Einladung meiner 16 jährigen Tochter - wie kann ich mich wehren?

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Shadow315

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Hallo liebe Leute

Heute geht es ausnahmsweise mal nicht um mich, sondern, wie man dem Titel entnehmen kann, um meine 16 jährige Tochter,
die derzeit die 10. Klasse der Gesamtschule besucht und danach ihr Abitur machen will. Nach dem Abitur möchte sie studieren.

Jetzt hat sie eine Einladung bekommen, in der man mit ihr über ihre berufliche Situation sprechen möchte. Mitzubringen sind
- Kopie des letzten Zeugnisses
- aktuelle Schulbescheinigung

Kommt meine Tochter der Einladung nicht nach, 10% Sanktion.

Jetzt hatte sie bereits letztes Jahr im Sommer, kurz nach ihrem 15. Geburtstag, eine Einladung zu einem Gespräch bekommen.
Damals wohnte meine Tochter noch bei ihrer Oma - und die hat bei dem Gespräch von Anfang bis Ende quasi ihre Rolle als
bereitwilliges Zäpfchen für den SB gespielt.
Man hat ihr damals nahegelegt, am besten direkt mit einer vernünftigen Ausbildung nach der 10. Klasse zu beginnen,
da Abitur und Studium wirklich sehr schwer zu schaffen sei.
Und nein, das ist kein Witz. Irgendwann aber hat sich das alles aus mir unbekannten Gründen gelegt und meine Tochter hatte
ihre Ruhe.

Und jetzt erneut so eine Einladung. Seit Februar 2017 wohnt meine Tochter bei mir, die Oma ist zwischenzeitlich auch
umgezogen und trotzdem bekommt die Oma die Einladung für meine Tochter. Mir wurde das gestern per WhatsApp
berichtet. Auf der ersten Seite der Einladung steht aber unsere
Adresse. Keine Ahnung, warum der Umschlag mit der Adresse der Oma beschriftet war.

Diese Einladung werde ich jetzt erst einmal ignorieren, weil meine Tochter bei mir wohnt. Dann sollen die auch solche
Einladungen direkt zu uns schicken.

Ich habe mich mal ein wenig versucht, schlau zu machen. Unter anderem habe ich hier ein Thema aus diesem Forum:
https://www.elo-forum.org/allgemein...ueler-16-einladung-jobcenters-nachkommen.html

Dann habe ich noch einen interessanten Artikel dafür auf Spiegel Online entdeckt:
Jobcenter in der Kritik: Hartz-IV-Schuler fuhlen sich zu Ausbildung gedrangt - SPIEGEL ONLINE

Jetzt möchte ich gerne eure Meinung dazu erfahren. Ich habe nicht vor, meine Tochter zu irgendeiner Einladung zu schicken.
Sie hat letztes Jahr eine gültige Schulbescheinigung abgegeben auf der bestätigt wird, dass sie bis Sommer 2018 noch zur
Schule geht.
Zeugnisse haben dem Pack beim Amt nicht zu interessieren. Ich werde bei einer vernünftigen, an mich adressierten Einladung,
persönlich dort auftreten als Vater und Vertreter meiner minderjährigen Tochter.

Wie dummdreist ist diese Masche bitte? Die wollen tatsächlich Einsparungen erzielen, in dem sie Schüler von Abitur und
Studium abraten und in irgendeine Ausbildung stecken, mit der meine Tochter unglücklich ist? Ich dachte wirklich, der Sinn
der Arbeitsagentur ist, langfristig zu denken. Da beklagen sich die Leute über den Mangel an Fachkräften, gleichzeitig wird
dann aber so die Laufbahn einer Jugendlichen sabotiert.

Sorry, wenn man mir meine Laune ein wenig anmerkt. Ich bin gerade total fassungslos.


Liebe Grüße
Shadow315
 

Gaestin

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also, ich habe einen Schüler und seine Mutter zum Amt begleitet, weil die Mutter Angst hatte. Ich hatte eine Schulbescheinigung, sein gutes Zeugnis und eine Zusage für eine duale Ausbildung für nach dem Abitur mit und habe dem Sachbearbeitet klargemacht, dass es besser ist, wenn er nicht ungelernt arbeitet. Man sah es gleich ein, er hat Abitur gemacht und macht jetzt die duale Ausbildung. Nimm ja jemanden mit.
 

