Hallo Leute!
Ich bin durch Zufall hier und habe in kurzer Zeit sehr viele, nützliche Informationen erhalten - dafür schonmal beide Daumen hoch!!
Wahrscheinlich wurde mein folgendes Thema auch schon behandelt ( im Vorfeld deshalb schon mal sorry ), ich konnte aber nix Konkretes finden - deshalb meine Frage:
´Habe heute von ARGE ein Schreiben bekommen, in dem ich aufgefordert werde, die Einkommensverhältnisse meiner Mitbewohnerin zu melden, obwohl ich bereits mehrmals, auch in schriftlicher Form angegeben habe, dass es sich lediglich um eine finanziell gegründete WG und nicht um eine BG u.s.w. handelt.
( Meinem Antrag auf AlG2 , der schon ca. vor 1,5 Monaten eingegangen ist, fehlt ansonsten meines Wissens nichts mehr- d.h. falls man sich nicht, um weiterhin Zeit zu schinden, irgendetwas einfallen lässt... )
Meine eigendliche Frage ist - sollte ich trotz Widerlegung der Bedarfsgemeinschaft die Vermögensverhältnisse meiner WGB preisgeben, oder könnte sich dies eher negativ auswirken; nämlich das ich ohne Umstände über die Finanzen meiner Mitbw. in Kenntnis gestezt werde und somit ja durchaus ein Verhältnis gleich einer EäG vorliegt??? ( Wir wohnen übrigens noch kein Jahr zusammen - aber bei weiteren Verzögerungen...1.7.07 ist Stichtag )
Mal ganz abgesehen davon, dass sich mir natürlich nicht erschließt, in welchem Bezug das Einkommen meiner Mitbew. zu unserem ( platonischen ) Verhältnis stehen soll. Aber um mir jeglich möglichen Strick den mir AGRE und Co. um den Hals legen könnten zu ersparen, hoffe ich auf schnelle Antwort und bin für jede Zusatzinfo dankbar !!!
LG Christoph.
Ich bin durch Zufall hier und habe in kurzer Zeit sehr viele, nützliche Informationen erhalten - dafür schonmal beide Daumen hoch!!
Wahrscheinlich wurde mein folgendes Thema auch schon behandelt ( im Vorfeld deshalb schon mal sorry ), ich konnte aber nix Konkretes finden - deshalb meine Frage:
´Habe heute von ARGE ein Schreiben bekommen, in dem ich aufgefordert werde, die Einkommensverhältnisse meiner Mitbewohnerin zu melden, obwohl ich bereits mehrmals, auch in schriftlicher Form angegeben habe, dass es sich lediglich um eine finanziell gegründete WG und nicht um eine BG u.s.w. handelt.
( Meinem Antrag auf AlG2 , der schon ca. vor 1,5 Monaten eingegangen ist, fehlt ansonsten meines Wissens nichts mehr- d.h. falls man sich nicht, um weiterhin Zeit zu schinden, irgendetwas einfallen lässt... )
Meine eigendliche Frage ist - sollte ich trotz Widerlegung der Bedarfsgemeinschaft die Vermögensverhältnisse meiner WGB preisgeben, oder könnte sich dies eher negativ auswirken; nämlich das ich ohne Umstände über die Finanzen meiner Mitbw. in Kenntnis gestezt werde und somit ja durchaus ein Verhältnis gleich einer EäG vorliegt??? ( Wir wohnen übrigens noch kein Jahr zusammen - aber bei weiteren Verzögerungen...1.7.07 ist Stichtag )
Mal ganz abgesehen davon, dass sich mir natürlich nicht erschließt, in welchem Bezug das Einkommen meiner Mitbew. zu unserem ( platonischen ) Verhältnis stehen soll. Aber um mir jeglich möglichen Strick den mir AGRE und Co. um den Hals legen könnten zu ersparen, hoffe ich auf schnelle Antwort und bin für jede Zusatzinfo dankbar !!!
LG Christoph.