Hallo zusammen!
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich beziehe Grundsicherung nach dem SGB XII. Ich habe mir seit vielen Jahren immer ein bißchen Geld aus dem Internet hinzuverdient (Paidmailer, Umfragen, etc.). Bisher wurde mir davon auch nie etwas angerechnet, weil es sich nur um kleine Beträge von 10-20 Euro handelte. Dann habe ich im letzten Jahr auf einer Webseite etwas Geld erspielt (nicht gewonnen), so um die 30 Euro monatlich und es wurde mir voll angerechnet mit der Begründung, es handele sich um Gewinne aus Gewinnspielen, was aber nicht stimmt. Von zwei anderen Sachbearbeitern wurden mir zuvor Verdienste von dieser Webseite allerdings auch nie angerechnet. Außerdem sollen für die Zukunft monatlich 50 Euro meiner Leistungen einbehalten werden, da ich ja fiktives Einkommen von besagter Webseite hätte.
Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt. Selbst wenn es sich um Einkommen handelt, darf es mir doch nicht voll angerechnet werden, sondern ich darf doch zumindest 30% davon behalten. Das ist doch richtig oder?
Mir wird dennoch nahegelegt meinen Widerspruch zurückzuziehen, da mir sonst bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung evtl. auch noch alle anderen Verdienste aus dem Internet aus den Vorjahren nachträglich angerechnet werden können. Dabei wurde das doch damals alles überprüft und für anrechnungsfrei gehalten. Können die das wirklich machen oder wollen die mich nur einschüchtern? Soll ich meinen Widerspruch zurückziehen oder wie soll ich weiter vorgehen? Meiner Meinung nach ist das alles weder richtig noch schlüssig. Was meint ihr dazu?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich beziehe Grundsicherung nach dem SGB XII. Ich habe mir seit vielen Jahren immer ein bißchen Geld aus dem Internet hinzuverdient (Paidmailer, Umfragen, etc.). Bisher wurde mir davon auch nie etwas angerechnet, weil es sich nur um kleine Beträge von 10-20 Euro handelte. Dann habe ich im letzten Jahr auf einer Webseite etwas Geld erspielt (nicht gewonnen), so um die 30 Euro monatlich und es wurde mir voll angerechnet mit der Begründung, es handele sich um Gewinne aus Gewinnspielen, was aber nicht stimmt. Von zwei anderen Sachbearbeitern wurden mir zuvor Verdienste von dieser Webseite allerdings auch nie angerechnet. Außerdem sollen für die Zukunft monatlich 50 Euro meiner Leistungen einbehalten werden, da ich ja fiktives Einkommen von besagter Webseite hätte.
Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt. Selbst wenn es sich um Einkommen handelt, darf es mir doch nicht voll angerechnet werden, sondern ich darf doch zumindest 30% davon behalten. Das ist doch richtig oder?
Mir wird dennoch nahegelegt meinen Widerspruch zurückzuziehen, da mir sonst bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung evtl. auch noch alle anderen Verdienste aus dem Internet aus den Vorjahren nachträglich angerechnet werden können. Dabei wurde das doch damals alles überprüft und für anrechnungsfrei gehalten. Können die das wirklich machen oder wollen die mich nur einschüchtern? Soll ich meinen Widerspruch zurückziehen oder wie soll ich weiter vorgehen? Meiner Meinung nach ist das alles weder richtig noch schlüssig. Was meint ihr dazu?