Shadow315

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Ich werde jedenfalls nicht meine Tochter mitnehmen. Sie ist Schülerin und somit für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar.

Für eine Zeugnisvorlage gibt es ebenfalls keine Rechtsgrundlage.
Und wie gesagt, die Schulbescheinigung hat weiterhin Gültigkeit.
Diese wurde persönlich beim Amt vorgelegt. Wenn die dort ihre Unterlagen nicht geordnet haben, ist das nicht mein Verschulden.

Es ist empörend, wie selbst Schüler jetzt schon von dieser Institution genötigt werden.
 

Shadow315

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Entschuldige bitte, Gaestin, wenn da was falsch rübergekommen ist. Ich danke dir natürlich für deine Antwort, nur bin ich immer noch recht
aufgewühlt wegen der Dreistigkeit der Arge .

Es ist ja nicht so, als hätte meine Tochter bereits letzten Sommer genau das gesagt, was du quasi ebenfalls geschildert hat.
Das nervt so unheimlich - man sagt denen deutlich, dass meine Tochter Schülerin ist und die Schule weitermachen will und trotzdem kommen
solche sinnlosen Einladungen, die direkt auch mit einer Sanktionsdrohung bei Nichterscheinen begleitet wird.

Da weiß man doch sofort, dass da absolut gar nichts aufrichtig an Hilfe zu erwarten sein kann.
 

Holler2008

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Einen Nachweis, dass du die Schulbescheinigung abgegeben hast liegt vor?


Das Zeugnis wollen die natürlich um zu sagen, dass es zu schlecht für ein Abitur ist.


Wär mir jetzt nicht sicher was ich wegen der falschen Adresse mache und kann auch nicht sagen, ob es gut ist, dass die Tochter nicht mitkommt bzw. ob dann Sanktionen folgen.
 

Shadow315

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Mir liegt leider kein Nachweis für die Schulbescheinigung vor, nein. Ich ging davon aus, dass bei einer einfachen Schulbescheinigung so etwas
schlicht und ergreifend nicht notwendig sei. Und wieder wurde ich eines Besseren belehrt.

Für die Vorlage der Zeugnisse gibt es wie gesagt, keine rechtliche Grundlage. Ich zitiere mal aus dem Artikel des zweiten Links in meinem
ersten Beitrag:
Gesetzliche Grundlage für die Zeugnisvorlage
Wer Sozialleistungen beantragt, muss der Arbeitsagentur alle Informationen zukommen lassen, die zur Beurteilung der Bedürftigkeit nötig sind (§ 60 SGB I). "Die Zeugnisse der Kinder sind für die Frage, ob und in welcher Höhe Sozialleistungen zu gewähren sind, jedoch vollkommen unerheblich", sagt Sozialrechtler Helge Hildebrandt. Auch die Rechte und Pflichten für Ausbildungs- und Arbeitsuchende, die im dritten Sozialgesetzbuch geregelt sind, gelten nicht für Schüler - und sind somit keine Rechtsgrundlage für die Pflicht zur Zeugnisvorlage.

Zur falschen Adresse:
Die Einladung an sich ist richtig adressiert, der Umschlag allerdings nicht. Es gehört einfach nicht zu meinen Aufgaben, Einladungen nachzujagen,
die fälschlicherweise an die falsche Adresse geschickt wurde.

Mal ganz unter uns: Wenn meine Tochter mir schon sagt, dass ihr bereits letztes Jahr angeraten wurde, lieber eine Ausbildung nach der 10. Klasse
zu machen, weil das viel sicherer ist als Abitur, muss ich doch allein schon als Vater und gesetzlicher Vertreter meines Kindes da einschreiten.

