einladung zu einer informationsveranstaltung-um ein angebot zu unterbreiten mit RFB fragliche maßname

Leser in diesem Thema...

Fluxal

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
10 Jul 2017
Beiträge
39
Bewertungen
3
hallo an euch alle

erst noch mal recht herzlichen dank für die erste hilfe (Bombe)
anscheint ab ich nen neuen SB (( name unbekannt))
nun habe ich eine einladung bekomen die am 22.08.2017 vom SB angefertigt wurde, heute am 25.08.2017 wahr der brief im kasten wo sie mir ein angebot unterbreiten wollen... siehe anhang

dazu muß ich noch erwehnen das ich keine EGV zu laufen habre
ist am 04.07.2017 ausgelaufen

wird mich freuen was ihr zu denn gedünst sagt
 

Anhänge

  • Scannen0001.jpg
    Scannen0001.jpg
    112,1 KB · Aufrufe: 1.066
  • Scannen0002.jpg
    Scannen0002.jpg
    214,6 KB · Aufrufe: 538
  • Scannen0003.jpg
    Scannen0003.jpg
    116,2 KB · Aufrufe: 558

Sorata

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
3 Jan 2012
Beiträge
1.273
Bewertungen
1.756
Zu solchen Einladungen gibt es, meines Wissens nach, diese beiden Urteile.

Einfach ausgedrückt: Eine solche Einladung ist nur zulässig, wenn dort ein JC -Mitarbeiter anwesend ist. Auf jeden Fall deine Anwesenheit dort bestätigen lassen (ggf eigenen Vordruck dafür mitnehmen), und keine sonstigen Unterschriften leisten sondern alles sofort einstecken und zum Prüfen mitnehmen.
 

DonOs

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
23 Feb 2014
Beiträge
1.939
Bewertungen
3.632
, wir freuen uns, Sie bei Ihren Bewerbungen sowie Vorstellungsgesprächen zu unterstützen... .

Das lehnt man doch dankend ab, der mündige Bürger bewirbt sich selbst und Vorstellungsgespräche werden sicherlich nicht mit Dritten (SB ) abgehalten werden.

in Gruppen erarbeiten wir

- Wer bin ich? Was kann ich? Wer will mich? Regionaler Arbeitsmarkt und Chancen der Arbeitsaufnahme

Bitte was, sind wir in einer Partnervermittlung gelandet? In Gruppen sollen datenschutzrechtlich bedenkliche Daten preisgegeben werden, wie Namen/ Qualifikationen etc. ? Never
"Wie man in den Wald hineinruft" - Kontakt und Kommunikation mit Arbeitgebern.

Ist ja nett umschrieben, könnte man an Natur, den schönen Wald und die Vögel denken aber denkste, hier werden knallhart Bewerbungen geschrieben, Kontakte mit Arbeitgebern durch den Träger geknüpft. Das ist aber so nicht möglich, da der Träger das erhält, was er vom Gestzgeber zugestanden bekommen hat und zwar nur Name+Anschrift, keine Qualifikation/ Werdegang,Lebenslauf/ Vermittlungshemmnisse oder sonstiges.

Stellenrecherche und Aktualisierung von Bewerbungsunterlagen, u.a. online-Bewerbung

Bewerbungsbemühungen macht der mündige Bürger selbst, kein Dritter unbeteiligter. Zur Mitwirkung wird dem Träger ein Max Mustermann Lebenslauf vorgelegt, ob dieser für gut oder nicht befunden wird, sollte dem Elo nicht tangieren. Denn es gibt immer etwas auszusetzen, denn es gibt keine perfekte Bewerbung, dann wäre die Maßnahme in 10Minuten zu Ende.

Online Bewerbungen? Mutmaßlich vom Träger aus. Da gab es neulich einen Maßnahme Vertrag, auf dem man hingewiesen worden ist, daß der Träger Online Bewerbungen raus "haut" und eine unkontrollierte Verbreitung möglich sein wird. Das sollte unterschrieben werden.

Was bin ich wert? Was wird bezahlt?

Als Langzeitarbeitsloser bist du so viel wert, daß einem nicht mal der Mindestlohn zusteht.

Familie und Beruf - wie krieg ich es "unter einem Hut"?

Ich mag das geduzte überhaupt nicht, bez. die "Ich"-Form. Zudem ist Familie und Beruf Privat und sollten es auch bleiben.

gesund leben und ernähren - Faktor bei der Arbeitssuche?

