Einladung von AfA: ...Stellenangebot besprechen? Was ist das denn?

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anke52

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seit Jan. 2018 ALG1 - Eigenbemühungen sind ausreichend vorhanden,

Gestern kam ein Brief mit RFB , nicht von meiner SB , aber gleicher Ort, nur anderes Zimmer. Kein Name, nix...

SgF...
ich möchte mit Ihnen ein Stellenangebot besprechen.
Bringen Sie ....Termin mit:
-ausgedruckter Lebenslauf
..übliches Blabla

Der Brief wurde erstellt 2 Tage vor stattgefundenem Termin mit SB . Da hatte meine SB allerdings schon geschwatzt von wegen Weiterbildung... Besteht ein Zusammenhang?

EGV habe ich nicht unterschrieben, AVGS-MPAV beantragt, auch erhalten, zeitlich und regional allerdings beschränkt. Widerspruch gegen regionale Beschränkung eingelegt... Antwort noch nicht da.

Was ist das jetzt für ein seltsames Schreiben?
Eine Firma, die mich direkt in die Geschäftsstelle einlädt???
Nachtigall, ick hör dir...
Kann mir jemand sagen, was da auf mich zukommt?
Kann ich verlangen, das mir das Stellenangebot schriftlich zugeschickt wird?
 

Sonne11

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Hallo!
Das Wichtigste ist keine Angst zu haben. Keine Panik! Alles wird gut! :icon_daumen::icon_hug: Kann doch nichts schlimmes passieren, wenn: Du einen Beistand hast, auf einem Blatt das Gesagte schreibst und nichts aushändigst, sondern nur zum Ansehen übergibst. Übergebene Bewerbungsunterlagen oder auch nur LL können als Zustimmung zur Speicherung und Weitergabe gelten! Oft werden solche Termine genutzt um in eine ZAF zu locken, die keine konkreten und passende Jobs hat. LL hat die AfA schon, also sei nicht dumm! :wink:

-ZAF
-Coaching
-Arbeitgeberservice

Gucke doch in der Jobbörse beim Termin nach. Dort sollte mehr stehen.

Nichts vor Ort unterschreiben. :idea:
 

Couchhartzer

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Was ist das jetzt für ein seltsames Schreiben?
Eine Firma, die mich direkt in die Geschäftsstelle einlädt???
Da du selber in der Überschrift bereits sehr deutlich lesbar schreibst:
ist es klar erkennbar und ganz offensichtlich keine Firma, sondern die AfA , die dich einlädt. :wink:


Kann mir jemand sagen, was da auf mich zukommt?
Ja, allerdings sicherlich nur die SB , denn wir hier wissen es nicht was die SB plant oder vorhat.


Kann ich verlangen, das mir das Stellenangebot schriftlich zugeschickt wird?
Auch das wird dir sicherlich ausschliesslich nur die SB beantworten können, denn es gibt Arbeitgeber die ihre Stellenangebote ausschliesslich über eine Vorauswahl durch die AfA oder JC abwickeln lassen (warum auch immer).
 

Pixelschieberin

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Gelegentlich wird gecheckt, ob der neue HE über jedes hingehaltene Stöckchen zu springen bereit ist.
Guck mal, ob im Schreiben "Einladung nach § soundso" steht.
Das ist für zulässige Meldezwecke und Fahrtkostenerstattung nicht völlig uninteressant.
Auch interessieren mich stets Rechtsfolgenbelehrungen, die mir präzise und nachvollziehbar erläutern, was genau passieren wird, wenn ich der Aufforderung nicht nachkommen sollte.
 

anke52

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Hallo!
Das Wichtigste ist keine Angst zu haben. Keine Panik! Alles wird gut! :icon_daumen::icon_hug: Kann doch nichts schlimmes passieren, wenn: Du einen Beistand hast, auf einem Blatt das Gesagte schreibst und nichts aushändigst, sondern nur zum Ansehen übergibst. Übergebene Bewerbungsunterlagen oder auch nur LL können als Zustimmung zur Speicherung und Weitergabe gelten! Oft werden solche Termine genutzt um in eine ZAF zu locken, die keine konkreten und passende Jobs hat. LL hat die AfA schon, also sei nicht dumm! :wink:

-ZAF
-Coaching
-Arbeitgeberservice

Gucke doch in der Jobbörse beim Termin nach. Dort sollte mehr stehen.

