Einkommensteuerbescheid 2003? - ??

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E

ExitUser

Gast
Wir sind inzwischen mit unserer ARGE vor dem Landesgericht.

Die Chancen scheinen gut zu stehen, nachdem uns bereits das Sozialgericht in wesentlichen Teilen recht gab- auch noch den Rest zu gewinnen.
Denn: Inzwischen weiss sich die ARGE nicht mehr anders zu helfen, als uns mit Forderungen nach nichtexistenten Papieren oder unsinnigen Forderungen nach solchen- siehe oben .. zu nerven. Was bitte, wollen die mit einem Einkommenssteuerbescheid von 2003 meines Mannes z. B., den ich da nicht mal nur schon gekannt habe? Andernfalls, lege ich den nicht vor, wird mit sofortiger Sperre des gesamten Geldes gedroht.

Ich kann das nur so sehen, dass man wiederum versucht uns irgendwie aus dem kompletten Leistungsbezug zu drängen. Das ist dann bereits der wiederholte widerrechtliche Versuch, nachem die uns die Leistungen sperren wollten, weil ich - nachweislich im Krankenhaus und korrekt gemeldet- einen Termin nicht wahrnehmen konnte zu sofortiger Unterzeichnung eine EV- übrigens auch noch ohne je etwas vorher von diesem Jobcenter nur gehört zu haben. Ich war auch noch im Mutterschutz.
Einfach armseelig.
Ich hoffe, dass sich das Gericht dafür interessieren wird in den laufenden Verfahren, wie die Behörde vorgeht und das richtig wertet.

Ich überlege derzeit noch, ob dies schon eine Fachaufsichtsbeschwerde rechtfertigt, bzw. wird natürlich im Falle, dass die wirklich sperren, eine Klage / Einstweilige Anordnung an das Gericht gehen. Anders geht es scheinbar mit dieser Behörde nicht.

Ich kann Jedem nur raten: LASST EUCH NICHTS GEFALLEN UND WEHRT EUCH:
 

vagabund

Redaktion
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Lillybelle meinte:
.....
Ich kann Jedem nur raten: LASST EUCH NICHTS GEFALLEN UND WEHRT EUCH:

:daumen:
Dem kann ich nur zustimmen!!!
Auch lasse ich keine falsche Behauptung seitens der ARGE auf mir sitzen, noch dazu wenn ich sie belegen kann!
Interessant was da so zu Tage gefördert wird!!!! :mrgreen:
Z.B. Vergißt die ARGE eine Genehmigung einzuholen - war die angeblich obligatorisch. :motz:

Vergißt ein Arbeitsloser eine Genehmigung einzuholen, z.B. bei Umzug - wird Leistung verweigert!!! :motz:
 
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