Ich habe meinem Sachbearbeiter (ALG2) vor einiger Zeit gesagt, dass ich Beschwerden bei körperlicher Arbeit habe.
Mein Gutachten mit meinen Einschränkungen war ihm zu alt (8 Jahre).
Er sagte, er würde mich wahrscheinlich demnächt zum ärztlichen Dienst schicken und ich bekam einen Gesundheitsfragebogen dazu.
Ich sagte Ihm, ich hielte das nicht für notwendig und so steht das auch im Verbis-Vermerk.
Den Fragebogen habe mit meinen Unterlagen über meine körperlichen Beschwerden direkt dem äD geschickt und den SB darüber informiert.
Jetzt bekam ich ein Schreiben mit Termin für den äD in schon einer Woche.
Allerdings kann ich nicht erkennen wie ich rechtlich gesehen das Schreiben benennen soll. Es ist meiner Meinung nach unverständlich erstellt.
- Im Briefkopf (den ich abgeschnitten habe) ist Name, Telefon und Fax meines Sachbearbeiters ausgeschwärzt aber noch lesbar.
- Als das Schreiben erstellt wurde, war mein SB in Urlaub.
- Gleich nach der Anrede steht "in Ihrem Interesse und mit Ihrem Einverständnis..."
Welches Einverständnis? Ich sagt deutlich, dass ich nicht einverstanden bin und das steht auch in Verbis. Die Verbis-Kopie liegt vor mir.
- Jedenfalls würde ich das erst mal so verstehen, dass der Termin freiwillig ist.
Allerdings wird unten mit Sanktionen gedroht, also doch nicht freiwillig?
- Bei der Verabschiedung steht kein Name eines JC-Mitarbeiters abgedrukt
- Ich finde keine Rechtsbehelfsbelehrung
- ich kann nicht erkennen, ob das nun freiwillig ist oder eine Zuweisung oder ein anderer Verwaltungsakt ist
- Darf ich hier widersprechen? Weil in der RFB steht etwas zum Thema aber eben keine Rechtbehelfsbelehrung.
Ich beantrage erstmal auf jedem Fall die Fahrtkosten.
Bisher habe ich mir ein zusätzliches Schreiben an das JC mit grob diesem Inhalt überlegt:
Sehr geehrte...
Ihr Schreiben vom... habe ich bekommen.
Mit Befremden las ich, dass für mich mit meinem Einverständnis einen Termin für den äD ausgemacht hätten.
Ich frage mich von welchem Einverständnis die Rede ist. Ich habe Ihnen mitgeteilt, dass ich nicht einverstanden bin und einen Termin für unnötig halte, da schon ein Gutachten existiert. Nachzulesen im Verbis-Vermerk vom...
In der RFB steht ein Widerspruch habe keine Aufschiebende Wirkung.
Darf ich denn widersprechen? Es gibt keine Rechtsbehelfsbelehrung. Ist Ihr Schreiben etwa ein Verwaltungsakt?
Ich schlage eine neue Einladung vor, die alle diese Fragen klärt und keine Unklarheiten offen lässt und auch eine Verschiebung des Termins Ihrerseits, denn die Postlaufzeit berüchsichtigend würde mich ein neues Schreiben nicht vor dem Termin erreichen.
Kopie meines Schreibens erging an das Kundenreaktionmanagement in Nürnberg.
MfG
ich"
Mein Gutachten mit meinen Einschränkungen war ihm zu alt (8 Jahre).
Er sagte, er würde mich wahrscheinlich demnächt zum ärztlichen Dienst schicken und ich bekam einen Gesundheitsfragebogen dazu.
Ich sagte Ihm, ich hielte das nicht für notwendig und so steht das auch im Verbis-Vermerk.
Den Fragebogen habe mit meinen Unterlagen über meine körperlichen Beschwerden direkt dem äD geschickt und den SB darüber informiert.
Jetzt bekam ich ein Schreiben mit Termin für den äD in schon einer Woche.
Allerdings kann ich nicht erkennen wie ich rechtlich gesehen das Schreiben benennen soll. Es ist meiner Meinung nach unverständlich erstellt.
- Im Briefkopf (den ich abgeschnitten habe) ist Name, Telefon und Fax meines Sachbearbeiters ausgeschwärzt aber noch lesbar.
- Als das Schreiben erstellt wurde, war mein SB in Urlaub.
- Gleich nach der Anrede steht "in Ihrem Interesse und mit Ihrem Einverständnis..."
Welches Einverständnis? Ich sagt deutlich, dass ich nicht einverstanden bin und das steht auch in Verbis. Die Verbis-Kopie liegt vor mir.
- Jedenfalls würde ich das erst mal so verstehen, dass der Termin freiwillig ist.
Allerdings wird unten mit Sanktionen gedroht, also doch nicht freiwillig?
- Bei der Verabschiedung steht kein Name eines JC-Mitarbeiters abgedrukt
- Ich finde keine Rechtsbehelfsbelehrung
- ich kann nicht erkennen, ob das nun freiwillig ist oder eine Zuweisung oder ein anderer Verwaltungsakt ist
- Darf ich hier widersprechen? Weil in der RFB steht etwas zum Thema aber eben keine Rechtbehelfsbelehrung.
Ich beantrage erstmal auf jedem Fall die Fahrtkosten.
Bisher habe ich mir ein zusätzliches Schreiben an das JC mit grob diesem Inhalt überlegt:
Sehr geehrte...
Ihr Schreiben vom... habe ich bekommen.
Mit Befremden las ich, dass für mich mit meinem Einverständnis einen Termin für den äD ausgemacht hätten.
Ich frage mich von welchem Einverständnis die Rede ist. Ich habe Ihnen mitgeteilt, dass ich nicht einverstanden bin und einen Termin für unnötig halte, da schon ein Gutachten existiert. Nachzulesen im Verbis-Vermerk vom...
In der RFB steht ein Widerspruch habe keine Aufschiebende Wirkung.
Darf ich denn widersprechen? Es gibt keine Rechtsbehelfsbelehrung. Ist Ihr Schreiben etwa ein Verwaltungsakt?
Ich schlage eine neue Einladung vor, die alle diese Fragen klärt und keine Unklarheiten offen lässt und auch eine Verschiebung des Termins Ihrerseits, denn die Postlaufzeit berüchsichtigend würde mich ein neues Schreiben nicht vor dem Termin erreichen.
Kopie meines Schreibens erging an das Kundenreaktionmanagement in Nürnberg.
MfG
ich"