Einladung nach §309, SGB III, Zuweisung in eine Maßnahme!

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godsnake

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Hallo liebes ELO-Forum,
Bin neu hier und habe und habe mich nun auch mal registriert bei euch da ich nun schon des öfteren hier bei euch gestöbert habe und auch gute Ratschläge fand! Deshalb vorab ein grosses LOb und Dankeschön an die vielen hilfbreiten ELO-Mitglieder die hier immer mit Rat und Tat zur Seite stehen!!

Über mein Problem,bzw. Fragen hatte ich hier zwar auch schon viel gelesen, wollte aber dennoch nochmal explizit nachfragen, da es ja sein könnte das noch der ein oder andere Ratschlag nachkommt bzw. ich nicht gelesen oder übersehen habe.

Folgende Sachlage:
Ich bekam von meinem SB ein Einladungsschreiben zur persönlichen Meldung nach §59 SGB II in Verbindung mit §309 SGB III,Abs.1 und Abs.3 Satz 3, für den 02.05.2018,10.00 Uhr(ziemlich knapp, ich weiß ;-) )
Ich soll dort erscheinen wegen,Zitat: "Ich möchte mit Ihnen die Zuweisung in eine Maßnahme besprechen"

Nun meine Frage, da der §309 SGB III eine solche Aufforderung zur Meldung nicht hergibt,Zitat:

(1) Arbeitslose haben sich während der Zeit, für die sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit sie dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). Die Meldung muss bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle erfolgen. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der
1.
Berufsberatung,
2.
Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3.
Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4.
Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5.
Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch
erfolgen.
(3) Die meldepflichtige Person hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. Ist der Meldetermin nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist die meldepflichtige Person der allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn sie sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird. Ist die meldepflichtige Person am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt.
(4) Die notwendigen Reisekosten, die der meldepflichtigen Person und einer erforderlichen Begleitperson aus Anlaß der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften oder auf Grund anderer Vorschriften dieses Buches übernommen werden können.

muß ich diesen Termin wahrnehmen oder kann ich mich bei einem etwaigen Widerspruch auf den 2 Abs. dieses § berufen der eine solche Aufforderung zur Meldung nicht kennt/nennt?

Wie kann ich mich noch gegen eine derartige Zuweisung in eine Maßnahme wehren?

Versteht mich nicht falsch,aber ich hab es dicke das uns diese SB der Jobcenter rum kommandieren wie es ihnen gerade passt :icon_evil: -vor allem habe ich meinem SB schon zig mal mitgeteilt das ich schon 3 Maßnahmen mitgemacht habe, mein Bewerbungsunterlagen dadurch auf dem neuesten Stand sind u. für kostenlose Praktika wo man nur ausgenutzt und dann sowieso nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt landet ,mit mir nicht zu machen sind!! Wenn es wenigstens sinnvolle Maßnahmen wären wo z.B Meine Computer Kenntisse erweitert werden,aber nein solche Kurse sind zu teuer oder aber es könnte ja sein der HE geht da regelmäßig hin ,dann kann man nicht kürzen oder Sanktionieren- nein es müssen solche Maßnahmen sein die dem HE zuwider laufen damit die Chance besteht zu kürzen oder zu Sanktionieren.

Für eure Antworten und weitere Ratschläge über eine evtl. Vorgehensweise, speziell auf meine erste Frage wäre ich euch sehr dankbar- auch wenn ich hier schon viel durch gelesen habe!!
 

TazD

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Hallo @godsnake und herzlich willkommen im Forum.

Ich habe deinen Beitrag verschoben, denn in der Kategorie, die du gewählt hattest, besteht keine Antwortmöglichkeit.
Steht aber eigentlich auch extra in rot drüber:

BITTE HIER KEINE FRAGEPOSTINGS EINSTELLEN !
Es besteht hier keine Möglichkeit Postings zu beantworten!

