Einladung zum Gespräch beim JC - SB Wechsel [Fragen]

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ExUser 60073

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Hallo Liebe Community. :icon_smile:

Ich brauche mal wieder eure Hilfe und hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Nach Ca. 3 Monaten habe ich nun eine neue Einladung zum JC erhalten. Desweiteren wurde mein SB gewechselt und wie ihr unten im Bild lesen könnt gehört er einem ominösen Team Namens "ibv - Intensiv Beraten vermitteln" und in dieser bin ich ab dann wahrscheinlich. Aha.....:blink:

Meine Fragen die ich habe sind folgende:

1. Was soll dieses ibv sein? Kennt das evt. jemand?

2. An diesem Tag habe ich einen Arzttermin und somit kann ich da nicht erscheinen (Dieser Termin steht schon 1-2 Monate und ist ziemlich wichtig, gerade wegen meiner Gesundheitlichen Situation) aber ich soll laut diesem Zettel da gleich am nachfolgenden Tag wo ich wieder kann ohne Termin antreten.
Muss ich dies denn tun? Gibt es da evt. eine Möglichkeit dies zu umgehen? Weiß jemand Rat? Ich hätte gerne einen festen Termin. Ich weiß ja nicht wielange sowas dauern kann wenn man ohne einen festen Termin da erscheint.

Soll ich evt. per Brief nach einem neuen Festen-Termin beim SB Fragen oder was würdet ihr mir empfehlen?

3. So eine Einladung zum JC habe ich noch nie gehabt.
Kann das sein dass das JC mir so eine "ausführliche" Einladung zusendet weil ich mich für den Letzten Termin Krankgeschrieben habe? Möglich oder? Naja....
Es macht mich schon etwas stutzig dass diese Einladung so formuliert ist.
Die Letzte EGV die auch meine Erste in diesem JC war habe ich leider noch unterschrieben, aber da diese nicht mehr gültig scheint, da die Maßnahme ohne mich startete (Anderer Thread) will das JC mir jetzt bestimmt eine neue EGV aufs Auge drücken, oder?
Wäre es Klug die neue EGV (Die ich sicherlich zum unterschrieben vorgelegt bekomme) zu unterschreiben oder sollte ich erstmal darauf bestehen dass ich diese EGV mit Nachhause nehme um diese von meinem Rechtsbeistand meines Vertrauens Überprüfen zu lassen bevor ich diese unterschreibe? (Der Rechtsbeistand wärt ihr dann -Das Forum-)

Habt ihr diesbezüglich evt. noch einige Tipps die ihr mir mit geben könnt? Über jeden Tipp und über jede Hilfe bin ich sehr dankbar!

Ich bedanke mich schon jetzt sehr für eure Antworten.

P.s. Im Anhang poste ich euch die Unterlagen die mir zugesendet wurden.
 

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Maxirub

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Hallo Liebe Community. :icon_smile:

Ich brauche mal wieder eure Hilfe und hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Nach Ca. 3 Monaten habe ich nun eine neue Einladung zum JC erhalten. Desweiteren wurde mein SB gewechselt und wie ihr unten im Bild lesen könnt gehört er einem ominösen Team Namens "ibv - Intensiv Beraten vermitteln" und in dieser bin ich ab dann wahrscheinlich. Aha.....:blink:

Du bist in die Intensivbetreuung bzw. - vermittlung geordert worden. Näheres zu den Gründen kann ich Dir aber nicht schreiben, da ich Deine persönliche und berufliche Situation nicht kenne.

Nach meinen Kenntnisstand dauert eine solche intensive Betreuung sechs Monate lang. Eventuell kann sie noch einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

Du kannst Dich darauf einstellen, in kürzeren Abständen vorgeladen zu werden und mehr Vermittlungsvorschläge zu bekommen.

Man möchte Dich unbedingt aus den Leistungsbezug haben. Daher bist Du nun in diesem neuen "Team" gelandet.
 
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ExUser 60073

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Vielen Dank für deine Antwort!
Das ist ja interessant. Das dachte ich mir schon irgendwie.