Abgesehen davon, dass die Schule bereits sehr intensiv ihre Schüler/innen auf die Arbeitswelt vorbereiten.
In der 8. Klasse, April 2016, hatte meine Tochter einen sogenannten Schnuppertag, dann in der 9. Klasse September 2017 ein 3 wöchiges
Praktikum und zwischendurch gibt es immer mal wieder Informationstage, an denen man zu Jobpoints etc fährt, um sich da zu informieren.

Alles in allem also sorgt die Schule allein schon für eine gute Vorbereitung in die Arbeitswelt. Da muss meine Tochter nicht
auch noch außerhalb der Schulzeit bei der Arge antreten, nur damit man ihr vor Ort abrät, die Schule weiterzumachen.
 

RoxyMusic

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Ich würde die Schulbescheinigung für das neue Schuljahr mit einem entsprechenden Anschreiben nachweisbar einreichen - auch um zu vermeiden, dass die Leistungsabteilung die BuT-Leistungen einstellt (habt ihr für Schulbedarf die 70€ im August erhalten?).
 

Shadow315

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Ja, die 70 Euro wurden überwiesen. Ich habe meine Tochter gebeten, mir heute eine neue Schulbescheinigung zu besorgen. Diese werde ich dann
abgeben und mir quittieren lassen.
 

Pixelschieberin

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Daß Teenies in der Lage sind, die Folgen ihrer Einlassungen beim JC in ihrer Gänze zu überschauen, darf in Anbetracht der Hilflosigkeit von Erwachsenen angezweifelt werden.

Nicht nur deshalb würde ich mir beim Teamleiter schriftlich und nachweisbar verbitten, daß meine MINDERJÄHRIGE Tochter an-ge-schrie-ben und mit juristisch fragwürdigen Konsequenzen konfrontiert wird!

Gesetzlicher Vertreter - und somit "Haftender" ist nämlich WER?
 
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Davon mal ganz abgesehen, würde ein Kind sich mit eiem Abitur übernehmen, wäre es durchaus nicht schändlich, nach der 1o. Klasse eine Ausbildung zu beginnen.
Es ist nunmal nicht jeder ein Studienkandidat. Da muss auch kein Elternteil aufschreien, auch wenn diese dazu neigen, in ihrem Kind ein Genie zu sehen.
 

Shadow315

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Daß Teenies in der Lage sind, die Folgen ihrer Einlassungen beim JC in ihrer Gänze zu überschauen, darf in Anbetracht der Hilflosigkeit von Erwachsenen angezweifelt werden.

Nicht nur deshalb würde ich mir beim Teamleiter schriftlich und nachweisbar verbitten, daß meine MINDERJÄHRIGE Tochter an-ge-schrie-ben und mit juristisch fragwürdigen Konsequenzen konfrontiert wird!

Gesetzlicher Vertreter - und somit "Haftender" ist nämlich WER?

Also wenn du das genau so siehst, kann ich ja nur richtig liegen. :biggrin:


Davon mal ganz abgesehen, würde ein Kind sich mit eiem Abitur übernehmen, wäre es durchaus nicht schändlich, nach der 1o. Klasse eine Ausbildung zu beginnen.
Es ist nunmal nicht jeder ein Studienkandidat. Da muss auch kein Elternteil aufschreien, auch wenn diese dazu neigen, in ihrem Kind ein Genie zu sehen.

Da hat scheinbar jemand nicht verstanden, was ich in aller Ausführlichkeit versucht habe, zu erklären.
Mir geht es doch gar nicht darum, ob meine Tochter ihr Abitur schafft oder nicht. Es geht darum, dass meiner Tochter
das Abitur schlecht geredet wurde und man ihr direkt zu einer Ausbildung geraten hat.

Auch hier noch einmal eine kleine Leselektüre zu diesem Thema:
Jobcenter in der Kritik: Hartz-IV-Schuler fuhlen sich zu Ausbildung gedrangt - SPIEGEL ONLINE
 
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Ich wollte ledigich mal Partei für Schüler ergreifen, die sich in ein Abitur oder Studium gedrängt fühlen.
Ein Schüler sollte für sich entscheiden dürfen, welchen Weg er einschlägt und dafür mit 16 Jahren auch reif genug sein.
 

