Hallo zusammen,
ich beziehe aktuell in München ALG II als Aufstockung zum ALG I. Ich bin gerade mitten im Umzug in eine andere Region und werde mich im laufe der kommenden Woche auch entsprechend am neuen Wohnort ummelden. Mir wurde im Jobcenter gesagt ich müsste in meiner neuen Region auch einen neuen Antrag auf ALG II stellen, weil das quasi verschiedenen "Töpfe" sind.
Nun habe ich im Umzugschaos leider eine Einladung vom Jobcenter übersehen. Das Jobcenter wollte mit mir "über meine berufliche Situation sprechen". Der Termin war am vergangenen Freitag. Wie ich hier im Forum gelesen habe wird wohl nun bald ein Schreiben vom Jobcenter kommen, wo ich erklären muss, warum ich trotz Rechtsfolgebelehrung nicht erschienen bin unter Androhung einer Sanktion.
Nun frage ich mich folgendes:
Kann mich das Jobcenter München nochmals zu so einem Termin einladen, auch wenn ich dann 200km weit weg wohne?
Sollte ich eine Sanktion erhalten, würde diese auch für die Leistungen gelten, die ich nach neu Stellung des ALG II Antrags am neuen Wohnort ggf. erhalte?
Beste Grüße
Chris
ich beziehe aktuell in München ALG II als Aufstockung zum ALG I. Ich bin gerade mitten im Umzug in eine andere Region und werde mich im laufe der kommenden Woche auch entsprechend am neuen Wohnort ummelden. Mir wurde im Jobcenter gesagt ich müsste in meiner neuen Region auch einen neuen Antrag auf ALG II stellen, weil das quasi verschiedenen "Töpfe" sind.
Nun habe ich im Umzugschaos leider eine Einladung vom Jobcenter übersehen. Das Jobcenter wollte mit mir "über meine berufliche Situation sprechen". Der Termin war am vergangenen Freitag. Wie ich hier im Forum gelesen habe wird wohl nun bald ein Schreiben vom Jobcenter kommen, wo ich erklären muss, warum ich trotz Rechtsfolgebelehrung nicht erschienen bin unter Androhung einer Sanktion.
Nun frage ich mich folgendes:
Kann mich das Jobcenter München nochmals zu so einem Termin einladen, auch wenn ich dann 200km weit weg wohne?
Sollte ich eine Sanktion erhalten, würde diese auch für die Leistungen gelten, die ich nach neu Stellung des ALG II Antrags am neuen Wohnort ggf. erhalte?
Beste Grüße
Chris