Einladung, möchte mit Ihnen über Ihr Bewerberangebot und Ihre berufliche Situation sprechen, wie jetzt verhalten bei AU?

Leser in diesem Thema...

L

LetsPlay

Gast
Hallo liebe Leute,

Ich brauch echt nochmal eure Hilfe .
Ich habe versucht alles in meinen alten Thread zu stecken, aber es nimmt immer weitere Ausmasse an, auch weil ich mich jetzt dagegen zur Wehr setze.

In meinem Brief vom Jobcenter (zu spät erhalten, nämlich eben uebrigends).

Steht neben Herr xxx möchte mit Ihnen über Ihr Bewerberangebot und Ihre berufliche Situation sprechen

Noch folgendes:

Sollten Sie am oben genannten Termin arbeitsunfähig erkrankt sein, erscheinen Sie bitte am ersten Tag, an dem Sie wieder arbeitsfähig sind, bei dem Unterzeichnenten . Ist dieser Tag ein Tag, an dem das Jobcenter nicht Dienstbereit ist (z.B Samstag, Sonntag, Feiertag) sprechen Sie bitte am folgenden Werktag persönlich bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft oder dessen Vertretung im Jobcenter vor. Bitte reichen Sie die aerztliche Bescheinigung spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit beim Jobcenter ein.

Sonst steht da nichts mehr, nur die "Rechtsfolge Belehrung"

Ist das rechtens? Dürfen Die das? Ich vermute leider ja, wende mich daher ans Forum.

Mein SB lädt mich zum 6sten Mal in Folge in der Woche ein, trotz immer AU .
Das ist so ein Psychoterror, ich habe nicht die Kraft mehr, zum Jobcenter zu kommen und war am 1.sten schon im Krankenhaus. Ich habe ihm bereits geschrieben, dass mein Gesundheitszustand noch so rosig ist, und es gibt eigentlich auch keinen Grund für eine Einladung (sage ich) denn meine EGV Bedingung habe ich erfüllt.

Ich könnte einfach k****.

Lieben Gruss und mit Bitte um Hilfe , vielleicht hat jemand schon Vorwissen oder war in der selben Situation.
 

ladydi12

Super-Moderation
Mitglied seit
22 Jul 2006
Beiträge
2.840
Bewertungen
605
AW: Einladung Jobcenter

Hallo LetsPlay,

Steht neben Herr xxx möchte mit Ihnen über Ihr Bewerberangebot und Ihre berufliche Situation sprechen

Berufliche Situation= dehnbarer Begriff, worunter seitens der SBs von A bis Z alles und nichts fällt, darunter auch ein SmallTalk übers Wetter oder die neuesten Kochrezepte.:icon_cool:

Noch folgendes:

Sollten Sie am oben genannten Termin arbeitsunfähig erkrankt sein, erscheinen Sie bitte am ersten Tag, an dem Sie wieder arbeitsfähig sind, bei dem Unterzeichnenden. Ist dieser Tag ein Tag, an dem das Jobcenter nicht Dienstbereit ist (z.B Samstag, Sonntag, Feiertag) sprechen Sie bitte am folgenden Werktag persönlich bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft oder dessen Vertretung im Jobcenter vor.

Hierzu interessiert mich die Rechtsgrundlage, denn das könnte auch schon der reinste Terror sein.:icon_kinn:


Bitte reichen Sie die aerztliche Bescheinigung spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit beim Jobcenter ein.

Das ist rechtlich so okay, denn das verlangen die regulären Arbeitgeber auch und ist im Arbeitsrecht entsprechend geregelt.:icon_cool:


Mein SB lädt mich zum 6sten Mal in Folge in der Woche ein, trotz immer AU .

Heißt das, daß du an jedem Tag der Woche beim "netten" SBchen "antanzen" darfst? Hat der soviel Sehnsucht nach dir?Achtung Ironie ;)
Das ist so ein Psychoterror, ich habe nicht die Kraft mehr, zum Jobcenter zu kommen und war am 1.sten schon im Krankenhaus.

