Hallo,
ich habe heute zwei Einladungen zu einer Jobmesse erhalten. Es sind keine Rechtsfolgebelehrungen dabei.
In den Einladungen steht, dass mein Erscheinen auf dieser Veranstaltung verpflichtend ist und dass ich beim nächsten Termin beim Arbeitsvermittler über die Erfahrungen dort befragt werde.
Das tolle ist, dass ich gleich zwei Einladungen für die Jobmesse erhalten habe. Einmal soll ich um 11 Uhr dort hin, dann nochmal um 12 Uhr.
Die Messe findet nicht im Jobcenter statt. Bin ich verpflichtet dort (zweimal) zu erscheinen?
In der Einladung steht auch, das unter bestimmten Voraussetzungen Reisekosten erstatten werden können.
Kann ich für diese Veranstaltung Reisekosten aus dem Vermittlungsbudget beantragen, da ich zurzeit keine EGV oder VA habe, wenn ja muss ich diese im Voraus beantragen?
ich habe heute zwei Einladungen zu einer Jobmesse erhalten. Es sind keine Rechtsfolgebelehrungen dabei.
In den Einladungen steht, dass mein Erscheinen auf dieser Veranstaltung verpflichtend ist und dass ich beim nächsten Termin beim Arbeitsvermittler über die Erfahrungen dort befragt werde.
Das tolle ist, dass ich gleich zwei Einladungen für die Jobmesse erhalten habe. Einmal soll ich um 11 Uhr dort hin, dann nochmal um 12 Uhr.
Die Messe findet nicht im Jobcenter statt. Bin ich verpflichtet dort (zweimal) zu erscheinen?
In der Einladung steht auch, das unter bestimmten Voraussetzungen Reisekosten erstatten werden können.
Kann ich für diese Veranstaltung Reisekosten aus dem Vermittlungsbudget beantragen, da ich zurzeit keine EGV oder VA habe, wenn ja muss ich diese im Voraus beantragen?