Hallo,
meine Frau hat heute ein Schreiben von einem Bildungszentrum des IB (Internationalen Bund) erhalten.
Sie soll sich übermorgen dort zu "einem ersten Gespräch über weitere Maßnahmen zur Arbeitsvermittlung" melden.
Die Überschrift lautet:
Maßnahme nach § 37a SozGB
Mehr steht nicht drauf.
Ich habe unter Google den § 37a eingegeben und bekam angezeigt, dass dieser § weggefallen ist.
Was hat das zu bedeuten? Ist das Schreiben ernst zu nehmen?
Wir haben keine Ahnung ob das vom JobCenter eingeleitet wurde, oder ob da jemand unsere Adresse weitergegeben hat.
Auch von einer Rechtsbelehrung ist nichts zu lesen.
Kann uns jemand weiterhelfen, wie man sich verhalten soll?
Gruss
Hugo
meine Frau hat heute ein Schreiben von einem Bildungszentrum des IB (Internationalen Bund) erhalten.
Sie soll sich übermorgen dort zu "einem ersten Gespräch über weitere Maßnahmen zur Arbeitsvermittlung" melden.
Die Überschrift lautet:
Maßnahme nach § 37a SozGB
Mehr steht nicht drauf.
Ich habe unter Google den § 37a eingegeben und bekam angezeigt, dass dieser § weggefallen ist.
Was hat das zu bedeuten? Ist das Schreiben ernst zu nehmen?
Wir haben keine Ahnung ob das vom JobCenter eingeleitet wurde, oder ob da jemand unsere Adresse weitergegeben hat.
Auch von einer Rechtsbelehrung ist nichts zu lesen.
Kann uns jemand weiterhelfen, wie man sich verhalten soll?
Gruss
Hugo