Da ich allerdings durch meine Gesundheitliche Situation eh keine Vollzeit Stelle antreten kann und selbst Teilzeit Arbeit für mich sehr schwierig ist aufgrund meiner andauernden Schmerzen von meiner Hauterkrankung, wäre so eine Intensiv-Beratung für mich ziemlich schlecht, da Stress ein Hauptauslöser meiner Erkrankung ist. Und der Stress wird sich durch so eine "Intensiv Beratung" auf jeden Fall für mich erhöhen (Durch viele VV ´s und BG usw.) und davor habe ich jetzt schon Panik dass dadurch dann meine Erkrankung sich noch weiter verschlechtert.....

Kann man da nichts machen dass ich nicht so unter Druck gerate?
 

humble

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Was sagen die behandelnden Ärzte? Hast Du nach einer AUB gefragt, zumindest für einige Wochen? Gleichzeitig durch einen Facharzt behandeln lassen, was möglicherweise die AUB weiterhin begründen könnte.
 
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ExUser 60073

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Nein, eine AUB besitze ich im Moment leider nicht und diese wird meine Hautärztin so auf die schnelle mir auch nicht ausstellen. Ich habe bei meiner Hautärztin einmal nach einem ganz einfachen Attest gefragt, daraufhin wurde mir gesagt dass man sowas hier nicht ausstellt bzw. vergibt. :blink: Verstehe wer will....
Die Hautärztin habe ich schon gewechselt bevor mir jemand das evt. nahe legt. Die andere Ärztin war noch spektakulärer. ^^

Und wie gehe ich nun mit dem Termin um? Soll ich meinem SB ein Brief schreiben und um einen neuen Termin bitten oder einfach am darauffolgenden Tag zum JC gehen? Was wäre besser?
Vielleicht habe ich die Einladung zum Termin auch gar nicht erhalten? Am Ende steht Aussage gegen Aussage!?
Und wie verhalte ich mich eigentlich am Tag des Termins? Ich falle ja jetzt unter diese "INtensivbetreuuung" und muss somit alle Paar Wochen zum SC und dort antanzen....Soll ich die EGV nicht unterschreiben und auf den VA warten etc. pp?
 

faalk

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um einen neuen Termin bitten oder einfach am darauffolgenden Tag zum JC gehen?

Hin musst Du ja auf jeden Fall. Ob nun sofort oder nach neuen Termin. Ich würde den Termin sofort hintermich bringen.

Vielleicht habe ich die Einladung zum Termin auch gar nicht erhalten?

Kann man machen, aber wofür? Dann gibt es halt eine neue Einladung. Diese dann höchstwarscheinlich per PZU.

Und wie verhalte ich mich eigentlich am Tag des Termins?

Zuhören,nichts unterschreiben (schon garkeine EGV )! Selbige zum prüfen mit nach Hause nehmen.

Wenn man alle paar Wochen antanzen soll, Fahrtkostenantrag nicht vergessen.
 

humble

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Zum Verhalten habe ich hier einen Link zu einem recht guten Ratgeber eingestellt. Einfach dort einlesen.

Die EGV auf keinen Fall vor Ort unterschreiben. Wenn Dir die vorgelegt wird, in die Hand nehmen und mit Bemerkung einstecken, dass Du diese in Ruhe durchlesen, ev. überprüfen lassen willst. Nicht unter Druck setzen lassen. Möglichst mit einem Beistand hingehen. Steht aber alles in dem Ratgeber auch drin.

Zum Termin selber musst Du nicht unbedingt um die bestimmte Uhrzeit hingehen. Der §309 SGB III spricht deutlich von:

"Die meldepflichtige Person hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. Ist der Meldetermin nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist die meldepflichtige Person der allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn sie sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird."

D.h. Du kannst auch vor oder nach Deinem Arztermin hingehen und da vorstellig werden, brauchst dann aber von denen eine Bestätigung, dass Du tatsächlich da warst. Z.B. auf der Einladung mit Datumstempel. Die Öffnungszeiten beachten. Und nicht abwimmeln lassen.
 
E

ExUser 60073

Gast
Vielen Dank euch beiden für die Antworten. Die Helfen mir wirklich weiter. :icon_smile:
Also werde ich einfach nach meinem Arzt Termin zum JC gehen um es gleich "hinter mich zu bringen".
Sollte mir eine EGV vorgelegt werden, sage ich dass ich diese mir Zuhause in aller Ruhe einmal durchlesen möchte und diese ggbfs. (Wenn es nötig wird dies zu erwähnen) von meinem Rechtsbeistand meines Vertrauens prüfen lassen werde.