:wink:

Trotzdem noch viel Spaß im Forum.
 

godsnake

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Entschuldige TazD,
habe noch nich so den überblick hier!
Danke Dir- aber wie finde ich denn nun meinen Beitrag wieder- oder die Antworten dazu?
 

Pixelschieberin

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[...] Ich bekam von meinem SB ein Einladungsschreiben zur persönlichen Meldung [...] Ich soll dort erscheinen wegen,Zitat: "Ich möchte mit Ihnen die Zuweisung in eine Maßnahme besprechen" [...]
Das fällt meines Erachtens unter:
[...]
3.
Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen, [...]
Es soll ja was dazu besprochen werden.
[...] muß ich diesen Termin wahrnehmen oder kann ich mich bei einem etwaigen Widerspruch auf den 2 Abs. dieses § berufen der eine solche Aufforderung zur Meldung nicht kennt/nennt? [...]
Die Interpretation, daß hier die Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen in der Pipeline hängt, willst du wie entkräften?
[...] Wie kann ich mich noch gegen eine derartige Zuweisung in eine Maßnahme wehren? [...]
Lesen, lesen, lesen.

Damit nicht so viele Fragen gestellt werden, die in der Vergangenheit unzählige Male gestellt und bereits X-fach beantwortet wurden, werfe ich die Gebetsmühle zur "passiven" Sinnlos-Maßnahmeabwehr noch Mal an:
In deinem eigenen Interesse arbeitest du die Beiträge, die sich hinter den unterstrichenen Links verbergen, gut durch - und ziehst deine eigenen Schlüsse daraus.

Da im Zusammenhang mit sinnbefreiten=unerwünschten Maßnahmen stets die selben Fragen hochgewühlt werden, kopiere ich aus einem Post mit passenden Querverweisen.

Es gibt zu tun.
Sobald die Schularbeiten gemacht sind, können eigene Strippen gezogen und kluge Fragen an JC -SBs gestellt werden.

Such dir die für dich passenden Highlights aus dem Pfeilköcher:
Verfasser AnonNemo:
- Verhalten beim Träger - Maßnahmeabwehr
- Erklärung, warum kein Vertrag beim Träger unterschrieben wurde - es sei bereits alles geregelt - :icon_wink:
- Vermittlungsgutschein und das Bewerben bei privaten Dienstleister - ZAF
- Bewerbungsbemühungen, Jobbörse, anonymes Profil, Referenznr, ZAF abwehren
Falls vorheriger Verweis nach der Foren-SW-Umstellung noch auf den Holzweg führt, dann ersatzweise hier klicken

Verfasser Ozymandias:
- Keine Sanktion bei Arbeitsangeboten eines Maßnahmeträgers
- VA mit AGH-Zwang - Antwortschreiben
- VA, Datenfreigabezwang an MT macht VA rechtswidrig
- Maßnahmenverweigerung lt SG Berlin nicht sanktionierbar
- Maßnahme länger als EGVA - nicht zulässig
- Argumente gegen Maßnahme in VA

Verfasser Schikanierter:
- Wie bestimmt muss ein Angebot einer Massnahme sein, um unanfechtbar zu sein?
- Angebot einer Maßnahme ist i.d.R. ein VA und nicht vorbereitendes Verwaltungshandeln
- Maßnahmezuweisung wird gekonnt auseinandergenommen

***
Falls der Anwurf "maßnahmewidriges Verhalten" kommt, empfehle ich, den Schriftsatz von veritasdd auf den eigenen Sachverhalt anzupassen
Dem ist das offenbar vorgeworfen worden.
Mit seinen smarten Anschreiben hat er obsiegt.
Er hatte sich an das "Drehbuch" gehalten und ist nirgends ausgeschert.
Lies den ganzen Faden und ziehe deinen Nutzen daraus.

Ab #18 sollten einige Passagen dabei sein, die 1:1 übernommen werden könnten.