Das kann ich gut verstehen :icon_hug:, denn mir geht es derzeit genauso.:icon_cool:

meint ladydi12
 
L

LetsPlay

Gast
Liebe LadyDi12,

Danke dass du mir geschrieben hast, ich komm mir schon echt blöd vor, es ist einfach alles SO anstrengend. Aber bei dir anscheinend auch.
Ich wünsche dir auch ganz viel Kraft und Durchhaltevermögen - wir kriegen das hin.
Wir müssen, irgendwie.

Ja, es kommt mir auch wie Terror vor...

Was gibt es denn dementsprechend für Möglichkeiten? Aufsichtsbeschwerde? Lese ich öfter mal im Forum (ich schreibe mir alles auf und versuche euch möglichst wenig Arbeit zu machen).
Eventuell SB wechseln? Ich hatte schon von Vertretungs-SBs gehört die "netter" (naja) sein sollen.

Ich hab mir schon überlegt, mich einmal mit dem Taxi dort hinzuqualen, damit Ruhe ist - Ich weiss nicht, ob ich das packe. Meldepflicht erfüllt - EGV unterschreibe ich NIE wieder, das können die aber glauben.

Ja, AU ist selbstverständlich.
Ach man :(
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
Mitglied seit
19 Nov 2010
Beiträge
27.218
Bewertungen
19.254
Hallo @LetsPlay

du hast bestimmt fogendes überlesen in dem Schreiben vom SB :

Sollten Sie am oben genannten Termin arbeitsunfähig erkrankt sein, erscheinen Sie bitte am ersten Tag, an dem Sie wieder arbeitsfähig sind, bei dem Unterzeichnenten

Hier spricht der SB den § 56 SGB II an.

spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.

Und erst wenn du wieder gesund bist, dann sollst du dich am ersten Tag
beim Jobcenter melden.

Mein SB lädt mich zum 6sten Mal in Folge in der Woche ein, trotz immer AU .

Mal eine Frage kommen diese Einladungen immer kurz vor Ablauf deiner Krankschreibung?
 
L

LetsPlay

Gast
Huhu Seepferdchen,

Nein, ich habe es nicht überlesen.
Leider schaffe ich es im Moment nicht, aus gesundheitlichen Gründen, mich beim Jobcenter vor zustellen.
Daher auch meine gerechtfertigten AUs.
Mir geht es auf den Senkel, dass ich nicht mal die Zeit habe, mich zu regenerieren und mich dieser Typ, jede Woche erneut einlädt und mich unter Druck setzt, wegen irgendner neuen schei** Massnahmen, die völlig Sinnlos sind.

Ich bin keine von denen, die nicht aktiv mithelfen, im Gegenteil, ich möchte auch noch eine Umschulung machen um wieder auf die Beine zu kommen (beruflich).
Aber dafür muss ich erstmal fit sein.

Diese Termine setzen mich psychisch so unter Druck, dass es mich gleich wieder zurück wirft (ich werde mal mit meinem Arzt reden) und dass ich wissen möchte, ob der obige Satz gerechtfertigt ist.
Weil ich es langsam doch unter Schikane verbuche, wenn ich den SB 2mal "nett" schriftlich drum bitte, im Moment von einem Meldetermin abzusehen, da ich aus der Klinik kam, ich jeden Meldetermin wahr genommen habe und meine EGV erfüllt ist, die erst im April abläuft.
Die Umschulung startet uebrigends erst im April.

Nein, die Einladung kommt sofort, nachdem Er die AU bekommen hat! Also am selben Tag, an dem ich den Termin gehabt hätte, Zack, gleich ne' neue raus.

Ausser die heutige. Es steht drauf, von Ihm erstellt am 11.01, aber ich habe Sie heute (zu spät) erst bekommen.

Wie gesagt, ich finde der Meldetermin ist Terror (subjektiv) und steht m.M in keinem Verhältnis zur Begründung. Es ist ja nichts dringendes.

Mein SB meinte auch mal, als ich ihm die Informationen über den Umschulungstrager mitteilte "Ach, das ist ja erst in x Monaten. Da müssen wir jetzt ne' Massnahme machen".

Für mich nur ein Zeichen dafür, dass man die Leute in itgendner sinnlos Massnahmen unterbringen und Quote machen will. Nix weiter.

Und für sowas quäle ich mich nicht mehr ab, ist das verständlich?

