xj3Qr1nL7ys
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Hallo Leute,
ich habe in Kürze einen Termin beim Jobcenter. Wahrscheinlich wird es mir nicht möglich sein einen Beistand für diesen Termin zu organisieren. Ich habe daher eine Frage.
Ist man berechtigt eine Bestätigung vom SB zu erhalten dass der Termin von meiner Seite aus wahrgenommen wurde?
Ich denke daran oben auf der Rückseite der Einladung etwa wie folgt handschriftlich zu notieren: Hiermit wird bestätigt das der umseitig genannte Termin vom Kunden XY vorschriftsmäßig wahrgenommen wurde. Darunter hätte ich gerne einen Stempel und die Unterschrift des Sachbearbeiters.
Wie siehts aus, gibt es dazu von eurer Seite aus Erfahrungen und Rechtsgrundlagen? Vielen Dank im Voraus.
MFG
xj3Qr1nL7ys
ich habe in Kürze einen Termin beim Jobcenter. Wahrscheinlich wird es mir nicht möglich sein einen Beistand für diesen Termin zu organisieren. Ich habe daher eine Frage.
Ist man berechtigt eine Bestätigung vom SB zu erhalten dass der Termin von meiner Seite aus wahrgenommen wurde?
Ich denke daran oben auf der Rückseite der Einladung etwa wie folgt handschriftlich zu notieren: Hiermit wird bestätigt das der umseitig genannte Termin vom Kunden XY vorschriftsmäßig wahrgenommen wurde. Darunter hätte ich gerne einen Stempel und die Unterschrift des Sachbearbeiters.
Wie siehts aus, gibt es dazu von eurer Seite aus Erfahrungen und Rechtsgrundlagen? Vielen Dank im Voraus.

MFG
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