Guten Morgen 
Es gibt meinerseits mal wieder eine Frage, die mir bisher niemand beantworten konnte:
Meine Lebensgefährte hat eigenes,ausreichendes Erwerbseinkommen und arbeitet als LKW-Fahrer.Da die Arge mit der Einkommensanrechnung immer wieder Fehler macht und bisher kein einziger Bescheid richtig war, habe ich diesbezüglich eine Frage. Mein LG erhält von seiner Fa. ein monatliches Mankogeld/Mankohaftung von 50 € brutto,diese Zahlung ist zweckbestimmt für den Fall, dass er bei Abrechnungsdifferenzen einen xx-Betrag über dieses Mankogeld abdecken kann.Sollte er keine Fehlbeträge haben, gehört das Geld ihm.DARF DIE ARGE DIESE ZWECKBESTIMMTE EINNAHME ANRECHNEN???? Kennt sich jemand aus??
L.G. Karma

Es gibt meinerseits mal wieder eine Frage, die mir bisher niemand beantworten konnte:
Meine Lebensgefährte hat eigenes,ausreichendes Erwerbseinkommen und arbeitet als LKW-Fahrer.Da die Arge mit der Einkommensanrechnung immer wieder Fehler macht und bisher kein einziger Bescheid richtig war, habe ich diesbezüglich eine Frage. Mein LG erhält von seiner Fa. ein monatliches Mankogeld/Mankohaftung von 50 € brutto,diese Zahlung ist zweckbestimmt für den Fall, dass er bei Abrechnungsdifferenzen einen xx-Betrag über dieses Mankogeld abdecken kann.Sollte er keine Fehlbeträge haben, gehört das Geld ihm.DARF DIE ARGE DIESE ZWECKBESTIMMTE EINNAHME ANRECHNEN???? Kennt sich jemand aus??
L.G. Karma