Einladung für Freitag mit Hinweis ich solle ärtzliche Gutachten etc.mitbringen

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dielilie

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Hallo Zusammen

kurze Zusammenfassung, ich bin seit Jahren chronisch Krank, habe ein dyshiydrotisches Ekzem an Händen und Füßen. Von März bis November bin ich massiv eingeschränkt, kann mich nur unter Schmerzen allein anziehen , da die Haut sich komplett abpellt und einreißt an den Fingerkuppen, Finger und Handflächen. Wenn die Füße betroffen sind, ist das tragen von Schuhen und laufen eine qual. Hinzu kommt eine starke Nesselsucht und eine gerade diagnostizierte Histamin abbaustörung und muss meine komplette ernährung umstellen.
Durch die Medikamente ( cortison, Atarax) bin ich ebenfalls stark eingeschränkt, dauermüdigkeit und ständiges krankheitsgefühl.
Ich bin also dauerhaft in Behandlung...
Dennoch übe ich seit Jahren einen Mini Job aus, derzeit ist es wieder so schlimm das nicht mal das geht.
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50 ohne Merkzeichen , diese wurden trotz anwalt nicht genehmigt.
So und heute kam eine einladung für Freitag
wir möchten über Ihre Berufliche Situation sprechen...
Bitte bringen Sie für die von Ihnen genannten gesundheitlichen Einschränkungen ärtzliche Gutachten etc. mit....
und dann die übliche RfB

Dem Jobcenter ist alles bekannt, die Sachbearbeiter haben dies auch schon gesehen und entsprechende vermerke in der Akte gemacht. Der Schwerbehinderten Ausweis liegt auch als Kopie vor...
Nun zu meiner Frage , wer erstattet mir die Kosten für solche Gutachten/Atteste?
Dürfen die das verlangen? Klar bin ich gerene bereit Auskünfte zu geben aber mir fehlt das Geld ja dann auch ...
Darf ich verlangen einen Termin beim ÄD zu bekommen, die können sich doch dann alles von den behandelnden Ärzten einholen wenn ich eine Schweigepflichtsentbindung unterschreibe...
Oder ist dieser weg über meinen SB einfacher?
eine aktuelle EGV mit den Inhalten ich solle mich um meine Gesundheit kümmern wurde erst im Februar abgeschlossen.
Gruß dielilie
 

faalk

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die Sachbearbeiter haben dies auch schon gesehen und entsprechende vermerke in der Akte gemacht

Dann soll selbige in die Unterlagen bzw PC schauen. Ich würde keine weiteren Atteste Gutachten oder sonstiges beibringen.

Sollte die SB Zweifel an den schon vorgebrachten haben, soll sie den ÄD einschalte.

Oder ist dieser weg über meinen SB einfacher?

Selbstverständlich ist der Weg einfacher. Aber nur für faule SBs, die sich scheuen den ÄD für teures Geld einzuschalten.
 

atori

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Nun zu meiner Frage , wer erstattet mir die Kosten für solche Gutachten/Atteste?

Das JC! Musste auch ein Attest vorlegen und die SB gab mir gleich ein Formular für den Arzt, der dort seine Leistung & Kontonummer angeben sollte.

Ansonsten hören sich 50% Behinderung sehr dramatisch an, aber wenn man sich die Tabellen für Befreiungen anschaut -so fangen sie erst mit 50% überhaupt an. Folglich gilt man immer noch als arbeitsfähig und entsprechend wollen SB über die "berufliche Situation" reden..:wink:
 

dielilie

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Danke für die schnellen Antworten

naja GdB 50 ist nicht unbedingt dramatisch , kommt halt auf die Erkrankungen an...
Gibt bestimmt einige die den bekommen würden, aber stellen keinen Antrag ..
seit dem Antrag sind ein paar Jahre vergangen, im kommenden Jahr läuft es ab da kommen dann weitere Diagnosen hinzu.

Ja so ein Formular(Abrrechnungszettel für den Arzt) wurde mir nicht mitgeschickt, so viel zum Thema mitdenken...
dann gehe ich ohne papiere hin, habe eh nicht viel außer Blutwerte und ein paar alte Atteste, das einzige was aktuell ist, ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit 4 wochen die wohl auch weiterhin verlängert wird.

Fall ihr noch Anregungen und Tipps habt immer her damit :)
 

Allimente

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das einzige was aktuell ist, ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit 4 wochen die wohl auch weiterhin verlängert wird.

Warum gehst Du denn überhaupt hin? Du bist doch noch arbeitsunfähig geschrieben!? So lange da nichts von einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung in der Einladung steht, einfach den beigefügten Zettel entsprechend ausfüllen, nachweisbar ans JC schicken, fertig. Der Krankenschein sollte ja dem SB eh vorliegen.

Gruß Allimente
 

dielilie

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@Allimente & Rübennase
die Au habe ich meinem Arbeitgeber geben müssen , habe sie nur in Kopie . Ich weiss das ich nicht hin MUSS aber damit ist es eh nur aufgeschoben, habe kein problem dahin zu gehen, soll SB ruhig sehen wie meine Hände aussehen, hab da nix zu verbergen. Den letzten Termin den ich persönlich wahrnehmen musste ist schon 2 Jahre her, von daher ist es absolut ok. Die EGV wurde immer telefonisch besprochen und dann zugeschickt, auch hier hatte ich keine Einwände , weil es um die stabilisierung der Gesundheit ging.
Diese war bis heute nicht möglich , ich vermute die wollen mich in die Grundsicherung verschieben...
 
