Interessant, bin mal gespannt, wie hier entschieden wird.
Ich gebe seit längerer Zeit sogenannte 0-Prognosen ab, die ich damit begründe, dass ich aufgrund der Art meines Gewerbes massiven Umsatzschwankungen unterworfen bin und somit keine Abschätzung geben kann. Außerdem bin ich von Faktoren seitens Dritter abhängig, ob und in welcher Höhe und zu welchen Konditionen ich Aufträge erhalte.
Ich kann also beim besten Willen keine Abschätzung abgeben, auch wenn ich dies wollen würde.
Und da ich mich nicht vorab selbst schädige, bleibt mir keine andere Option. Bisher wurden diese Prognosen anerkannt, ich habe aber auch bisher noch nie Gezeter gemacht, wenn es darum ging, rechtmäßige (!) Erstattungsbescheide auch fristgerecht zu bezahlen.
Persönlich halte ich die vEKS unhaltbar, denn es handelt sich hierbei um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - und das ist eine Basisleistung, die man nicht aufgrund irgendwelcher Phantasiezahlen vorab wegkürzen kann, in der Hoffnung, die Umsätze werden dann schon erzielt werden.
Das funktioniert jedoch nicht, denn um Umsätze erzielen zu können, muss man im Regelfall erst einmal in Vorleistung gehen. Wenn man jedoch nicht genug Mittel zum Lebensunterhalt hat, kann diese Vorleistung aus dem Umsätzen gar nicht getätigt werden, wodurch dann im Endeffekt sogar Aufträge ausfallen müssen mit dem Resultat, dass es auch keine Umsätze gibt. Ein Kreislauf, der also im Ernstfall existenz- und lebensbedrohlich werden kann.
Da man keine Rücklagen bilden darf, was ein gesundes Unternehmen bzw. ein gesunder Unternehmer jedoch machen MUSS, um z. B. auftragsschwache Monate zu überbrücken, ist man grundsätzlich sofort wieder hilfsbedürftig.
Ein gesunder Unternehmer würde hier Rücklagen bilden, mit denen er auch mal 3-6 Monate ganz ohne Umsätze überleben könnte. Das sieht jedoch das Sozialrecht nicht vor.
Also ist unmittelbar die Hildsbedürftigkeit gegeben und somit eine Vorabkürzung aus einer "Prognose" (also Schätzung, oder auch "Würfelspiel") eigentlich nicht statthaft.
Das ist aber nur meine Argumentationslinie, ob die auch ein Richter so sieht, sei mal dahingestellt.