Pixelschieberin

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Davon mal ganz abgesehen, würde ein Kind sich mit eiem Abitur übernehmen, wäre es durchaus nicht schändlich, nach der 1o. Klasse eine Ausbildung zu beginnen.[...]
War das denn die Frage?
Es ist ebenso wenig schändlich, die Ausbildung mit einem Abizeugnis in der Tasche zu beginnen.
Im Gegenteil.
Dann sind sie nicht mehr gar so naiv und noch schön im Lern-Flow.
Das Abi später nach zu machen kostet mehr Energie.
Die aus meinem Jahrgang haben es allesamt zutiefst bereut, sich nicht mit ungemochten Lehrern arrangiert und Ende der 10. das Handtuch geworfen zu haben.
Das mit den doofen Lehrern entfiel in der Oberstufe eh.
Lehrer und Fächer konnten bei geschickter Wahl selbst zusammengestellt werden.
Wenn schon nicht Abi wegen der Allgemeinbildung oder Studienerlaubnis machen, dann halt wegen langer Ferien und Pausenhof-Freundschaften.
Eine derart nahezu unbeschwerte Zeit kommt doch nicht wieder.

Zweifelsfrei stehen mit dem Abi ein paar mehr Türen offen als ohne.
Klar, wenn das Berufs-Ziel für eine Handelskette Hühner-Grillen oder fremder Leuts Körper oder sonstwas zu pflegen ist, sollte derjenige alsbald damit beginnen. Bei geringem Salär dauerts länger, bis sich ein Guthaben zusammen geläppert hat.
Schließlich hat nicht jeder das Zeug zum prolligen Selfmade-Millionär wie in Reality-Soaps vorgegaukelt.
Wenn mich deren zur Schau getragene Arglosigkeit anspringt, weiß ich manchmal nicht was mir lieber wäre.
Ob ich mit denen tauschen wollte?
Hmmm, momentan weiß ich lieber, was eine gefällige Bildkomposition ausmacht und warum die Antwort auf alle Fragen 42 sein soll. :icon_wink:

Mit Gesellenbrief oder Krankenschwesternausbildung die Numerus-Clausus-Wartezeit überbrückt und das Wunsch-Studium dran gehängt?
Derjenige weiß die Freiheiten des Studentendaseins erst richtig zu schätzen.
Vorteil: Derjenige muß in den Semesterferien keine HiWi-Arbeiten annehmen. Als ausgebildeter Absolvent kann derjenige ganz andere Kurse aufrufen.
Und - bleibt im Gespräch mit potentiellen Arbeitgebern.
Das Studum selbst ist wesentlich streßfreier, weiß derjenige genau, wohin er fällt, sollte er tatsächlich scheitern.
Wohl kaum in einen prekären Helfer-Job.
Den bekommst du erst von neidischen SBs angedient wenn du Ü40 durchs Netz gefallen sein solltest weil dein AG eklatante Fehlentscheidungen getroffen hat.

Als Ausbilder waren mir abgebrochene Studenten wesentlich willkommener als verpeilte Träumerle, die direkt von der Schul- an die Werkbank gestolpert sind. Ich wollte nie wachsweiche Bücklinge formen. Persönlichkeiten sind mir lieber.

Wer die Chance hat, macht besser Abi.
Gemessen an den Absolventenzahlen im Vergleich mit den 60er und 70er Jahren und den Bekundungen der Fachkräfte: So hoch wie damals sind die Anforderungen heutzutage nicht mehr.

Ein umfangreicheres Allgemeinwissen kann einem wenigstens keiner mehr weg nehmen.
Wie man effizient lernt und sich gezielt Wissen ran schafft, habe ich erst in der Oberstufe beigebracht bekommen.
Von den vermittelten Techniken zehre ich heute noch.

Was bereits jeder wußte, der es mit Jugendlichen zu tun hat - und was mittlerweile sogar von der Wissenschaft heraus gefunden wurde:
Pubertiere haben ganz andere Interessen als sich in den Produktionsprozeß eines Betriebs einzufädeln.
Deren Gehirn-Bahnen müssen sich erst völlig neu verdrahten.