Naja, werde wie gesagt mit dem Arzt reden.
Ich habe mir schon gedacht, dass man gegen Terrormeldetermine nichts machen kann, steht ja alles in der Rechtshelfsbelehrung.

Mich würde trotzdem interessieren ob man einfach den SB wechseln kann?

Liebes Seepferdchen, auch dir Danke und einen schönen Tag :)
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
Mitglied seit
19 Nov 2010
Beiträge
27.218
Bewertungen
19.254
AW: Einladung, möchte mit Ihnen über Ihr Bewerberangebot und Ihre berufliche Situation sprechen, wie jetzt verhalten bei

Grüß dich @LetsPlay,

Und für sowas quäle ich mich nicht mehr ab, ist das verständlich?

Ja das ist verständlich.

Mich würde trotzdem interessieren ob man einfach den SB wechseln kann?

Hier mal so ein Beispiel bzw. Urteil es ist schon schwierig hier einen Wechsel zu veranlassen, lies mal bitte weiter:

BSG , Urteil vom 22.09.2009, B 4 AS 13/09 R

Hartz IV: Kein Anspruch auf Auswechselung der Integrationsfachkraft | Sozialberatung Kiel
 
L

LetsPlay

Gast
Hallo Seepferdchen,

Danke für den Link! Habe gestern auch mal geschaut - sieht wohl schlecht aus.
Was nicht heißt, dass mans nicht probieren kann.
Könnte so argumentieren, habe ich mir überlegt, dass der Sachbearbeiter durch seine UNNÖTIGEN Meldetermine, die mich unter Druck setzen, die Rehabilitation meiner Gesundwerdung verzögert (ist ja die Wahrheit), und sich quasi selbst im Weg steht - denn er will mich ja schnell in die Umschulung kriegen.
Aber so nicht, Kollege.

Ich werde berichten.
Sollte jemand Tipps, Vorschläge haben - nur her damit.
Mir reichts langsam mit dem JC , ehrlich.
Ich bin sonst nicht Mimimi. Aber ich habe bald allen Grund mich die nächsten 6 Monate krank schreiben zu lassen.

Lg an alle + viel Kraft an die, dies brauchen.
 

Helga40

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
30 Dez 2010
Beiträge
11.607
Bewertungen
10.625
Zitat:
Sollten Sie am oben genannten Termin arbeitsunfähig erkrankt sein, erscheinen Sie bitte am ersten Tag, an dem Sie wieder arbeitsfähig sind, bei dem Unterzeichnenten

Hier spricht der SB den § 56 SGB II an.

Nein, das ist § 59 SGB II i. V. m. § 309 Abs. Abs. 2 Satz 3 SGB III:

3) .... Ist die meldepflichtige Person am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt.

Nennt sich Fortwirkung im Krankheitsfall.
 
L

LetsPlay

Gast
Helga, bedeutet das, dass ich für jeden Tag, den ich nicht AU bin 10% Sanktion erhalte, weil sich die Meldeforderung ja fortwirkt?
Habe ich das richtig verstanden?

Ich bin erst heute hin, zum Glück habe ich wirklich einen ganz tollen Arzt.
Weil gestern, als ich den Wisch oeffnete schon ca 16.00 Uhr war und die Ärzte Mittwochs dann zu haben.
Es setzt mich so unter Druck, dass ich erstmal Magnesium nehmen muss, bis ich das oeffnen kann, ohne Spass jetzt
Das heißt, ich war gestern nicht AU geschrieben.

Wie verhält es sich denn, ist die Einladung überhaupt gültig? Ich habe sie erst gestern gekriegt!
Datiert hat es der SB auf 10 oder 11.1, ich weiss es jetzt nicht mehr. Also als er sie geschrieben hat.
Das ist doch nicht verhältnismäßig, oder?

Auch da kam die Post erst nach dem Termin (8:30 Uhr) dieser Postservice mit dem die einen Pakt geschlossen haben, kommt erst um 12-13 Uhr...

Einschreiben wars auch nicht, also mal ganz dreist gesagt: Sie sind in der Beweispflicht, dass ich überhaupt etwas bekommen habe.
Wenn die keine Hemmungen habe, Frage ich mich halt langsam wieso ich welche haben sollte.
Denn gehts doch nur darum eiskalt zu sanktionieren.

