektive".

Dieses schreiben habe ich jetzt wieder erhalten, obwohl ich in einer Maßnahme mit Eingliederungsvereinbarung bin.

Und in dem Brief steht, dass Herr ... an diesem Termin teilnehmen wird (mit Ausrufezeichen am Ende)
 
Ich glaube nicht, dass Du zulassen muss, das der Maßnahmefuzzi bei dem Gespräch dabei ist. Vielleicht weiß da jemand mehr.
 
Auch wenn Ausrufezeichen zugegebenermaßen eindrucksvoll sind, stehen die wahren Ausdruckszeichen doch woanders. :wink:

Wenn es eine Meldeaufforderung ist, und entsprechend im Text "Einladung nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III" steht, haben nur Sachbearbeiter, die mit Deinem Fall befasst sind, und deren Vorgesetzte dabei zu sein.

Wirtschaftsvertreter, Eisverkäufer, Sicherheitsmitarbeiter, Dümmeldommeldozenten und andere können in der Zeit gerne einen Kaffee trinken gehen.
Man kann also bei Bedarf höflich darum bitten, dass sie den Raum für die Dauer des Gesprächs verlassen.

Ich persönlich würde ein Gespräch, bei dem der Sozialdatenschutz so heftig umgangen werden soll, nicht geschmeidig annehmen.
Das muss aber, wie üblich, jeder für sich entscheiden.

Wenn es keine Meldeaufforderung ist, muss man nicht hingehen.

Nachtrag: Anna B. hatte mal einen schönen Post über die Aussage eines Datenschutzbeauftragten: SB Arbeitsamt führt Gespräch mit eigenem Zeugen (Beistand)?
 
@ Ozy: :danke: für's Verlinken.
[...] Nachtrag: Anna B. hatte mal einen schönen Post über die Aussage eines Datenschutzbeauftragten: SB Arbeitsamt führt Gespräch mit eigenem Zeugen (Beistand)?
You can make their day!
Den Maßnahme-Willi-Wichtig - ohne Ausruf - des Raums verweisen lassen.
SB wird Gelegenheit finden, sich bei ihm zu rechtfertigen.

Sollte tatsächlich insistiert werden:
In monotonem Tonfall die Passage aus der von Anna B. verlinkten Quelle rezitieren.
Abwartend lächeln.
Keinesfalls den Punkt diskutieren.
Falls es nötig erscheint - so oft vorlesen, bis es umgesetzt wurde.

Nachtrag/Edit
[...] Ich frage mich nur, was der TE unternehmen will, auch wenn er jetzt weiß, dass die Anwesenheit des Mitarbeiter nicht rechtens ist? Er hat ja nicht die Kraft für Auseinandersetzungen.
Oh... Wahrscheinlich haben das die Gegenspieler bereits gerochen und wittern fette Beute.
Wohin der Hase gescheucht werden soll, ist bei DEM Einladungstext doch klar.
Dann sollte der TE tatsächlich nicht ohne cleveren Beistand in DEN Ring steigen.
 
SB wird Gelegenheit finden, sich bei ihm zu rechtfertigen.
verlinkten Quelle[/URL] rezitieren.
Abwartend lächeln.
Keinesfalls den Punkt diskutieren.
Falls es nötig erscheint - so oft vorlesen, bis es umgesetzt wurde.
Auf einem Zettel den Text als Nachricht an "das" SB bei Bedarf aushändigen, dann muss nichts gesagt werden, dann sollte kein Stress aufkommen! Wenn Nachfragen kommen, weiter auf die Nachricht verweisen. Mehr nicht!

Bei Betreten des Raumes, nicht hinsetzten, falls weitere Personen anwesend sind!
 
Wenn in der Einladung nichts von einer WUB steht, würde ich mir erstmal schön eine AU besorgen. Dann ist der Massnahme-Fuzzi schon mal umsonst dahin gekommen. Dein Psychiater wird Dir die mit Sicherheit ausstellen. Am besten 2 - 3 Tage vor dem Termin und nicht genau an dem Tag. Dann weisst Du auch mit Sicherheit ob Du die AU erhalten hast und nicht hingehen musst. Erhalten tun sie die natürlich erst am Tag des Termins.

Danach überlegen ob man denen ein Schreiben zukommen lässt, wo auf den Datenschutz hingewiesen wird und bei Terminen wo dieser nicht gewahrt ist, keine Angaben machen wird.

Damit kannst Du auch umgehen, dass die Dich bei dem Termin überrumpeln oder unter Druck setzen und Du aufgrund Deiner psychischen Situattion einknickst.

Die werden sich dann schon überlegen ob sie nochmal so einen Termin ansetzen.
 
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