Wenn der SB mir dann versucht zu drohen und mich versucht unter Druck zu setzen komme ich ihm einfach mit *Vertragsfreiheit*.
Was diese SB ´s auch gerne tun ist dann zu sagen: ,,Ja sie wollen gar nicht unterschreiben, sie weigern sich" Blablabla und wollen dich dann Unterschwellig noch mehr unter Druck setzen bezüglich Sanktion usw.
Dies sollte mich allerdings kalt lassen, da ich mich ja nicht weigere eine EGV zu unterschreiben, da ich ja das Recht habe einen Vertrag vor Unterschrift mir gründlich durchzulesen oder ihn prüfen zu lassen und/oder das Grundgesetz immer noch über dem SGB steht. Desweiteren ist eine NICHT-Unterschrift einer EGV KEIN Sanktionsgrund RICHTIG!?!?!?!?

Dann werde ich wohl nach meinem Arzttermin zum JC gehen und mir das BlaBla von dem SB anhören müssen....
Ich habe eh in nächster Zeit wieder mehrere Arzttermine und somit soll der SB nicht auf die Idee kommen mich mit unnötigen VV ´s auf die nerven zu gehen. Das JC nervt mich jetzt schon wenn ich schon lese "Intensiv Beraten Vermitteln"....Juhu, mehr nervige Einladungen zu ZAF -Klitschen und anderen Sklavenhändlern.....Nichts da! :icon_evil:
 

berlinerbär

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Ick habe auch schon sone komischen Massnahmen abgelehnt, abgebrochen, war kein Problem.
Wenn es eine Sanktion gegeben hätte, dann hätte ich meine Vermittlerin angegriffen, so einfach ist die Sache und spätestens dann wäre es für das JC aus gewesen, mich loszuwerden, das wussten sie aber auch genau.
Die haben ja Erfahrungen und ich lasse mir auch nix gefallen, da peitsche ich auch rum und gut is..
Aber ich bin schon fast 3Jahre nicht mehr in Bezug, interessant ist noch immer das Thema, keine Frage.
Man sollte mit den Leuten richtig und ehrlich reden, was immer auch damit gemeint ist, das kommt gut rüber, keine Frage.
Nur gegenüber sitzen nur ratlose, junge Berater?
Mache und berichte..
 
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ExUser 60073

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Ein riesen Dankeschön nochmal an @humble für den Tipp bezüglich *§309 SGB III*. Du hast mir einiges an Stress erspart. Dankeschön! :icon_smile:

Achja, ich habe da noch eine Sache die ich gerne Wissen würde.
Bezüglich dem Antrag auf Löschung meiner bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (§ 84 Abs. 2 SGB X) - Wäre es nun an der Zeit (Gerade wegen dem Aspekt dieser "Intensiv Beraten vermitteln" Sache) diesen Antrag nun bei meinem JC (SB ) einzureichen?
(Ich kommuniziere mit dem JC sowieso nur Postalisch und/oder direkt vor Ort.

In meinen Einladungen stehen nämlich auf den Blättern für die Absage des Termins etc. die Haustelefonnummer und meine Emailadresse drauf.

Beim Aller Ersten Termin den ich damals beim JC hatte und wo ich mich noch überhaupt gar nicht mit irgendwas auskannte, habe ich mir diesen Online-Quatsch aufschwatzen lassen.
Ich logge mich dort allerdings nie ein und mache darüber auch nichts. Darum wird dieser Account auch angeblich nächstes Jahr automatisch vom System gelöscht werden.
Aber die Daten wie Haustelefon und Emailadresse bleiben ja dennoch weiterhin im gesamten Jobcenter System, richtig?

Ich habe dafür den Antrag hier aus dem Forum genommen. (Befindet sich im Anhang)
Kann ich diesen so wie er ist an das JC bzw. an meinen "neuen" SB senden? Und sollte ich den Antrag vor oder nachdem Termin abschicken? Was sagt ihr?

Gruß User17
 

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humble

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Bezüglich dem Antrag auf Löschung meiner bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (§ 84 Abs. 2 SGB X) - Wäre es nun an der Zeit (Gerade wegen dem Aspekt dieser "Intensiv Beraten vermitteln" Sache) diesen Antrag nun bei meinem JC (SB ) einzureichen?
(Ich kommuniziere mit dem JC sowieso nur Postalisch und/oder direkt vor Ort.