Nichts vor Ort unterschreiben. :idea:

seufz Beistand habe ich nicht, aber aufschreiben werde ich...
übergeben werde ich auch nix... unterschreiben auch nix
Jobbörse ist ne gute Idee, allerdings nicht auf meiner Seite... Die werde ich nicht mehr besuchen, seit Jan. nicht mehr eingeloggt, weil die mir ja gleich eine egv in das postfach gelegt haben.
Danke erstmal
 

anke52

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Gelegentlich wird gecheckt, ob der neue HE über jedes hingehaltene Stöckchen zu springen bereit ist.
Guck mal, ob im Schreiben "Einladung nach § soundso" steht.
Das ist für zulässige Meldezwecke und Fahrtkostenerstattung nicht völlig uninteressant.
Auch interessieren mich stets Rechtsfolgenbelehrungen, die mir präzise und nachvollziehbar erläutern, was genau passieren wird, wenn ich der Aufforderung nicht nachkommen sollte.

Ja. Einladung nach §309 III in Verb. mit §159 III
ich glaube, die RFB ist sauber (was man dort so sauber nennt)
 

anke52

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Ja. Einladung nach §309 III in Verb. mit §159 III
ich glaube, die RFB ist sauber (was man dort so sauber nennt)

Hallo Pixelschieberin
langsam wird es nervig. 309 Abs.1, also allg. Meldepflicht.
Ich war aber vor 5 Tagen gerade bei meiner SB
und dieser Brief wurde 2 Tage vor diesem Termin erstellt.
Hätte sie ja was sagen können?
AlG1 , evtl. notwendige Reisekosten? können erstattet werden. Alle 5 Tage zur SB wird teuer... sind immer 12 km
Vorher beantragen oder per Mail oder dort?
 

Pixelschieberin

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Alg1 ist nicht meine Baustelle - jedoch gilt i. d. R.:
Wer die Musik bestellt hat, muß sie auch bezahlen.
Kurz: Dein Budget wird in Eigenregie vom HE eingeteilt.
Es darf nicht fremdbestmmt angezapft werden.

Meine Linkliste zu Fahrtkostengedöns:
- Volkszertreter - Fahrtkostenerstattung - So gehts
- Doppeloma - Es gibt keine Bagatellgrenze, Fahrtkosten vor Ort beantragen

Falls SB rumzickt, ist Folgendes gut zu wissen:
- DVD2k - Formlose Fahrtkosten-Anträge per SG durchdrücken
- veritasdd - Antwort auf JC verlangt, Fahrtkostenantrag erneut zu stellen

****
Ich beantrage im Beisein der Integrationsfachkraft und frage stets höflich, ob sie ein bestimmtes Formular favorisiere.
Falls ja - möge sie es jetzt und sofort ausdrucken.
Mir ist dabei bewußt, daß es sich um ein freundliches Entgegenkommen meinerseits handelt.
Der HE ist nicht verpflichtet, Fahrtkostenantrags-Formulare auszufüllen.

Falls das - aus welchem Grund auch immer - nicht gehen sollte, stelle ich den Antrag - so wie mir vom Gesetzgeber zugebilligt - FORMLOS.
Zu dem Vorhaben lasse ich keine Diskussion aufkommen.

Die Nachweisbarkeit des Eingangs meiner Schreiben stelle ich mit der Methode "doppelt gemoppelt" auf niedrigem Kostenniveau sicher.
Die als zu häufig empfundene Erwähnung der Vorgehensweise geht einer Mit-Forentin zwar voll auf den Docht - aber - da ich nicht davon ausgehen kann, daß Noobs sie sogleich finden werden, werde ich mir trotzdem weiterhin erlauben, diese Verlinkung zur Verfügung zu stellen.