[...] und dafür mit 16 Jahren auch reif genug sein.
Was in jedem Werk der Berufs- und Arbeitspädagogik zu lesen ist:
Die Berufswahlreife steigt mit zunehmenden Lebensalter.
Ein "oller" Studienabbrecher weiß wenigstens was er NICHT mehr will.

Also laßt die doch noch ein paar Jahre vor sich hin dödeln.
Es wird früh genug ernst.
 

Shadow315

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@goodwill:
Dann wird es dich vielleicht beruhigen, dass die Idee von Abitur und
Studium allein von meiner Tochter her kam.
 

Shadow315

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So, eine neue Einladung kam gerade mit der Post. Natürlich per Einschreiben (PZU), jedoch keine Folgeeinladung. Scheinbar ist
denen aufgefallen, dass die Adresse bei der Oma scheinbar ein wenig überholt ist. Wenigstens da gab es die Erleuchtung.

Vom Inhalt her ist die Einladung natürlich identisch. Wie genau sollte ich jetzt am besten vorgehen? Schreibe ich denen, dass
sie meine Tochter nicht einzuladen haben oder soll ich zum Termin meiner Tochter selber persönlich auftauchen?
Hätte mit beidem kein Problem. Frage ist nur, wenn ich das schriftlich mache, ob ich da keine Probleme bekommen könnte,
weil die Einladung halt verbindlich ist und mit Sanktionsdrohung bestückt ist.
 

Pixelschieberin

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Ehe du dich entscheidest, frage dich noch mal selbst, ob deine Tochter voll geschäftsfähig und somit haftbar ist.

Erst Recht wenn derartige Briefe "verbindlich" an die Minderjährige gerichtet werden, soll sich der Teamleiter dazu erklären, wie sein Mitarbeiter dazu kommt, dich, den Vorstand der BG zu umgehen.
Ich bekomme auch fast täglich verbindliche Pishing-Emails..

Lach, ich weiß ja nicht wie deinen Tochter drauf ist.
Mich hätte man dort hin schicken können, damit ich gebetsmühlengleich sage:
DAS entscheidet mein Vormund.
Dazu kann sich nur mein Vormund äußern.

Warum der nicht mitgekommen ist?
Der war nicht eingeladen.


Mit Eltern-Rechten kenne ich mich nicht so aus.
Kläre doch mal die Frage:
Was genau umfaßt das sog. Aufenthaltsbestimmnungsrecht?

Wenn Eltern z. B. verbieten, daß sich deren minderjährige Kinder auf einem - mit juristischen Tretminen gepflasterten - Terrain einfinden, auf dem sie unversehens straucheln können, obliegt die Entscheidung ob sie dort hin "dürfen" - und womöglich folgenschwere Einlassungen machen - oder nicht WEM?

Dem angeschriebenen Minderjährigen oder dessen Eltern?
 

Shadow315

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Leider ist meine Tochter nicht so pfiffig drauf, wie du. Sie möchte gar nicht dort antanzen. Erst recht nicht, nach dem letzten Besuch im Sommer 2016.

Ich bin mir hier nur nicht sicher, wie das rechtlich gesehen ist. Sowas hatte ich ja vorher noch nie. Vom reinen Rechtsempfinden her würde ich
natürlich sagen, dass man sich direkt an mich wenden müsste, nur fehlt mir da das nötige Wissen.

Eines noch kurz in eigener Sache:
Ich liebe deine Beiträge, Pixelschieberin. :icon_daumen:
 
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Sie können 'Eingeladen' werden - ihre schulpflichtige Tochter hat im JC nichts zu suchen - entsprechend widersprechen !


Das Vorgehen des JC ist eine rechtlich nicht haltbare Schikane.
 

Pixelschieberin

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Die Zeit läuft.
Was-wäre-wenn-Überlegungen bringen dich keinen Schritt weiter.
Setz ein Schreiben an den Teamleiter des SB s auf und kicke das nachweisbar in den Machtbereich des JCs.
Warum schriftlich?
Damit der - wie ich finde ungeheuerliche - Vorfall aktenkundig=dokumentiert ist.