R

Rübennase

Gast
Kannst du natürlich machen. Aber das bestätigt deinem SB das man trotz AU einen Termin wahrnehmen kann. Der nächste mit AU hat dann das Nachsehen und kriegt eine Sanktion. Würde ich noch mal drüber nachdenken ob das eine so gute Idee ist.
 

dielilie

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@Rübennase
aber auch wenn ich Arbeitsunfähig bin heißt das ja nun nicht das ich einen Termin nicht wahrnehmen kann, zu den Ärzten muss ich ja auch und da sitz ich oftmals, gerade bei der Hautärtzin manchmal 5 ! stunden im Wartezimmer... sicher gibt es Situationen wo es wirklich nicht geht, aber mich jetzt da "zu drücken" hilft mir doch auch nicht, irgendwann muss ich eh wieder hin.Und wenn es mir wirklich während des Termins nicht gut geht lasse ich mich wieder abholen und fahre Heim oder gehe gleich mit Begleitung hin.

Und ich bin sicher nicht schuld wenn jemand anderes eine sanktion bekommt trotz AU .
Ich habe das auch schon vor Jahren gehabt das ein SB meinte ich könne trotzdem kommen , da ging es dann auch wirklich nicht, den Sanktionsbescheid bekam ich dann zwar auch, aber der wurde mit hilfe vom Anwalt abgeschmettert... da haste dann auch wieder rennerei... gehüpft wie gesprungen

Die SB die ich die letzten zwei Jahre hatte(DiMa Team) waren sehr zugänglich und verständnisvoll und dieser wo ich hin muss gehört dazu, habe sogar seine Durchwahl ist auch nicht die gängige Praxis. Bei ihm konnte ich Termine immer Problemlos absagen oder verschieben.

Ja es gibt viele schwarze Schafe unter Ihnen aber nicht alle sind so. Klar die forderung der Gutachten machen mich auch stutzig und da werde ich ihm auch sagen das es finanziell nicht machbar ist und er mich gerne zum ÄD schicken kann.
 

Allimente

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Klar die forderung der Gutachten machen mich auch stutzig und da werde ich ihm auch sagen das es finanziell nicht machbar ist und er mich gerne zum ÄD schicken kann.

Der Knackpunk ist doch, dass die etwas fordern, wo die keinerlei Recht drauf haben. Oder ist Dein SB ein Arzt und kann das beurteilen? Aber Du mußt natürlich selber wissen, was Du erlaubst oder nicht. Ich persönlich halte das allerdings für falsch.
 

dielilie

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Guten Morgen
Ja da hast du recht ein SB kann das nicht beurteilen.ich werde auch nichts mitnehmen genau aus dem Grund.
 

Fabiola

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(...) eine aktuelle EGV mit den Inhalten ich solle mich um meine Gesundheit kümmern wurde erst im Februar abgeschlossen.
Gesundheitliche Dinge in einer EGV sind unzulässig! Bei ungeklärter Erwerbsfähigkeit allemal.
Bevor wie in Deinem Fall eine EGV geschlossen werden kann, müsste erst mal der ärztliche Dienst den Umfang Deiner Leistungsfähigkeit bzw. Leistungseinschränkungen feststellen.
Vorher gibts keine EGV .
 

dielilie

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@Fabiola

Oh das war mir nicht bewussst!!! :confused:

ja die erwerbsfähigkeit ist unklar, dies bestätgte mir gestern noch einmal meine Hautärztin, dass ich derzeit gar nicht Arbeitsfähig bin... Dies liegt an dem schweren Krankheitsverlauf in den Monaten März bis November .
Also müsste ich auch keine EGV Abschließen
Aber ist es nicht so, das diese dann als Verwaltungsakt erlassen werden? und dann müsste ich zum Anwalt?
Verstehe den Sinn auch nicht, ist dch in meinem Interesse das ich mich um meine Gesundheit kümmere , dass muss mir niemand auferlegen. Habe diese unterschrieben damit ich meine Ruhe habe
 

Fabiola

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Aber ist es nicht so, das diese dann als Verwaltungsakt erlassen werden? und dann müsste ich zum Anwalt?
Sollte Dein SB korrekt arbeiten, dann reicht ein Hinweis, dasss Gesundheitliche Dinge in einer EGV unzulässig sind. etc.
Sollte SB trotz allem einen VA raushauen, dann ist der mit einem entsprechenden schriftlichen Widerspruch von Dir vom Tisch. Dazu brauchts noch keinen Anwalt.
Formulierungshilfen könntest Du auch hier bekommen.
Verstehe den Sinn auch nicht, ist doch in meinem Interesse das ich mich um meine Gesundheit kümmere, dass muss mir niemand auferlegen.
Der Sinn ist, dass SB für jede abgeschlossene EGV (egal wie unsinnig diese ist) ein Fleißpünktchen bekommt und seiner Zielmarke näher kommt.
 
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