Wobei ich das vorherige Fahrkostengedöns auch nicht unwichtig finde.
****
Hier ein Faden des Users "Simor", der sich dem Thema sehr gewitzt stellte.
Einer seiner smart-ass-Schachzüge:
SOFORT sämtliche FREIWILLIG erteilten "Einverständniserklärungen" bezüglich seiner Datenverwurstung zurückzunehmen. (Widerruf)

Wer (noch) nichts zurückzunehmen=zu widerrufen hat, VERBIETET vorsorglich.
Konkrete Verbote hinsichtlich Datenverwurstung durch Dritte können ebenfalls vorsorglich gegenüber JC UND Trägern ausgesprochen werden.
Wem die Datenverwurstung via VA aufs Auge gedrückt wurde, widerspricht zeitnah.

Vorlagen findest du unter Anderem hier.

Alles stets schriftlich und nachweisbar auf den Weg bringen.
Versteht sich.
 

godsnake

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Danke Pixelschieberin,

einige Deiner Links hatte ich schon gesehn und auch gelesen-wollte nur zur Absicherung nochmals kurz nachfragen, vlt. erhalte ich ja bis morgen noch den ein oder anderen Tip oder Ratschlag- war mein Gedanke!:bigsmile:
Weil eigtl. war ich am überlegen ob ich Widerspruch einleg gegen die Einladung morgen!
Aber wenn ihr meint das die Einladung gedeckt ist durch die Nr. 3 dann geh ich morgen mal dahin mit einer Datenschutzerklärung wo ich als Vorlage hier gefunden hab!!
 
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Dinobot

Gast
Ich soll dort erscheinen wegen,Zitat: "Ich möchte mit Ihnen die Zuweisung in eine Maßnahme besprechen"..vor allem habe ich meinem SB schon zig mal mitgeteilt das ich schon 3 Maßnahmen mitgemacht habe.

Dann stelle doch mal Fragen , die sich aus Fachlichen Hinweisen anderer Jobcenter ergeben und damit gerechtfertigt wären. Zum Beispiel:

*Wie kann die 4. Maßnahme noch kostengünstig sein, wenn 3 andere vorher auch schon keine Eingliederung bewirkt haben?

(*Analog zu Fragen, die der SB auch seinem PC-System anhand des vorgeschriebenen Förderchecks beantworten muss -und zwar ALLE dort positiv.)

Insbesondere wie und wodurch er denn die nun die positive Integrationswirkung herleitet und warum es denn bei den anderen bisher nicht geklappt hat ?

Woran bemisst er denn überhaupt die Passgenauigkeit dieser Maßnahme -welchen Bedarf in Deinem Einzelfall soll denn aktuell für die Zuweisung in diese Maßnahme verantwortlich sein?. Dir ist kein aktueller Bedarf bekannt, was Deine Person betrifft, weshalb Du etwaige Behautpungen seinerseits einer verstärkten rechtlichen Prüfung unterziehen wirst -im Hinblick auf die bisherige nicht vorhandene Passgenauigkeit seiner zugewiesenen Maßnahmen.

Als Argumentationsverstärker würde ich Dir wahlweise diese fachlichen Hinweise zur Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen eines bestimmten Jobcenters von dessen aktueller Homepage empfehlen. Siehe:

https://www.jobcenter.wuppertal.de/...B_II___16_Foerdercheck_-_Stand_2014-01-22.pdf

Lasse dir doch am besten gleich mal seinen Fördercheck für Dich für die (angeblich ) regelrechte Zuweisung am besten ausdrucken oder formuliere gleich mal einen schriftlichen Antrag auf Auskunft, was das anbelangt.

Könntest auch ganz einfach die fachlichen Hinweise neutralisieren. Meint, das Logo rauskopieren. Die Hinweise sind für die SB meistens sowieso alle gleich.