Sofern SB der Meinung ist, mir stünde das Geld nicht zu, das sei im Bedarf enthalten, soll SB mir DAS in einem gerichtsverwertbaren Ablehnungsbescheid - schriftlich, mit plausibler, rechtskonformer Begründung - mitteilen.

Das Beantragen vor Ort entschleunigt und läßt SBs, die auflaufende Kosten beim Vorturner zu vertreten haben, eher spüren, daß es kein Spaß ist, mich grundlos-schikanös einzuladen.

Emil und Telefon kämen für mich nicht in Frage, da ich im Streitfall keine der getroffenen Verabredungen gerichtsverwertbar beweisen könnte.
Solch Verhalten wird dir nur solange paranoid vorkommen, bis es dich selbst am Allerwertesten erwischt hat.

Im Faden "Sonstige Mustertexte / Vorlagen / Informationen" finden sich Templates, um blauäugig-unbedacht gestreute Daten wieder einzusammeln oder deren Gebrauch einzuschränken.
 

anke52

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Alg1 ist nicht meine Baustelle - jedoch gilt i. d. R.:
Wer die Musik bestellt hat, muß sie auch bezahlen.
Kurz: Dein Budget wird in Eigenregie vom HE eingeteilt.
Es darf nicht fremdbestmmt angezapft werden.

Puh. Habe mich jetzt durch deine Links gelesen... Das BSG Urteil ist schon ausgedruckt,
ich nehme mal ein formloses Schreiben mit, falls SB nicht an ihren PC kommt, um mir eines auszudrucken :biggrin:

Ich komme ja vor lauter Willkür nicht zu dem, was ich will und SOLL... mir nen Job suchen.:icon_confused:
Ich melde mich, mein Widerspruch gegen die regionale Beschränkung läuft ja auch noch.
 
G

Gast1

Gast
Zu den Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen oder Meldeterminen:

Im Rechtskreiskreis des SGB II ("Hartz IV "/ALG II ) gilt, dass Fahrtkosten stets erstattet werden müssen.

Im Rechtskreis des SGB III (ALG I ) gilt dies nicht unbedingt. Denn es kommt auf die so genannte Eigenleistungsfähigkeit des Leistungsbeziehers an. Wer also überspitzt gesagt z. B. 2000 € ALG I pro Monat erhält, dem erstattet die Agentur für Arbeit keine Fahrtkosten . Erhält der Leistungsbezieher jedoch so viel oder leicht mehr als ein Hartz-IV -Bezieher, erstattet die Agentur für Arbeit die Fahrtkosten .

Siehe hierzu in den Arbeitsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zum § 44 SGB III, dort Randziffer 44.14, darin der Abschnitt "Eigenleistungsfähigkeit":

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba014859.pdf
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
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Hallo @anke52

mal ein Hinweis in eigener Sache, schau dir bitte mal diesen Thread an
zum Thema richtiges zitieren, hier wird das Schritt für Schritt erklärt.

Anleitung: Richtiges Zitieren von Beiträgen... und Mehr ;)

Bedenke richtiges zitieren spart dem Forum Ressourcen
(Server) daher schau dir mal diesen Beitrag aus dem Forum an, hier ist
Schritt für Schritt und bildlich gut von @Texter50 erklärt zum
Thema richtiges zitieren.

Auch sollte man an die user denken die mit dem Handy in das Forum kommen und ggf. erst "ellenlang" Zitate lesen sollen.

Ich wünsche dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt im Forum.
 

anke52

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TERMIN ABGEARBEITET-Frechheit

Mein beginnender Beitrag sagte ja schon, ich hatte eine Einladung erhalten: "Ich möchte mit ihnen ein Stellenangebot besprechen."

