Dürfen sie ...
Und falls sie eine gute Begründung haben, warum es in deinem Fall dich in Arbeit bringt sogar öfter.
Nur im begrenzten Maße, dennDürfen sie ...
Und falls sie eine gute Begründung haben, warum es in deinem Fall dich in Arbeit bringt sogar öfter.
==> https://www.elo-forum.org/infos-abwehr-behoerdenwillkuer/69498-meldetermine-richtig-wahrnehmen.htmlOb und wann eine Meldeaufforderung ergeht, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des JC d.h., dass sie nur zur Erreichung eines konkreten Meldezwecks dienen darf. Ist der Meldezweck durch mildere Mittel (Brief oder Telefon) durchführbar, ist eine persönliche Meldung unangemessen und nicht verhältnismäßig. Grenze sind aufgrund von objektiver Anknüpfungspunkte erkennbar „schikanöse“ Meldeaufforderungen. (Vgl. Birk in LPK-SGB II, 3. Aufl., § 59 Rn. 4; 5. Aufl., Rn 2 u. § 32, Rn 6 a.a.O ). Der Meldezweck muss in der schriftlichen Meldeaufforderung konkret bezeichnet werden (LSG BE-BB 16.1.2008 – L 28 B 2119/07 AS ER ) oder wenigstens stichwortartig angegeben werden (LSG BE-BB vom 121.7.2011 – L 14 AS 999/11 B ER ).
Nur im begrenzten Maße, denn
==> https://www.elo-forum.org/infos-abwehr-behoerdenwillkuer/69498-meldetermine-richtig-wahrnehmen.html
Zu diesem Fall fehlen detaillierte Informationen, um abschließend Auskunft zu geben.
Herzlich Willkommen beim
Erwerbslosenforum Deutschland.