Du zeigst damit: Ich kenne mich aus und lasse mich nicht für Statistikzwecke verheizen. Diskussionen mit einem solchen Kern meiden die meisten SB wie die Pest -weil ihnen dabei die Argumente ausgehen oder sich Schwächen von dessen Ermessen zeigen oder gar die Zuordnung nach Zufallsprinzip, zum Austausch oder sonstiger , nicht mehr dem Einzelfall angemessene Gründe zum Vorschein kommen könnten. Mithin auch eine "kosmetische" Verschönerung bzw. Hinzufügung oder Benennung tatsächlich nicht vorhandener Gründe. Habe ich selbst schon alles erlebt.

In der Mehrzahl wird den SB dann ein solch anstrengender und nicht willfähriger Elo ganz schnell lästig und er reicht Dich dann unverrichteter Dinge an den Kollegen weiter.

Wehre Dich -mit den richtigen Fragen . Dann könnte der SB von Dir diesmal ganz schnell ablassen.

Wenn nicht , dann nimmst du die zu prüfenden Unterlagen eben mit und bittest Dir Bedenkzeit aus -und stellst die dann hier ein. Dann sehen wir weiter.

Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg dabei.
 

godsnake

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Danke veritasdd!

Den Fahrkostenantrag kann ich mir sparen da das JC nur 5min. zu Fuß von mir weg ist. Unterschrieben hätte ich sowieso nichts.Selbst meine damalige EGV habe ich nicht u. Unterschrieben und bekam Recht vor dem SG - rechtswidrig!!

Wenigsten da war mal ein kleiner Erfolg zu verbuchen - und nun hat mein SB am Freitag am Tel. kurz durchblitzen lassen das er morgen auch ne neue EGV mit mir machen will- welche ich natürlich nicht unterschreiben werde!

Ich musste ihn anrufen weil ich den Träger wissen wollte wegen infos über diesen einzuholen, da lies er durchblicken das ich ja noch nicht eingeteilt/zugeteilt sei in die Maßnahme- nur wenn ich einverstanden wäre! ;-) ...wenigstens tut er so als interessiert es ihn was ich "will"

Vielen dank!! für die Unterstützung bis hier hin -und werd mich wieder melden wenn ne Zuweisung kommt.
 
D

Dinobot

Gast
da lies er durchblicken das ich ja noch nicht eingeteilt/zugeteilt sei in die Maßnahme- nur wenn ich einverstanden wäre! ;-) ...wenigstens tut er so als interessiert es ihn was ich "will"

Verlasse Dich nicht darauf!!. Jede Maßnahme unterstellt dem Teilnehmer Defizite. Wenn er was von Dir will, dann , dass Du Dir selbst diese Defizite zuerkennst bzw. seinen Einschätzungen dahingehend damit zustimmen würdest und diese Maßnahme dann freiwillig antrittst. Wobei weder die SB noch die Träger wirklich vollständig informieren, wie dessen Auftrag lautet und welchen Zweck die wie damit verfolgen oder welche Zugeständnisse Dir dafür abverlangt werden.

Die Info kann auch ein Schönwetter-Trick darstellen -um das Risiko eines Bestandes in deiner Begleitung zu minimieren.

Wenn es sich um eine Standard Maßnahme über den Einkauf des REZ der BA für die Jobcenter handeln würde, dann brauchst Du für das Wissen um den TATSÄCHLICHEN Inhalt auch nicht notwendigerweise den Träger.

Mit infos zur Maßnahme kann dir auch hier meistens besser geholfen werden.