In meinen Einladungen stehen nämlich auf den Blättern für die Absage des Termins etc. die Haustelefonnummer und meine Emailadresse drauf.

Unbedingt. Wie viele Berichte hier im Forum zeigen, werden die Betroffenen gerne und regelmäßig angerufen, zum Teil werden Daten an Arbeitgeber/Vermittler weitergegeben. Das würde bei Dir noch mehr Stress erzeugen, oder? Da Du jederzeit postalisch erreichbar bist, braucht es den zusätzlichen Stress wohl nicht :icon_evil:

In meinem Thread kannst Du nachlesen (unter #19) wie es bei mir ablief. Trotz der Bestätigung des jc über die Löschung, wurde ich vom SB weiter per E-Mail angeschrieben und musste bei ihm direkt nochmals die Löschung fordern. Seit dem ist Ruhe und auch in den weiteren Anschreiben taucht meine E-Mail Adresse nicht mehr auf. Telefonnummer habe ich nie angegeben, auch nicht nach mehrmaligem Auffordern dazu. Das hat der SB sogar im Gesprächsprotokoll vermerkt.

Da Du ja jetzt intensiv „aktiviert“ werden sollst, bietet sich auch ein Widerspruch zur Datenweitergabe an das jc an, um schon mal vorzusorgen.

In etwa so:

„Im Falle einer eventuell bereits erfolgten Zustimmung zur Weitergabe meiner persönlichen Daten an Dritte ziehe ich diese mit sofortiger Wirkung zurück.
Mit der Weitergabe meiner persönlichen Daten oder meiner Papierakte an Dritte erkläre ich mich nicht einverstanden.
Mit Hinweis auf § 6 Abs. 2; § 28 Abs. 4; § 34 Abs. 1-3 BDSG fordere ich Sie auf, mir Auskunft zu erteilen, falls bereits erfolgt, welche meiner Daten an wen übermittelt wurden.
Ein außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses stehender Dritter, wie z.B. ein Maßnahmeträger, kann nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten erheben oder verwerten (§ 4a des Bundesdatenschutzgesetzes).
Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Löschung bzw. Sperrung (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG ) sowie eine schriftliche Bestätigung über diese Maßnahmen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf das Urteil des BSG v. 25.01.2012 - B 14 AS 65/11 R, wonach „der Bezug von Arbeitslosengeld II ein Sozialdatum ist, dessen Offenbarung durch das Jobcenter nur zulässig ist, wenn der Leistungsbezieher eingewilligt hat oder gesetzliche Offenbarungsbefugnis vorliegt.“
Ihre schriftliche Mitteilung auf ausschließlich postalischem Wege über den Inhalt der gegebenenfalls übermittelten Daten erwarte ich – wie auch den entsprechenden Nachweis über die Löschung oder Sperrung - bis zum..."

Dann hast Du schriftlich die Bestätigung und deine Daten werden nicht einfach so an irgendwelche Leihbuden weitergegeben.

Viel Erfolg :peace:
 
E

ExUser 60073

Gast
@humble Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Du hilfst mir wirklich sehr! :icon_knutsch:

Zwei Fragen habe ich da aber noch.

1. Soll ich den Antrag auf Löschung meiner bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (§ 84 Abs. 2 SGB X) zusammen mit deinem Text den du mir geschrieben hast wegschicken als ein "Brief" oder beides einzelnt und voneinander getrennt?
Wäre es denn "Klug" soviel aufsehen zu erregen bezüglich deinem Text? Das kommt mir ja fast so vor als würde ich dem SB damit einen Grund geben mich noch mehr zu versklaven im Sinne von Zusendung von VV ´s etc. ^^

2. Sende ich dem JC /SB die Unterlagen vor oder nachdem Termin zu? Was wäre Taktisch-"Besser"?
 
E

ExUser 60073

Gast
So, den Brief habe ich nun losgeschickt.
Allerdings habe ich den großen Text von dir @humble in mein Schreiben nicht mit rein getan, sondern ihn etwas kürzer verfasst.

Nun warte ich ab was am Dienstag bei diesem Termin heraus kommt und werde dann gegebenenfalls hier davon berichten.
 
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