Okay, habe hier im Forum nochmal in alten Threads gestöbert (man lernt echt viel, wenn man sich Mühe gibt - Danke an euch ALLE!!)

Seepferdchen hatte mal einen sehr guten Beitrag zum Thema Beweispflicht gelistet ;-)
Ich vermute eh, daher ist der Schmarn ungültig. Immerhin weiss ich jetzt, was er vorhat.
 
Zuletzt bearbeitet:

humble

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
10 Feb 2014
Beiträge
1.965
Bewertungen
6.491
Könnte so argumentieren, habe ich mir überlegt, dass der Sachbearbeiter durch seine UNNÖTIGEN Meldetermine, die mich unter Druck setzen, die Rehabilitation meiner Gesundwerdung verzögert (ist ja die Wahrheit)...

Wenn Du so argumentieren willst, kannst Du Dir schon mal den § 1 SGB II Abs. 2 Punkt 2 vormerken.

„Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass...

2.
die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,“

Hat bei meinem SG -Antrag und späterem Gespräch mit dem Gericht recht ordentlich gewirkt.

:welcome:
 
L

LetsPlay

Gast
Super humble,

Ich bedanke mich und notiere + lese es mal genau durch.

Und ich freue mich für dich, dass du Erfolg hattest!!
Jeder der weiter drangsaliert wird, ist einer zu viel.
 

Caramell

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
23 Nov 2015
Beiträge
710
Bewertungen
340
LetsPlay, hebe bitte die Umschläge von den Einladungen gut auf. Gerade wenn die so spät kommen. Das könnte vielleicht noch mal wichtig sein.

Ansonsten sind die vielen Termine wirklich reine Schikane, vielleicht hilft es Dir, wenn der Arzt Dich mal länger krank schreibt.
 
L

LetsPlay

Gast
Dank dir Caramell, daran habe ich auch gedacht, allerdings steht ein Stempel drauf mit 11.01.
Tja, aber habe ihn zu spät bekommen und das ist nicht meine Schuld (Schaue jeden Tag mit Angst schon in den Briefkasten).
Lag wohl an dieser privaten Firma mit welchen Sie die Briefe bringen, denke ich mal. Denn er lag auf dem Boden (im Haus) daher muss er erst durch den Schlitz eingeworfen worden sein.
Das ist aber nicht mein Problem und lasse ich auch nicht zu meinem machen ;-)

Schönen Tag & Lg!
 

Caramell

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
23 Nov 2015
Beiträge
710
Bewertungen
340
LetsPlay, das der Brief den Stempel vom 11.01. hat ist schon merkwürdig. Vermerke einfach, wann der angekommen ist und gut.

Und so lange Du krank geschrieben bist, brauchst Du ja nicht hin gehen. Wenn ich das richtig verstanden habe, was im Schreiben stand. Gut der eine Tag nicht krank geschrieben, das ist nicht so gut.
Bist Du den jetzt weiter krank geschrieben?
 
L

LetsPlay

Gast
Ja, ist jetzt alles klar.
Ich hoffe du hast nicht auch so einen Ärgernis mit dem JC ?
Der eine Tag, da argumentieren ich einfach mit der Wahrheit und fertig.

LG! :)
 

Caramell

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
23 Nov 2015
Beiträge
710
Bewertungen
340
LetsPlay, nein ich habe GsD keinen Ärger mit dem JC .

Den einen Tag bei der Wahrheit zu bleiben, ist vielleicht gar nicht so schlecht. So viele Einladungen und dann noch krank, wer soll da den Überblick behalten.
Am Ende muss jeder so eine Entscheidung für sich treffen. Hier können immer noch Ratschläge gegeben werden. Will man sich wehren, dann sollte man auch dahinter stehen und den Willen haben, das durch zu ziehen. Das heißt aber nicht, das man sich ungerechtfertigte Sanktionen gefallen lassen muss.
 
L

LetsPlay

Gast
So sehe ich es auch!
Habe gesehen, dass du auch schon genug Ärger mit ihnen hättest. Gut, dass es jetzt nicht mehr so ist. Viele Grüße :)
 
Oben Unten