Mache Dir also nicht nicht im Vorfeld darum zu viele Sorgen.
 

godsnake

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Danke Dinobot

Unbequeme Fragen, die Argeumentationshilfen, Schreibkram-sowas liebt mein SB (Sarkasmus off) ;-) :biggrin::icon_hihi:
 

godsnake

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Hallo liebe Mitstreiter,

Also,wollte ja eigtl. berichten was bei meinem Termin wegen Zuweisung in eine Maßnahme raus gekommen ist- leider kam es nicht soweit das mein SB meine Argumente lesen, oder anhören musste/wollte weil bei denen im Jobcenter total EDV Ausfall war und es schlussendlich auf einen neuen Termin hinaus lief- bin ich nicht böse, weil kann ich mich noch weiter einlesen in die Materie wie ich die Maßnahme abwehren kann.

Hab ihm aber vorab das mit dem Datenweitergabeverbot und diverse Fragen zum Inhalt und Sinn der vorgeschlagenen Maßnahme sowie die Fördercheck-Argumentation vorab per mail und Fax zugeschickt-kann sein das er deshalb auch keine Lust hatte mehr auf den Termin-weil ich weiß ;mein SB hasst Schreibkram :biggrin:

Weil ich habe Freunde von mir getroffen die hatten auch Termin und bei denen war nichts- ein Schelm wer böses unterstellt-also las ich das mal so stehen!
Ich bin deshalb nicht böse,so kann ich mich weiter vorbereiten ,weil er will mir einen neuen Termin schicken-werde natürlich weiter berichten- weil es ist wichtig sich gegen solche Schickane zur wehr zu setzen!

Auf jedenfall vorerst erst mal vielen,vielen Dank an alle Mitstreiter hier in diesem wirklich guten Forum für all die nützlichen Tips und Ratschläge-habe schon ganz andere Foren erlebt,die total unterwandert waren von Trollen oder sogar Jobcenter Spitzeln und Denunzianten!

Deshalb:peace:
 
Z

ZarMod

Gast
Herzlich Willkommen im Forum. :welcome: Von mir noch ein Nachtrag;
... das er morgen auch ne neue EGV mit mir machen will- welche ich natürlich nicht unterschreiben werde!
Es dabei aber nicht belassen. Dir wurde der Abschluß eines Vertrages mit der Behörde angeboten.
D.h. Dir steht das Recht zu, einerseits dieses Angebot rechtlich zu prüfen (fordere 14 Tage Prüfzeit)
und andererseits auf Dich zugeschnittene Gegenvorschläge in die Verhandlung einzubringen.
Damit läßt Du nicht nur die Sonne langsamer aufgehen, sondern verhinderst den schnellen Ersatz durch einen VA .
Verhandele nachweisbar mit schriftlichen Gegenvorschlägen. Bricht der Vertragspartner die Verhandlung unbegründet ab,
hast Du gute Chancen einen ersetzenden VA mit gleichem Inhalt anzugreifen.
Ich musste ihn anrufen weil ich den Träger wissen wollte wegen infos über diesen einzuholen, ...
Sehr guter Ansatz. Mich würde als erstes eine verifizierte Erfolgsquote des MT interessieren.
 

godsnake

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Bei der Gelegenheit:

Gegen meine erste EGV hatte ich geklagt und auch insoweit recht bekommen das diese zu unbestimmt gewesen sei und somit rechtswidrig-hatte damals auch Vorschläge mit eingebracht(unterbreitet),was vom Jobcenter aber völlig ignoriert wurde!

Soweit sogut!Ich bekam Recht vor dem SG und dieses Urteil dauerte nun fast 3 Jahre!!
Zwischenzeitlich wurde ich Sanktioniert-auch dagegen klagte ich und sie legten die Klage gegen die EGV u. die Sanktion von 30% zusammen- ich berief mich auf meine Grundrechte und das das Existenzminimum nicht gekürzt werden dürfte!
Und wie gesagt;bei der EGV bekam ich recht aber die Sanktionen seien rechtens gewesen- obwohl diese gegen meine Grundrechte und andere Völkerrechtlichen bestimmungen verstieß.Also legte ich Berufung ein und zog vor das LSG - mein Ziel war ,alle Instanzen durch zu machen(so ähnlich wie das Gerichtsurteil von Gotha) bis ich Schlußendlich vor dem BverfG gelandet und dann vor Internationalen Gerichten gelandet wäre um dieser Sanktionspraxis endlich Einhalt gebieten zu können!
Nun wurde dem aber jäh ein Ende gesetzt, so meine Einschätzung weil sie haben nun meine Berufung vor dem LSG abgeschmettert und als unbegründet zurück gewiesen weil der Streitwert angeblich keine 750,-€ übersteigen würde!!!
Nun bin ich ein wenig Ratlos,weil auch in dem Urteil,also so versteh ich es,mitgeteilt wird ich könne nichts mehr machen- also keine Beschwerde oder Revison oder sonst dergleichen!?