Die aufgeworfenen Fragen sind doch nicht aus der Luft gegriffen.
Die haben Auskunfts- und Beratungspflicht.
Sachbearbeiter sind - im weit gefaßten Sinn - Angestellte des HE und der Steuerzahler.

Wenn deine Tochter nicht hin will, kann sie sich doch noch wunderbar hinter ihrer Minderjährigkeit verstecken.

Ins Unreine - aus dem Handgelenk geschüttelt:
Sehr geehrter Herr Merkbefreit,
mit Befremden nahm ich zur Kenntnis daß ohne mein Wissen, Briefe vom SB "nice try" an meine (unsere?) minderjährige Tochter versandt werden.
Unter Anderem werden ihr juristische Konsequenzen dargelegt, die Minderjährige nicht in der Lage sind, nachzuvollziehen. Auch wissen Minderjährige kaum einzuschätzen, welchen Forderungen tatsächlich nachzukommen ist.
Es ist von Konsequenzen die Rede, die die Bedarfsgemeinschaft betreffen.

Abgesehen davon, daß Minderjährige nicht voll umfänglich geschäftsfähig sind, ist es ein dubioser Weg, ihnen Handlungen abzuverlangen, deren Tragweite sie nicht übersehen können.

Bitte teilen Sie mir die Rechtsgrundlage mit, die in der vorliegenden Angelegenheit die Rechte und Pflichten von Eltern und/oder Vormund aushebelt.
Ohne Mitteilung an die Erziehungsberechtigten Einladungen mit Drohgebärden an deren minderjährige Kinder zu versenden, ist inakzeptabel.
Wer etwas juristisch Relevantes zu klären wünscht, wendet Sie sich - bei korrekter Vorgehensweise - an Eltern und/oder Vormund des Minderjährigen.

Bitte teilen Sie das den Sachbearbeitern mit, denen nicht bekannt ist, WER bei Fragen zur Bedarfsgemeinschaft zu kontaktieren ist.
Dazu gehört auch das Wissen, bei WEM Daten zu erheben sind.
Ist das nicht mehr der Vorstand der Bedarfsgemeinschaft?
Eine voll geschäftsfähige Person?

Bringen Sie bitte Ihren Sachbearbeitern zur Kenntnis:
Ich (und mein Ehemann) gestatte(n) nicht, daß sich meine (unsere) minderjährige Tochter zu möglicherweise juristisch relevanten Fragen äußert.
Nicht, ehe sie von einem Erziehungsberechtigten gegen gelesen und auf Zulässigkeit derselben geprüft wurden.

Sollte sich mein Verständnis - insbesondere was wechselseitige Rechte und Pflichten Minderjähriger und deren Erziehungsberechtigter angeht - nicht mit dem Ihren decken, bitte ich Sie - im Rahmen Ihrer Aufklärungs- und Beratungspflicht - um eine eingehende Stellungnahme, die die Rechtsgrundlagen einschließt, auf der Ihre Auffassung fußt.

MfG
Die-mit-der-Schwanzspitze-zuckende-Löwenmutter
 

FrauStahl

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Ich kann zu dem Thema leider wenig direkte Antworten anbieten, aber vielleicht ein paar hilfreiche Fragen aufwerfen.

Ich habe hier schon öfter gelesen, dass alle Mitglieder der BG eingeladen werden dürfen. Mir scheint als wäre das rechtlich ok und daher wohl auch entsprechend sanktionierbar.

Außerdem gilt man wohl nach SGB ab 15 als erwerbsfähig, weshalb SB wohl auch die Schulbescheinigung will um zu sehen, ob deine Tochter dem Arbeitsmarkt aktuell zur Verfügung steht.
Ein Zeugnis geht SB nichts an.

Da dein Tochter beschränkt geschäftsfähig ist, sollte sie vor Ort allerdings nichts unterschreiben dürfen ohne deine Zustimmung. Darüber hinaus sollte es ohnehin nichts zu unterschreiben geben (EGV etc.), da sie ja noch zur Schule geht und dem Arbeitsmarkt somit nicht zur Verfügung steht.

