Guten Morgen, liebe Leute 
Hab mal eine Frage ob ich die Thematik richtig verstanden habe und bitte um eventuelle Hilfe.
Also, am 30.6. hatte ich einen Termin bei meinem Sachbearbeiter.
Diesen Termin konnte ich nicht wahrnehmen da ich a) aufgrund meiner Erkrankung keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann und b) ich deswegen auch krankgeschrieben bin.
Ich schickte meinem SB also am 30.6 dieses beigefügte Antwortschreiben inkl. der Krankmeldung und verwies gleichzeitig noch auf meine Akte da dort alle nötigen Unterlagen (ärztliche Atteste vom Haus- sowies Amtsarzt drin sind) um mein Nichterscheinen zu begründen. Damals wurde ich von meinem SB belehrt, die Krankmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntwerden einzureichen. Dies habe ich getan.
Habe auch versucht meinen SB telefonisch davon in Kenntnis zu setzen, allerdings war die Leitung entweder besetzt oder ich bekam nach zweimaligem Leuten ein Besetztzeichen zu hören.
Der Inhalt der 1. Einladung in Kurzform:
Termin um über meine gesundheitliche Situation zu sprechen. Ich solle die ärztlichen Atteste mitbringen (welche sich ja bereits in der Akte befinden). Bei Nichterscheinen ohne wichtigem Grund wird mein ALG2 nochmal um 90% gesenkt da die letzte Sanktionierung (80%) noch keine 12 Monate her war.
Heute hatte ich eine Folgeeinladung im Briefkasten die ich kurz zusammenfassen möchte:
Der Einladung am 30.6 bin ich trotz Belehrung nicht nachgekommen. Ich hätte bisher auch keine Gründe mitgeteilt warum ich verhindert gewesen sei. Man gibt mir Gelegenheit, mich dazu zu äußern.
Sollte ich diesen Termin wieder nicht wahrnehmen will man nochmals eine Sanktionierung von 90% einleiten.
Die Absenkung vom 30.6 bleibt hiervon unberührt.
So, meine Frage ist nun: bekomm ich nun eine Sanktionierung von 90% weil ich den Termin nicht wahrgenommen habe obwohl ich wichtige Gründe hatte oder hat mein SB seine vorgegebenen Textbausteine nicht entsprechend bearbeitet?
Übrigens wurde die letzte Sanktionierung von 80% gerichtlich aufgehoben und ich bekam eine NAchzahlung.
Danke und Gruß
Tonto
Hab mal eine Frage ob ich die Thematik richtig verstanden habe und bitte um eventuelle Hilfe.
Also, am 30.6. hatte ich einen Termin bei meinem Sachbearbeiter.
Diesen Termin konnte ich nicht wahrnehmen da ich a) aufgrund meiner Erkrankung keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann und b) ich deswegen auch krankgeschrieben bin.
Ich schickte meinem SB also am 30.6 dieses beigefügte Antwortschreiben inkl. der Krankmeldung und verwies gleichzeitig noch auf meine Akte da dort alle nötigen Unterlagen (ärztliche Atteste vom Haus- sowies Amtsarzt drin sind) um mein Nichterscheinen zu begründen. Damals wurde ich von meinem SB belehrt, die Krankmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntwerden einzureichen. Dies habe ich getan.
Habe auch versucht meinen SB telefonisch davon in Kenntnis zu setzen, allerdings war die Leitung entweder besetzt oder ich bekam nach zweimaligem Leuten ein Besetztzeichen zu hören.
Der Inhalt der 1. Einladung in Kurzform:
Termin um über meine gesundheitliche Situation zu sprechen. Ich solle die ärztlichen Atteste mitbringen (welche sich ja bereits in der Akte befinden). Bei Nichterscheinen ohne wichtigem Grund wird mein ALG2 nochmal um 90% gesenkt da die letzte Sanktionierung (80%) noch keine 12 Monate her war.
Heute hatte ich eine Folgeeinladung im Briefkasten die ich kurz zusammenfassen möchte:
Der Einladung am 30.6 bin ich trotz Belehrung nicht nachgekommen. Ich hätte bisher auch keine Gründe mitgeteilt warum ich verhindert gewesen sei. Man gibt mir Gelegenheit, mich dazu zu äußern.
Sollte ich diesen Termin wieder nicht wahrnehmen will man nochmals eine Sanktionierung von 90% einleiten.
Die Absenkung vom 30.6 bleibt hiervon unberührt.
So, meine Frage ist nun: bekomm ich nun eine Sanktionierung von 90% weil ich den Termin nicht wahrgenommen habe obwohl ich wichtige Gründe hatte oder hat mein SB seine vorgegebenen Textbausteine nicht entsprechend bearbeitet?
Übrigens wurde die letzte Sanktionierung von 80% gerichtlich aufgehoben und ich bekam eine NAchzahlung.
Danke und Gruß
Tonto