Kann das sein dass dies nun endgültig ist?

Ich versuchte es so kurz u. genau als möglich darzustellen sonst füllt das hier zig seiten!!Das Urteil ist ziemlich dick,kann es leider nicht hier einstellen das würde den Rahmen sprengen.Wollte es eigtl. erst dabei belassen,aber da hier so viele wirklich Hilfsbereite Fachkundige Mitstreiter sind dachte ich, ich bring dies einfach mal zur Sprache ob ich da noch was machen kann oder ob ich es dabei belassen soll (was ich egtl. nicht will, weil diese Sanktionpraxis der Jobcenter stinkt zum Himmel und sie werden immer so weiter machen und die Menschen weiter erniedrigen, schickanieren und kaputt machen wo und wie es nur geht, wenn wir nichts tun), was eigtl. mein Gedanke war nachdem ich kein Rechtsmittel mehr einlegen kann(angeblich)!!??
Meine Grundrechte, Völkerrechtliche Bestimmungen und auch sonstige Argumentation wurde völlig vom LSG übergangen/ignoriert!?

Weiß da vlt. noch jemand Rat?
 
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Dinobot

Gast
Meine Grundrechte, Völkerrechtliche Bestimmungen und auch sonstige Argumentation wurde völlig vom LSG übergangen/ignoriert!?

Du bist nicht allein, was das betrifft. Es gibt eben eklatante Regelungslücken, welches die Arbeitsagenturen und Jobcenter ausnutzen. Wissen ist Macht. Und Nichtwissen deshalb fehl am Platze, auch wenn den Schergen dort nur immer wieder der Kragen platzt und uns mit Ihren leeeren Drohungen einschüchtern wollen -dann hilft es doch , denen die entlarvenden Vorhalte diverser angesehener Publikationen -hier meist im Konjunktiv -.dahingehend bei Bedarf um die Ohren zu hauen, weil der Konjunktiv nämlich überwiegend schon in der Realität angekommen ist.

Weiß da vlt. noch jemand Rat?

Ich empfehle Dir -für Deine mentale Balance wärmstens folgende Publikationen in diesem Zusammenhang und darin insbesondere auch die Informationen ab der 99ten Seite -zum Verständnis der Regelungslücken, die die LSG zu Ihren Entscheidungen beeinflusst. Siehe -zum downloaden:

https://www.antidiskriminierungsste..._in_der_oeffentlichen_Arbeitsvermittlung.html

Selten solch einen guten Überblick gelesen und so viele Infos und Hintergrundwissen erhalten und auch vieles erkannt, was mir auch schon tatsächlich widerfahren ist.

Es wird Dich inspirieren und kann auch für Dich eine Inspiration gegenüber Deinem SB werden.

WIRKLICH LESENSWERT.Von September 2017,1. Auflage.

Dazu gab es übrigens nachfolgend ein Fachgespräch zu dem Thema , dem entgegenzuwirken. Möchte ich Dir nicht vorenthalten. Bei Interesse, zum downloaden:

https://www.antidiskriminierungsste...oeff_ArbVermittl_entgegenwirken_20181303.html

Habe ich übrigens nur durch Zufall enddeckt. :peace:
 
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