Zum rein logistischen Problem, ob deine Tochter dort hin sollte, oder nicht habe ich aber vielleicht eine Lösung:
§ 13 SGB X sieht im Sozialverwaltungsverfahren vor, dass sich "Beteiligte" von einem bevollmächtigten vertreten lassen kann. Wenn ich das richtig verstehe kann dir deine Tochter also einfach eine Vollmacht ausstellen (was angesichts der Geschäftsfähigkeit durchaus auch Sinn macht) und du gehst an ihrer Stelle zum Jobcenter.

Ich fürchte das Problem ist eher, dass dein Tochter nach dem Gesetz als erwerbsfähig zählt und als Mitglied deiner BG wie jeder Leistungsempfänger "jeder zumutbare Tätigkeit" annehmen muss um die Hilfsbedürftigkeit zu verringern. Aktuell hat sie ihre SchulPFLICHT erfüllt und alles darauf folgende ist freiwillig. Das Jobcenter ist dann aber auch entsprechend nicht mehr verpflichtet währenddessen für ihren/euren Lebensunterhalt aufzukommen während sie sich freiwillig weiter Bildet. Genau wie beim Studium später.

Versteh mich nicht falsch, ich bin da ganz auf deiner Seite und finde es unhaltbar, wenn ein SB ohne jegliche Qualifikation als Pädagoge jungen Leuten vom Abi abrät. Aber laut SGB ist es wohl so, dass das Jobcenter dich bzw. deine Tochter wohl ab jetzt in die Pflicht nehmen kann erst mal eure "Hilfsbedürftigkeit" durch Arbeit zu verringern. Ein Ansatzpunkt dafür wäre natürlich die "Zumutbarkeit". Ob es quasi unzumutbar ist, dass ein Kind seinem Wunsch nach Abitur nicht nachkommen kann, weil dem Pflichten aus dem SGB entgegenstehen. Das müsste aber im Zweifel wohl das Sozialgericht klären fürchte ich.
 

heutehier

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Na wenn es dir egal ist, geh halt hin mit deiner Tochter, wenn es zeitlich passt. Gib eine Schulbescheinigung ab und lehnt alle "Vermittlungsversuche" höflich aber bestimmt ab. Sei deiner Tochter ein Vorbild und regele das wie ein Erwachsener. Wenn der SB schräg kommt, steht ihr auf und geht.
Zeuignis wird natürlich weder mitgenommen noch kopiert.

Nebeneffekt: Deine Tochter kriegt (leider) eine Vorstellung wie es läuft und ist wahrscheinlich hochmotiviert da nicht mehr hin zu müssen.



PS: Erfahrung mit unserem JC . Die Berufsberatung war richtig gut. Kind 1 wurde zur Ausbildung ge- und beraten und hat einen Ausbildungsplatz bekommen, der es unabhängig vom JC macht. Kind2 wurde zum Studium beraten und bekam Adressen und Tipps. Also für meine ist das nicht das Schlechteste gewesen.
 

noillusions

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Aktuell hat sie ihre SchulPFLICHT erfüllt und alles darauf folgende ist freiwillig. Das Jobcenter ist dann aber auch entsprechend nicht mehr verpflichtet währenddessen für ihren/euren Lebensunterhalt aufzukommen während sie sich freiwillig weiter Bildet. Genau wie beim Studium später.

Das ist Kappes, wer mittellos ist und z.B. bereits allein lebt, könnte das über Schülerbafög sogar machen.
In allen anderen Fällen, die ich hier gelesen habe, hat das JC zwar manchmal trickreich versucht die Jugendlichen in eine Ausbildung zu drängen, es aber irgendwann aufgegeben, wenn die Schulbescheinigung vorgelegt wurde, und die Jugendlichen in einer Art Endlosschleife wiederholt haben dass sie weiter zur Schule gehen werden.
Wer Spaß dran hat kann ja gerne mitargumentieren bei SB ("aber es schaffen doch tausende das Abitur jedes Jahr...").
Am besten die Eltern sagen den Jugendlichen da, dass das JC nicht auf deren Seite ist, sondern nur Geld sparen will.

