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Guten Tag,
ich habe mich soeben hier angemeldet, da ich im Bereich des ALGII /HartzIV keinerlei Erfahrungen habe, aber einer befreundeten afghanischen Familie gern helfen möchte.
Bisher hatten wir mit dem örtlichen Jobcenter eigentlich keine Probleme. Gestern (13.7.) kam nun ein Briefumschlag an, abgestempelt am 9.7., in dem gleich zwei Briefe enthalten waren:
Der erste Brief betrifft die Mutter, ist vom 4.7. und lag in einem Blankoumschlag in dem o.g. drin. Die Mutter sollte sich am 12.7. beim Jobcenter melden, das hat ja nun nicht geklappt, um die berufliche Situation zu besprechen. Das Jobcenter ist darüber informiert, dass sie im November noch ein Baby bekommen hat, also in "Elternzeit" ist, die ihr wohl auch wie normalerweise Erwerbstätigen 3 Jahre lang zusteht. Sie möchte nach den Sommerferien zeitnah mit dem Integrationskurs beginnen, der Vater besucht seinen bereits seit einem halben Jahr. Warum also möchte das Jobcenter nun die berufliche Situation besprechen, wenn zur Aufnahme einer Tätigkeit doch erst mal Deutsch gelernt werden muss?!
Ich werde zu dem nun neu anzusetzenden Termin (eine eMail ist bereits unterwegs an das Jobcenter mit der Bitte, künftige Termine den KUNDEN zeitlich weniger kurzfristig mitzuteilen) auf jeden Fall mitgehen und möchte mich da nun gern etwas vorbereiten. Sollte das Thema EGV aufkommen - ich hab bereits einiges dazu gelesen - macht die zum derzeitigen Zeitpunkt doch überhaupt keinen Sinn. Natürlich wollen wir nicht bockig werden und alles ablehnen, darum geht es nicht. Wäre es denn sinnvoll, in einer möglichen EGV festzuhalten, dass die Mutter zunächst den Integrationskurs besucht und dann für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht? Es sind ja auch noch Kinder zu betreuen...Wie sollten wir uns da am besten verhalten?
Der zweite Brief vom 6.7. betrifft den Sohn. Er geht auf das örtliche Gymnasium und wurde in die 9. Klasse versetzt. Mit dem Kind soll nun "die schulische Situation/Berufswahlsituation" besprochen werden. Er soll eine Kopie des letzten Zeugnisses mitbringen. Auch zu diesem Termin werde ich mitgehen, aber was soll der Humbug, einen Gymnasiasten zu einem solchen Termin einzuladen? Und was geht den Sachbearbeiter das Zeugnis an? Sind wir verplichtet, das vorzulegen? Auch hier gilt: wir wollen nicht bockig sein, aber ich möchte auch gern um unsere Rechte wissen.
Über ein paar Tipps würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank
HelfendeHand
ich habe mich soeben hier angemeldet, da ich im Bereich des ALGII /HartzIV keinerlei Erfahrungen habe, aber einer befreundeten afghanischen Familie gern helfen möchte.
Bisher hatten wir mit dem örtlichen Jobcenter eigentlich keine Probleme. Gestern (13.7.) kam nun ein Briefumschlag an, abgestempelt am 9.7., in dem gleich zwei Briefe enthalten waren:
Der erste Brief betrifft die Mutter, ist vom 4.7. und lag in einem Blankoumschlag in dem o.g. drin. Die Mutter sollte sich am 12.7. beim Jobcenter melden, das hat ja nun nicht geklappt, um die berufliche Situation zu besprechen. Das Jobcenter ist darüber informiert, dass sie im November noch ein Baby bekommen hat, also in "Elternzeit" ist, die ihr wohl auch wie normalerweise Erwerbstätigen 3 Jahre lang zusteht. Sie möchte nach den Sommerferien zeitnah mit dem Integrationskurs beginnen, der Vater besucht seinen bereits seit einem halben Jahr. Warum also möchte das Jobcenter nun die berufliche Situation besprechen, wenn zur Aufnahme einer Tätigkeit doch erst mal Deutsch gelernt werden muss?!
Ich werde zu dem nun neu anzusetzenden Termin (eine eMail ist bereits unterwegs an das Jobcenter mit der Bitte, künftige Termine den KUNDEN zeitlich weniger kurzfristig mitzuteilen) auf jeden Fall mitgehen und möchte mich da nun gern etwas vorbereiten. Sollte das Thema EGV aufkommen - ich hab bereits einiges dazu gelesen - macht die zum derzeitigen Zeitpunkt doch überhaupt keinen Sinn. Natürlich wollen wir nicht bockig werden und alles ablehnen, darum geht es nicht. Wäre es denn sinnvoll, in einer möglichen EGV festzuhalten, dass die Mutter zunächst den Integrationskurs besucht und dann für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht? Es sind ja auch noch Kinder zu betreuen...Wie sollten wir uns da am besten verhalten?
Der zweite Brief vom 6.7. betrifft den Sohn. Er geht auf das örtliche Gymnasium und wurde in die 9. Klasse versetzt. Mit dem Kind soll nun "die schulische Situation/Berufswahlsituation" besprochen werden. Er soll eine Kopie des letzten Zeugnisses mitbringen. Auch zu diesem Termin werde ich mitgehen, aber was soll der Humbug, einen Gymnasiasten zu einem solchen Termin einzuladen? Und was geht den Sachbearbeiter das Zeugnis an? Sind wir verplichtet, das vorzulegen? Auch hier gilt: wir wollen nicht bockig sein, aber ich möchte auch gern um unsere Rechte wissen.
Über ein paar Tipps würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank
HelfendeHand