JobcenterAffe
Priv. Nutzer*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 16 Mai 2017
- Beiträge
- 685
- Bewertungen
- 883
Ein Bekannter bekam letzte Woche eine Einladung zum Bewerbertag bei einer einzigen Leiharbeitsfirma vom Arbeitgeberservice des hiesigen Jobcenters.
Er ist erst 20 und relativ unerfahren, was Widerspruch, Nicht-Unterschreiben von EGV's etc. angeht, da er noch nicht allzu lange arbeitslos ist.
Auch hat er keine Lust, sich dort bei dieser Zeitarbeitsfirma vorzustellen, weil die ohnehin nur Niedriglohn & Scheißjobs verhökern.
Es wird bei der Einladung auch keine konkrete Stelle genannt, sondern er soll sich einfach "vorstellen" und seine Bewerbungsunterlagen mitbringen. Und noch dazu wie gesagt bei einer einzelnen Firma in Anwesenheit des AG-Service-Sachbearbeiters.
Die Einladung befindet sich im Anhang.
Mit welcher Begründung bzw. welchem Widerspruch kommt er um diese Einladung, die mit RFB im Anhang ist, herum?
In meinen Augen ist diese Einladung sogar rechtswidrig, weil sie eine einzelne Zeitarbeitsfirma bevorzugt.
Er ist erst 20 und relativ unerfahren, was Widerspruch, Nicht-Unterschreiben von EGV's etc. angeht, da er noch nicht allzu lange arbeitslos ist.
Auch hat er keine Lust, sich dort bei dieser Zeitarbeitsfirma vorzustellen, weil die ohnehin nur Niedriglohn & Scheißjobs verhökern.
Es wird bei der Einladung auch keine konkrete Stelle genannt, sondern er soll sich einfach "vorstellen" und seine Bewerbungsunterlagen mitbringen. Und noch dazu wie gesagt bei einer einzelnen Firma in Anwesenheit des AG-Service-Sachbearbeiters.
Die Einladung befindet sich im Anhang.
Mit welcher Begründung bzw. welchem Widerspruch kommt er um diese Einladung, die mit RFB im Anhang ist, herum?
In meinen Augen ist diese Einladung sogar rechtswidrig, weil sie eine einzelne Zeitarbeitsfirma bevorzugt.