Einladung zu einer "Veranstaltung" mit RFB trotz Selbstständigkeit.

Leser in diesem Thema...

druide65

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Feb 2006
Beiträge
4.678
Bewertungen
288
Nach längerer Zeit bräuchte ich mal wieder das geballte Schwarmwissen hier zwecks Tipps und Einschätzung der Lage. :smile:

Di muss ich zur einer merkwürdigen "Veranstaltung" mit RFB (siehe Anhang).Wie ich herausgefunden habe gab es diese "Veranstaltung" schon letztes Jahr,hier werden schlichtweg irgendwelche Stellenvorschläge gemacht(ohne RFB ,keine VV ) und es wird psychisch Druck ausgeübt und das alle 14 Tage und ca 1 Jahr lang.

So weit so gut....

Nun bin ich aber jetzt im 3.Jahr selbstständig tätig als Honorarkraft RES.RES=Reisendenerfassung,wem das nichts sagt,Zählung,Interviews und Vorauswertung im Nah und Fernverkehr.Das Einkommen ist über das Jahr gesehen schwankend,daher muss ich aufstocken.
Nun läuft dieser Termin Di genau in eine Erhebung rein,diese Erhebung habe ich erst mal abgesagen müssen.Was jetzt nicht so pralle ist ,da mir ja da Geld durch Lappen geht.Bei Überprüfung meines Kalenders konnte ich bis April schon zwei Terminüberschneidungen feststellen mit diesem öminösen Dienstag.Es ist für mich auch überhaupt nicht nachvollziehbar das konterkariert wird das ich versuche meine Hilfebedürftigkeit zu verringern.Schon gar nicht mit einer solchen "Veranstaltung" die ja rein gar nicht bringt(Stellenvorschläge kann man auch per Post schicken wenn es denn sein muss)und für mich ja überhaupt keinen Mehrwert bringt,ganz im Gegenteil.

Interessant auch der Passus das die Erstattung der Reisekosten nur bei Notwendigkeit und Eigenleistungsfähigkeit erfolgt.Seit wann soll das denn sein?
 

Anhänge

  • IMG_20180225_0006_NEW.pdf
    718,2 KB · Aufrufe: 218

Solanus

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
8 Aug 2006
Beiträge
2.550
Bewertungen
2.333
Wieso verstößt Du vorsätzlich gegen §2 Abs. 1 und 2 SGB II?

Du brauchst und darfst keine Möglichkeit zum Geld verdienen, Reduzierung der Bedürftigkeit, absagen (verhindern)!

Fakt ist, Deine Selbständigkeit geht vor, da Du als Aufstocker offensichtlich aus Deiner Selbständigkeit anrechenbaren Gewinn erzielst.

Teile die Termine Deinem SB mit, wann Du Aufträge hast und erst, wenn der SB Dich schriftlich anweist diese nicht wahrzunehmen, könntest Du darüber nachdenken. Ich würde diese dann trotzdem wahrnehmen und eine eventuelle Sanktion vor dem zuständigen SG klären.
 

druide65

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Feb 2006
Beiträge
4.678
Bewertungen
288
Wieso verstößt Du vorsätzlich gegen § 2 Abs. 1 und 2 SGB II?

Auf der anderen Seite steht der Sanktionsknüppel bei Nichterscheinen.

Du brauchst und darfst keine Möglichkeit zum Geld verdienen, Reduzierung der Bedürftigkeit, absagen (verhindern)!

Fakt ist, Deine Selbständigkeit geht vor, da Du als Aufstocker offensichtlich aus Deiner Selbständigkeit anrechenbaren Gewinn erzielst.

Sehe ich auch so.Ist jetzt natürlich für mich die Frage wie sieht die Rechtliche Lage aus.Wie kann ich denen vorn vornherein den Zahn ziehen?
 

Solanus

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
8 Aug 2006
Beiträge
2.550
Bewertungen
2.333
Auf der anderen Seite steht der Sanktionsknüppel bei Nichterscheinen.

Ich sehe da keinen Knüppel, sondern einen fetten Reisigschatten im Sonnenlicht. Meine Argumente und die rechtliche Seite habe ich Dir erklärt. Mach was draus.


Sehe ich auch so.Ist jetzt natürlich für mich die Frage wie sieht die Rechtliche Lage aus.Wie kann ich denen vorn vornherein den Zahn ziehen?

Das habe ich Dir geschrieben. Teile dem SB genau diesen §§ mit und berufe Dich darauf, dass DU zu diesem Zeitpunkt einen Auftrag hast, den Du ausführen wirst. Gleichzeitig beantragst DU vorsorglich die Zusage zur Übernahme nachgewiesener und angemessener Fahrtkosten für diese Maßnahme, für jede Teilnahme ohne weitere Antragstellung.
 

druide65

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Feb 2006
Beiträge
4.678
Bewertungen
288
Mal ein Kurzer Bericht wie das heute abgelaufen ist:

ca. 25 Leute,Anwesenheitsliste,dann ein Zettel mit 6 Stellenangeboten die runtergebetet wurden.Auf dem Zettel sollte man ankreuzen ob man an dem Angebot interessiert ist Ja oder Nein.Wenn Nein warum nicht und das ganze mit schriftlicher Sanktionsandrohung(Auszufüllen vom Sachbearbeiter,grau hinterlegt).

Klären konnte ich mit dem SB nichts,außer dem Reisekostenantrag.Einem Vier Augen Gespräch hat er sich verweigert,einen Beistand so schnell nicht auftreiben.

Im Prinzip:Absolute Verarsche.Massenveranstaltung als Meldetermin gestaltet und dann werden Stellenvorschläge,die man auch per Post schicken könnte,"erklärt".

Ich werde defintiv auch keinen Auftrag mehr ablehnen nur um an diesem Termin teilzunehmen.Wenn die aufgrund dessen sanktionieren wollen,dann wird das eben vor dem SG geklärt.

Mich behandeln zu lassen wie im Kindergarten habe ich keine Lust drauf....
 
Oben Unten