Einladung nach §59 SGB2 / §309 SGB3 Bestätigung der Wahrnehmung des Termins

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xj3Qr1nL7ys

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Hallo Leute,

ich habe in Kürze einen Termin beim Jobcenter. Wahrscheinlich wird es mir nicht möglich sein einen Beistand für diesen Termin zu organisieren. Ich habe daher eine Frage.

Ist man berechtigt eine Bestätigung vom SB zu erhalten dass der Termin von meiner Seite aus wahrgenommen wurde?

Ich denke daran oben auf der Rückseite der Einladung etwa wie folgt handschriftlich zu notieren: Hiermit wird bestätigt das der umseitig genannte Termin vom Kunden XY vorschriftsmäßig wahrgenommen wurde. Darunter hätte ich gerne einen Stempel und die Unterschrift des Sachbearbeiters.

Wie siehts aus, gibt es dazu von eurer Seite aus Erfahrungen und Rechtsgrundlagen? Vielen Dank im Voraus.

MFG
xj3Qr1nL7ys
 
Meine Erfahrung

Wenn ich das Zimmer des SB betreten habe lege ich ihm sofort das Einladungsschreiben hin, mit der Bitte mir zu bescheinigen, dass ich den Termin wahr genommen habe.

Nach dumm und fragend gucken gibt der SB dann etwas widerwillig seinen Stempel auf das Einladungsschreiben, wenn er ganz gut drauf ist auch seine Unterschrift.
 
Die subtile Variante wäre, dass man sich vom SB - während des Termins - ein Antragsformular für die Erstattung von Bewerungs- oder Fahrkosten ausdrucken lässt. Üblicherweise ist es so, dass die dynamischen Daten wie Name des SBchens, Datum und Uhrzeit im Briefkopf dann erscheinen. Das wäre dann auch gleichzeitig der Beleg, dass man da war.
 
Weil er weiss das nun Fahrgeldkosten auf Grund der Einladung auf seine Person geltend gemacht werden können.

Leider ist mein JC in 10 Min. bei gemütlichem gehen zu Fuß zu erreichen.

Beim ersten Mal als ich meinem SB um eine Bestätigung bat meinte er, dass er es doch in den PC eintrage, dass ich der Einladung gefolgt bin.
Darauf hin sagte ich ihm, dass ich diese Bestätigung für meine Unterlagen brauche.
 
Der Stempel alleine würde mir nicht genügen, da der SB das Schreiben ja auch so unter seinem Namen auf der Einladung schon abgestempelt haben könnte. Deswegen bevorzuge ich den Stempel unter dem Einzeiler auf der Rückseite. Zur Not könnte man bei einer Weigerung des SB's natürlich auch Paolos subtile Variante noch versuchen. Ist bei mir allerdings auch schwierig, weil ich ebenfalls immer laufe und den Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten ebenfalls immer vorsorglich stelle, aber eigentlich nie einreiche, weil ich mich zu 99,99% nur online bewerbe. Da könnte dann sowas kommen wie: Sie haben den letzten doch noch gar nicht eingereicht. Mögliche Antwort: Ich find den alten nicht mehr wieder. Geht aber nur einmal. Deswegen suche ich was wasserdichteres. Ich habe auch schon von Gesprächsprotokollen hier gelesen, mal sehen vielleicht weiss noch wer was...

MFG
xj3Qr1nL7ys
 
Ich weiß nicht, ob man "Gründe" haben oder vorschieben muss. Finde hierüber auch keine Vorschriften o.ä.
Aber meine logischer Menschenverstand sagt mir, dass ja auch nix DEGEGEN steht, dass man mir einen Einzeiler über meine Vorsprache zum Termin bestätigt!
Wenn vom Bürger ständig Nachweise und Beweise gefordert werden, sollte es umgekehrt auch so sein dürfen.
 
Hallo Gila,

ich bin da absolut deiner Meinung. Aber gesunder Menschenverstand ist bei manchen SB's ja manchmal so eine Sache und wenn man sich dann nicht auf Rechtsgrundlage berufen kann ist halt Pustekuchen angesagt. Zeugen dass man mir meinen Besuch nicht quittieren wollte hab ich ja dann keine, wäre dann natürlich logischerweise auch nicht nötig, deswegen frag ich halt mal in die Runde...

