Hallo zusammen,
ich habe zwar zu diesem Thema hier schon etwas gefunden, aber nicht direkt etwas zu meinem Problem.
Ich bin seit ca. mehr als 2 Jahren wegen psychischer Erkrankung Krankgeschrieben. Einen 6 wöchigen Klinikaufenthalt und "Untersuchung" des MD des JC habe ich bereits gemacht.
Nach schier endlosen Anrufen und bedrohungen durch meine SB, rief sie diese Woche erneut an, warum ich schon wieder eine Krankmeldung abgegeben hätte und dass ich jetzt mit Ihr bei einem Termin persönlich sprechen muss. Wegeunfähigkeitsbescheinigung liegt bereits vor, was die Dame aber nicht interessiert. Auf Angebot, dass ich Ihr diese nochmal zukommen lasse, erwiederte sie nur: "Das ist nicht nötig" Nach wenigen Minuten erklärte ich Ihr, dass mir dieses Gespräch zu viel Kraft kostet und Sie bitte alles weitere schriftlich erledigen soll.
Noch am selben Tag um 17.30 klingelte ein Herr an meiner Haustüre, wedelte mit einem !!offenen!! Briefumschlag vor meiner Nase, sagte er sei vom Arbeitsamt und ich muss Unterschreiben, dass er mir den Brief gegeben hat. Ausweisen konnte er sich nicht, als ich sagte, ich Unterschreibe gar nichts an der Haustüre erwiederte er nur lapidar: "Dann wird ihnen das Geld gesperrt".
Am nächsten Tag kam dieser Herr wieder, diesmal wollte er jedoch keine Unterschrift, sondern hat den Breif nur in den Postkasten geworfen. Eine Aufforderung zur Mitwirkung gem. §61 SGB1 durch persönliche Vorsprache beim Ansprechpartner des JC.
Text des schreibens:
Sie beziehen laufend Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuche nach SGB 2...
Sie haben zwischenzeitlich mehrere Meldeaufforderungen im Sinne von §59 SGB2 i.V.m. §309 SGB2 keine folge geleistet. (Alle entschludigt durch AU und Wegeunfähigkeitsbescheinigung). Es bestehen dahher erhebliche Zweifel, ob die Anspruchsvoraussetzungen au ALG2 Leistungen für Ihren Individuellen Leistungsanspruch erfüllt sind.
Zur Prüfung, ob ein weiterer Leistungsanspruch auf ALG2 gegeben ist, fordere ich Sie hiermit auf, am xxxxxx in Büro xxxx persönlich zu erscheinen. Ich möchte mit Ihnen über Ihren Leistungsanspruch sprechen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
-diese Einladung
-Personalausweis
Am Telefon drohte mir die Dame noch, dass ich keine möglichkeit hätte, diesen Termin nicht wahrzunehmen und die Leistungen sofort komplett gestrichen werden.
Im moment weiß ich einfach nicht mehr weiter, durch die Behandlung bin ich total am Ende und weiß nicht mehr ein und aus, auch haben sich meine Sympthome (Panikattacken etc) dadurch wieder extrem verschlimmert.
Ich hoffe jemand hat einen guten Rat für mich.
Danke im Voraus
ich habe zwar zu diesem Thema hier schon etwas gefunden, aber nicht direkt etwas zu meinem Problem.
Ich bin seit ca. mehr als 2 Jahren wegen psychischer Erkrankung Krankgeschrieben. Einen 6 wöchigen Klinikaufenthalt und "Untersuchung" des MD des JC habe ich bereits gemacht.
Nach schier endlosen Anrufen und bedrohungen durch meine SB, rief sie diese Woche erneut an, warum ich schon wieder eine Krankmeldung abgegeben hätte und dass ich jetzt mit Ihr bei einem Termin persönlich sprechen muss. Wegeunfähigkeitsbescheinigung liegt bereits vor, was die Dame aber nicht interessiert. Auf Angebot, dass ich Ihr diese nochmal zukommen lasse, erwiederte sie nur: "Das ist nicht nötig" Nach wenigen Minuten erklärte ich Ihr, dass mir dieses Gespräch zu viel Kraft kostet und Sie bitte alles weitere schriftlich erledigen soll.
Noch am selben Tag um 17.30 klingelte ein Herr an meiner Haustüre, wedelte mit einem !!offenen!! Briefumschlag vor meiner Nase, sagte er sei vom Arbeitsamt und ich muss Unterschreiben, dass er mir den Brief gegeben hat. Ausweisen konnte er sich nicht, als ich sagte, ich Unterschreibe gar nichts an der Haustüre erwiederte er nur lapidar: "Dann wird ihnen das Geld gesperrt".
Am nächsten Tag kam dieser Herr wieder, diesmal wollte er jedoch keine Unterschrift, sondern hat den Breif nur in den Postkasten geworfen. Eine Aufforderung zur Mitwirkung gem. §61 SGB1 durch persönliche Vorsprache beim Ansprechpartner des JC.
Text des schreibens:
Sie beziehen laufend Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuche nach SGB 2...
Sie haben zwischenzeitlich mehrere Meldeaufforderungen im Sinne von §59 SGB2 i.V.m. §309 SGB2 keine folge geleistet. (Alle entschludigt durch AU und Wegeunfähigkeitsbescheinigung). Es bestehen dahher erhebliche Zweifel, ob die Anspruchsvoraussetzungen au ALG2 Leistungen für Ihren Individuellen Leistungsanspruch erfüllt sind.
Zur Prüfung, ob ein weiterer Leistungsanspruch auf ALG2 gegeben ist, fordere ich Sie hiermit auf, am xxxxxx in Büro xxxx persönlich zu erscheinen. Ich möchte mit Ihnen über Ihren Leistungsanspruch sprechen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
-diese Einladung
-Personalausweis
Am Telefon drohte mir die Dame noch, dass ich keine möglichkeit hätte, diesen Termin nicht wahrzunehmen und die Leistungen sofort komplett gestrichen werden.
Im moment weiß ich einfach nicht mehr weiter, durch die Behandlung bin ich total am Ende und weiß nicht mehr ein und aus, auch haben sich meine Sympthome (Panikattacken etc) dadurch wieder extrem verschlimmert.
Ich hoffe jemand hat einen guten Rat für mich.
Danke im Voraus