Hallo an alle,
nachdem ich, seitdem ich im September eine Teilzeitstelle angenommen habe, gar nichts in der Richtung mehr von der ARGE gehört habe, flattert mir nun heute eine "Einladung" ins Haus, um "über meine berufliche Situation zu sprechen". Meinen Personalausweis soll ich mitbringen. Mein Bewilligungszeitraum endet am 31. Januar, ich bin gerade dabei, den Weiterbewilligungsantrag zusammenzustellen. Die EGV ist noch bis August gültig.
Lässt sich erfahrungsgemäß sagen, was mich bei dem Gespräch erwarten könnte? Also, ob ich eher "nur" mit irgendwelchen formalen Geschichten rechnen muss (diesen Sachbearbeiter habe ich auch noch gar nicht kennen gelernt), oder ob ggf. nun Druck gemacht wird, dass ich eine andere oder zusätzliche Arbeit annehme, um ganz aus dem Bezug heraus zu kommen?
Was mich in dem Zusammenhang auch interessiert, ich aber in dem ganzen Behördendeutsch immer noch nicht ganz verstehe: Ab welchem Einkommen gelten für einen Aufstocker eigentlich diese ganzen Verpflichtungen (EGV , Ortsanwesenheit, zumutbare Arbeit etc. pp.) nicht mehr oder gilt generell, dass man diesen Verpflichtungen stets unterliegt, solange die ARGE einem Geld überweist? Irgendwie scheint mir die ganze rechtliche Lage bei Aufstockern weitaus schwammiger zu sein, oder irre ich mich da?
Viele Grüße,
xanathar
nachdem ich, seitdem ich im September eine Teilzeitstelle angenommen habe, gar nichts in der Richtung mehr von der ARGE gehört habe, flattert mir nun heute eine "Einladung" ins Haus, um "über meine berufliche Situation zu sprechen". Meinen Personalausweis soll ich mitbringen. Mein Bewilligungszeitraum endet am 31. Januar, ich bin gerade dabei, den Weiterbewilligungsantrag zusammenzustellen. Die EGV ist noch bis August gültig.
Lässt sich erfahrungsgemäß sagen, was mich bei dem Gespräch erwarten könnte? Also, ob ich eher "nur" mit irgendwelchen formalen Geschichten rechnen muss (diesen Sachbearbeiter habe ich auch noch gar nicht kennen gelernt), oder ob ggf. nun Druck gemacht wird, dass ich eine andere oder zusätzliche Arbeit annehme, um ganz aus dem Bezug heraus zu kommen?
Was mich in dem Zusammenhang auch interessiert, ich aber in dem ganzen Behördendeutsch immer noch nicht ganz verstehe: Ab welchem Einkommen gelten für einen Aufstocker eigentlich diese ganzen Verpflichtungen (EGV , Ortsanwesenheit, zumutbare Arbeit etc. pp.) nicht mehr oder gilt generell, dass man diesen Verpflichtungen stets unterliegt, solange die ARGE einem Geld überweist? Irgendwie scheint mir die ganze rechtliche Lage bei Aufstockern weitaus schwammiger zu sein, oder irre ich mich da?
Viele Grüße,
xanathar