MFG
xj3Qr1nL7ys
 
Warum mit dem SB darüber diskutieren?! Man fragt ein mal. Danach fragt man nach dem Namen des Teamleiters und geht da mal vorbei.
 
@ Paolo, Gila & all

Und das bringt mir dann bitte was genau? Sorry für die Nachfrage. Ich hatte bisher fast immer Arbeit und wenn es mal Probleme gab (kam nicht oft vor) habe ich einfach nachgegeben. Nun rutsche ich aufgrund meines Alters, gesundheitlichen Problemen und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage halt so langsam aber sicher in die Langzeitarbeitslosigkeit. Das schmeckt denen logischerweise gar nicht und die spulen dann halt ganz routiniert ihr Mobprogramm runter. Denken sich halt dass sie mit einem Rookie wie mir erstmal leichtes Spiel haben oder so. Da ich mir Nachgeben nun nicht mehr leisten kann, werde ich kurz- & mittelfristig verständlicherweise den ein oder anderen Fight mit denen ausfechten müssen. Kenne bisher aber halt nur so Basics und muss mich in die vollständige, wunderbare Welt der SGB's & ihrer Fiesimatenten :icon_kotz: erst einarbeiten. Daher meine Frage, wird wohl auch nicht die letzte sein...

MFG
xj3Qr1nL7ys

P.S. Meine SB ist übrigens stellvertretende Teamleiterin
 
@ Paolo, Gila & all

Und das bringt mir dann bitte was genau?

DU hast doch gefragt - WIR haben Erfahrungen und Meinungen dazu gepostet. Rechtsgrundlagen für eine Bescheinigung keine gefunden und nennen können.
Und wir sind eigentlich alle nicht schlecht im suchen&finden ...

Also: kann man nur "lästig" sein und "fighten".
 
@ Paolo, Gila & all

Und das bringt mir dann bitte was genau?
Konsequentes Auftreten, weniger Angst, Rückgrat d.h. "der aufrechte Gang"!
Sorry für die Nachfrage. Ich hatte bisher fast immer Arbeit und wenn es mal Probleme gab (kam nicht oft vor) habe ich einfach nachgegeben.
Und genau solche Erwerbslose wünscht man sich in den JC. Die, die alles mit sich machen lassen, keine zusätzliche Arbeit durch Widerstand produzieren. Formbare, lethargische und willenlose Massen, die man nach belieben verschieben kann. Willst du das? Glaub mir. Das arge Gesindel hat für schwache Opfer Antennen. Wenn die sich ihre Opfer ausgesucht haben wird man mit Maßnahmen und anderem Mist zugeschissen. Man sollte sich mal angewöhnen, auf den Tisch zu hauen. Auch wenn man ALG-II bezieht heißt das nicht, dass man alles mit sich machen lässt.
Nun rutsche ich aufgrund meines Alters, gesundheitlichen Problemen und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage halt so langsam aber sicher in die Langzeitarbeitslosigkeit.
Du bist nicht der einzige!
==> Arbeitsmarkt: Hartz IV: Anteil der Dauerempfänger nimmt zu - Deutschland - FOCUS Online - Nachrichten
Das schmeckt denen logischerweise gar nicht und die spulen dann halt ganz routiniert ihr Mobprogramm runter. Denken sich halt dass sie mit einem Rookie wie mir erstmal leichtes Spiel haben oder so.
Man kann auch von unten nach oben mobben. Nur muss man sich irgendwann mal dazu entschließen. Alle Ratschläge nützen nichts, wenn die Einstellung weiterhin auf "Buckeln" steht. Ich übersetze das mal so wie ich diesen Absicht verstehe. Ich war bisher zu Feige, um mich zu wehren. Es war für mich bequemer einfach beizugeben, in der Hoffnung, dass man mich in ruhe Lässt. Aus Kostengründen werde ich nun gezwungen, mich mit meinen Rechten auseinander zu setzen und mich zu wehren. Das ist das Paradebeispiel dazu, dass man Menschen erst zu ihrem Glück zwingen muss. Es hat also auch etwas positives. Trotzdem kling diese Aussage für mich nachwievor so, als wolltest du dich nicht wirklich wehren. Glaub mir. Hier gibt es wirklich nur schwarz und weiß. Entweder mal lässt sich einmachen und man macht ein. Als Elo muss es eine Selbstverständlichkeit sein, dass man sich mit seinen Rechten auseiandersetzt, diese einfordert und sie einfordert. Kauf dir einen guten Ratgeber. In meiner Signatur findest du einen für 16 Euro. Das ist eine gute Investition, um zukünftige Sanktionsversuche abzuwehren und rentiert sich daher schnell.
 
