Einladung wohl in verlängerter AU - soll ich SB schon Bescheid sagen? / Bewerben in der AU?

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Mona Lisa

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Hallo!

Mein Arzt schreibt mich immer nur für zwei Wochen krank, obwohl ich meinen rechten Arm noch mindestens fünf Wochen nicht voll belasten darf.

Heute erhielt ich für den 12. Juni eine Einladung, also einen Termin, zu dem ich voraussichtlich noch AU bin.

Soll ich dem SB jetzt schon Bescheid geben, da ich die AU erst am 11. Juni bekäme oder wäre dies vorauseilender Gehorsam?

Was ist mit Bewerbungen? Mit der linken Hand kann ich mit Mühe und Not am Computer schreiben, aber schon den Dresscode für ein Vorstellungsgespräch könnte ich nicht einhalten wegen des Gipses.

Lt. EGV muß ich mich zweimal im Monat bewerben, was ich aber wegen des Unfalls und der OP nicht einhalten konnte.

Ich frage deswegen, weil ich hier schon mal gelesen habe, daß jemand sanktioniert wurde, da er sich nicht während der AU beworben hat.

Was meint Ihr? Vielen Dank für Antworten.

LG

Mona Lisa
 
E

ExUser 2606

Gast
Ich wuerde den SB nicht vorab informieren.

Und wenn du mit dem arm keine Bewerbungen schreiben kannst, dann geht das eben nicht.
 

Mona Lisa

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Danke für Eure Antworten.

@Zeitkind

Ich habe mich jetzt nicht beworben wegen der Vorschriften, die Du mir geliefert hast.

Außerdem habe ich mich noch nie in einer AU beworben und hatte noch nie Probleme damit.

@Kertin_K und @Nena

Ob ich trotz AU zum Termin muß, war nicht meine Frage. In meiner Einladung steht, AU reicht.

Ich werde also am 11.6. beim JC weiter AU melden und die AUB nachreichen.

LG

Mona Lisa
 
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