Mich empfing eine SB (nicht meine..). Ich fragte, wer sie ist, ob ZAF oder privater Arbeitsvermittler. Darauf nur, sie käme von der Arbeitsagentur...nächstgrößere Stadt (ich lebe im ländlichen Raum).
Es wurde kein Stellenangebot besprochen. Sie sagte, sie suche für ausgewählte Firmen... Fragte, was ich mir vorstelle... Ich fragte, das weiss meine SB und warum das jetzt nicht über meine SB läuft. Keine Antwort.
Dann suchte die Tante genauso im PC herum wie meine SB zwei Wochen vorher...
3 Stellenanzeigen ohne RFB wurden mir ausgedruckt. Die hätten mir auch zugeschickt werden können.

:wink: Zu Hause angekommen, nach Name und Stellung der SB gesucht und gefunden. Es war eine SB vom Arbeitgeberservice, zuständig für Call-Center. :icon_stop:

Ergo: Es gab nichts, was diese SB anders als meine zuständige SB gemacht hat.
WARUm wurde ich dann eingeladen?
Nun meine Frage: Muss ich mir ständig Einladungen (alle 2 Wochen) bieten lassen, nur damit mir Stellen ausgedruckt werden, die ich selber ganz allein finde. Ich habe die Nase voll.
Hätte ich das Gespräch ablehnen können, da sie ja NICHT ein Stellenangebot mit mir besprechen wollte.
Wo ist denn mal Schluss mit diesem Schwachsinn?
Wie oft ist denn zumutbar bei Einladungen...?
Wie gesagt, das war die 5. Einladung seit 1.1.18 (jedesmal 2x20 km), Bewerbungen werden von mir ausreichend gemacht und nachgewiesen, EGV nciht unterschrieben, AVGS-MPAV beantragt und mit regionaler Einschränkung erhalten.
Am liebsten würde ich mich mal weiter oben beschweren... Aber mit welcher Begründung. Brauche dazu eure Hilfe .
 

Pixelschieberin

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Die einzige Strategie, die ich sehe, ist, denen sofort und IMMER wieder bumerangmäßig so viel Arbeit einzutüten, daß die keinen Bock mehr auf anke52 schikanieren haben.

Zu allen deinen Fragen stell dir selbst zuerst die Gegenfrage:
Kann ich DIESE Behauptung/en beweisen?
SB wird im hauseigenen Katechismus (VERBIS ) so lange unbekümmert eintragen, den Einladungsgegenstand mit dir abgekaspert zu haben, bis du dem Dienstleister in den Arm fällst und unwahre Eintragungen abgeändert wissen willst.

Dazu gehört, sich stets nach einiger Zeit den Gesprächsvermerk des SBs zuschicken zu lassen.
Dafür habe ich ein kleines Template, bei dem nur noch nach "speichern unter..." Datum, Ihr Zeichen, Vorlade-Zweck und -Datum abgeändert werden.
Ja - das auf den Weg zu bringen, macht denen Arbeit.
Du bist halt strukturiert und in deinen Angelegenheiten gerne umfassend informiert.

Zu deinen im Vorfeld selbst zu beantwortenden Fragen:
Daß es wesentlich "mildere Mittel" gibt, dir VVs zukommen zu lassen, als dich völlig unnötig ökologisch unverträgliche Fußstapfen generieren zu lassen, ist nach eingehender Betrachtung der Fürs und Widers sicher unstrittig.
Porto beats hinsichtlich Wirtschaftlichkeit deine IMMER wieder aufs Neue zu beantragenden Fahrtkosten .
Mir wäre es völlig EGAL, ob mir die lt. Gesetz sowieso nicht zu stünden oder doch. Bin ICH etwa die Fachkraft?
Ich will einen gerichtsverwertbaren Bescheid.
Jedes Mal aufs Neue.
Nachher machts nämlich die Masse wenn an höherer Stelle oder bei Gericht über schikanöse Verfahren und völliges außer Acht lassen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit debattiert wird.
 

anke52

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Danke Pixelschieberin

gestern SMS bekommen. Heute wieder Gespräch...:peace: Dieses Mal wieder meine SB ...
Heisst also, mein Schreiben wegen Widerspruch Telefon ist wohl nicht angekommen!!!:wink:

Fahrtkosten sind schon vorbereitet..., dein Tipp wegen Gesprächsnotiz oder Bearbeitungsvermerk, die ich dann am Ende des Gespräches haben will, werde ich mal aufnehmen.

