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LetsPlay
Gast
Hallo liebe Leute,
Ich brauch echt nochmal eure Hilfe .
Ich habe versucht alles in meinen alten Thread zu stecken, aber es nimmt immer weitere Ausmasse an, auch weil ich mich jetzt dagegen zur Wehr setze.
In meinem Brief vom Jobcenter (zu spät erhalten, nämlich eben uebrigends).
Steht neben Herr xxx möchte mit Ihnen über Ihr Bewerberangebot und Ihre berufliche Situation sprechen
Noch folgendes:
Sollten Sie am oben genannten Termin arbeitsunfähig erkrankt sein, erscheinen Sie bitte am ersten Tag, an dem Sie wieder arbeitsfähig sind, bei dem Unterzeichnenten . Ist dieser Tag ein Tag, an dem das Jobcenter nicht Dienstbereit ist (z.B Samstag, Sonntag, Feiertag) sprechen Sie bitte am folgenden Werktag persönlich bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft oder dessen Vertretung im Jobcenter vor. Bitte reichen Sie die aerztliche Bescheinigung spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit beim Jobcenter ein.
Sonst steht da nichts mehr, nur die "Rechtsfolge Belehrung"
Ist das rechtens? Dürfen Die das? Ich vermute leider ja, wende mich daher ans Forum.
Mein SB lädt mich zum 6sten Mal in Folge in der Woche ein, trotz immer AU .
Das ist so ein Psychoterror, ich habe nicht die Kraft mehr, zum Jobcenter zu kommen und war am 1.sten schon im Krankenhaus. Ich habe ihm bereits geschrieben, dass mein Gesundheitszustand noch so rosig ist, und es gibt eigentlich auch keinen Grund für eine Einladung (sage ich) denn meine EGV Bedingung habe ich erfüllt.
Ich könnte einfach k****.
Lieben Gruss und mit Bitte um Hilfe , vielleicht hat jemand schon Vorwissen oder war in der selben Situation.
Ich brauch echt nochmal eure Hilfe .
Ich habe versucht alles in meinen alten Thread zu stecken, aber es nimmt immer weitere Ausmasse an, auch weil ich mich jetzt dagegen zur Wehr setze.
In meinem Brief vom Jobcenter (zu spät erhalten, nämlich eben uebrigends).
Steht neben Herr xxx möchte mit Ihnen über Ihr Bewerberangebot und Ihre berufliche Situation sprechen
Noch folgendes:
Sollten Sie am oben genannten Termin arbeitsunfähig erkrankt sein, erscheinen Sie bitte am ersten Tag, an dem Sie wieder arbeitsfähig sind, bei dem Unterzeichnenten . Ist dieser Tag ein Tag, an dem das Jobcenter nicht Dienstbereit ist (z.B Samstag, Sonntag, Feiertag) sprechen Sie bitte am folgenden Werktag persönlich bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft oder dessen Vertretung im Jobcenter vor. Bitte reichen Sie die aerztliche Bescheinigung spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit beim Jobcenter ein.
Sonst steht da nichts mehr, nur die "Rechtsfolge Belehrung"
Ist das rechtens? Dürfen Die das? Ich vermute leider ja, wende mich daher ans Forum.
Mein SB lädt mich zum 6sten Mal in Folge in der Woche ein, trotz immer AU .
Das ist so ein Psychoterror, ich habe nicht die Kraft mehr, zum Jobcenter zu kommen und war am 1.sten schon im Krankenhaus. Ich habe ihm bereits geschrieben, dass mein Gesundheitszustand noch so rosig ist, und es gibt eigentlich auch keinen Grund für eine Einladung (sage ich) denn meine EGV Bedingung habe ich erfüllt.
Ich könnte einfach k****.
Lieben Gruss und mit Bitte um Hilfe , vielleicht hat jemand schon Vorwissen oder war in der selben Situation.