Ab 15 werden die Jugendlichen als (evtl.) erwerbsfähig eingeschätzt, das ist richtig.
Wenn die immer mal wieder diese Bescheinigung wollen liegt das auch daran, dass manche Schüler mal die Schule abbrechen.
 

AnonNemo

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FrauStahl meinte:
Außerdem gilt man wohl nach SGB ab 15 als erwerbsfähig,
Mag sein, was aber nicht gleichzeitig bedeutet, dass man geschäftsfähig ist.

FrauStahl meinte:
§ 13 SGB X sieht im Sozialverwaltungsverfahren vor, dass sich "Beteiligte" von einem bevollmächtigten vertreten lassen kann.
Eine nicht (voll) geschäftsfähige Person soll eine Vollmacht ausstellen?

Kannst du dir, meiner Meinung nach, schenken ~> die Eltern sind, per Gesetz, die Bevollmächtigten.
 

Shadow315

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Frage hier wäre: Wie oder wo finde ich heraus, wer der Teamleister ist? Auf der Einladung steht nur der Name der
Sachbearbeiterin.


Pixelschieberin meinte:
Ins Unreine - aus dem Handgelenk geschüttelt:
Würde ich so direkt mal 1:1 übernehmen.

Wobei auch hier noch eine kleine Frage:
Ich habe hier noch eine neue, aktuelle Schulbescheinigung von meiner Tochter besorgen lassen, die sich natürlich inhaltlich
nicht von der unterscheidet, die letztes Jahr persönlich beim Amt abgegeben wurde. Soll ich die sozusagen als Zeichen
guten Willens mit beifügen oder habe ich gar keinen guten Willen mehr?


FrauStahl meinte:
Ich fürchte das Problem ist eher, dass dein Tochter nach dem Gesetz als erwerbsfähig zählt und als Mitglied deiner BG wie jeder Leistungsempfänger "jeder zumutbare Tätigkeit" annehmen muss um die Hilfsbedürftigkeit zu verringern. Aktuell hat sie ihre SchulPFLICHT erfüllt und alles darauf folgende ist freiwillig
Korrektur:
Meine Tochter hat jetzt erst die 10. Klasse erreicht. Sie ist erst Sommer 2018 fertig mit ihrer Schulpflicht und möchte sich
dann dem Abitur widmen. Auch das wurde bereits letztes Jahr per Schulbescheinigung beim Amt vorgetragen.


heutehier meinte:
Na wenn es dir egal ist, geh halt hin mit deiner Tochter, wenn es zeitlich passt.
Nebeneffekt: Deine Tochter kriegt (leider) eine Vorstellung wie es läuft und ist wahrscheinlich hochmotiviert da nicht mehr hin zu müssen.
Es wäre mir egal, wenn ich persönlich dort auftreten MÜSSTE.
Und nein, es passt zu keiner Zeit. Ich werde meine Tochter garantiert nicht noch einmal dieses Affentheater zumuten.
Nicht, nach der Geschichte vom letzten Sommer.

heutehier meinte:
PS: Erfahrung mit unserem JC . Die Berufsberatung war richtig gut. Kind 1 wurde zur Ausbildung ge- und beraten und hat einen Ausbildungsplatz bekommen, der es unabhängig vom JC macht. Kind2 wurde zum Studium beraten und bekam Adressen und Tipps. Also für meine ist das nicht das Schlechteste gewesen.
Freut mich - wirklich - für dich, dass du zum Glück keine negativen Erfahrungen damit gesammelt hast. Wie ich aber
bereits vorher schon geschrieben habe, wurde meiner Tochter letztes Jahr schon vorgeschlagen, statt dem Abitur lieber direkt
eine Ausbildung anzutreten. Ich weiß, wie der Hase bei meiner Agentur für Arbeit läuft, also werde ich mich mit Händen und
Füßen wehren, um meine Tochter zu schützen.
 
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