ErbsenZähler
Elo-User*in
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- 7 Februar 2013
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Hallo liebe Mitstreiter,
mir liegt eine Einladung des JC vor, um mit mir eine EGV abzuschließen,
damit ich Zitat:
"Wieder in Arbeit eingegliedert werden kann".
konkrete Schritte, berufl. Zukunft usw.
Mitzubringen sind, Zitat:
"Bitte bringen Sie zu diesem Termin alle notwendigen Unterlagen, aus denen Ihr schulischer und beruflicher Werdegang hervorgeht (Lebenslauf, Zeugnisse, usw.) mit. Dies ist erforderlich, um mit Ihnen individuelle Perspektiven entwickeln zu können."
.... sonst nichts, kein Attest (wozu auch ? bin ja fit) keine Bewerbungsunterlagen, nichts.
Frage : Kann meine SB, die mich übrigens schon seit 4 Jahren kennt, trotzdem meine Bewerbungsschreiben verlangen ?
Wenn ja, In welcher Form, in welchem Umfang, über welchen Zeitraum ? ( vielleicht Im Sinne von §60 1.3 SGB I ? )
Ich bin übrigens z.Zt EGV-frei. Noch.
Liebe Grüße
Der Erbsenzähler
mir liegt eine Einladung des JC vor, um mit mir eine EGV abzuschließen,
damit ich Zitat:
"Wieder in Arbeit eingegliedert werden kann".
konkrete Schritte, berufl. Zukunft usw.
Mitzubringen sind, Zitat:
"Bitte bringen Sie zu diesem Termin alle notwendigen Unterlagen, aus denen Ihr schulischer und beruflicher Werdegang hervorgeht (Lebenslauf, Zeugnisse, usw.) mit. Dies ist erforderlich, um mit Ihnen individuelle Perspektiven entwickeln zu können."
.... sonst nichts, kein Attest (wozu auch ? bin ja fit) keine Bewerbungsunterlagen, nichts.
Frage : Kann meine SB, die mich übrigens schon seit 4 Jahren kennt, trotzdem meine Bewerbungsschreiben verlangen ?
Wenn ja, In welcher Form, in welchem Umfang, über welchen Zeitraum ? ( vielleicht Im Sinne von §60 1.3 SGB I ? )
Ich bin übrigens z.Zt EGV-frei. Noch.
Liebe Grüße
Der Erbsenzähler