PeterMM
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hallo
habe heute eine Einladung zum 7.7.09 bei der Arge bekommen,
Bewerberangebot bzw. berufliche Situation. Dabei war ich gerade erst vor einem Monat da.
Es ist allerdings keine Rechtsfolgebelehrung dabei, da steht nur
#dieses schreiben wurde mit hilfe der edv gefertigt und ist deshalb nicht unterschrieben, für seine rechtswirksamkeit ist die unterschrift nicht erforderlich.
auf dem 2. zettel steht.
Der Aufforderung auf Blatt 1 vom 2.7 zur persöhnlichen Meldung am 7.7. werde ich aus folgenden Gründen nicht nachkommen.
auch da keine rfb !
könnte ich die Einladung theoretisch ohne RFB ignorieren, ohne eine Sanktion zu riskierern?
Will es mir mit dem SB nicht verderben, zumal bei ihm der Begriff EGV noch nicht gefallen ist..
habe heute eine Einladung zum 7.7.09 bei der Arge bekommen,
Bewerberangebot bzw. berufliche Situation. Dabei war ich gerade erst vor einem Monat da.
Es ist allerdings keine Rechtsfolgebelehrung dabei, da steht nur
#dieses schreiben wurde mit hilfe der edv gefertigt und ist deshalb nicht unterschrieben, für seine rechtswirksamkeit ist die unterschrift nicht erforderlich.
auf dem 2. zettel steht.
Der Aufforderung auf Blatt 1 vom 2.7 zur persöhnlichen Meldung am 7.7. werde ich aus folgenden Gründen nicht nachkommen.
auch da keine rfb !
könnte ich die Einladung theoretisch ohne RFB ignorieren, ohne eine Sanktion zu riskierern?
Will es mir mit dem SB nicht verderben, zumal bei ihm der Begriff EGV noch nicht gefallen ist..