Nun mal gaanz langsam. Ich glaube da wurde ich jetzt falsch verstanden! Ich hatte mich überhaupt nicht beschwert. Ich habe lediglich versucht zu verstehen, was ich dann dem Teamleiter erzählen soll, und inwieweit mir das dann bei meinem Nachweis hilft den Termin wahrgenommen zu haben. Aus diesem Grunde hab ich diesbezüglich nochmal nachgefragt.

Die Hintergrundinformationen habe ich euch gegeben damit ihr als Profis nicht genervt seid a la: Was soll denn die blöde Frage von dem nun wieder. Wenn ich nicht vorhätte mich zu wehren und zu fighten, würde ich hier ja nicht nach einer Lösung fragen. Genau deswegen habe ich weiter oben sicherheitshalber ein bisschen den Background von mir erklärt. Dass das jetzt benutzt wird um öffentlich auf mich einzuprügeln und mich sonstwie hinzustellen finde ich nicht so prickelnd oder gehört das hier zum guten Ton? Wenn du richtig gelesen hättest wäre dir aufgefallen dass da in der Vergangenheit nichts großartiges gewesen ist. Wenn ich im 3 Schichtsystem buckeln muss, habe ich weder Zeit, Lust noch Möglichkeiten gehabt wenn die ****er von der Arge mich bei meinen Bewerbungskosten um 30 Euro prellen; großartig den Aufstand zu proben. Das ist auch alles andere als Verhältnismässig und jedem selbst überlassen. Die Art und Weise wie du mich hier sinnlos öffentlich angreifst ist für mich nicht OK. Ist das contra genug für dich?

Mir selber ist zu der Thematik noch eingefallen dass man eventuell doch eine Art Rechtsgrundlage ableiten kann. Und zwar ergibt sie sich aus dem Kommentar zur Position der Empfangsbestätigung.

https://www.elo-forum.org/antraege/40698-position-bmas-thema-empfangsbestaetigung.html

Hier ist der Kommentar:

Tacheles Forum: SGB II-Kommentar zu Antrgen bei und Dokumentations-Pflichten der ARGEn

Da man selbst im Falle eines Falles in der Beweisplicht bezüglich seiner Angelegenheiten ist. Ergibt sich ja eine Art Umkehrpflicht seitens der Behörde. Das heisst die Behörde kann mir die Erstellung meines Nachweises nicht verweigern und muss stempeln und/oder unterschreiben. Zumindestens verstehe ich das so und würde auch entsprechend so argumentieren.

Ansonsten "Danke" für die öffentliche Polemik, da fühlt man sich doch gleich viel besser. MFG spar ich mir an dieser Stelle dann anpassungshalber auch mal lieber. Will hier ja nicht unangenehm auffallen...
 
So, zur abschließenden Information in dieser Sache von meiner Seite aus:

Ich habe die in #1 erwünschte Aussage in genau dieser Art & Weise problemlos bestätigt bekommen und gehe deswegen davon aus dass die von mir aufgeführte Argumentation aus #14 zutrifft. Die Erstellung des Nachweises darf nicht verweigert werden...

MFG
xj3Qr1nL7ys
 
Danke für die Info - jedoch WO das steht hast auch du noch nicht heraus gebracht? Das wäre mal interessant.
 
Danke für die Info - jedoch WO das steht hast auch du noch nicht heraus gebracht? Das wäre mal interessant.

Bitte schön. Doch hab ich Post 14 der zweite Link...

Zitat:
30
Der Verwaltungsträger ist verpflichtet, die Vorsprache auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
 
Danke!

"Vorsprache" war das Stichwort ... das muss man wissen, wenn man recherchiert. Ich hatte alles mögliche gesucht, aber nicht das Wort "Vorsprache"
 
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