G
Gelöschtes Mitglied 26
Gast
Mahlzeit,
ein Bekannter hatte bis im letzten Monat ALG 1 bezogen, der Anpruch lief zum 1.5. jedoch aus.
Nun hat er bei der zuständigen Kommune das ALG 2 beantragt, Bewilligung müsste zum Ende des Monats erfolgen, alle Unterlagen sind bereits komplett eingereicht.
Heute morgen erhielt er jedoch eine Einladung der Agentur für Arbeit nach §309 Abs. 1 (SGB 3) in Verbindung mit §159 (SGB 3) (keine Ahnung warum hier von Sperrzeit die Rede ist).
Man möchte laut Schreiben die "aktuelle berufliche Situation besprechen".
Auf der Rückseite befindet sich zudem eine Rechtsfolgebelehrung.
Zudem steht dort "Diese Aufforderung können Sie als hinfällig ansehen, ... wenn Sie Arbeitslosengeld bezogen haben und Ihr Leistungsanspruch beendet ist.
Pflicht zur Meldung besteht jedoch fort, wenn über Ihren Leistungsanspruch noch nicht entschieden ist ... ."
Muss er diesen Termin wahrnehmen, oder handelt es sich ggf. um einen Fehler des Mitarbeiters der AfA?
Die Kommune verwaltet ihre "ALG 2 - Kunden" grundlegend selber, ebenso beim Fallmanagement.
Hier vermischen sich scheinbar 2 Ämter. Über den aktuellen Antrag ist (bis heute) durch die Kommune noch nicht entschieden, jedoch ist die AfA für das ALG 2 ja garnicht mehr zuständig.
ein Bekannter hatte bis im letzten Monat ALG 1 bezogen, der Anpruch lief zum 1.5. jedoch aus.
Nun hat er bei der zuständigen Kommune das ALG 2 beantragt, Bewilligung müsste zum Ende des Monats erfolgen, alle Unterlagen sind bereits komplett eingereicht.
Heute morgen erhielt er jedoch eine Einladung der Agentur für Arbeit nach §309 Abs. 1 (SGB 3) in Verbindung mit §159 (SGB 3) (keine Ahnung warum hier von Sperrzeit die Rede ist).
Man möchte laut Schreiben die "aktuelle berufliche Situation besprechen".
Auf der Rückseite befindet sich zudem eine Rechtsfolgebelehrung.
Zudem steht dort "Diese Aufforderung können Sie als hinfällig ansehen, ... wenn Sie Arbeitslosengeld bezogen haben und Ihr Leistungsanspruch beendet ist.
Pflicht zur Meldung besteht jedoch fort, wenn über Ihren Leistungsanspruch noch nicht entschieden ist ... ."
Muss er diesen Termin wahrnehmen, oder handelt es sich ggf. um einen Fehler des Mitarbeiters der AfA?
Die Kommune verwaltet ihre "ALG 2 - Kunden" grundlegend selber, ebenso beim Fallmanagement.
Hier vermischen sich scheinbar 2 Ämter. Über den aktuellen Antrag ist (bis heute) durch die Kommune noch nicht entschieden, jedoch ist die AfA für das ALG 2 ja garnicht mehr zuständig.