Einladung nach §309 alternativ Termin wie verhandeln?

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mabu49

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Liebe Leute,

ich bin neu hier, und das ist mein erster Beitrag bzw. die 1. Frage.
Ja, ich hab vieles hier gelesen aber nicht alles und ich habe vielleicht auch nicht alles verstanden.
Da ich dringend eine Antwort auf die Frage brauche und in der Suche nichts finden konnte hier also meine Frage in der Hoffnung auf eine konstruktive Umgang damit bzw. brauchbare Antworten darauf.

Also, ich habe eine Einladung nach §309 zur Besprechung meiner beruflichen Sitation.
Welche Möglichkeiten gibt es, außer einer Krankmeldung oder zeitgleichem Vorstellungsgesprächstermins noch, um einen Alternativtermin zu bekommen?
Ich bin zum Termin der Einladung der Agentur in einer privaten Fortbildung.
Danke vorab.
 

verweigerer

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Liebe Leute,

ich bin neu hier, und das ist mein erster Beitrag bzw. die 1. Frage.
...
Ich bin zum Termin der Einladung der Agentur in einer privaten Fortbildung.
Danke vorab.

Es geht wie immer bei den Einldungen um eine EGV die nie gemeinsam ausgehandelt wird die liegt schon vorgefertigt in der Schublade des Sachbeabeiter. Die EGV möchte man zum prüfen auf Rechtsfehler mitnehmen sagen. Nicht so viel erzählen. Droht der Sachbearbeiter mit einen Verwaltungsakt der EGV ruhig bleiben EGV hier zur Ansicht anonym einstellen. Sagen das man bereit wäre eine EGV auszuhandeln wo die Vertragsfreiheit mit einbezogen wird.
 

Nena

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Ich gebe bei meinen Bitten um Terminverschiebungen (i.d.R. per Mail) keinen Grund an. Als einmal nachgefragt wurde, war es (glücklicherweise) ein Arzttermin. Ansonsten kam immer eine neue Einladung mit einem neuen Termin.
Wenn Du allerdings diese private Weiterbildung häufiger hast, solltest Du das schon angeben. Bist Du denn damit überhaupt vollschichtig vermittelbar?
 

0zymandias

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[...]
Welche Möglichkeiten gibt es, außer einer Krankmeldung oder zeitgleichem Vorstellungsgesprächstermins noch, um einen Alternativtermin zu bekommen?
[...]

Jede Menge. Eigentlich. :wink:

Streik im öffentlichen Nahverkehr, Schneefall, oder sonstige Belange des berüchtigten Meldepflichtigen:
(8) Bei der Bestimmung der Meldezeit ist auf den Zweck der Meldung zu achten. Die sonstigen Belange der Meldepflichtigen sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Dabei soll der in § 309 Abs. 3 SGB III gegebene Spielraum (bestimmte Stunden, Tageszeiten, Tage, Wochen) individuell genutzt werden (z. B. Rücksichtnahme auf unzulängliche Verkehrsverbindungen in ländlichen Gebieten, familiäre Verhältnisse usw.); wird keine Tageszeit bestimmt, sind in der Aufforderung die Sprechzeiten anzugeben.
Aus Fachliche Weisungen § 59 SGB II , PDF-Seite 8, Individuelle Meldezeit (59.6).

Bitte auf Nachweisbarkeit achten und die Kommunikation mit dem JC möglichst zeitnah führen.
 

armwieinekirchenmaus

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Ich bin zum Termin der Einladung der Agentur in einer privaten Fortbildung.
Hinweis: Je nach Länge und Dauer der Fortbildung stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht oder nur teilweise zur Verfügung. => nicht oder nur teilweise Leistungsberechtigt.
:icon_idee:

Also Klappe halten gegenüber pAp (nase).

Ja leider werden Arbeitslose immer wieder gezwungen wegen Nichtförderung das ganze privat durchzuziehen.
 

Doppeloma

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Hallo mabu49, :welcome:

Also, ich habe eine Einladung nach § 309 zur Besprechung meiner beruflichen Sitation.

Wenn ich das richtig orte geht es bei dir noch um die AfA (Agentur für Arbeit) und ALGI ???
Das macht durchaus einen Unterschied zum Verfahren bei ALGII (JobCenter) wie hier offenbar in den Antworten schon angenommen wird.

Warst du denn schon öfter zu einem Meldetermin bei der AfA oder ist es der Erste, da könnte eine "Verhinderung" (außer wegen nachgewiesener AU oder nachweisbarem Vorstellungstermin) vielleicht nicht so gut "ankommen" bei den SB .

Welche Möglichkeiten gibt es, außer einer Krankmeldung oder zeitgleichem Vorstellungsgesprächstermins noch, um einen Alternativtermin zu bekommen?

Da sehe ich eher KEINE Alternativen und ohne eine solche Begründung wird man den Termin sicher nicht verschieben wollen.

Bei AU kann man ja noch nicht wissen wann die vorüber ist, also entschuldigt man sich damit und wird dann einen neuen Termin bekommen, wenn man wieder gesund gemeldet ist.

Ich bin zum Termin der Einladung der Agentur in einer privaten Fortbildung.

Der Frage wie eingespannt du mit dieser privaten Fortbildung bist kann ich mich nur anschließen, wenn du dem Arbeitsmarkt ( der Vollzeitvermittlung) deswegen nicht zur Verfügung stehst, hast du (gesetzlich gesehen) keinen Anspruch auf ALGI ... :icon_evil:

Beim JC könnte man dazu vielleicht noch Lösungen finden (da ist ja die Hilfebedürftigkeit vorrangig), bei der AfA sind die damit knallhart ... da dürfte eine vorgelegte EGV vielleicht sogar dein kleineres "Problem" sein.

Es wäre also sehr nett, wenn du uns hier ein paar nähere Angaben zur Gesamt-Dauer (Tage / Wochen / Monate ?) und dem (täglichen) zeitlichen Umfang deiner Fortbildung machen würdest.

MfG Doppeloma
 
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