Einladung BaE TÜV Nord Bildung GmbH Gruppeninformation

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Magdalene

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Hallo zusammen,
ich habe eine Einladung zum BaE TÜV Nord Bildung GmbH bekommen woraus ich nicht schlau werde, darum bitte ich um eure Hilfe .
Könntet Ihr so lieb sein und das mal durchschauen und mit nach Möglichkeit tips geben- ich wäre sehr dankbar dafür.
 

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Makale

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Die Vorladung verfolgt vermutlich den Zweck dich im Nachhinein einer entsprechenden Maßnahme bei der TÜV Nord Bildung GmbH zuzuweisen.

Mal meine nackte Sichtweise zu solchen Vorladungen:

De facto ist die Informationsveranstaltung aufgrund sanktionsbewehrter Teilnahmepflicht nichts anderes als aufgezwungene Bildung. Der "Bildungsträger" nimmt seinen "Bildungsauftrag" wortwörtlich und lässt ALG Bezieher quasi zwangsvorladen, um seine zu vermittelnde "Bildung" zunächst zu erläutern, bevor er diese den im Nachgang quasi zwangszugewiesenen Teilnehmern sanktionsbewehrt (Mitwirkungs- und Teilnahmepflicht) indoktroniert.

Herzlichen Glückwunsch *Ironie*. Wenn möglich vermeide eine Teilnahme irgendwie. Das ist pure Zeitverschwendung.
 

Merse

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Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).

Nö. Dies ist eine dreiste Lüge. Denn in §309 SGBIII heißt es unmissverständlich:

Arbeitslose haben sich während der Zeit, für die sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit sie dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht).
 
G

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Gast
Das ist eine Informationsveranstaltung.
Das ist rechtskonform.

Nur darf eine Maßnahme dann nicht beginnen. Nur informieren.
Also Unterschriften ablehnen. Alles schriftliche einsacken zum prüfen.
 

Magdalene

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Danke für die Bisherigen Antworten (mit der Hoffnung auf weitere...)
Nö. Dies ist eine dreiste Lüge. Denn in §309 SGBIII heißt es unmissverständlich:

Könnte das JC die Einladung nicht auch mit §309 Nr.3. "Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen", begründen?!

Ach so vergessen, wie sieht das mit Fahrgeld aus?
Mit der schwammigen Aussage:

"Unter bestimmten Voraussetzungen können notwendige Reisekosten erstattet werden".
kann man ja nicht viel anfangen.
 

Merse

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Das ist rechtskonform.

Habe ich was verpasst? Wurde der §309 SGB III geändert?

Könnte das JC die Einladung nicht auch mit § 309 Nr.3. "Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen", begründen?!

Bei einer einmaligen Beratung sehe ich zwar nicht, wie da eine aktive Leistung vorbereitet werden soll, aber möglich, dass das irgendein Richter anders sieht. Bleibt immernoch die Einschränkung, dass die Einladung nur zur Agentur für Arbeit oder deren Außenstellen erfolgen darf. Hier ist als Meldeort der TÜV angegeben.
 

Magdalene

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Würde so eine "Bildung" überhaupt bezahlt "gefördert", obwohl <60jahre-alt ?

Bedarf es nicht einer EGV ?
Die gibt es bisher auch nicht, anscheinend will das 0JobCenter keine, sie haben wohl zwischenzeitlich gerafft das die mit XY-fehlern behafteten EGV nicht fruchten und bei EGV - VA "fast automatisch" Widerspruch und SG folgen.
 
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