Einladung zum Bewerbertag und soll danach sofort zur Arbeitsvermittlerin.

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jempaul

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15 Aug 2018
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Hi,

heute hatte ich diesen Brief vom Jobcenter erhalten.
Ich habe ein schlechtes Verhältnis zu meiner Arbeitsvermittlerin und will den Kontakt lieber vermeiden.
Ist es möglich dem auszuweichen?
Wenn das nicht möglich ist.
Wie beantragt man Fahrtkostenerstattung, damit man rechtzeitig die Fahrkarten erhält?

Danke sehr.
 

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Ich habe ein schlechtes Verhältnis zu meiner Arbeitsvermittlerin und will den Kontakt lieber vermeiden.
Ist es möglich dem auszuweichen?

Wenn deine SB direkt vor Ort ist, dann wirst du dem nicht ausweichen können.

Für das grundsätzliche Verhalten auf Jobmessen oder Jobbörsen bitte einmal die Forensuche benutzen.

Wie beantragt man Fahrtkostenerstattung, damit man rechtzeitig die Fahrkarten erhält?

Du stellst den Fahrtkostenantrag nachweisbar vor dem Fahrtantritt beim JC. Normalerweise ist es so, dass du die Fahrtkosten vorauslegen sollst und du dann nachträglich die Kosten erstattet bekommst. Fahrkarten im Voraus bekommt man meist nur dann, wenn man nachweisen kann, dass man aktuell keine Mittel hat, um die Fahrtkosten vorauszulegen. Du kannst jedoch auch bei vorhandenen Mitteln auf Vorauszahlung der Fahrtkosten durch das JC drängen. Ob das JC jedoch darauf eingeht, kann dir keiner garantieren. Du hättest dann zwar auch den kompletten Verwaltungs- und Rechtsweg offen, der aber auch mit Hürden versehen ist, die du während des Verfahrens zumindest aushalten musst, auch wenn du diese rückwirkend erstattet bekommst.
 
Du wirst zu einer Infoveranstaltung eingeladen, sollst dich "informieren" und anschließend mit konkreten Angeboten beim SB vorsprechen. Hier steht nirgends, dass dieses "Informieren" am gleichen Tag abgeschlossen sein muss. Was, wenn du an diesem Tag noch kein konkretes Angebot hast oder es so eine Fülle von Informationen gibt, dass du das erstmal zuhause in Ruhe durchgehen musst?

Um eine Sanktion rechtfertigen zu können, müsste hier meiner Meinung nach stehen "...und melden sie sich am gleichen Tag innerhalb der Öffnungszeiten beim SB". Ich finde das alles zu unbestimmt. Ist aber nur meine Meinung.
 
@Merse: Hi
so weit bzw. diese weg würde ich nicht gehen. Jeder Richter wird das Wort "anschließend" als "gleich danach" oder Ähnlich werten / interpretieren....
 
Ich sehe dieses Schreiben zweigeteilt:
1. Sanktionsbewehrte Einladung

2. BITTE nehmen Sie Ihrem SB die Arbeit ab, indem Sie Ihm/Ihr eine Auswahl an sinnlosen Maßnahmeangeboten zuarbeiten.

(Wie war das noch mal? SB muss begründen, warum eine Zuweisung in eine Maßnahme sinnvoll für den HE ist, und nicht andersrum - oder gar durch irgendwelche Maßnahmeträgervertreter ausgesucht?!)^

Ich lese da: "Gehe hin und informiere dich über dieses und / oder jenes..." also labberiges blabla
 
Etwas ziemlich ähnliches habe ich erst kürzlich erleben dürfen, es wurde eingeladen zu einer AGH InfoVeranstaltung mit anschliessendem Erscheinen bei einem SB.

Nach der üblichen Runde durch die Stände und keiner passenden AGH, hiess es dann sofort in Zimmer xy zu SB Z. Dieser war ziemlich spontan angebunden nach Sichtung keiner vereinbarten AGH, verteilte dieser gleich eine Zuweisung zur MN an einem Coaching.

Habe so etwas zuvor noch nie gehört oder gesehen, es gleicht einem "diesmal kriegen wir den Elo ganz klein". Doch keine Panik, schnapp Dir einen zuverlässigen Beistand, dreh die Runde und leg den Besuch beim SB ab. Unterschreibe jedoch nirgends etwas, immer alles zur Prüfung einstecken für ca. 2 Wochen.

Ich habe ein schlechtes Verhältnis zu meiner Arbeitsvermittlerin
Genau DAS ist DAS was die erreichen wollen, die sind geschult aus Dir einen Duckmäuser zu machen der lieber mitmacht, unterschreibt als sich dem Gemurkse des SB nocheinmal zu unterwerfen. Deshalb nie mehr alleine zum JC gehen und Du wirst merken das SB auch ganz andere Seiten haben kann.
 
Nun, meiner Meinung nach braucht man bloß an der Informationsveranstaltung teilnehmen.
Danach zu deinem SB bedarf es eines neuen Meldetermins.

Mehrere Meldetermine hintereinander gehen nicht.
 
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