Tja, ich denke, hier kommt es drauf an, wer den längeren Atem hat.
 

Pixelschieberin

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[...] gestern SMS bekommen. Heute wieder Gespräch...:peace: Dieses Mal wieder meine SB ... [...]
SO Kurzfristig?! DAS hätte ich nicht mitbekommen.
Schon gar nicht am Sonntag.
Das ist kein Werktag.
Der Akku ist Mo immer noch hin.

Den Löschantrag hast du vor wie vielen Wochen raus geschickt?
Wenn die deine Nummer weiterhin "stalken", dann ist wohl eine aufmunternde Eingabe an den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes fällig.
Erfahrungsgemäß hat dort auch keiner Bock auf unnütze Arbeit.
Beamtenmikado halt.


Workaround?
Bei meiner Fritzbox kann ich den Eingang ganzer Rufnummernblöcke sperren.
Geht das bei modernen Schmart-Fons nicht auch?
 

anke52

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Samstag oder evtl. sogar Freitag war Brief im Briefkasten.
Ich dachte nur nicht, dass die nächste Einladung SOOO schnell kommt.
War ein langes Gespräch, dazu würde ich gern einen neuen Thread eröffnen, habe nämlich eingv mitbekommen. Die müsst ihr euch anschauen, hoffe auf deine Hilfe .

Tel-nr und Mail sind aber raus, vor meinen Augen:bigsmile: ...wollen sie wirklich... nicht erreichbar für AG ... blabla
 

anke52

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verflixt..., wie schicke ich denn einen Link?
DAS ist der Thread:
ALG1 seit 3 Monaten; Eingliederungsvereinbarung gestern bei Termin erhalten, mir gefällt die nicht!!! Achtung lang!

Ich hätte jetzt eine Idee, welche Weiterbildung ich brauche...
 

noillusions

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Der HE ist nicht verpflichtet, Fahrtkostenantrags-Formulare auszufüllen.
Vorsicht, wenn es der Verwaltungsvereinfachung dient, kann die Behörde sehr wohl auf eine Form bestehen, wenn der Antrag bearbeitet werden soll.
Darüber kann zwar gestritten werden ob das in dem jeweiligen Fall angemessen ist.
Aber den Streit kann man verlieren.
Sowie man also einen Formvordruck erhält sollte man abwägen, ob man dennoch auf Formlosigkeit besteht.

Falls das - aus welchem Grund auch immer - nicht gehen sollte, stelle ich den Antrag - so wie mir vom Gesetzgeber zugebilligt - FORMLOS.

Klassischer Fall: Man bekommt VV 's, aber keine Meldetermine...
...dann hat man ja kein Formular für Bewerbungskosten-->formlos...
...es wird aber der "Konter" kommen: Das Formular.


Wie gesagt, das war die 5. Einladung seit 1.1.18 (jedesmal 2x20 km), Bewerbungen werden von mir ausreichend gemacht und nachgewiesen, EGV nciht unterschrieben, AVGS-MPAV beantragt und mit regionaler Einschränkung erhalten.
Am liebsten würde ich mich mal weiter oben beschweren... Aber mit welcher Begründung. Brauche dazu eure Hilfe .

ALG1er werden öfter vorgeladen, die Begründug ist dass die marktnäher sind. Die Kundenkontaktdichte muß eingehalten werden. Je häufiger die "Kunden" hin müssen umso eher "verziehen" sie sich dem Leistungsbezug, so kalkuliert die AfA /das JC .
Wenn die merken dass du genervt bist, intensivieren die das eher noch.
Also gechillt bleiben, Anträge immer beim Termin machen (klaut denen Zeit) und keine Fluchtreflexe zeigen. Die beenden den Termin.
 
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