Einkommensberechnung. Wieviel darf das JC für Nov. und Dez. anrechnen?

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Paolo_Pinkel

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Guten Tag,

zunächst mal fröhliche Weihnachten euch allen.

Es geht um folgendes: HE hat am 20.11. diesen Jahres aus dem laufenden ALGII -Bezug heraus eine Vollzeitbeschäftigung aufgenommen. Am 30.11. sind 750 Euro Vorschussleistung des Arbeitgebers parallel zum ALGII für Nov. zugeflossen. Das JC leistet noch bis zum 30.12. und hat für danach die Hilfebedürftigkeit mit Aufhebungsbescheid bereits aufgehoben. Am 30.12 wird die erste Lohnzahlung für Dez. i.H.v. rund 1.500 Euro eingehen. Die Leistungshöhe des HE belief sich auf monatlich 840 Euro.

Kann mir ein in Einkommensberechnung fachkundiger Forist bitte ausrechnen, wie viel Euro das JC für November von den 750 Euro und im Dezember von den 1.500 Euro abzüglich aller Freibeträge usw. anrechnen darf bzw. der HE dem JC zurück zahlen muss?

Besten Dank im Voraus.
 

Hartzeola

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wie viel Euro das JC für November von den 750 Euro und im Dezember von den 1.500 Euro abzüglich aller Freibeträge usw. anrechnen darf bzw. der HE dem JC zurück zahlen muss?

Für November kann er 230 € von 750 € behalten, 520 € werden angerechnet (von 840 € abgezogen).

Es fällt mir für diesen Monat keine Lösung ein als brutto=netto.

Für Dezember ist sowohl brutto wie auch netto erforderlich.Bei 1500 netto hat er definitiv keinen Anspruch auf ALG II mehr, bei 1500 Brutto 300 € Freibetrag, vom netto abgezogen.

Evtl. kann man auch höhere Aufwendungen geltend machen(Kfz-Versicherung, Monatskarte, anerkannte Spritkosten)
 

Paolo_Pinkel

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Mir geht es insb. für Dez. Das JC hat ja schon die Hilfebedürftigkeit wegen der Erwerbstätigkeit und der Einkommenshöhe eingestellt. Für mich würde dass dann bedeuten, dass die Leistungen für Dez. + die 520 Euro = 1.360 Euro zurück gezahlt werden müssen.
 

Hartzeola

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Ja, 520 € für November und für Dezember komplett, falls er keinen Anspruch im Dezember hat.

Jede Rückzahlung ist in einem Betrag fällig, eine Ratenzahlung muss beantragt werden, damit gab es wohl nie Probleme.
 

sissiphos999

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...
eine Ratenzahlung muss beantragt werden, damit gab es wohl nie Probleme.

Wichtig noch, falls man nie Efafrung mit hatte: auf den Rückforderungsbescheid warten, nicht selbst irgendwohin überweisen!:wink:

Im Rückforderungsbescheid steht die Kontaktadresse, mit der man die Raten vereinbaren kann. In der Regel ist das nicht das JC selbst, sondern eine "BA -Inkassostelle" (evtl. bei Optionskommunene anders geregelt).


Auf dem Rückforderugsbescheid ist u.a. auch die Nummer/der Verwendungszweck unter der die Rückzahlung dann erfolgen soll. Unbedingt nutzen, sonst gibts Chaos und keiner weiss wo das Geld gelandet ist:wink:

Bescheid abwarten und gut durchlesen, erspart Ärger:wink:
 
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