Der Träger möchte Onkel Ernährungs-Doktor spielen und etwas von gesunder Ernährung schwadronieren. Sowas würde ich mir strikt verbeten, da Privatangelegenheit.

Vielleicht ist es aber sowas spannendes was ich vorhin gesehen hatte, kein Scherz:
Maßnahme: "Bleiben Sie gesund - Ein Tag der bewegt!"

Informieren Sie sich beispielsweise in einem spannenden "Ernährungsparcours", wie viele Zuckerwürfel in einem Glas Cola sind... .

Alles oben genannte wird in Gruppengesprächen festgehalten/erörtert! Denn Einzelgespräche kommen erst jetzt:

in Einzelgesprächen stellen wir fest

welche Kompetenzen für den Beruf sind gegeben, wie kann persönliches Jobcoaching helfen?

Über welche Kompetenzen der gemeine Elo verfügt oder nicht verfügt, obliegt dem Datenschutz und geht dem Träger nichts an. Der Träger erhält das vom Gesetzgeber zugestandene: Name+Anschrift
berufliche Wünsche, Möglichkeiten und Ziele?

Privatangelegenheit

Analyse der Bewerbungsunterlagen und bisheriger Bewerbungen - schon alles richtig gemacht?

Moment mal, die Aktualisierung der fiktiven Bewerbungsunterlagen wurde bereits im ersten Modul, im Gruppengespräch, vollzogen.

Was machen Sie? persönliche Aktivitäten, Problemlagen, Lösungsansätze.

Das beste wieder zum Schluß. Also sowas geht gar nicht aber hört sich ja auch alles so schön an "Wie man in den Wald hineinruft". Was geht einer Firma meine privaten Aktivitäten etwas an? Was geht der Firma meine privaten Probleme etwas an?

Erster Lösungsansatz wäre, wie kommt man nicht in die Fänge des Trägers.
 

Fluxal

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
10 Jul 2017
Beiträge
39
Bewertungen
3
ja das ist ja ersmal alles soweit klar ne unterschrift gibs net
alles einstecken und mich freundlich verabschieden, wenn se alles runter ge bla bla bla ...haben
wie könnte so ein (Vordruck) für die Anwesenheit aussehen ??
und wie sieht so ne datenschutzerklärung aus hatte irend wo ihr im forum mal was gesehen

ich denke da wird bestimmt einer vom JC da sein wenn nicht auch ok
ich geh ja bloß zu einer informationsveranstaltung da ist man ja nicht verpflichtet (( auf welcher gesetzes grundlage irgendwelche dokumente zu unterschreiben)) steht ja im leitsatz infover.. info bleibt info
 

Sorata

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
3 Jan 2012
Beiträge
1.273
Bewertungen
1.756
Das kann man so schreiben:

Hiermit wird die Anwesenheit von (dein Name) an der Infoveranstaltung am (Datum) um (Uhrzeit) bestätigt.

(Dann noch die Unterschrift und die Funktion des Unterschreibers zb JC -Mitarbeiter, MT-Hampel... handschriftlich noch dazu)
 

FrauStahl

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
21 Apr 2016
Beiträge
167
Bewertungen
73
Wenn man etwas spitzfindig ist, dass könnte man durchaus argumentieren, dass auch hier kein rechtmäßiger Meldegrund vorliegt.

"Um ihnen ein Angebot zu unterbreiten" - ist sehr unspezifisch. Allein ein Jobangebot wäre laut SGB III ja ein Meldegrund. Ein Angebot zu einer Maßnahme bei einem Träger hingegen nicht.

Ich würde tatsächlich - so habe ich es immer gemacht - einfach die Einladung mitnehmen und dort sagen "Meine EFK hat mich darum gebeten meine Anwesenheit bestätigen zu lassen". Bei mir wurde dann immer einfach dort abgestempelt und unterschrieben. Danach bist du meines Erachtens nach egtl schon auf der sicheren Seite.

Unterlagen würde ich vor Ort auch nicht unterschreiben. Einstecken und erst mal prüfen lassen.
 

Fluxal

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
10 Jul 2017
Beiträge
39
Bewertungen
3
vielen dank für die gedanken anregung
was heist EFK
jetz muß ich mich erstmal von euch verabschieden denn gestern kam eine sehr schlechte nachricht,,, ein todesfall ist ein getreten
für denn ganzen MT MT MT gedöns hab ich jetz garkeine nerven mehr
hab denn erst mal ne AU untergeschoben
bis bald
 
Oben Unten