Steffifrosch
Elo-User*in
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Hallo,
ich habe eine Einladung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, kam auch nicht vom SB des JC.
Dort steht:
Wie gesagt ohne RFB!! Dafür ein 2.Blatt wo steht: Der Aufforderung auf Blatt 1 zur persönlichen Meldung werde ich aus folgenden Gründen nicht nachkommen.
dann gibts Wahlmöglichkeiten, sieht genauso aus wie der Terminmeldebogen bei den Terminen beim SB. In meiner aktuell gültigen EGV steht drin, dass ich "auch bei Verpflichtung, sich bei dem Briefkopf genannten Stelle persönlich zu erscheinen.." Daher bin ich unsicher, ob SB mir daraus einen Strick drehen kann. Ist wohl anscheinend ein Meldetermin, den ich wahrnehmen muss???
Klingt nach einer Infoveranstaltung oder? DH muss ich da dann meine Bewerbung abgeben? HIngehen würde ich denke ich schon um meinen "Willen" zu zeigen, aber ich würde nichts abgeben wollen.
Kann ich deswegen iwie sanktioniert werden?
Und ja, WENN ich hingehe, würde ich vorab Fahrtkosten beantragen, da Meldetermin ist? Da steht aber nichts von §309 etc ??
ich habe eine Einladung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, kam auch nicht vom SB des JC.
Dort steht:
Einladung
Sehr geehrt...
bitte kommen Sie zum unten angegebenen Termin in die
Firma xy, Strasse xy, Ort xy
Ihre Termindaten: Datum xy
Uhrzeit: xx
Raum: Empfang xx
Bitte bringen Sie Ihre Einladung zum Termin mit.
Firma xy gehört zu den bedeutendsten blubb Firmen in D.....
Gesucht werden zb Mitarbeiter in xx yy zz ii kk und noch weiteren Einsatzbereichen mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen (Voll-oder Teilzeit).
Wir stellen Ihnen zum og. Termin diesse und weitere Einsatzmöglichkeiten vor.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu diesem Termin mit:
- ausgedruckte Bewerbungsunterlagen
-ausgedruckter Lebenslauf
- wenn vorhanden ihr aktuelles Führungszeugnis (max 3 Monate alt) oder ein Beantragungsnachweis
Unter bestimmten Voraussetzungen können notwendige Reisekosten erstattet werden. Für weitere Inforamtionen wenden Sie sich bitte an Ihre Agentur für Arbeit. Bitte bringen Sie auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Wie gesagt ohne RFB!! Dafür ein 2.Blatt wo steht: Der Aufforderung auf Blatt 1 zur persönlichen Meldung werde ich aus folgenden Gründen nicht nachkommen.
dann gibts Wahlmöglichkeiten, sieht genauso aus wie der Terminmeldebogen bei den Terminen beim SB. In meiner aktuell gültigen EGV steht drin, dass ich "auch bei Verpflichtung, sich bei dem Briefkopf genannten Stelle persönlich zu erscheinen.." Daher bin ich unsicher, ob SB mir daraus einen Strick drehen kann. Ist wohl anscheinend ein Meldetermin, den ich wahrnehmen muss???
Klingt nach einer Infoveranstaltung oder? DH muss ich da dann meine Bewerbung abgeben? HIngehen würde ich denke ich schon um meinen "Willen" zu zeigen, aber ich würde nichts abgeben wollen.
Kann ich deswegen iwie sanktioniert werden?
Und ja, WENN ich hingehe, würde ich vorab Fahrtkosten beantragen, da Meldetermin ist? Da steht aber nichts von §309 etc ??