JobcenterBoss
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 31 August 2018
- Beiträge
- 69
- Bewertungen
- 61
Hallo,
habe heute (22.05.) eine Einladung zum Bewerbertag erhalten, mit einer Rechtsfolgenbelehrung. Schreiben ist angehängt. Meine Fragen wären folgende:
1. Handelt es sich hierbei überhaupt um einen zulässigen Meldezweck?
2. Was passiert wenn die Übernahme der Fahrtkosten am Termin noch aussteht?
3. Muss ich tatsächlich 10 Exemplare von meinem Lebenslauf mitbringen?
4. Was gibt es sonst noch bezüglich der ZAF-Firmen zu beachten, insbesondere welche Informationen muss ich mitteilen?
Vielen Dank
habe heute (22.05.) eine Einladung zum Bewerbertag erhalten, mit einer Rechtsfolgenbelehrung. Schreiben ist angehängt. Meine Fragen wären folgende:
1. Handelt es sich hierbei überhaupt um einen zulässigen Meldezweck?
2. Was passiert wenn die Übernahme der Fahrtkosten am Termin noch aussteht?
3. Muss ich tatsächlich 10 Exemplare von meinem Lebenslauf mitbringen?
4. Was gibt es sonst noch bezüglich der ZAF-Firmen zu beachten, insbesondere welche Informationen muss ich mitteilen?
Vielen Dank